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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-09-29 · Heft 39 (29.9.1893) · p. Seite 460

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 39 (29.9.1893)
Date
1893-09-29
Page
Seite 460 (sequence 6)
Language
German
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460 Paulus Meyer und Br. Meckert. Wien, 17. September. Ihre Leser werden sich wohl noch der alle Welt in Aufregung setzenden Verleumdung erinnern, welche im Frühlinge dieses Jahres der Renegat Paulus Meyer ersann. Er habe, — so erzählte er in einem an den Wien-Weinhauser Pfarrer gerichteten und im „Vaterland" veröffentlichten Briefe — im Jahre 1875 in Ostrowo in Rußland der rituellen Abschlachtung eines Christenkindes beigewohnt. Die Hauptperson bei diesem Akte sei der Rabbi Jehoschua ben h' Raw Schlvhme Leb in Lentschna (Rabbi Josua, Sohn des Rabbi Salomo Leb mi3 Lentschna) gewesen, die Vollstrecker die beiden Diener lSchamossim) des Rabbi Moischc Bereiches und Orul Partzowar; das Opfer sei von dem Grundbesitzer Schmiel Tarier herbeigeschafft worden. Meyer staltele diese Fabel reichlich mit grauenvollen Details aus, dies Alles wohl, um, wie er am Schluffe des famosen Briefes sagt, „weitere» Schaden zu verhüten' damit nicht »och mehr Christenkinder solchen in wahnsinnig religiösem Fanatismus verharrenden jüdischen Meuchelmördern zum Opfer fallen." Eine solche elende Verleumdung war ohnegleichen, und es galt vor Allem, die unschuldig Beschuldigten von dem schweren Vorwürfe zu reinigen. Für de» zwei Jahre vor den ihm angedichteien Morde gestorbenen Rabbi traten seine Tochter Rachel und deren Gatte, Jatikicl Rabbinowitz, Rabbiner in Biala (Russisch-Polen), als Kläger ein; ferner schlossen sich der Klage die übrigen drei Beschuldigten, Berriches, Partzowar und Tarier an. Dr. Josef Kopp, bekannt ans dem Prozesse Rohling-Bloch, richtete als Vertreter der genannten fünf Personen die Anklage gegen Paulus Meyer, de» Pfarrer Dr. Josef Teckert und den verantwortlichen Redakteur des „Vaterland", Franz Doll. Die Verhandlung in dieser Sache, der man mit größter Spannung entgegensah, fand am Freitag, den 15. d. Mts., vor Geschworenen statt, weil durch die Presse begangene Ehrenbeleidigungen vor das Schwurgericht kommen. Sie begann früh morgens und endete »in 10 Uhr Nachts mit der Vcrnrtheilung der Angeklagten. Der Verlauf der Verhandlung war in mehr als einer Beziehung iniercssant. Blair konnte aus derselben erstens die Psychologie von außergewöhnlichen Bösewichtern a ln Meyer studiren, zweitens einen Bück in das Tüufchungs- und Selbfitauschungsgetriebe gelehrter Vertreter der „Blutritual-Wissenschaft" werfen und schließlich noch verschiedene kleine Bemerkungen machen, welche Einem, der den Judenhaß zu seinem Studium gewählt hat, recht nützlich werden können. Paulus Meyer, der ehemalige Talmudjünger und jetzige „Orientalist", der Mann, welcher Chassid, Judenmissionar und Antisemit gewesen, erwies sich als erbärmlicher Mensch. Es ist die tiefste Depression des Charakters, welche man an diesem kläglichen und feigen Gesellen studiren konnte. Während er in der Voruntersuchung jede Antwort verweigert hatte, verlegte er sich in der Hauptverhandlung aufs Leugnen. Er habe den Brief gar nicht geschrieben und unterschrieben, er sei wider seinen Willen veröffentlicht worden, er sei unglücklich gewesen, als er ihn im „Vaterland" gelesen habe. Er habe mit Tr. Deckert viele Gespräche über die Gebräuche der chassidischen Juden seiner Hcimath geführt, erzählt er und will dadurch andculen, daß Teckert den Brief verfaßt habe. Meyer weint und greint bei der Verhandlung und spricht so verworren und springt so gern auf fernliegende Themata über, daß ihn der Präsident mehr als einmal zur Sache rufen muß. Wenn überhaupt die antisemitische Verallgemeinerungsmanier nur einen Schimmer von Richtigkeit besäße, so könnten die Antisemiten vernünftigerweise an Meyer einen weit fetteren Argumcntalionsbraten haben, als an dem Blutrituale, das sich immer mehr als eine ganz erfolglose, ja für den Träger selbst gefährliche Waffe eriveist. Die Antisemiten werden wohl auch nicht säumen, aus dem säubern Meyer Kapital z» schlagen, umsomehr als sie ja gewöhnlich ben Balken im eigenen Auge mit dem Mantel christlicher Liebe umhüllen. Ein solcher Balken ist der Pfarrer Deckert. O, dieses gefoppte Lamm, das, wie sein Vertheidiger Dr. Porzer ansführte, nicht Hetzen wollte, sondern die Frage des Blntrituals blos aiis wissenschaftlichem Interesse studirte und dabei dem Wolfe Meyer in den Rachen fiel! Armer Deckert, der aus purer wissenschaftlicher Ueberzeugung, aus Liebe zur Wahrheit auf die Anklagebank gekommen ist! Kann es etwas Naiveres geben, als die Art, wie er bei Meyer einen Ritualmord förmlich bestellte, wie er darüber einen schriftlichen Vertrag schloß — weil es sich um Geld handelte, meint er, das Geld nämlich, das er (Deckert) dem Meyer für seine „wissenschaftlichen" Uniersnchnngen im Vorhinein zahlte. Wenn Meyer auch eine verworfene Kreatur ist, so ergab sich doch aus dem Verlaufe des Prozesses mit genügender Klarheit, daß er mit seiner Verantwortung doch nicht so ganz Unrecht habe, daß Deckert bei dem ganzen Vorgänge eine initiatorische, aktive Rolle gespielt habe, welche berechtigt, die beiden Männer ein par nobile fratrum zu nennen. Der Vertheidiger des Meyer, Dr. Griez de Ronse, verstand es auch, den Pfarrer Deckert in seiner ganzen edlen Größe zu zeichnen und die unheilvolle Einwirkung zu schildern, welche der sein Ziel rücksichtslos verfolgende Pfarrer auf den nervenkranken Meyer ausübte. Auch der Vertreter der Anklage, Dr. Kopp, konnte nicht umhin, diesen Sachverhalt leise zu streifen, wiewohl er natürlich, seiner Aufgabe entsprechend, arich die unerhörte Handlungsweise des Meyer nach Gebühr geißelte. Belustigend waren die Bemühungen des Dr. Porzer, im vollen Ernste von der Wissenschaftlichkeit der Untersuchungen über den Ritualmord zu sprechen, — zugleich auch deprimirend, weil sie uns zeigen, wie traurig die Lage der Juden angesichts einer solchen kühlen wissenschaftlichen Objektivität gegenüber der elendesten Lüge, die je erdichtet worden, genannt werden muß. Männer, die vom Ritualmord in so ivohlgesetzten, zu nichts verpflichtenden Worten als über etivas, das ja noch diskiitirbnr ist, sprechen, werfen auf unsere Zeit ein Licht, das nicht viel freundlicher und Heller ist als dasjenige, in ivelchcm uns die Zeit erscheint, wo die mit goldenen Ketteii behangenen Gerichtsherren allen Ernstes die Frage besprachen, ob dieses oder jenes Weib vom Teufel besessen iväre oder nicht. Das Bezeichnendste an der ganzen Verhandlung ist wohl —und das werden die airtisemitischen Blätter gewiß nicht hervorheben, — daß gar nicht verflicht wurde, einen Wahrheitsbeweis anzutreten Vielmehr redeten sich die Angeklagten auf einander aus, oder die Vertheidiger suchten nach juristischen Gründen, um das moralisch Verwerfliche vor gesetzlicher Ahndung zu retten. So bestritten Dr. Porzer und Dr. Pattai, welch' Letzterer für Doll eintrat, daß in dem vorliegenden Falle das gesetzliche Erforderniß, nach welchem die Ehrenbcleidigung geeignet sein müffe, den Beleidigten bei den Personen seines Verkehres herabzusetzen, fehle. Ein Artikel im „Vaterland", welches nur einen Abonnenten in Rußland, und zwar in Moskau habe, könne doch nicht die Einwohner eines kleinen russisch-polnischen Städtchens, wohin diese Nachricht nicht gelange, beleidigen. Das Argument ist niatt. Als wenn es nicht auf der Hand läge, daß russische und polnische Zeitungen mit Enthusiasmus derlei Blutritualgeschichlen abdrucken und so die Verbreitung des Beleidigungskeims nach Ostrowo in der natürlichen Entwickelung der Diirge liege.

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