Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 37 (15.9.1893)
- Date
- 1893-09-15
- Page
- Seite 437 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die nn Jude ses Land warum teressire. „Weil," sagte der Letztere mit sichtlicher Verlegenheit, „in einer Zeitung davon die Rede war, daß ein österreichischer Jude zum Einwanderungskommiffar im Hafen von New-Pork ernannt worden sei," Nun aber stellt es sich heraus, daß Dr. Senner in Galizien geboren ist, bis zu seiner „Uebersiedelung" Jude war und dieselbe mit einer solchen Eile bewerkstelligte, daß er sich kaum vorher getauft haben dürfte. Ein anderes Zeitbild ist, daß auf der republikanischen Konvention, einer Art Wählerversammlung, in Louisville der Alltrag gestellt ivurde, über das Verhalten des Union-League Club in New-Iork, welcher dem Bankier Seligmann die Aufnahme verweigert hatte, weil er Jude sei, die Mißbilligung auszusprechen. Der Antrag wurde angenommen, aber im offiziellen Berichte ausgelassen. Grund sür die Annahme des Antrages war der Wunsch, die jüdischen Wähler zu kaptiviren, Grund sür die Auslastung desselben aus dem Protokolle, den einflußreichen Millionärklub, welcher in dem in allen Wahlen ausschlaggebenden Staate New-Aork von großer Bedeutung ist, nicht vor den Kopf zu stoßen. — Als interessante Kuriosität will ich noch verzeichnen, daß auf der deutschen Methodistenkonferenz im Staate Missouri, die kürzlich in St. Louis tagte, ein Prediger, Namens Addix, den Antrag stellte, den Katholiken, Juden und Mormonen das Bürgerrecht zu entziehen, weil die Katholiken eine Gefahr für die Freiheit des Landes bilden, lvelches nur gerettet werden könne, wenn es als ein protestantisches Land erklärt werde. Die ehrwürdigen Anwälte der „Wiedergeburt durch Jesum Christum" liiachten sich das Vergnügen, diese Ausführungen durch „tobenden Beifall" auszuzeichnen. Ich hoffe aber noch, Ihnen schreiben zu können, ehe ein solcher Antrag beim Kongreß zur Verhandlung kommt. U Der Antheil der Juden an den Uaterlandskriegen. Das Judenthum, dessen Propheten die Zeit des ewigen Völkerfriedens verkündet haben, ist weit entfernt von einer Verherrlichung des Krieges. Darum aber haben die Juden doch niemals gezögert, Gut und Blut für die Vertheidigung des Vaterlandes mit einzusetzen. Ein aktiver Hauptmann von altem Adel, dessen Bruder eine der höchsten Stellungen in unserem Geueralstabe bekleidet, erzählte dem Schreiber dieser Zeilen, wie schnell in der jüngeren Generation unseres Heeres leider das Andenken an die gemeinsame Waffenbrüderschaft in den Kämpfen des glorreichen Jahres 1870 erloschen ist, — soweit es die Juden betrifft, welche damals mit voller Manneskraft dem Rufe folgten: „Vorwärts mit Gott für König und Vaterland." Durchaus zeitgemäß erscheint uns daher das Vorgehen der Gemeinde Magdeburg, welche ihrem diesjährigen Verwaltungsbericht eine Abhandlung beigefügt hat: „Heber den Antheil der Juden — vorzugsweise der Magdeburger — an den Vaterlandskriegen." Der Verfasser, Lehrer M. Spanier, hat sich durch die Zusammenstellung der auf die Militärpflichtigkeit der preußischen Juden bezüglichen Date» ein großes Verdienst erworben. Das erste bezügliche Edikt datirt bekanntlich vom 11. März 1812. Magdeburg, das bis zum 23. Mai 1814 in französischem Besitz verblieb, gehörte dem von Napoleon gegründeten und von dessen Bruder Hieronymus regierten Königreich Westfalen mit der Hauptstadt Kassel an. In dem Reskript des westfälischen Ministers von Wolffradt an die Mitglieder des israelitischen Konsistoriums zu Kassel vom 28. April 1809 heißt es: „Die Israeliten, so lange geächtet, verdanken beni unüberwindlichen Napoleon imb seinem erhabenen Bruder ihre politische und bürgerliche Auferstehung. Sie haben deshalb einen zweifachen Beweggrund, die Siege seiner Waffen freudevoll zu feiern und dafür den Ewigen zu Preise»." Aber die persönliche Freiheit galt den Juden nicht als das Höchste, als sie das Vaterland, von dem despotischen Korsen erniedrigt, aus tausend Wunden blute» sahen. Spanier bringt hierfür als Beleg u. A. eine bisher wenig bekannte Episode aus dem Leben der Königin Luise. Nach der unglücklichen Schlacht bei Jena und Auerstädt 1806 flüchtete die Königin mit ihren Kindern durch Märkisch Friedland. Auf dem Markt daselbst angelangt, verlangte sie Vorspann, aber die Bürger vermochten dem Wunsche nicht zu willfahren, denn die guten Pferde hatten sie vor dem Feinde in de» Waldungen versteckt. Die Königin weinte bitterlich, denn der Feind war nur drei Meilen entfernt. Da war es der Jude Joseph Moses Stargard, der bewirkte, daß einige seiner Bekannten ihre besten Pferde vorspannten und die Königin mit ihren Kindern retteten. Als sie sie nach dem nächsten Orte befördert hatten, dankte die hohe Fran mit den Worten: „Gott tvird mir helfen und dann soll es Euch gedacht werden". Der Staatsminister Fürst von Hardenberg schrieb unterm 4. Januar 1815 an den Grafen von Grot: „Die Geschichte unseres letzten Krieges hat bereits erwiesen, daß die Juden des Staats, der sie in seinen Schooß ausgenommen, durch treue Anhänglichkeit würdig geworden. Die jungen Männer jüdischen Glaubens sind die Waffengeführten ihrer christlichen Mitbürger gewesen unb wir haben auch unter ihnen Beispiele des wahren Heldenmuthes und der rühmlichsten Verachtung der Kriegsgefahren aufzuweiseu, sowie die übrigen jüdischen Einwohner, namentlich auch die Frauen, in Aufopferung jeder Art den Christen sich angeschlossen." — Die Gemeinde Magdeburg bietet hierfür ein deutliches Beispiel. Obwohl sie im Jahre 1816 nur 73 Mitglieder zählte, verzeichnet die in der Synagoge befindliche Gedüchtnißtafel für die verstorbenen Krieger aus den Befreiungskriegen drei Rainen, nämlich 1. Louis Philippson, Ritter des eisernen Kreuzes und des Georgenordens. 2. Wolf Vietenshoff. 3. Lipmaun Rosenbaum. Am 29. Dezember 1839, nach dem Tode des oben erwähnten L. Philippson, wurde, gemäß einem vom Bürgermeister der Stadt Magdeburg ausgesprochenen Wunsche, „die Kriegsdenkmünze des Verstorbenen in kirchliche Aufbewahrung zu bringen", eine Tafel während des Gottesdienstes an der dem Eingänge gegenüber befindlichen Wand aufgehängt. Der damalige Magdeburger Rabbiner, Dr. Ludwig Philippson, knüpfte vor der versammelten Gemeinde hieran die Mahnung, „insgesammt in allen Bürgerpflichten, menschlichen und göttlichen Gesetzen geinäß, eifrigst zu streben". — Mit Einsetzung des eigenen Blutes waren die Juden deni Feinde des Vaterlandes gegenüber getreten, endlich hatten sie mitgeholfen, das Vaterland vom Joche fremden Druckes zu befreien, aber bald nach den Freiheitskriegen erhob die Reaktion kühn ihr Haupt, und der Grundsatz der Gleichheit Aller vor dem Gesetz fand auf die Juden keine Anwendung. Das verliehene Staatsbürgerrecht schrumpste zu einem Lokalbürgerrechte zusammen. Als durch die an das Staatsministerium ergangene Allerhöchste Ordre vom 31. Dezember 1845 den Juden das Avancement gestattet wurde, waren sie in Stand gesetzt, sich Civilversorgungsansprüche zu erwerben, aber nur innerhalb der Grenze, daß mit einer bezüglichen Anstellung keine obrigkeitliche Funktion verbunden sein dürfe. In dein Gesetze über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847, das eine neue Etappe in der Emancipation der Juden bezeichnet, wird des Militärdienstes nur beiläufig gedacht. Jedoch heißt es in der zu diesem Gesetz ausgearbeiteten Denkschrift des Ministers des Innern: „Faßt man den Inhalt dieser Ermittelungen zusammen, so darf man als erfahrungsmäßiges Resultat annehmen: daß die Inden des preußischen Heeres von den Soldaten der christlichen Bevölkerung