Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1893)
- Date
- 1893-08-18
- Page
- Seite 387 (sequence 3)
- Language
- German
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387 0 fei der ge. Gegen Uterschaft en liefern r.!: 3 ist, um gewinnen, eher noch m landen t Skandal paradirl, oerschmäht ahren die Zwillingsgnng des rquis de über den ch. er, der lver-Antiornelius?n Freimd i Herz zu bestimmen, scherzhaft, r ihm die Cornelius hocharistorsch nicht und nicht ows ladet mit ihm Wchtliche chnen, als 0e Unsitte, Gräber ek in sehr i, indem das frische; Leichnam, begreifen, ich gedeckte ausbreitet, enden von en werden erung von rerhindern, )inscheiden as geschehe den. lgenügende Zwecke zu fetten kommen, wenn man ihnen die Beträge, welche die Todtenkränze io raulaffen, zuwendete. Wir schlagen besonders zwei Vereine zu diesem Behufs vor: den Kaisen-Verein und die Chewra Kadischa. Die Waisenvereine sorgen für verlassene Kinder, denen der Vater er die Mutter durch den Tod entrissen wurde, und es ist gewiß ein- ^ichlenswerth, solchen Vereinen das Geld zu widmen, welches Kränzenden kosten. Die Chewra .Kadischa nimmt sich der Kranken und der Rekonvalesjeuten an, leistet ihnen Beistand in den schweren Stunden des Scheidens |uu> sorgt für ein würdiges Leichenbegräbniß. Solche Vereine verdienen, sie reichlich bedacht werden, damit sie leben können, so lange sie nicht fn beitskräftig sind. Die Blume der Wohlthätigkeit welkt nicht, erquickt die Seele der ^kümmerten. Möge sie den Sieg davon tragen über verwelkende ud sterbende Blumen in Todtenkränzen!" O Vor zwanzig Jahren. Bon M. Friedeberg. In dem daiikenswerthen Aufsatz „Die jüdischen Parlamentarier in Deutschland" in Nr. 27 dieses Jahrgangs Maren entsprechend dem Zwecke dieser statistischen Zusammenstellung per die vierundfttnfzig Abgeordneten jüdischer Konfession, welche m Zollparlament, den Landtagen der Einzelstaaten und dem »tschen Reichstage seit dessen Bestehen angehört haben, auS ft nt Leben auch der hervorragendsten Volksvertreter nur wenige llurze Daten gegeben worden. Einige Ergänzungen erscheinen daher P iinschenswerth. Es sind jetzt gerade zwanzig Jahre, daß einer dieser Männer, l'iniarb Laster, auf der Höhe seiner parlamentarischen Lansnhn stand; im Juli 1873 verlieh die juristische Fakultät der Universität Leipzig dem Manne, der achtzehn Jahre seines I« laubens wegen unbesoldeter Gerichtsassessor geblieben war, wegen |i■.mer Verdienste mit die deutsche Rechtseinheit das Diplom nes Ehrendoktors der Rechte, eine Auszeichnung, welche zu I icher Zeit Delbrück, dem Präsidenten des Reichskanzleramts, zu siheil wurde. Lasters Stellung innerhalb jenes denkwürdigen Jahrzehnts nach t r Begründung des deutschen Reiches wird durch einen Rückblick »ist seinen Entwicklungsgang erklärlich, der gerade jetzt nicht zum sinnigsten am Platze sein dürfte. Wir reproduziren ans einem heute p* zwanzig Jahren erschienenen Aufsätze eines politischen Kampfa »offen des Gefeierten einige Stellen, welche auf unsere Glaubensglineinschaft besonderen Bezug nehme». Schon seit einigen Jahren vermeiden es gerade manche ton- Pngebeiide deutsche Zeitschriften, an diesem noli me tnnAere unseres p olitischen Lebens auch nur zu rühren. Es erscheint daher gerade als 4 m besonderes Wunder, daß der jüngste deutsche Reichstag selbst in |ihu liberalen Fraktionen, geschweige denn in der Partei, der Laster als rvorragendes Mitglied angehörte, keinen einzigen Inden aufweist. |. -:;t beiiicrleiiswerther Offenheit äußert sich unsere Quelle über diesen nie mehr als je „wunden" Punkt: „Es war selbst in der Konfliktsit ungemein schwierig, Laster einen Sitz in der Volksvertretung Pu verschaffen. So freisinnig die Wählerschaften in Preußen sich ich geberdeten, so bewahrten sie doch größtentheils den alten Ausspruch Lessings: „Es ist nicht Jeder frei, der seiner betten spottet!" Es wäre geradezu unmöglich gewesen, in einem > »ndlichen Kreise Laster durchzubringen, und so mußte der Versuch Igemacht werden, in Berlin selbst dem jüdischen Assessor zu einem Mandat zu verhelfen. Wiederholt mißlang indes; dieser Versuch, da selbst die gebildete Wählerschaft des ersten Wahlbezirks sich nicht auf die Höhe der Aufklärung emporschwingen konnte, den „Juden" Laster zitm Abgeordneten zu wählen." — Laster wurde im März 1865, als Professor Temme sein Mandat für den vierten Berliner Wahlkreis niederlegte, von diesem Bezirk in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt. Sein erstes parlamentarisches Auftreten am 27. März 1865 entsprach nicht den Erwartungen seiner Freunde, welche berichten, daß seine in später Nachmittagsstunde vor einem ermüdeten Hatlse gehaltene Jungfernrede fast eine komische Wirkung hervorrief, zumal die Widersacher des schneidigen Publizisten recht zahlreich waren. Aber allmählich eroberte sich der kleine unscheinbare Mann mit dem durchaus nicht dialektfreien, aber kräftigen Organ, durch seine Arbeitskraft, durch sein Wissen und seinen sittlichen Ernst die Liebe seiner Parteigenossen und schließlich auch die Achtung seiner Gegner. Die hier gerühmten Eigenschaften entstammen unzweifelhaft jenem Milieu, aus dem auch der gleichzeitig mit Laster als Abgeordneter wirkende Dr. Raphael Jakob Kosch hervorgegangen war, jenen patriarchalischen Verhältnissen, die Aron Bernstein und Ludwig Kalisch so meisterhaft geschildert haben. — Lasters Vater war ein Kanfmann, der seines pflichttreuen Charakters wegen in der kleinen jüdischen Gemeinde Jarocin an der polnischen Grenze, in der Laster am 14. Oktober 1829 geboren wurde, sich eines berechtigten Ansehens erfreute. Als achtjähriger Knabe widmete Laster feinen Eltern eine hebräische Uebertragung des Schiller'schen Gedichtes „Die Theilung der Erde". Dem Studium des Talmud gab sich der lernbegierige Knabe mit Eifer hin und legte dadurch frühzeitig den Grund zu einer scharfen, stets treffenden und durchdachten Ausdrticksweise, die sich später infolge des juristischen Studiums zu jener schlagfertigen Dialektik steigerte, mit der Laster auf staatsrechtlichem Gebiet allen seinen Gegirern gewachsen war. Auf der Höhe seiner parlamentarischen Laufbahn angelangt, lief eingreifend und mitentscheidend bei der Entwickelung des deutschen Rechtsstaates, blieb Laster, der bereits 1852 das Assefforexamen bestanden hatte, »och immer der unbesoldete Gerichtsaffessor, bis ihm endlich im Jahre 1870 eine Rechtsanwaltsstelle am Berliner Stadtgericht zu Theil wurde, die er indeß niemals als Quelle des Erwerbs benutzt hat. Es sind in diesem Jahre zwei Dezennien verflossen, seitdem Laster durch die definitive Uebertragnng des Amtes eines Syndikus beim Berliner Pfandbriefamt mit einem einigermaßen nennenswerthen Gehalt in eine auch materiell ausreichende Lebensstellung gelangte. Nicht allzu lange sollte er sich dieser Stellung und jener ihm vor 20 Jahren von Leipzig aus gewidmeten höchsten wiffenschaftlichen Ehre erfreuen. Nach anderen Ehren hat Laster nie seinen Sinn gerichtet. Seine Bedürfnißlosigkeit setzte ihn in den Stand, seine äußere und innere Unabhängigkeit gegenüber den mannigfaltigen Verlockungen, die sowohl seitens der Staatsverwaltung als auch von einflußreichen Privatmännern an ihn herangetreten sind, aufrecht zu erhalten. Die Zeit ist für die Abfassung einer gerechten Lebensbeschreibung dieses deutschen Aristides, deffen Auftreten gegen gewisse Auswüchse des Erwerbslebens die Blicke von fast ganz Europa auf den kleinen jüdischen Abgeordneten lenkte, noch nicht gekommen. Lasters hohe geistige Begabung sprudelte aus deni reichen Quell eines für alles Schöne, Hohe »nd Edle im Menschenleben empfänglichen Gemüthes. Ueber Lasker's Auffassung des Jndenthums hat Dr. Tobias Cohn im „Jahrbuch für die Geschichte der Juden" (4. Band) nach persönlichen Mittheilnngeii einige Ausschlüsse gegeben. Als im Juli 1846 die dritte Rabbinerversamnilung in Breslau stattfmid, war Laster von warmer Theilnahme für die Becathimgen der Ber-