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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-09-29 · Heft 39 (29.9.1893) · p. Seite 468

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 39 (29.9.1893)
Date
1893-09-29
Page
Seite 468 (sequence 14)
Language
German
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468 teilt Exemplar dieses ungemein dürftig ausgestatteten „Buches" mehr, und sein Inhalt war wohl auch derart, daß es nicht der Mühe Werth war, ein Exemplar vor dem Maknlaturtode zu retten. Und doch war eines diesem Tode entronnen, auf diesem Gebiete ereignen sich ja die merkwürdigsten Wunder. Eines Tages erblickte mein damals ttoch sehr scharfes Auge auf dem Karren eines Antiquars, der in den Straften ganz billige Schmöker feilbot, den verschollenen „Herrn Meier". Ta lag er, bedeckt mit den Spuren des Kampfes, den er gegen den bezeichneten Untergang geführt hatte, mitten unter anderen ungebundenen Schicksalsgenossen, voll denen die Meisten Stück für Stück zu vier Schillingen (30 Pfennigen in neuer Reichsmünze) zu haben waren und auf Käufer warteten, vielleicht zum letzten Mal, bevor sie in dein Butterkeller verschwanden. Ich frage den Händler, der seinen lebensmüden Büchern ähnlich sah, was „Herr Meier" koste. „Ach, mein Liebster." sagte er, „was soll ich Ihnen für das Tings abnehmen! Kaufen Sie irgend ein anderes Buch, dann kriegen Sie den „Meier" darauf, ganz umsonst, der ist ja nichts werth." Ich war auf das Tiefste erschüttert. Mit einem zärtlichen Blick auf meinen geliebten „Herrn Meier", der ja an der schweren Kränkung unschuldig war, griff ich nach ihm und dann blindlings nach einem Buch über Viehzucht, — genau wie der Alte in dem Pfeffelschen Gedicht, der erst nach der Pfeife und daun nach seinem Fuß griff, — bezahlte meine vier Schilling und ging mit den beiden Büchern sehr eilig davon. Mein armer „Meier"! Mein erstes humoristisches „Werk"! Ter Trödler wagte nicht, etivas dafür zu fordern, und ahnte nicht, welchen Schmerz er mir hätte ersparen können, wenn er wenigstetts einen Schilling forderte. Und doch habe ich dem Trödler und meinem „Herrn Meier" für eine herbe, aber gute Lehre zu danken. Dl Spvechsaat. Geehrter Herr! Im Sprechfaul der Nr. 35 dieser Zeitung giebt ein H. E. Unterzeichneter 'Artikel dem Bedürfnis; Ausdruck, für die am Sonnabend verhinderten Besucher der Synagoge einen in nuee gefaßten Sonntagsgottesdienst, verbunden mit einer kurzen Ansprache des Predigers, ins Leben zu rufen. — Ter Verfasser fühlt ganz richtig heraus, daß eine völlige Verlegung des Sabbathgottesdienstes auf den Sonntag nicht angängig und auch nicht zweckmäßig sei. Jndeß liegt in dem Vorschlag doch einige Gefahr, und ich möchte dies entschiedener dahin betonen, daß eine Aufhebung des Sabbathgottesdienstes der in seinen Gebeten und damit verknüpften weihevollen Betrachtungen und rednerischen Vorträgen den Gedanken und den religiösen Charakter der jüdischen Sabbathfeier ausprägt - und dagegen die Darbietung eines kümmerlichen Ersatzes am Sonntag identisch mit der 'Aushebung des Judenthums wäre. Ist ja schon in den am Sinai offenbarten Zehngeboten neben der absoluten Einheit Gottes die Sabbathfeier als Kriterium des Judenthums niedergelegt, während alle übrigen Gebote auch in dem allgemeinen Moralkodex Aufnahme gesunden haben. Soll daher der Sabbath in seiner Bedeutung dem Judenthum erhalten bleiben, so kann der vorgeschlagene Gottesdienst am Sonntag wahrlich keinen Ersatz bieten und würde seine Theilnehmer gewiß kalt lassen. Giebt es doch eine nicht unerhebliche 'Anzahl von Inden, die — obwohl sie am Sabbath ihrer Berussthätigkeit nachgehn — sich dennoch gedrungen fühlen, dem Sabbathgottesdienste mehr oder minder regelmäßig beizuwohnen. Selbst angenommen — aber durchaus nicht zugegeben — daß die Beobachter des Sabbath unter den Juden im 'Allgemeinen die Minorität bilden, so ist ja schon in der heiligen Schrift das Volk Israel als das kleinste der Völker bezeichnet, und ihm war die Mission überwiesen, den ethischen Inhalt seines Glaubens zum Gemeingut aller Völker zu machen, wie dies ja auch bisher in der Weltgeschichte sich offenbar bewährt hat. Was aber nach Lage der Dinge noth thut, ist etwas Anderes. — Die für den Morgengottesdienst im Allgemeinen von 9-11 Uhr bestimmten Stunden, in denen auch die geschäftliche Thätigkeit der Juden unterbrochen ist, könnten für dieselben eine sehr nutzbringende Anwendung finden. Es ist ja leider unter unseren jungen Glaubensbrüdern eine beklagenswerthe Unkenntniß vorhanden sowohl von dem Wesen des Judenthums, wie von den geschichtlichen Vorgängen seit der Zerstreuung der Juden nach allen Richtungen der Windrose und den bedeutenden Persönlichkeiten, die innerhalb dieses Zeitraums nicht blos epochemachend für das Judenlhum, sondern für die allgemeine Bildung ihrer Zeit hervorgetreten sind. Es ist dies um so bedauerlicher, als dieselben allen den Unbilden, denen heutzutage alle Diejenigen, welche den Namen „Jude" tragen und damit unabänderlich der Rasse angehören, im gleichen Maße unterworfen sind wie diejenigen, welche als unterrichtete Bekenner des Judenthums den Trost und die Beruhigung finden, die ihnen ihr Glaube und die Geschichte zu gewähren im Stande sind. Die Lektüre kann dafür keine genügende Aushilfe bieten, da sowohl die politische, wie die belletristische Litteratur in der Regel die Mußezeit in Anspruch nehmen. — Da wäre es eine wahre Gewissensaufgabe für die Nabbinen und die jüdischen Gelehrten, zumal in den größeren Gemeinden, die kirchlich sixirten Morgenstunden zu Vorträgen belehrender Art nach den oben bezeichneten Richtungen auszunützen. Nicht die Predigtform, sondern die wissenschaftliche Behandlung solcher Themata wird nach und nach ihre Wirkung nicht verfehlen. Mag auch anfänglich die Betheiligung keine so große sein, sie wird schon wachsen, — es giebt doch noch recht Biele, die ihre Kenntnisse auch nach dieser Seite hin erweitern möchten, wenn ihnen die geeignete Zeit — Sonntags zwischen 9 und 11 Uhr — geboten wird. Findet dieser Gedanke bei den in größeren Gemeinden reichlich vorhandenen Kräften eine recht warme'Aufnahme, so kann seiner Bethätigung ein reicher Segen nicht fehlen. Hannover, 21. September. 1). 9 Geehrter Herr Redakteur! In einem Briese aus Dänemark in Nr. 67 der „Allg. Zeitung des Judenthums" bemerkt der Korrespondent in einer Note, daß „vor dem Eingehen einer Mischehe zwischen Juden mtd Christen in Dänemark die Gatten sich verpflichten müssen, die dieser Ehe entsprossenen Kinder als Christen zu erziehen." Dies ist indeß vollständig unrichtig. Sie müssen zwar vor der bürgerlichen Trauung angeben, in welcher Religion bic Svinbcr erzogen werden sollen, aber die Wahl der Religion ist vollständig frei, ebenso wie diese Angabe zu jeder Zeit widerrufen werden kann. Bor einigen Jahren verheirathete sich hier ein orthodoxer Jude bürgerlich mit einer Christin und verpflichtete sich, um den hartnäckigen Widerstand seiner Schwiegereltern zu besiegen, die etwaigen Kinder christlich erziehen zu lassen. Aber schon auf der Hochzeitsreise machte das junge Ehepaar einen Abstecher nach Randers, wo die Frau zum jüdischen Glauben übertrat, wonach das Paar daselbst vom jüdischen Rabbiner rituell getraut wurde, und die Kinder werden nun streng jüdisch erzogen. Das einzige Hiuderniß für diese freie Bestimmung der Eltern geht nicht von den Behörden, sondern von der jüdischen Gemeinde selbst aus, indem die Rabbiner und die von ihnen abhängigen Mohelim sich bis jetzt beharrlich geweigert haben, einen Knaben, dessen Mutter Christin ist, beschneiden zu lassen. Da hier die Oberhäupter der Gemeinden noch mit der Matrikelführung betraut sind, können sie sich zwar nicht weigern, die Geburten auch solcher Ehen in die Listen einzutragen, aber sie thun es nur mit ausdrücklichem Vorbehalt, und will der Vater seinen Knaben beschnitten haben, muß er, wenn die Mutter Christin, einen auswärtigen Mohel dazu verschreiben, was ja in den meisten Fällen dazu beiträgt, daß die Kinder in gar keiner Religion erzogen werden. Kopenhagen, 18. September. Hochachtungsvoll 6. H. Sehr verehrliche Redaktion! In der Korrespondenz Hildesheim in Nr 37 Ihres geschätzten Blattes ist der Name des edlen Wohlthäters und Vorstehers unserer Gemeinde in entstellter Weise gebracht worden. Derselbe heißt August Dux. Hildesheim, 21. September. Ergebenst B. St. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion. MaxBaucdwitz in Berlin.

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