Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-08-11 · Heft 32 (11.8.1893) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 32 (11.8.1893)
Date
1893-08-11
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227986-3228019--50062-3271657
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

9 Reise entzogen und so müssen ihm denn alle die herzlichen Glückwünsche in die Ferne übermittelt werden. Daß in erster Reihe die Stadtgemeinde selbst allen Anlaß hat, ihren Stadtverordnetenvorsteher zu feiern, das bedarf keiner besonderen Betonung. Sie hat ihm ja auch in Anbetracht seiner reichen Verdienste um das städtische Gemeinwesen die höchste und schönste Auszeichnung verliehen, die sie zu vergeben hat, indem sie ihn zum Ehrenbürger ernannte. xUud) heute bringt sie ihm ihre Glückwünsche dar. Möge sie sich seiner eifrigen Thätigkeit noch recht lange erfreuen. — Sodann aber steht heute unter den ersten Gratulanten die Sqnagogen-Gemeinde, um deren Entwickelung und Wohlbefinden sich Herr Sanitätsrath Dr. Freund große Verdienste erworben. Die Gemeinde hat denn auch in dankbarer Anerkennung beschlossen, zum dauernden Gedächtniß an diesen Ehrentag ihres greisen Vorstehers eine Stiftung zu schaffen, die immerdar an den seltenen Mann erinnern soll. Die Stiftung hat die Höhe von etwa 2000 Mark und die Bestimmung ihres Zweckes ist dem Jubilar überlassen. „Schießlich," so schreibt ein hervorragendes Provinzialblatt, ,/imtf* die gesammte Bürgerschaft ohne Unterschied der Konfession an solchem Ehrentage Antheil nehmen. Es handelt sich um einen der ersten, um einen der besten Bürger, dessen Wohlergehen der Stadt weitere ersprießliche Dienste verheißt. In diesem Sinne beglückwünschen auch wir den gefeierten Ehrenbürger, dem noch viele Jahre thatkräftigen Wirkens beschieden sein inögen." 0;i. Aus Schlesien, August. Am Donnerstag voriger Woche fand unter großer Berheiligung die Beerdigung des Grubenbesitzers Herrn Jsaae Eo hn in Tarno witz statt, zwei Tage, nachdem des Verblichenen Gattin zur letzten Ruhe gebettet worden. Außer der großen Anzahl von Freunden und Bekannten betheiligten sich der Magistrat und die Stadtverordneten an dem Begräbnisse. Dem Sarge voran schritten die in den Gruben des Verstorbenen beschäftigten Bergleute in ihren Uniformen. In Abwesenheit des Ortsrabbiners, der gegenwärtig in Ems weilt, hielt Herr Rabbiner Tr. Tropfstein mt§ Beuthen eine ergreifende Ansprache. Dann wurde die Bahre neben der der Gattin beigesetzt. — 'Am 27. v. Mts. hielt der Reichstagsabgeordnete Prof. Dr. Paul Förster, der sich auf seiner „Ferienreise" befindet, in Zabrze einen Bortrag über die Jndenfrage. Am folgenden Tage fand ein geselliges Zusammensein des dortigen deutsch-sozialen Vereins statt, welches auch von Damen besucht war und woselbst Förster ebenfalls einen Vortrag hielt. Wie sehr aber ist es zu bedauern, daß ein Bortrag des genannten „Wanderredners", welchen der christlich-soziale Verein des Zabrze benachbarteil Katlowitz für den vergangenen Freitag allgesetzt hatte, nicht gehalten werden konnte, weil es sich nachträglich heransstellte, daß der Sperlich'sche Saal, wohin die Versammlung einberufen war, für derartige Zusammenkünfte nicht zu haben war. — Am 28. v. Mts. Nachmittags 7 Uhr starb nach langem, sehlverelll beiden im 'Alter von 71 Jahren Herr Stadtrath Mendel Tarlau in Ratibor, früher Besitzer der Rogorzelletz-Mühle. Der Verstorbene, dessen lauterer Eharakter und Herzensgüte ganz besonders allgemein gerühmt wird, gehörte seit dein 1. Januar 1863 der dortigen Stadtverordneten-Versammlnng und seit dem 1. Juli 180!) dem Magistratskolleginm als Stadtrath an und erwarb sich ganz besondere Verdienste uvl die städtische Sparkasse unb das Aichungsamt. Auch in der Verwaltung der Spnagogen-Gemeinve seines Ortes hat der Verblichene vier Jahrzehnte hindurch das Amt eines Vorsitzenden des Repräsentanten-Kollegii verwaltet, ivar 2o Jahre lang Mitglied des Kreistages und gehörte dem Aufsichtsrathe des oberschlesischen Kreditvereins seit dessen Gründung an. Rastloser Eifer und uneigennützige Hingebung, gepaart mit seltener Menschenfreundlichkeit zeichneten t>cn edlen Mann aus, der lange im Gedächtniß seiller Mitbürger fortleben wird. 'Ain jüngsten Montag nun wurde der Verblichene unter ungewöhnlich starker Betheiligung zu Grabe getragen. Ter Trauerakt fand in der Wohnung des Verstorbenen statt. Unter den Erschienenen waren zu bemerken sämmtliche zur Zeit am Orte anwesende Magistratsmitglieder, das Vürean des Stadtverordneten-Kollegn, zahlreiche Mitglieder des Kreistages und die Repräsentanten der Spnagogen- Geineinde. Die Trauerrede des Herrn Rabbiners Dr. Blnmenthal knüpfte an ein altes Wort an, daß es ein dreifaches Heldenthum ans Erden gebe, ein Hcldenthum der Liebe, der Pflichterfüllung und der Schmerzen, und feierte den Entschlafenen in seinem innigen Familienleben, als pflichttreuen Bürger und Menschen, dessen Grundzug die Ehrenhaftigkeit war und in dessen Herzen die Liebe wohnte. Den Kondukt erösfnete die Schützengilde mit der Fahne, eine lange Reihe von Wagen schloß den Zug. Unter Gebeten wurde die sterbliche Hülle des wackeren Mannes beigesetzt. — Wie wir hören, hat die Familie Tarlan! aus Anlaß des Ablebens ihres Oberhauptes auch der städtischen| Armen-Verwaltung eine Geldspende für die christlichen Armen zu kommen lassen. K. Hannover, 8. August. Die seit Monaten zur großen Beim ruhigung der jüdischen Einwohner Harburgs schwebende Schächtfrag« hat endlich durch die Entscheidung der Minister des Innern und der geist lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen heilen, die von allgemeiner Bedeutung sein dürfte, ihre Erledigung gefunden. Der Magistrat und das Bürgervorsteherkollegium Harburg hatten, wie in diesem Blatt zur Zeit berichtet wurde, für das in dieser Stadt neu erbaute Schlachthaus ein von der Ortspolizei genehmigtes Statut eingeführt, welches die Betäubung des Schlachtviehes allgemein anordnet und das Schlachtei? nach jüdischem Ritus nicht gestattet. Die jüdische Gemeinde legte dagegen bei dem Regierungs-Präsidenten Herrn von Colmar-Meyenburg Beschwerde ein und bat um Aufhebung der betreffenden Paragraphen der neuen polizeilichen Verordnung; Herr Landrabbiner Dr. Gronemaun unterstützte ihre Eingabe durch eine ausführliche, gründliche Denkschrift, in welcher er die Berechtigung des Gesuches begründete. Herr Dr. Gronemann war hierzu besonders berufen, da er bereits im Jahre 1886 auf Aufforderung des Ober-Präsidenten eine Begutachtung des an den Herrn Reichskanzler gerichteten Gesuchs der Genfer Thierschutz-Gesellschaft, die Abänderrmg der bisher iiblichen israelitischen Methode des Viehschlachtens, sowie des demselben beigesügten „Reglements für die Art des israelitischen Schlachtens, angenommen durch den Großrabbiner der Schweiz Wertheimer", abgegeben und auch im Jahre 1888 eine Anfrage des Ministers Goßler, ob gegen die von dem Reichsgesundheitsamte damals empfohlenen Maßregeln, während des Schächtungsaktes den Kopf des Thieres für die ganze Dauer der nach dem Halsabschnitte eintretenden Muskelkrämpfe festzulegen, vom Standpunkte des jüdischen Ritualgesetzes Bedenken geltend zu machen seien, gutachtlich beantwortet hatte. Die Eingabe des Herrn Dr. Grone mann wies nach, daß die polizeilichen Bestiunnungen in Harburg nicht nur eine Beschränkung der gewährleisteten freien Religionsübung invol viren, da religionsgesetzlich den Israeliten nur der Genuß von rituell geschachtetem Schlachtvieh gestattet ist, sondern auch im Widerspruch standen milden besonderen, in Bezug auf das Schlachten von der Staatsregierung durch Erlaß vom 14. Januar 186!) gegebenen Verordnungen und Bestimmungen. Zur Widerlegung des Vorwurfs, daß die jüdische Schlacht methode thierquülerisch sei, überreichte er die in dieser Angelegenheit erschienenen Gutachten, besonders das des Direktors der Königlichen Thierarzneischule zu Hannover, des Geheimen Medizinalraths Professor Dannnann, der sich eingehend auch über das vorbereitende Verfahren zum Schächten ausspricht. — Der Herr Regierungs-Präsident zu Lüneburg schloß sich den Ausführungen des Herrn Landrabbiner nicht an und wies das Gesuch ab, indem er das Schächten ohne vorherige Betäubung unter Berufung ans ein vom Departements-Thierarzt erstattetes ausführliches Gutachten und auf die im Königreich Sachsen vom 21. März ergangene ministerielle Verordnung für unzulässig erklärte. Er ordnete nur die Streichung oder Umgestaltung des Paragraphen der Harburger polizeilichen Verordnung an, der jede Schlachtung nach jüdischem Ritus — also auch nach vorangegangener Betäubung — im Schlachthause untersagte. Hierdurch war selbstverständlich nichts erreicht, uub Herr Dr. Gronemann ergriff gegen diese Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten Rekurs bei dem Königlichen Oberpräsidenten, der die Sache zur Entscheidung an den obengenannten Herrn Minister abgab. In eitlem zweiten Schreiben an den Herrn Oberpräsidenten wurde zur Entkräftung der Vorzüge der Betnubungsmethode auf eine Entscheidung des Regierungspräsidenten von Lüneburg verwiesen, der am 8. Dezember v. I. ein Gesuch um Einführung der Betäubung im ganzen Regierungsbezirke — bezeichnend genug — zurückgewiesen hatte, weil bezweifelt wurde, ob nicht durch die von ungeübten Schlägern gemachten Betäubnngsversuche eine gleich große Mißhandlung herbeigeführt werde, wie sie heutzutage beim Schlachten ohne vorangegangene Betäubllng Vorkommen könne. Die Frage wurde immer brennender, da am 12. Juli die Polizeiverordnung in Kraft treten sollte. Am 26. Juli lief der Ministerial-Erlaß ein, welcher besagte: „Die Herren Minister des Innern und der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten haben es für unzulässig erachtet, die Frage, ob mit der jüdischen Schlachtmethode des Schächtens Thierquälerei verbunden sei, für einzelne Ortspolizeibezirke zum Austrag zu bringen und dort diese Schlachtmethode | tnird i nnnci | \u ci | leine oiu’d i daß ivcffi Darr getn sonn und erhel Die Tur oer torei die i | oer Eesc Blu lnrz flau' Geü Hut halt mit mm Fra die gern Ghc best) der unu sch» Dir als Edl Leh A4) mat l dt ugt Del kl)t um ilK'i sd wu cd)! um mit auf Mi alt als wb al* Erda, die M un fül Kr ntt G>

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.