Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 28 (14.7.1893)
- Date
- 1893-07-14
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 Frühmorgens brachten sie demselben in seiner Wohnung ein Ständchen, nach welchem Herr Kreisschulinspektor, Pfarrer Bock in beredten Worten die Amtstreue des Jubilars feierte und ihm zuletzt die Ehrengabe seiner Kollegen überreichte. Der Jubilar dankte, über die Aufmerksamkeit seiner Amtsgenossen hoch erfreut. Abends fand im Saale des Herrn Rauer ein Festkommers statt. * Strelitz, 30 Juni. Zur Abhaltung des Gottesdienstes mit Predigt in den Synagogen des Landes zur Feier des goldenen Hochzeitsfestes des Großherzogs und der Großherzogin entfaltete unser Landesrabbiner Dr. I. Hamburger eine ungewöhnliche Thätigkeit. In drei Gemeinderl, zu Fürstenberg, Strelitz und Neubrandenburg, veranstaltete derselbe feierlichen Gottesdienst, und predigte den 28. Morgens 7 Uhr in Fürstenberg, 11 Uhr in Strelitz und 3 Uhr Nachmittags in Neubrandenburg. Die Synagogen waren zu dieser Feier festlich geschmückt und sehr besucht. Der Text der Predigt war Psalm 118, Vers 24: „Diesen Tag, der Herr hat ihn gemacht; lasset uns froh aufjauchzen und freudig an ihm sein." Der Redner führte unter Anderm aus, daß das Begehen dieses Jubelfestes von II. KK. HH. in Rüstigkeit und Geistesfrische ein Zeichen der ihnen leuchtenden Huld und Gnade Gottes sei. Erhebend war zur Charakteristik der segensvollen Regierung unseres Großherzogs die Hinweisung auf Psalm 45, Vers 8: „Du liebest die Gerechtigkeit und hassest den Frevel, darum hat dich der Herr, dein Gott (zum Fürsten) gesalbt mit dem Oelber Wonne unter deinen Genossen!" Die Liebe zur Gerechtigkeit erwies der Landesherr besonders dadurch, daß derselbe die Gerechtigkeit allen Landesangehörigen ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses zu Theil werden ließ; Alle sind seinem landesväterlichen Herzen lieb und werth! Vor der Predigt wurden die Psalmen 45 und 72 vom Landesrabbiner und dem Kantor abwechselnd versweise vorgetragen Darauf folgten aus dem deutschen Gesangbuche das Lied 155 „Herr, nur dir allein vertrauen," ferner 260 „Dem Vaterland erglüh' dein Herz" und 38 „Heilig, heilig Gott der Welten." Der Gottesdienst schloß mit dem Gebet für das Wohlergehen des Großherzogs und der Großherzogin und des ganzen Fürstenhauses, für den Staatsminister und die Räthe des Landes. m. Lindheim (Oberhessen), 6 Juli. Der hiesige Verein für Volksbildung, welcher erst ein halbes Jahr besteht und bereits im Reichstagswahlkreise Friedberg-Büdingen glänzende Erfolge dem Antisemitismus gegenüber errungen hat, verdient gewiß das allseitige Interesse und thatkräftige Förderung seiner Ziele. Während noch im vergangenen Jahre grobe Exzesse an der Tagesordnung waren, jüdische Leichenzüge mit Steinen beworfen wurden, jüdischer Gottesdienst durch allerhand Unfug gestört wurde und sogar ein Fall vorkam, wo der Todtengräber sich weigerte, einen jüdischen Todten zu begraben, haben wir vor drei Monaten bei allen Gemeindewahlen die Antisemiten aus dem Sattel gehoben. Es ist nur dem „Verein für Volksbildung" zu danken, daß bei der letzten Reichstagswahl der Wahlkreis Friedberg-Büdingen gegen die Antisemiten behauptet wurde, während die hessischen Kreise Marburg, Gießen und Alsfeld in ihren Händen blieben und Bensheim-Erbach durch die Antisemiten den Nationalliberalen abgenommen wurde. Es ist deshalb dringend geboten, die Thätigkeit des „Vereins für Volksbildung", dessen Vorsitzender der bekannte Schriftsteller Leopold v. Sacher-Masoch ist, rasch über die anderen hessischen Kreise auszudehnen, auch dort Zweigvereine, Volksbibliotheken und Volksbühnen zu gründen. Trotz einiger nahmhaften Spenden, die derselbe erhalten — allein von Frau Baronin Willy v. Rothschild 1000 Mark —, sind seine Mittel im Verhältniß zu der Aufgabe, die er zu erfüllen hat, leider sehr beschränkte. Wir empfehlen darum diesen Verein der Theilnahme aller Derer, denen Humanität und Volksbildung am Herzen liegen. Oesterreich - Angarn. * Wien, 9. Juli. Das Kuratorium der Baron Hirsch-Stiftung zur Förderung des Volksschulunterrichtes in Galizien und der Bukowina hat den Bericht über das zweite Verwaltungsjahr 1892 versendet. Zuerst erwähnt der Bericht des Wechsels im Präsidium, indem anstatt des im April vorigen Jahres verstorbenen Joseph R. v. Fürth Herr David R. v. Gutmann zum ersten Präsidenten gewählt wurde. In seiner Antrittsrede widmete der neue Präsident warme Dankesworte dem Sektions-Chef R. v. Gniewosz, welcher trotz der schweren Zeitläufte dem Kuratorium in so mannhafter und werkthätiger Weise beigestanden Der Redner gab auch der Hoffnung Ausdruck, daß das Kuratorium auf dem vom Stifter vorgezeichneten Wege seine Arbeit fortsehen, dem Wohlwollen der Regierung und der Landesbehörden begegnen werde. Der Rechenschaftsbericht iß trotz des großen Ziffernmaterials interessant, zumal er grelle Streiflichter auf die galizischen Schul- und Volksbildungsverhältnisse wirft. Vor. der Hirsch-Stiftung werden zehn bereits von der „Israelitischen Allianz' gegründete Schulen erhalten, welche im verflossenen Schuljahre vor. 3164 Knaben besucht wurden, was gegen das Schuljahr 1890/91 ein? Steigerung von 347 Schülern bedeutet. Diese Schulen wurden von der k. k. Schulinspektoren genau besichtigt. Das Resultat der Jnspektionei war im Allgemeinen sehr befriedigend, in einzelnen Schulen vorzüglich. Zu Beginn des Schuljahres 1892/93 gelang es, weitere zehn Schulen ir das Leben zu rufen, welche, trotzdem sie nur einklassig sind, eine Frequenz von 865 Schülern aufweisen Wie nothwendig es war, hier einzuschreiten, erhellt aus der Thatsache, daß im Schuljahre 1891/92 in diesen zehr Orten von 2700 schulpflichtigen jüdischen Knaben nur 200 die Schule besuchten. Sehr günstige Fortschritte sind im Handfertigkeits-Unterrichte zu verzeichnen. Im Sinne des Stifters wurde im abgelaufenen Jahre eine beträchtliche Anzahl von Zöglingen in Galizien zu Handwerkern in die Lehre gegeben. Die Schwierigkeiten, auf welche die Unterbringung von jüdischen Knaben bei tüchtigen christlichen Meistern in Galizien stößt,, und die sehr hohen Prämien, welche selbst Handwerker von bescheidenen Fähigkeiten hiefür fordern, haben das Kuratorium bestimmt, die Kreirung eigener Musterwerkstätten ins Auge zu fassen. So wurde die von der Israelitischen Allianz vor vier Jahren gegründete Handwerkerschule in Krakau in eigene Verwaltung übernommen. Auch wurde eine Werkstätte für Schlosserei in Rzeszow und eine Korbflechtereischule in Mielee errichtet. Gegenwärtig sind in Galizien und in der Bukowina bei Handwerkern 354 Zöglinge untergebracht, von welchen der Bericht meldet, daß sie seit Anbeginn bei ihren zumeist schweren Arbeiten ordentlich ausharren. Der Bericht schließt mit der Anführung der im Schooße des Kuratoriums erfolgten Veränderungen und führt als neue Mitglieder des Kuratoriums Dr. Adolph Stein, Hof- und Gerichtsadvokaten, und Regierungsrath Dr. Mareell Frydmann an. Von der Regierung wurde:! Ministerial-Sekretär Witold Hausner zum Kurator und Statthaltereirath Abgeordneter Dr. Edwin Plazet zum Regierungs-Kommissär bei der Baron Hirsch-Stiftung bestellt. * Wien, 2. Juli. In einem antisemitischen Verlage in Berlin erschien eine Flugschrift, die für einen „Talmud-Auszug" ausgegeben wurde und in Hinsicht auf die Echtheit der Citate ebenso frivol abgefaßt war, wie viele Publikationen dieser Art. Mit einem Erkenntnisse des Landesgerichtes Brünn wurde die Verbreitung dieses tendenziösen Machwerkes verboten. Der hiesige Gastwirth Anton Klement verkaufte nun eine Anzahl von Exemplaren der Druckschrift zu dem im Verhältnisse zu ihrem Werthe keineswegs niedrigen Preise von drei Kreuzern per Stück. Den besten Abnehmer fand er an dem Diurnisten eines hiesigen Bezirksgerichtes, Josef Czech, der ihm acht Exemplare abkaufte und sie dann an andere subalterne Angestellte dieses Gerichtes überließ. Aus diesem Wege gelangte der staatsanwaltschaftliche Funktionär des Bezirks gerichtes sehr bald zur Kenntniß der verbotenen Kolportage und damit war die strafgerichtliche Verfolgung eingeleitet. Ein Senat des Landesgerichtes, unter dem Vorsitze des Vize-Präsidenten Dr. v. Holzinger, verurtheilte Klement und Czech, entsprechend dem Anträge des Staatsanwalts Baron Distler, zu Geldstrafen von je zehn Gulden, eventuell 48 Stunden Arrests. z. Prag, 10. Juli. Die böhmischen Rabbiner haben an die israelitischen Kultusgemeinden des Landes das nachfolgende, auch außerhalb Böhmens gewiß allgemein interessirende Schreiben gerichtet: „Nachdem die Abgrenzung der Kultusgemeinden behördlicherseits nunmehr erfolgt ist, soll auch jede anerkannte Gemeinde ihren Rabbiner wählen und denselben der Behörde als ihren geistlichen Vertreter namhaft machen. — Nun wurde bekanntlich vielen Lehrern, Kantoren, Schächtern über deren Einschreiten behördlicherseits der Dispens von dem Nachweise des zur Bekleidung eines Rabbineramtes in Böhmen erforderlichen Maßes allgemeiner weltlicher Bildung ertheilt. Um das theologische Wissen und den religiösen Lebenswandel kümmerte sich die Behörde nicht, indem sie das Urtheil über beides als eine innere Angelegenheit des Judenthums, dem gegenwärtigen Stande des Gesetzes entsprechend, dem eigenen Ermessen der Gemeinden überläßt. Unter solchen Umständen halten wir es für unsere heilige Pflicht, im Namen des Judenthums zu erklären.