Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 39 (29.9.1893)
- Date
- 1893-09-29
- Page
- Seite 459 (sequence 5)
- Language
- German
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Am nächsten Morgen machten nun die Eltern der Polizei von dem Verschwinden des Kiudes Anzeige. Diese ließ das Kind austrommeln und, da sich das Gerücht verbreitet hatte, daß das Kind im Jndenviectel gesehen worden sei, auch die jüdischen Häuser durchsuchen. Es war jedoch Alles vergeblich, das Kind war und blieb verschwunden. Endlich am 10. August 1891, also 66 Tage nach dem Verschwinden des Kindes, begab sich ein Diener, Namens Tono Nikof, nach Zemonichte, tun dort von einem Berge zur Anfertigung von Körben Weiden zll holen; dort bemerkte er unter einem Fliedergebüsch die Leiche eines kleinen Mädchens. Der herbeigerufene Bezirksarzt war der Meinung, daß die Leiche nach dem Tode auf den Berg gebracht worden sei, da Hemd und Kleid im Rücken aufgeknöpft ivaren; daraus sei zu schließen, daß das Kind nach der Ermordung angekleidet worden sei. Unterhalb der rechten Armhöhle waren der Ermordeten mittels eines spitzen Instruments Löcher beigebracht worden. An den Handnnd Fußgelenken fand man zwei Centimeter breite Vertiefungen, die durch Znbinden mittels eines Strickes veranlaßt worden seien. Die Ansicht der Aerzte ging dahin: Das kleine Mädchen ist eines gewaltsamen Todes gestorben. Es sind demselben zunächst Hände und Füße gebnnden nnd alsdann der Mord verübt worden, indem ihm die Brust mit einem scharfen Instrumente durchbohrt wurde. Ein Zeuge hat nun ilach Ausfindnng der Leiche Folgendes bekundet: Er sei am 5. Juni 1891 Vormittags am Judenviertel vorübergezangen. Bor der Thür des Juden Sakntcho habe er zwei kleine jüdische Mädchen mit einem dritten, von dem die eine der kleineren Jüdinnen sagte, „die kann nicht reden", gesehen. Als er nach kurzer Zeit zu rückkehrte, sah er die Kinder nicht mehr. Man konnte erkennen, daß das dritte Kind eine Christin sei, obwohl es kein Wort sprach; es war barfuß, hatte rothe Haare und trug ein blau lind rvthes Kleidchen. Ein anderer Zeuge hat bekundet: Am 15. August 1891 sagte mir Frau Emue Pomakinska, daß sie zur Zeit, als das Kind gesucht wurde, im Hause der verehelichten Helene Bulscheva Studenka ein unbekaiultes kleines Mädchen gesehen habe. Auf ihre Frage: wer das Kind sei, habe ihr Helene geantwortet: „Mail hat es mir zur Pflege gebracht, da es krank ist." Vier Tage lang hat Frau Pomalinska das Kind im Hause der Helene gesehen. Ein dritter Zeuge hat bekundet: Fünf oder sechs Tage nach dem Verschwinden des Kindes begab ich mich in das Halis der Helene Vulscheva Studenka. Sie sollte mich pflegen, da ich am Herzen litt. In der Nähe des Kellers sah ich ein kleines Mädchen aus einem Stein sitzen. Von einer Frau befragt, wer das Kind sei, habe Helene geantwortet: das Kind sei ihr aus Berkovitza in Pflege gebracht worden. Die Kleine war im Alter von etwa sechs Jahren. Eine Frau Paraskeva Dimitrowa hat bekundet: Vierzehn Tage nach dem Verschwinden des Kindes hörte man im Hause der Helene Vulscheva Studenka ein Kind weinen. Eine Frau sagte mir später, das Kind sei 7—8 Jahre gewesen und habe im Keller gesessen. Allerdings habe auch Helene ein Kind in solchem Alter, dasselbe weine aber in anderer Weise. Die Helene soll auch «ach anfänglichem Leugneil dritten Personen gegeilüber Folgendes gesagt haben: Eures Abends brachte mir der Jude Johanan Benbasa in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau ein kleines 7—8jähriges Mädchen; es war ohne Kopf- und Fußbekleidung, hatte rothe Haare und ein buntes Kleid. Sie sagte zu mir: „Frau, wir bringen Dir dies kleine Mädchen, danlit Du es bei Dir behältst nnd es pflegst. Behalte es, wir geben Dir 50 Piaster und lverden es wieder abholen kommen." Ich willigte ein und sie ließen mir das Kiird. Nach drei Tagen kamen sie wieder, gleichfalls in der Dlnikelstunde und führten es in ihr Haus. Ich weiß, daß das Kind am Freitag ermordet wurde und daß man ihm einen Kranz von Kornähre» auf den Kopf gesetzt, und daß man es gemartert hat, bis mail ihm das Blut entzogen. Das ist mir von der Jüdin Benbasa gesagt worden. Das Kind war mit dem Heind, dem Kleidchen nnd dem Anterie bekleidet, die an der Leiche gefunden wurden." Später hat die Helene in Abrede gestellt, von dem verschwundenen Kinde etwas gewußt zu haben. Ein Gemüsehändler, Namens Fedor Kristof, hat noch bekundet: Nach | der Entdeckung des Leichnams sprachen Baro Levy nnd Haim Levy in meinem Laden spanisch mit einander. Baro Levy sagte zu Haim Levy: „Ihr habt Euch zu sehr beeilt, ein Bulgare dürste Eure Angelegenheit nicht kennen, denn die Sache wird eine böse Wendung für rms nehnren." Endlich hat ein Mädchen, Namens Maria Klopara, bekundet: sie habe gesehen, daß Haim Levy das ermordete Kind durch Zucker geködert habe. Diese Momente haben zur Erhebung der Anklage wegen Mordes gegen die bezeichneten drei Personen geführt. Ursprünglich standen neun Israeliten, einschließlich der drei jetzigen Angeklagten, im Verdacht, das Verbrechen begangen, beziehungsweise dazu angestiftet oder dabei Hilfe geleistet zu haben. Es erfolgte daher deren Verhaftung. Das Obertribnnal zu Sofia verfügte jedoch sehr bald die Freilassung sämmtlicher Verhafteten, da es das Belastungsmaterial nicht für ausreichend erachtete, um daraufhin eine Anklage wegen Mordes zu begründen. Am 30. Januar 1893 wurde dennoch die gegenwärtige Anklage erhoben, die sich auch gegen die Helene Vulscheva Studenka wegen Beihilfe richtete. Diese wurde aber vor einiger Zeit in ihrem Hanse erhängt vorgefnnden. Die Anklage nimmt nun an, daß ein „Ritual- I mord" vorliegt. Zum Beweise dafür stützte sich die Anklage auf eine Broschüre des Professors Dr. Rohling in Prag. In letzterer weise; Rohling aus dem Talmud nach, daß die Juden Christenkinder! schlachten, weil sie zu rituellen Zwecke» Christenblut brauchen!! Die Anklage schließt mit folgenden Worten: „Ans allem oben Gesagten erkenne ich den JohananBenbasa, Israelit, Saroutcha Benbasa, Israelitin, Haim Levy, sämmtlich in Bratza wohnhaft und bisher nicht gerichtlich verfolgt, schuldig des Verbrechens, bald nach dem 5. Juni das kleine! achtjährige Mädchen Mitza Georgscheva mit Vorbedacht ermordet zu haben, wie auch Helene Vulscheva Studenka schuldig, bei diesem Morde Hilfe geleistet 311 haben. Daher klage ich sie an, damit sie gerichtet werden mit Hilfe der Geschworenen nach dem Artikel 169 des ottomanischen Strafgesetzbuches, im Einklang mit dem Artikel 45 desselben Kodex. Bratza, 30. Januar 1893. Geh. Staatsanwalt G. Zanertow." Da man Befürchtungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hegte, wenn dieser Prozeß in Bratza, woselbst aus Anlaß der Mordthat unter der Bevölkerung eine große Erregung herrscht, verhandelt würde, so hat das Obectribunal zu Sofia beschlossen, die Angelegenheit an das Schwurgericht zu Rähovo zur Aburtheilung zu verweisen. Vertheidiger der Angeklagten war Dr. Stoilow (Sofia). Seitens der Staatsanwaltschaft waren fünfzehn Zeugen geladen worden. .Der Präsident des Schwurgerichts hatte drei Tage für die Verhandlungen festgesetzt. Am Sonntag ist uns nun über das gefällte Urtheil folgendes Privat-Telegramm zugegangen: Rah ovo, 24. September. Am gestrigen Sonnabend hat der Ritualmordprozeß in später Nachtstunde mit der Freisprechung aller Angeklagten geendet. Ein ausführlicher Bericht folgt. *