Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 40 (6.10.1893)
- Date
- 1893-10-06
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3227986-3228027--50217-3271820- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
57. Jahrgang. Nr. 40. Berlin, 6. Oktober 1893. Allgemeine eitung oes Audmthums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. j Diese Zeitung erscheint wöchentlich. I Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, l Postoder direkt von derExpedition in Berlin! unter Streifband bezogen vierteljährl. 3 M. - SHcbactcur: Gustav Karpeles. Begründet von Nabbiuer D» Ludwig Philippson-Oonn. Verlags-CrprLition: Berlin, Zerufalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Messe, Berlin. Tllhttlt. Leitartikel r Die Enquete über den jüdischen Religionsunterricht. — Die Woche. — Freies Gotteshaus. Von Dr. Livius Fürst. — lieber das Lalnuldstiidium. — Ter Zusammenhang des alten und des neuen Testaments. Itou Georg Brandes. I. — Feuilleton: Der Schatten. Erzählung von Eduard Killte. — Wie mein Urgroßvater meine Urgroßmutter bekanr. Bon Gustav Eichen grün. (Forts.) — Rabbi Raschi. Bon M. A. Gold schm i dt. — Das Märchen aus uralten 'Zeiten. Von Julius Bauer. — Literarische Mttheiluirnerr. Der Gemeindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten: Berlin, Osterode, Stolv, Wien, Budapest. Petersburg, Rahovo, New-Iork, Chicago. — BonNah rr.Ferri.—Miscellerr.—Bei der Redaktion eingegangene Bücher. Nie Gnquele über den jüdischen Religionsunterricht. Berlin, 4. Oktober. Vor Jahresfrist hat die „Krenzzeitung" einen Artikel — wenn mr nicht irren: aus der Feder ihres damaligen Mitarbeiters Schwermhagen — gebracht, der die Regierung aufforderte, eilte Prüfung xx jüdischen Religionsbücher vorzunehmen. Es ist traurig zu sagen, oaß diese Aufforderung genügte, um jene Prüfung wirklich zu verblassen, die ein volles Jahr in Anspruch genommen und deren Resultat nunmehr der „Reichsauzeiger" in feinem nichtamtlichen Theile mitgetheilt hat. Diese Mittheilung lautet: „Im Laufe des vorigen Jahres ist in verschiedenen Tagesblättern owie in Streitschriften gegen die im Unterrichtsgebrauch der jüdischen schulen befindlichen Lehrbücher die Anklage erhoben worden, daß sie Zehren enthielten, welche unser sittliches, ivirthschastliches nnd staatliches ^eben gefährdeten. Man hat daran die Frage geknüpft, ob denn die preußische Unterrichtsverwaltung dem jüdischen Religionsunterricht anseichende Aufmerksamkeit zuwende und ob sie mit dem Inhalt der belassenden Bücher bekannt sei. Der Unterrichtsminister hat daraus Veranlassung genommen, die ämmtlichen zur Zeit im Unterrichtsgebrauche befindlichen oder sonst etwa ivch in Betracht kommenden jüdischen Religionsbücher einzufordern. Die 'ezügliche Sammlung umfaßt 551 Bücher, und zwar sind sie dem Inhalt nach: 1. Unterrichtsbücher. ) für Erlernung der hebräischen Sprache.40 Exemplare >) für biblisch- und jüdisch-geschichtlichen Unterricht . . 163 „ ) für Religionslehre (Katechismen, Spruchbücher, Bibelkunden) . 234 „ i ) für den deutschen Unterricht (Lesebuch für Volksschulen) 2 „ 2. Erbanungsbücher. ) Die heilige Schrift ganz oder Theile derselben (deutschhebräisch oder hebräisch-deutsch).21 0 Gebetbücher (hebräisch-deutsch und deutsch-hebräisch) 47 n Gesangbuch (deutsch).1 „ 3. Sonstige Schriften keine Schulbücher).43 „ Särnmtliche Bücher sind einem theologisch nnd pädagogisch hervorragend gebildeten Schulaufsichtsbeamten zur Begutachtung zugegangen. Derselbe faßt das Ergebniß seiner sehr eingehenden Prüfung dahin zusammen, daß keine der in der Presse gegen die jüdischen Religionsbücher erhobenen Anklagen durch den Inhalt der vorgelegten Bücher begründet ist. Dieses Gutachten ist sodann einem evangelischen Geistlichen, welcher längere Zeit im Dienste der Juden-Mission gestanden hat und mit der talmudischen Litteratur innig vertrant ist, zur Aeußerung zugestellt worden. Derselbe hat seine volle Zustimmrmg zu dem Gutachten ausgesprochen. Die vielbesprochene Schrift „Schulchan Arnch" (gedeckter Tisch) ist in keiner öffentlichen oder privaten Volksschule im preußischen Staat im Unterrichtsgebrauch." Gestehen wir es nur offen ein, daß uns dieser Ausgang der Sache wenig befriedigt. Wir haben allerdings kein anderes Resultat erwartet oder gefürchtet als das, welches der theologische Schulaufsichtsbeamte und der evangelische Missionär nach langem Suchen gefunden haben. Aber wetnt Jetnand angegriffen wird, und es stellt sich heraus, daß dies mit Unrecht geschehen sei, so giebt ihn: der, welcher die Sache untersucht, gemeinhin eine Ehrenerklärung. Daß die Antisemiten es dnrchsetzetl konnten, daß die preußische Regiermtg, die doch sottst wahrhaftig wenig auf Preßklagen giebt, so rasch sich entschlösset! hat, die jüdischen Religionsbücher auf ihren ethischen Gehalt zu prüfen, ist für uns recht traurig. Und schließlich ist das Resultat doch ein negatives. Denn die Antisetniten sind eben nicht zu belehren, weil sie gar nicht belehrt sein wollen! Sie fischen int Trüben, sie kämpfen mit Unwahrheit nnd Verleumdung — und wenn alle diese Ränke enthüllt werden, dann spinnetl sie eben neue und finden — was das Merkwürdigste ist — immer neue Gläubige aus der Schaar derer, welche nicht alle werden. Schon heute verkündet eines ihrer Hanptorgane: „Jedenfalls sind durch die obige Erklärung die Bedenken gegen den Wischen Einfluß auf unser sittliches, wirthschafiliches und staatliches Leben nicht gehoben." Welchen Zweck hatte also die Prüfung? Denn alle Anderen, alle gläubigen Christen, ja alle wahrhaft gebildeten Menschen wußten schon vor der Prüfung, daß es keine spezifisch jüdische Moral giebt, daß ebenso die jüdische wie die christliche Moral ans gleicher Grundlage beruhen, nnd daß in den jüdischen Schulen nur die Grundsätze der wahren Religion, der Humanität nnd Nächstenliebe, des Patriotismus und der Sittlichkeit gelehrt werden. Geradezu seltsam lvirkt aber der Schlußsatz des Artikels im „Reichs-Anzeiger". Mit Reckt hat ein politisches Blatt gesagt, daß dieser Satz ebenso klinge, als wenn man sagte, daß in keiner preußischen Volksschule das corpus juris oder der Sachsenspiegel im Unterrichtsgebrauch sei. Und es war vorherzusehen, daß die Antisetniten sich gerade auf diesen Schlußsatz berufen und denselben „als ein bemerkenswerthes Zugeständniß über den Werth dieses Buches" ausgeben würden, was doch sicher nicht in der Absicht des Urhebers gelegen haben kann.