Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 30 (28.7.1893)
- Date
- 1893-07-28
- Page
- Seite 355 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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In jeder Provinzial-Hauptstadt mögen berufene Männer, unter venen selbstredend die kleinen Gemeinden mit vertreten sein müßten, ,u einer Provinzial-Kultus-Kommission sich vereinigen, und diese ollte ihr Arbeitsfeld über alle religiöse Angelegenheiten der kleinen Gemeinde ausdehnen. Ihre zunächst in Betracht kommende Thätigtcit dürfte sich auf folgende Punkte erstrecken: 1. Vorsorge, daß kein Knltusbeamter zur Anstellung gelange, oer sich nicht über geeignete Vorbildung ausweisen könne; 2. Gründung einer Provinzial-Kultuskasse, die durch Beiträge der interessirten Gemeinden und Beamten sowie private Wohlthäter einerseits und durch Schenkungen und letztwillige Zuwendungen andererseits in den Stand gesetzt werde, durch Zuschüsse den Gemeinden die feste Anstellung ihrer Beamten zu ermöglichen; 3. Vorsorge, daß der Kultusbeamte überall unter Wegfall der bisher üblichen, die Abhängigkeit steigernden und das Selbstbewußtsein untergrabenden geschenklichen Zuwendungen mit einem auskömmlichen und seiner vielseitigen Thätigkeit entsprechenden Einkommen und Pensionsberechtigung angestellt werde; 4. Abschaffung des leidigen Vertrags-Verhältnisses zwischen Gemeinde und Beamten, und Festsetzung einer einheitlichen Norm, einer Instruktion, auf welche der Beamte bei der Anstellung verpflichtet werde. Ueber deren prompte Erfüllung sollte der Gemeindevorstand wachen und von eventuell vorkommenden Uebertretungen der Kommission Mittheilung machen, der allein das Recht der Intervention und der Maßregelung zustehen müsse; 5. Vorsorge, daß die Religionsschule von Zeit zu Zeit durch geeignete Männer inspizirt werde. Das sind unseres Erachtens unabweisbare Forderungen, die erfüllt werden müssen, wenn die religiösen Verhültniffe der kleinen Gemeinden bester werden sollen. Nur unter diesen Bedingungen werden wir einen würdigen und leistungsfähigen Kultusbeamteustaud erhalten, und nur unter diesen Bedingungen wird das Wort Gottes überall heimisch, der Unwissenheit der Boden entzogen werden und unser Judenthum an Achtung gewinnen. Aber — und hier kommen wir zu der sehr schwierigen Frage: Woher die Mittel beschaffen, die eine derartige Organisation erforderlich macht? Die Gründung einer Kultuskaste ist scheinbar leichter gesagt als ausgeführt. Wir sind uns auch ganz genau der Tragweite bewußt, was es heißt, Geldsummen aufbringen, für die bisher keine Hand sich geregt und keine Quelle erschloffen ist. Doch auch dies darf nicht abschrecken. Näher betrachtet ist die Schwierigkeit nicht gar so groß, als daß sie nicht bei gutem Willen bewältigt werden könnte. Wir haben vier Arten von Gemeinden: große, mittlere, kleine und ganz kleine. Zu den großen Gemeinden zählen solche mit über 300 Familien, zu den mittleren solche mit 300 bis 40 Familien, zu den kleinen von 40 bis 20 Familien und zu den ganz kleinen unter 20 Familien. Die Gemeinden der ersten beiden Arten können ihren Beamten ohne jeden Einwand feste Anstellung mit Pensionsberechtigung bieten. Das geschieht auch in den meisten Fällen, und wo es nicht geschieht, da liegt es einfach an der mangelnden Opferwilligkeit. Wenn aber eine Gemeinde von 60 bis 70 Familien zwei Kultusbeamten hält und behauptet, sie sei nicht im Stande, beide definitiv anzustellen, so ist dieser Grund nicht stichhaltig. Sie soll, anstatt den Luxus zweier Beamten sich zu leisten, mit einem gediegenen Kultusbeamten sich zufrieden geben und diesem eine gesicherte Existenz gewähren. Diejenigen Gemeinden, um die es sich hier handelt, und die der Hilfe von außen benothigt sind, gehören eben zu den beiden letztgenannten Arten. Die kleine Gemeinde kann wohl ihrem Beamten ein auskömmliches Einkommen, aber keine Pensionsberechtigung zusichern, und die ganz kleine Gemeinde kann den Beamten auch nicht genügend besolden. Hier also wird der Hebel anzusetzen sein. Der kleinen Gemeinde muß die Möglichkeit gegeben werden, ihren Beamten pensioniren zu können, und die ganz kleine etwa so organisirt werden, daß je nach lokalen Verhältnissen entweder zwei derartige Gemeinden gemeinschaftlich einen Kultusbeamten, oder, wo dies durchaus nicht möglich, sie durch Gehaltszuschuß in den Stand gesetzt werde, für sich selbst einen Beamten zu haben. Sehen wir nun zu, wie viel Geldmittel solche Organisation für eine Provinz — exemplisiziren wir auf Schlesien — erfordern würde. Gemeinden der beiden letzten Arten giebt es in dieser Provinz etwa 55, und unter diesen befinden sich etwa 20 kleine und 35 ganz kleine Gemeinden. Nach nnserm Vorschläge dürften die 20 kleinen Gemeinden 20 Beamte und die 35 ganz kleinen nach dem Kombinationssystem auch etwa 20 Beamte brauchen. Es würden somit in Schlesien etwa 40 gediegene Kultusbeamte ausreichen. Nun kamen nach Angaben der „Preußischen Statistik" *) im Jahre 1886 auf 64,290 aktive Lehrkräfte 4211 Pensionirte, also gleich 6,6 Prozent und im Jahre 1891 auf 69,130 aktive 6091 Pensionirte, also 8,8 Prozent.* 2 3) Wir hätten darum, da die Thätigkeit des Kultusbeamten nicht anstrengender als die des Volksschullehrers ist, von unfern 40 aktiven Knltusbeamten etwa durchschnittlich 3,5 dienstunfähige zu versorgen. Gewährt man denen jährlich 600 Mark Ruhegehalt und subventionirt man außerdem 15 der ganz kleinen Gemeinden mit 400 Mark jährlich, so dürften denn 8000 Mark jährlich vollauf genügen, uni geordnete Kultusverhältnisse in den kleinen Gemeinden Schlesiens herzustellen. Hierzu müßten die betheiligten Gemeinden mit etwa 50 Mark und die daran partizipirenden Kultusbeamten mit etwa 30 Mark jährlich beisteuern; das gebe nach unser Aufstellung für Schlesien etwa 3000 Mark jährlich; und die noch fehlenden 5000 Mark müßten dann auf dem Wege der Wohlthätigkeit beschafft werden. Das dürfte in einer Provinz, die 48,000 Israeliten — über 8000 Steuerzahler — hat, bei einiger Rührigkeit nicht unmöglich sein. Und was wir für Schlesien für möglich und durchführbar halten, daffelbe gilt auch in annäherndem Verhältniß für ganz Preußen. Bedenke man doch, welch großen Segen die „Achawa" verbreitet, welch große Summen sie alljährlich vertheilt, s) lind dies geschieht zum größten Theil durch die Opferwilligkeit der Stadt Frankfurt und deren Umgegend. Sollte nun der humane Sinn, der die Frankfurter so vortheilhaft auszeichnet, nicht auch in Israel in Berlin, Breslau, Königsberg, Danzig rc. heimisch sein? Sollte Israels Herz in diesen Provinzen nicht zu finden sein, wo es gilt, das Heilige und Höchste bei einem großen Theil unser Glaubensgenossen vor Verfall und Untergang zu bewahren? Alle Gebiete der Wohlthätigkeit sind in der opferwilligsten Weise angebaut; all ihre Zweige prangen in schönster, herrlichster Blüthe, und nur für die Erhaltung und Verbreitung unserer Religion, für min "litten sollte keine Hand sich mehr regen? Ist denn dies nicht Wohlthätigkeit? Ist nicht vielmehr die Fürsorge für die Ausbreitung religiöser Kenntniß der höchste Grad, das oberste Prinzip, die Grundbedingung aller Nächstenliebe? Was anders ist 1) Heft 101 (p. 26 u. 53) und Heft 120 (p. 136 u. 318). 2) Der Grund der erheblichen Steigerung der Pensionirten von 1886—91 liegt hauptsächlich, wie mir vom Kaiserl. Statistischen Amt mitgeiheilt wird, in dem Einfluß, den die Errichtung neuer Stellen auf die Pensionsverhältnisse geübt hat. 3) Nach dem neuesten Jahresbericht wurden 1892, 13,790 M. Pension ausgezahlt.