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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-07-28 · Heft 30 (28.7.1893) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 30 (28.7.1893)
Date
1893-07-28
Page
Seite 350 (sequence 2)
Language
German
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350 weder der Staat, noch die Kommune etwas beisteuert; richten unter großen Aufwendungen den Kultus nebst anderen Institutionen, die zum Begriff einer jüdischen Religionsgemeinde gehören, ein; stellen Lehrer, Rabbiner und Vorbeter an, sorgen für den llnterricht der Jugend in der Religion und für die Verkündigung des heiligen Gotteswortes auf den Kanzeln; sorgen für ihre Armen, für ihre Kranken, für ihre Todten, ohne jegliche Beihilfe und Unterstützung von Außen her. „Ich schlafe" — schmerzlich-feiernd von den Erwartungen, die mich oft bitter getäuscht, aber mein Herz ist immer rege und hoffnungsvoll auf eine bessere Zukunft gerichtet. „Ich schlafe" — schmerzlich-feiernd von dem freien, vertrauensvollen Umgang in den lveiten Kreisen der Gesellschaft, denen mein Sinn in Liebe und Freundschaft zugewendct ist, aber mein Herz ist trostbelebt im Kreise meiner Familie, in der hingebenden Fürsorge für die Erziehung der Jugend. Selbst mitten in dem Hader der Völker, im Streit und Gezänke der Menschen, in den tvirren Gängen der Ereignisse, selbst auf den Trümmern der Geschichte noch blüht aus diesem Herzen: aus der Gemeinde, ans der Gotteslehre, aus der Weihe des Familienlebens, aus der religiös-sittlichen Erziehung zu unentwegter Treue und Liebe für die Menschheit eine neue Welt der Tröstung und Wiedererhebung auf. Rach der überlieferten Sage ist die heilige Lade mit den Bundestafeln bei der Zerstörung Jerusalems in die Tiefe verschüttet worden. Auch in der Tiefe manches israelitischen Herzens liegt die hohe jüdischreligiöse Welt- und Lebensanschauung in Trümmern. Die Leidensstürme, wie sie von Zeit zu Zeit über rms hinweheu, fegen aber den schweren Schutt von den erkalteten Herzen hinweg, und da wird wieder die heilige Lade mit den Bundcstafeln sichtbar, da kommt wieder das echte israelitische Herz zum Vorschein. Es sind „Leiden der Liebe", die läuternd und reinigend einwirken, um das wahre israelitische Wesen wieder ans Licht hervortreten zu lassen. „Dein Glaube ist dein zugewogenes Glück." Dein Glaube, Israel, ist dein Trost, dein Glaube ist dein Herz — dein Glaube an Gott und die Liebe zu den Menschen — wie geschrieben steht: „Meines Herzeus Hort und mein Theil ist Gott in Ewigkeit." U Mn Vorschlag, den jüdischen Gemeinden unterbreitet. Mein Vorschlag geht dahin: Es sollten sich möglichst viele jüdische Gemeinden, vertreten durch ihre Vorstände, znsammenthun und bei der Königlichen Staatsanwaltschaft am Landgericht l. zu Berlin die Erhebung der öffentlichen Klage wegen des Flugblatts „Talmud-Auszug", und zwar wegen der sub 85 darin enthaltenen Behauptung, gegen den Buchdrucker F. W. Baade und den Buchhändler Georg Hoeppner, beide z» Berlin, auf Grund der §§ 166, 186, 73, 41 des Reichsstrafgesetzbuch s, §§ 20, 21 des Preßgesetzes beantragen, bei einem ablehnenden Bescheid die Beschwerde an den Königlichen Oberstaatsanwalt beim Kammergericht zu Berlin richten, eventuell, wenn auch dieser ablehnt, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (der im vorliegenden Fall an das Kammergericht ginge). In neuer Ausgabe ist im Druck und Verlag von F. W. Baade zu Berlin und im Vertriebe der Georg Hoeppner'schen Buchhandlung daselbst ein ungewöhnlich judenfeindliches Flugblatt erschienen unter der Ileberschrift: „Talmud-Auszug (Schulchan-Aruch)". Dasselbe bringt unter Quellen-Angabe als „getreue" Uebersetzungen aus dem Schulchan-Aruch 100 sogenannte Gesetze mit der Behauptung, das: dies noch heute gültige Gesetze der jüdischen Religion seien. Wäre der Inhalt dieser Stellen der von dem Flugblatt mit geteilte, so würde darin den Juden ein geradezu verbrecherisches Verhalten zu den „Akum oder Nichtjuden" zur religiösen Pflicht ge macht. Nun, es sind greuliche Fälschungen, diese angeblich getreuen Uebersetzungen, und sie lassen dem Kuudigen die Zornesader steigein Aber das kann die königliche Anklagebehörde nicht wissen; sie tarn; unmöglich die jüdischen Religionsquellen beherrschen. Allein ver muten muß sie es, daß Rechts- und Moralwidrigkeit im Verkehr mit Andersgläubigen kein heute noch verbindliches, jüdisches Religions gebot ist; denn das Gegenteil anzunehmen, wäre eine Verneinung der Weisheit des preußischen und des deutschen Gesetzgebers, der die jüdische Religionsgesellschaft nicht nur geduldet, sondern emancipier hat. Aus diesem Grunde, sage ich, muß die Anklagebehörde bis zun: erbrachten Gegenbeweise notwendig annehmen, daß die Religions gesetze des Judentums mit den staatlichen Gesetzen im Einklane stehen, daß sie zum mindesten den Strafgesetzen nicht zuwiderlanfen Würde das Gegenteil bewiesen — wir wissen, es ist unbeweisbar — dann fürwahr sind gesetzliche Maßregeln gegen das Judentum ge boten. So lange aber das Gegenteil nicht dargethan ist, mus dessen öffentliche Behauptung und Verbreitung als öffentliche Beleidi gung lind Beschimpfung einer anerkannten Religionsgesellschaft be trachtet und behandelt werden. Von diesen geradlinigen Erwägungen ausgehend, könnte die Staatsanwaltschaft schon gegen die erste Aus gäbe des Flugblatts, welche überdies die Anschuldigung des Blutrituals enthielt, auf Grund der §§ 20, 21 des Preßgesetzes und 166, 186, 73, 41 Reichsstrafgesetzbuchs eiuschreiten. So hat auch de: christliche Theologie-Professor Strack zu Berlin gedacht, da er, ohm zu der angegriffenen Religionsgescllschaft zu gehören, in echten: Bürgersinn als „Einer aus dem Volke" die Erhebung der öffentlichei: Klage beantragte. Wie seine hierauf abzielenden Bemühungen ge scheitert sind, hat er in der lesenswerten und hier in Bezug genommenen Broschüre „Die Juden, dürfen sie Verbrecher von Religions wegen genannt werden?" der Oeffentlichkeit berichtet. Er hat di: Staatsanwaltschaft, den Oberstaatsanwalt, den Justizminister an gegangen: an allen drei Stellen ist er abschlägig beschieden worden, Uns Juden als den eigentlich Verletzten bietet das Gesetz, wi ich unten zeigen werde, eine Handhabe mehr, und es ist Zeit, das wir alle gesetzlichen Handhaben ergreifen, um der Weiterverbreitum jenes Flugblatts Einhalt zu thun. Es ist richtig: man sollte nich: um jeder Beleidung willen den Strafrichter angehen und nicht jeder angreifbare Preßerzeugnis verfolgen. Aber hier handelt es sich un Ungewöhnliches: eine Druckschrift, zur weitesten Verbreitung bestimmt, ausgestattet mit dem Anschein tiefer Gelehrsamkeit, deckt der empörter Christenheit eine Reihe jüdischer Gesetze auf — die, wenn sie nich' zum Teil gefälscht, zum Teil erfunden wären — nur Gesetze für Schurken genannt zu werden verdienten! Wer diesem Flugblatt glaubt, der muß die Juden hassen lernen. Und groß ist die Macht, du solch ein gedrucktes Wort auf die urteilslose und vorurteilsvollc Menge übt. Darum unterschätze man nicht diese „Druckerschwärze" und lasse nicht zri, daß unter dem Schirm der „Preßfreiheit" ein grundloses und verdammenswertes Schüren des konfessionellen Haders vor sich gehe! Daruin sinne man auf Abhilfe und nehme, wenn sich nichts Besseres findet, den Vorschlag an, den ich noch näher zu begründen habe. Wenn im folgenden nur eines der angeblichen „Gesetze" als besonders geeignet zur strafrechtlichen Verfolgung herausgehoben wird, so sei hiermit ausdrücklich Verwahrung eingelegt gegen die Annahme, als ob deshalb die anderen im Flugblatt mitgetcilten

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