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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-08-25 · Heft 34 (25.8.1893) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 34 (25.8.1893)
Date
1893-08-25
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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Erhebung über die Einrichtung des Gottesdienstes bei den israelitischen Gemeinden des Großherzogthums hat sich eine höchst erfreuliche Uebereinstimmung nahezu sämmtlicher Gemeinden und aller Rabbiner, ohne Unterschied der religiösen Richtungen dem Wunsche kundgegeben, daß von diesseitiger Behörde auf allgemeine Einführung des Gemeindegesanges bei den öffentlichen Gottesdiensten an Sabbathen und Festtagen hingewirkt werden möge. In gleichem Sinne haben sich auch die in den letzten Jahren abgehaltenen Religionslehrerkonferenzen ausgesprochen. Den wenigen Gemeinden, welche schon früher den Gemcindegesang pflegten, sind inzwischen aus eigenem Antrieb einige weitere hinzugetreten. Der größeren Ausbreitung des Gemeindegesanges stand jedoch bisher der Mangel eines für diesen Zweck durchaus passenden billigen Melodienbuchs entgegen. Nach sorgfältigen Vorerhebungen haben wiü deshalb mit Bearbeitung eines solchen eine Sachversländigen-Kottintission betraut, von welcher nunmehr eine Melodiensammlung zunächst für den Sabbathgottesdienst fertig vorliegt. Dieselbe besteht aus 32 Nummern, welche zumeist den Werken der hervorragendsten und bewährtesten Autoren auf dem Gebiete des Synagogengesangs entnommen und, soweit erforderlich, dem praktischen Bedürsniß entsprechend für einstimmigen Gesang eingerichtet worden sind. Wir stellen hiermit diese Sammlung zur Verfügung der israelitischen Gemeinden des Landes. Um derselben überall Eingang zu verschaffen, haben wir den Preis möglichst nieder angeseht, und zwar für eine kartonnirtes Exemplar der Partitur auf 1 Mark, für ein ebensolches Exemplar der Singstimme auf 40 Pfennig i portofrei). Indem wir den Synagogenräthen, Religionslehrern und Vorsängern empfehlen, sich, wo es nur immer angeht, die Einführung des Gemeindegesanges als eines vorzüglichen Mittels zur feierlicheren Gestaltung des Gottesdienstes und zur Förderung religiösen Sinnes dringend angelegen sein zu lassen, ertbeilen wir über die Art, wie die Einführung am ehesten bewerkstelligt werden kann, nachstehende Anleitungen: 1. Vorbedingung ist, daß sich in der Gemeinde eine zum Einüben der Gesänge geeignete Persönlichkeit — Instruktor — findet. In der Regel wird sich der Vorsänger dazu eignen. Andernfalls wäre eine sonstige Persönlichkeit, vielleicht ein musikverständiger Lehrer der Volksschule, dafür zu gewinnen. 2. Jedenfalls muß der Vorsänger selbst gründlich vorbereitet sein und die Gesänge, welche von der Gemeinde eingeübt werden sollen, vollständig inne haben. Den Vorsängern des Landes wird dringend empfohlen, daß sie innerhalb ihrer Bezirke in kleinen Gruppen sich zusammenfinden und die Gesänge genau miteinander üben. 3. Bei der Einübung durch die Vorsänger sowie bei der späteren Einübung durch Schüler und Erwachsene ist womöglich eine Orgel oder ein Harmonium oder ein Klavier zu benützen. Weniger geeignet, doch im Nothfalle immerhin empfehlenswert!), ist die Violine. Die eben erwähnte Hebung mit Schülern und Erwachsenen soll beginnen, sobald der Vorsänger und beziehungsweise der Instruktor mit der Vorlage völlig vertraut ist. 4. Die Uebung kann auf mechanische Weise nach dem Gehör oder begriffsmäßig nach den vorliegenden Noten erfolgen. Letzteres wird mit Schülern und Erwachsenen, welche Noten verstehen, zu geschehen haben; der erstgenannte Weg wird zu beschreiten sein, wenn Schüler und Erwachsene ohne Notenkenntniß an den Hebungen theilnehmen. Vielfach werden beide Methoden gleichzeitig mit Erfolg in Anwendung kommen, insbesondere in solchen Gemeinden, welche bereits einen Synagogenchor besitzen. 5. Wo Sängerchöre bestehen, welche mit oder ohne Instrumentalbegleitung singen, sollen dieselben mit Einführung des Gemeindegesangs nicht wegfallen, vielmehr sorgsam erhalten bleiben, der Gemeinde beim gemeinsamen Gesänge als Führer dienen und auch fortan größere und schwierigere Gesänge allein vortragen. 0. Den Religionslehrern und Vorsängern wird im Hinblick auf $ 8 des Anhangs zum Lehrplan für den israelitischen Religionsunterricht vom 18. Februar 1881 (Beilage zu dem diesseitigen Verordnungsblatt von 1885 Seite 42) die Einübung von Synagogengesängen mit der Schuljugend hiermit von Neuem nahegelegt. Es wird aber besonders vortheilhaft sein, sofort Gesangsstunden, an welchen auch Erwachsene theilnehmeu, einzurichten. Die Gewinnung möglichst vieler Erwachsenen zur Theilnahme an den Vorbereitungsstunden ist schon deshalb nothwendig, weil die Schuljugend nicht überall am Sabbathgottesdienste theilnehmen kann. 7. Bei der Einübung ist zunächst der Text der Gesänge öfter genau zu lesen und verständlich zu machen. Der Instruktor oder Vorsänger spiele und singe dann, ohne Mitsingen zu gestatten, die Melodie einigemal vor. Hierauf mag die Gesangsgemeinde leise mitsingen. Ehe dieselbe laut singt, werden erst Einzelne sich bereit erklären, die Gesangsstücke allein vorzutragen. Dabei ist mit Strenge darauf zu halten, daß bei mangelhafter Leistung Gelächter oder Spott vermieden wird. Bei allen Hebungen ist genaue Einhaltung des Takts nothwendig. 8. Man beschränke sich anfangs auf wenige Melodien, z. B. Lecho dodi. Aus- und Einheben, Keduschah, und gehe erst dann weiter, wenn die eingeübten Gesänge der Gemeinde bekannt und lieb geworden sind. 9. Wenn der Gemcindegesang günstige Aufnahme finden und von der Gesammtheit der Gemeinde dauernd geschätzt werden soll, so muß eine allzu häufige und umfassende Verwendung desselben vermieden werden, damit der Gottesdienst — namentlich an gewöhnlichen Sabbathen, in ungeheizten Synagogen zur Winterszeit u. s. w. — nicht ungebührlich in die Länge gezogen werde. Wie überall, so erscheint anch hier weise Beschränkung am Platze; übertriebener Eifer würde der Sache schaden. G csterreich - Ungarn. □ Wien, 21. August. Wie ich Ihnen schon kurz berichtet, hat eine Deputation des Vereins reisender Kaufleute Oesterreich- Ungarns, bestehend aus den Herren Vereinspräsidenlen Orel und den Vizepräsidenten Frankl und Robitschek, dem Handelsminister eine Eingabe überreicht, in welcher mit Bezug auf die schwebenden Vertragsverhandlungen zwischen Rußland und unserer Monarchie darauf hingewiesen wird, daß den Kaufleuten und Geschäftsreisenden jüdischer Konfession der ©tutritt nach Rußland untersagt oder zum Mindesten in hohen: Maße erschwert ist. Die Eingabe führt weiter aus, daß die Vortheile, die Rußland unserer Monarchie in dein neuen Vertrage eventuell einzuräumen bereit ist, illusorisch werden, wenn zugleich einem Theile der Organe, die int Interesse der heimathlichen Industrie thütig sind, die Möglichkeit genonunen wird, direkt Handelsbeziehungen mit Rußland anzuknüpfen. Der Minister sagte zu, der vorgetragenen Angelegenheit seine vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ob es etwas nützen wird, ist eine andere Frage. — Am Geburtstag des Kaisers Franz Josef, am 18. d. M., wurden auch in den israelitischen Gotteshäusern feierliche Gottesdienste abgehalten In den beiden großen Bethäusern der Kultusgemeinde, in der Seitenstettengasse und Tempelgasse, wohnten Mitglieder des Kultusvorstandes, der Gemeinde- und der Bezirksvertretung und ein zahlreiches andächtiges Publiktun der Feier bei. — Am vorletzten Sonntag, den 18. d M., fand in beiden hiesigen Synagogen keine Trauung statt. Sonst ist der Sonntag der übliche Trauungstag, an welchen! oft fünf Trauungen nach einander in jedem der beiden Gotteshäuser vollzogen werden. Warum wurden nun an diesem Tage keine Trauungen vollzogenV Dr. Jellinek schreibt darüber in der „Neuzeit": „Weil er auf einen 13. fiel, und dreizehn eine ominöse Zahl ist. Es ist kaum glaublich, wie verbreitet dieser Aberglaube ist, mit welcher Aengstlichkeit man die Zahl dreizehn vermeidet, und man muß sich nur wundern, daß diese abergläubischen Juden am Versöhnungstage die dreizehn göttlichen Midöt oder Eigenschaften so oft anrufen, um Vergebung ihrer Sünden bei Gott zu finden. Ja, der Aberglaube ist ein Tyrann, und es ist schwer, seine Macht zu brechen!" — Ohne Bezug auf das Vorige, sondern als einfacher Chronist melde ich Ihnen, daß die neue Synagoge nach p olnisch-jüdischent Ritus in der Leopoldstadt ihrer Vollendung entgegengeht. Stiaßny hat mit diesem Werke aufs Neue einen Beweis seiner Kunst geliefert und einen so harmonisch schönen, stylvoll gegliederten Bau geschaffen, daß derselbe füglich ein würdiger und vornehmer Palast Gottes genannt werden kann. Nicht nur ist dem Schönheitssinne durch figuralen und farbenprächtigen Schmuck volle Genüge geleistet, sondern es wurde auch für die Bequemlichkeit und Sicherheit der Andächtigen so reichlich gesorgt, daß der Bau allen diesbezüglichen Anforderungen in vollstem Maße gerecht wird. So vermitteln sieben breite und geräumige Einuno Ausgänge die Kommunikation in diesen! Hause, das Auf- und Zuklappen der Betsitze und Pu'te geschieht völlig geräuschlos und das in allen Räumen eingeleitete elektrische Gliihlicht besitzt eine Lichtstärke von 4200 Kerzen. Als Oberkantor ist Herr Meier Schorr gewonnen. Dagegen ist die Stelle des Predigers, oder vielmehr des Maggid, noch unbesetzt obwohl schon verschiedene Herren Probepredigten gehalten haben. — Zum Schluß wieder einige Auszeichnungen: Der Kaiser hat dem ordentlichen Professor und Vorstande der ersten medizinischen Klinik an der deutschen Universität in Prag Dr. Alfred Pribram den Titel eines Regierungsrathes verliehen. Ferner ist der Privatdozent Dr. Gottlieb Adler zum außerordentlichen Professor der mathematischen Physik an der Universität in Wien ernannt worden. Endlich ist Professor Dr. Anton Weichselbaum, bisher außerordentlicher Professor und Prosektor im Rudolf-

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