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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-07-28 · Heft 30 (28.7.1893) · p. Seite 354

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 30 (28.7.1893)
Date
1893-07-28
Page
Seite 354 (sequence 6)
Language
German
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354 Nie jüdischen Kultnsdeamten in den kleinen Gemeinden. Von Jacob Bähr in Reichenbach in Schl. Wir haben in unseren früheren Auslassungen die Nothwendigkeit einer Reform in den religiösen Verhältnissen der kleinen Gemeinde dargethan und diese Reform von zwei Kardinal-Bedingungen abhängig gemacht: von der Fürsorge uin gediegen vorgebildete Kultusbeamte und den entsprechenden Gegenleistungen der Gemeinden, lieber unsere erste Forderung haben wir bereits gesprochen: wir haben gezeigt, wie die Ausbildung des Knltnsbeanitcn von Statten gehen soll, welche Wege er zurückzulegen hat, um seiner heiligen Aufgabe nach allen Seiten gerecht werden zu können und an ihrer Lösung mit Erfolg zu arbeiten. Wir kommen jetzt nun zur zweiten Forderung, zu der conditio sine qua non, zu de» Gegenleistungen der Gemeinde», ohne deren Regelung ein brauchbarer Knltusbeamteustand nicht denkbar ist. Es entsteht darum die schwierige Frage: was ums; von Seiten der Gemeinden geschehen, um dem Kultusbeamten eine seiner langjährigen Borbereitung, seiner vielseitigen Berufsarbeit und seiner Bildungsstufe gemäße menschenwürdige Existenz zu gewähren? Um der Lösung dieser Frage näher zu kommen, wollen wir einen kurzen Rückblick aus den geschichtlichen Entwickelungsgang des Kultusbeamtenstandes werfen und in diesem Rahmen die jetzige Praxis zwischen Gemeinde und Beamten näher beleuchten. Es dürfte daraus sich manches Moment ergeben, das lins zweckdienlich sein könnte. Bis zu Anfang unseres Jahrhunderts lebten unsere Glaubensgenossen in Preußen in Folge ihrer gesetzlich beschränkte» Niederlassuugs- und Freizügigkeitsrechte fast ausschließlich in großen Geineindeu, in denen religiöses Leben und Thorastudium in vollster Blüthe stand. Tie verschiedenen Kultnsämter hatten da verschiedene Vertreter, unter denen nur der Rabbiner als die bedeutendste und respektabelste Person in der Gemeinde sich der besonderen Achtung und Ehre erfreute, während die anderen als „Meschubadim" eine wenig beneidenswerthe Stellung genossen, es sei denn, daß sie sich durch hervorragende Thoragelehrsamkeit auszeichueten. Erst nach Erlaß des Gesetzes vom Il.Mürz 1812, kraft dessen der Jude als Staatsbürger sich überall niederlassen durfte, verließen gar viele die Ghettos ihrer Muttcrgemeinde rmd siedelten sich in der Umgegend an. So entstanden in einem Zeitraum von etwa 10 Jahren Hunderte von kleinen Gemeinden. Leider konnte sich in denselben theils durch die geringe Anzahl ihrer Mitglieder, theils durch deren Kainpf um das tägliche Brod, sowie auch durch die enge Berührung mit den Andersgläubigen ein rühriges religiöses Leben nicht mehr entfalten; man war zunächst nur bedacht auf die Anstellung eines Meschubads, der den nothwendigen Schächter- und Vorbeterdienst .versah und die Jugend nothdürftig im Hebräischen unterwies. Dieser Meschubads bezog nur ein sehr geringes Gehalt und war zumeist auf die Generosität seiner Gemeindemitglieder angewiesen, wodurch seine sklavische Abhängigkeit noch gesteigert wurde. Hie und da kam es auch vor, daß er, um einen auskömmlichen Unterhalt zu erringen, in seiner Muße mit Kurzwaaren oder anderen Gegenständen trödelte. Von Ansehen, von Wirken, von Einfluß konnte darum unter solchen Umständen keine Rede sein; er war nur der Automat seiner Gemeinde. Allein die Folgen dieser Zustände konnten naturgemäß nicht ausdleiben. Da die respektirte Autorität des Rabbiners fehlte, der Meschubad aber auf Einfluß weder Anspruch machen durfte noch ihm solcher irgend wie eingeräumt ward, und so in der kleinen Gemeinde das religiöse Leben von keiner Seite Förderung und Anregung fand, nahm die religiöse Unwissenheit und Gleichgiltigkeit immer mehr zu und sank auf den Punkt herab, auf welchem wir uns jetzt befinden. Und welches Verhältniß obwaltet jetzt nach siebzig Jahren zwischen der kleinen Gemeinde und dem legalen Nachfolger des Meschubads, dem Kultusbeamten? Mutalo nomine de te fabula narratur. Bis auf einige kleine rein äußerliche Modifikationen ist die Geschichte die alte geblieben. In der Hauptsache wird noch immer auf die alten Qualitäten des Meschubads gesehen. Noch immer spielt der Schächter die Hauptrolle; noch immer ist der Beamte in Folge des geringen Fixums auf die Hochherzigkeit der einzelnen Mitglieder angewiesen und darum vou jedem Einzelnen abhängig; noch immer steht er auf dem schlüpfrigen, unsicheren Boden des Vertragsverhültnisses; noch immer sieht er sich im Alter oder sonstiger Dienstunfühigkeit dem Elend und dem Mitleid auheimgegeben. Und selbst diejenigen wenigen Gemeinden, die sich nicht mehr mit dem obligaten Schächter begnügen wolle» und schon höhere Forderungen an den Beamten stellen, von ihm pädagogische und musikalische Befähigung und deutsche Predigt verlangen, auch diese haben sich eben nur insofern gebessert, als sie ihre Ansprüche steigerten, die Gegenleistung ist auch dieselbe geringe und unsichere geblieben. Am schärfsten charakterisirt diese Zustände die in den meisten Vakanzausschreiben prangende Klausel: „Reisekosten rverden nicht vergütet." Dem schon ohnehin wenig bemittelten Kultusbeamten, der seine dürftige Lage durch Veränderung aufbessern will, wird in echter Menschenfreundlichkeit zugemuthet, weite Reisen ohne Entschädigung zurückzulegen. Ich frage, wo in aller Welt kommt solches unter gebildeten Menschen vor? Welche Beamtenkategorie unseres Vaterlandes wird in solcher Weise angestellt? Gar manche kleine Gemeinde sucht heute einen Beamten mit „deutschen Sitten": Wir fragen, ist es deutsch, ist es sittlich, ist es mit der Religion Israels vereinbar, über religiösen Vertretern das Damokles- Schwert der Kündigung schweben zu lassen und sie fortwährend in sklavischer Abhängigkeit zu erhalten? Ist es deutsch, ist es sittlich, ist es jüdisch, Lehrer der Thora, des vorzüglichsten aller Erkenntnißgebiete, bei Arbeitsunfähigkeit dem Rach'monußi) preiszugeben? Müssen unter solchen Zuständen nicht Diejenigen, die berufen sind, Gottesfurcht zu verbreiten und die Lehre der Wahrheit zu künden, jedes Selbstbewußtsein einbüßen und zu Heuchlern und servilen Mantelträgern erniedrigt werden? Wahrlich, ein wenig verlockendes Bild, um lernbeflissene 'Jünglinge für den Kultusbeamten-Beruf zu bestünmen! Ja, würde man uns entgegen halten, die kleine Gemeinde sei pekuniär außer Stande, ihren Beamten mit angemessener Besoldung und Pensionsberechtigung anzustellen; sie bringe jetzt schon ungeheure Opfer und sei bereits am der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Allein zugegeben, daß solches in vielen Fällen thatsüchlich stattfindet: ist dieser Grund triftig genug, um die Hände müßig in den Schooß zu thun und das Heiligste dem Zufall auszuliefern? Ließen sich denn nicht bei einigem guten Willen Mittel und Wege finden, um auch die Kultusverhältnisse der kleinen Gemeinde in geordnete Bahnen zu lenken? Was man soll und will, das muß man auch können; was als nothwendig anerkannt ist, das muß sich ermöglichen lassen. Wozu die einzelne Gemeinde nicht die Kraft hat, das muß doch einer Vereinigung von Gemeinden oder mit Hilfe der Großgeineinden gelingen. Wäre es denn so sehr Utopie, von Organisationen zu 0 Es sei jedoch hier gleich zur Ehre so mancher Kleingemeinde und zur weiteren Nachahmung hervorgehoben, daß es auch löbliche Ausnahmen giebt. So z. B. hat die Gemeinde, in der ich wirke, obgleich sie nur dreißig Familien zählt, meinen Vorgänger mit einem Ruhegehalt von 900 Mark vensionirt. >) Wörtlich: Unterthan, Sklave.

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