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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-09-22 · Heft 38 (22.9.1893) · p. Seite 447

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 38 (22.9.1893)
Date
1893-09-22
Page
Seite 447 (sequence 5)
Language
German
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An Arbeit wird es nicht fehlen, so lange Menschen altern, Menschen sterben, Wittweu und Waisen jammern, Arme, Verlassene und Fremde der Hilfe bedürfen, die Jugend unterrichtet und die Menschheit veredelt werden muß! In dem eisigen Norden werden sie bedrängt, zur Auswanderung getrieben, unsere armen Glanbensbrüder! Sie ziehen nach dem gelobten Reiche der Freiheit, nach Amerika. Dort bedürfen sie des Rathes, der Führung, der materiellen Unterstützung. Mögen sie ihnen durch die Bemühungen des Ordens B'ne B'rith zu Theil werden! Wir alle Bekenner des Judenthums, die wir in fünf Welttheilen zerstreut leben, sind ja nichts Anderes als ein Orden B'ne B'rith! Bundesbrüder wollen wir sein und bleiben! Ber angebliche Mtualmord von Ostroms. Wien, 17. September. Die Richter aus dem Volke haben ein vernichtendes Urtheil über Pfarrer Deckert und Genossen ausgesprochen. Der Verbreiter des albernen Blutmärchens unb seine Helfershelfer sind des Vergehens der Ehrenbeleidigung, begangen durch die Beschuldigung des Mordes, schuldig erkannt worden. Ja, das Verdikt der Geschwornen, welche klar die durch die widerspruchsvolle Verantwortung der beiden Erstangeklagten, Paulus Meyer und Pfarrer Deckert, verwirrte Prozeßlage durchblickten, hat zum Theil die schwerste Schuld nicht dem verkommenen Renegaten Paulus Meyer, sondern dem Priester der christlichen Nächstenliebe zuerkannt, der sich nicht scheute, in seinem priesterlichen Gewände als fanatischer Verfechter des finstersten Blutmärchens aufzutreten. Das Verdikt der Geschworuen, das nach mehr als einstündiger Berathung durch den Mund des Obmannes Herrn Karl Czaslawsky verkündigt wurde, lautete für Paulus Meyer einstimmig schuldig, drei Stimmen mit der Beifügung: mit Ausschluß des Wortes „verfaßt". Drei Geschwornen haben ihrer Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß der Verfasser des inkriminirten Artikels nicht in der Person des verkommenen russisch-polnischen Konvertiten, sondern in einem anderen der Angeklagten zu erkennen ist. Pfarrer Dr. Deckert wurde mit zehn Ja und zwei Nein, Redakteur Doll mit neun Ja und drei Nein schuldig erkannt. Das Urtheil, welches der Gerichtshof nach mehr als viertelstündiger Berathung fällte, lautete auf vier Monate Arrest für Paulus Meyer, für Pfarrer Dr. Deckert auf 400 Gulden Geldstrafe, im Nichteiubringungsfalle zwei Monate Arrest, für Redakteur Franz Doll auf 200 Gulden Geldstrafe, im Nichteinbringungsfalle einen Monat Arrest. Das „Vaterland" wurde in einen Kautionsverfall von 00 Gulden verurtheilt. Vorsitzender LGR. Haller eröffnet die Verhandlung um halb 10 Uhr mit der Abnahme der Generalien. Paulus Meyer giebt an, er sei 31 Jahre alt, protestantischer Religion, ehemaliger Juden-Missionär, jetzt Lehrer, russischer Unterthan. Er sei bereits einmal mit vierzehn Tagen Haft wegen Bettelns bestraft. Ueber seine Studien befragt, theilt er mit, daß er bis zu seinem einundzwanzigsten Lebensjahre im Hause seines Vaters, als er noch Jude gewesen, hebräisch gelernt habe. Präs.: In dieser Richtung ist Ihre Erziehung offenbar nicht von Einfluß gewesen. Was thaten Sie dann? — Meyer: Ich wurde Lehrer und Schriftsteller. Der Präsident konstatirt aus der Auskunftstabelle der Polizeidirektion Wien, daß gegen Meyer nichts Nachtheiliges vorliege, daß er mit der Emma Witulska bis zu seiner Verhaftung in gemeinsamem Haushalte lebte und daß Letztere indeß nach Wiesbaden aögereist sei. - Doktor Josef Deckert und Franz Doll erfreuen sich eines guten Leumunds und sind bisher unbeanstandet. Pfarrer Deckert besitzt ein größeres ziffermäßig nicht bekanntes Vermögen und ein Jahreseinkommen von 1500 fl. Es gelangt hierauf der inkriminirte Brief zur Verlesung. Nach einer umständlichen Schilderung des angeblichen Verbrechens schließt Paulus Meyer seinen von Leipzig, den 20. April 1893 datirten Brief: „Dieses traurige Ereigniß theile ich Ihnen, hochwürdiger Herr Pfarrer, hier mit, wie es noch in meiner Erinnerung lebt, der Wahrheit gemäß, für die ich leben und sterben will. Ich rufe Gott den Allmächtigen als Zeugen an und bin bereit, dies bei allen Behörden eidlich zu erhärten." Präs.: Bekennen Sie sich schuldig? — Angekl.: Nein! Präs.: Sie bekennen sich nicht als Verfasser des Briefes? — Angekl.: Nein. Präs.: Damit ist eigentlich Ihr Verhör beendet, aber es läge im Interesse darzuthun, wie Ihr Name mit der ganzen Sache in Verbindung kommt. — Angekl.: Ich bin unschuldig. Präs.: Ich habe Ihnen aber das Wort zur Vertheidigung gegeben. — Angekl.: Ich will mich vertheidigen, nachdem Dr. Deckert gesprochen hat. Bis jetzt ist mir noch nicht nachgewiesen, daß ich der Verfasser des Briefes bin, und ich glaube auch nicht, daß man das im Stande sein wird. Präs.: Dr. Deckert behauptet, daß Sie ihm den Brief zur Veröffentlichung übergeben hatten. — Angekl.: Das muß er Nachweisen. Präs.: Kennen Sie den Pfarrer Deckert? Angekl.: Jawohl. Präs.: Woher, und was war der Zweck Ihrer Verbindung? — Angekl.: Ich lebte vor einiger Zeit in Berlin und war dort in der Judenmission thätig Von dort bin ich aber wegen Unverträglichkeit ausgetreten. Ich privatisirte dann, da kam eines Tages Herr Karl Paasch zu mir und sagte, Professor Rohling wünsche mit mir bekannt zu werden. — Der Angeklagte schildert hierauf seine Verbindung mit Rohling aus Anlaß des Xantener Knabenmord-Prozesses in sehr umständlicher Weise, so daß ihn der Vorsitzende auffordert, zur Sache zu kommen. Der Angeklagte erklärt weiter: Mir war es nur zu thun, das Bluträthsel zu lösen, und ich dachte mir, ist es wahr, so werde ich es doch Nachweisen. Ich bin kein Antisemit, ich kämpfe nicht gegen die Juden, ich kämpfe nur gegen Lug und Trug. Ein Beweis dafür ist, daß ich auch protestantische Geistliche nicht geschont habe. Meyer erzählt nun, daß er, um mit Rohling direkt in Verbindung zu treten, sich nach Prag begeben habe. „Im März," so sagt er, „trat ich zu Rohling ins Zimmer. Er erwies mir Ehren über Ehren, indeß konnte ich ihn durchaus nicht dazu bringen, mit mir hebräisch zu reden; er sprach lateinisch, englisch; es war mir aber auffallend, daß er mich nicht einmal einlud, bei ihm zu wohnen, sondern mir rieth, nach Wien zu Pfarrer Deckert zu reisen, der sich eben mit dem Studium des Blutrituale beschäftige. Er gab mir Empfehlungsbriefe mit an verschiedene Theologie-Professoren und Geistliche." Meyer schildert nun in verworrener und überhasteter Weise, wie er in Wien von dem Prälaten Sebastian Brunner und Professor Bickell ausgenommen wurde, und daß Sebastian Brunner ihn selbst zum Dr. Deckert führte. — Präs. : Also jetzt wissen wir, wie Sie mit Dr. Deckert bekannt wurden. Es kommt hierauf die Angelegenheit des Briefes zur Sprache, und Meyer erklärt dezidirt: „Von dem Briefe weiß ich nichts." Er wendet sich in erregter Haltung gegen den neben ihm sitzenden Pfarrer und schreit denselben an: „Habe ich Ihnen den Brief übergeben?" — Pfarrer Deckert, der während der ganzen Erzählung Meyer's häufig gelacht und den Kopf geschüttelt hat, hebt abwehrend die Hand. Der Präsident ersucht Meyer, keine Fragen an den Pfarrer zu richten. Der Angeklagte spricht nun mit rasender Schnelligkeit weiter, so daß er selbst einmal den Faden verliert und den Präsidenten ersucht, ihm eine Pause zuul Nachdenken zu gewähren. Es ist nur so viel aus seinem oft unverständlichen Redestrom zu entnehmen, daß Meyer erklärt, er habe denselben erst in der Zeitung zum ersten Male gelesen. Mit Pathos ruft er: „Ich habe ihm weder den Brief gegeben, noch den Brief diktirt, noch ihn verfaßt. Eines Tages habe ihm Pfarrer Deckert erzählt, er sei gesonnen, den Brief eines Konvertiten zu veröffentlichen, in dem ein Blutmord von einem Augenzeugen erzählt werde. Meyer fährt fort: „Ich

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