Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1893)
- Date
- 1893-06-30
- Page
- Seite 303 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Ich denke da besonders an Algier, wo in der That die Klagen über die Ausbeutung der Araber durch den jüdischen Wucher, den freilich oft genug auch Christen üben, nicht ohne Grund sind. Man müßte da den kleinen Besitz gesetzlich schützen. Anderswo werden sich wieder andere Mittel empfehlen. Man kann nicht die gleichen Gesetze für alle Länder machen. Aber die wüste Hetze gegen eine ganze Klasse unserer Bürger -st verächtlich und gemein, unwürdig der Zeit, in der wir leben, und der Nation, zu der wir gehören." U Eine mächtige Person. Wien, 20. Juni. Ritualmord — und kein Ende! Wer diese gruseligen Geschichten gestellt, darüber hat sich jüngst ein österreichischer Staatsanwalt geäußert. Eigentlich sind cs alte Geschichten, um die es sich da handelt. 2ie sind längst durch Kolin überholt und überflügelt, — die schönen läge von Holleschau. Doch kamen sie durch die beiden Verhandlungen, welche vor wenigen Tagen vor dem Kreisgerichte der mährischen 2tadt Ungarisch-Hradisch stattfanden, wieder in frischere Erinnerung. Die Prozesse betrafen zwei Verläumderinnen, die Dienstmagd Karoline Schnnla und die Bettlerin Katharina Schönbaum, welche sich beide gerade den jüdischen Produktenhändler David Tandler in Holleschan zu ihrem Opfer ausgesucht hatten. Die Erste machte im November v. I., die Zweite Ende Januar d. I. die Anzeige von einem an der jeweiligen Anzeigerin durch Tandler versuchten Ritualmord. Beide Frauenzimmer wußten ihre Geschichten geschickt mit effektvollen Momenten zu beleben und es dahin zu bringen, daß Landler und andere Juden Holleschau's gefänglich eingezogen wurden. Freilich wurden die Verhafteten, da sich die Anzeigen als Lügen herausstellten, bald enthaftet; das rief jedoch wieder die bekannten Holleschauer Judenunruhen hervor. Die Verläumderinnen wurden nunmehr verhaftet; die Anklage sammelte niederschmetternde Beweise dafür, daß die Blutmärchen von Holleschau böswillige Erfindungen seien, und der Verlauf der Verhandlungen bestätigte diese Beweise. Die Angeklagten mußten ihre Aussagen immerfort modifiziren und immer gelang es den des Ritualmordes Beschuldigten ihr Alibi nachzuweisen. Namentlich der Prozeß gegen die Schön bäum entwirrte das gewissenlose Lügengewebe, welches gesponnen worden war, um einen Unschuldigen, und mit ihm seine ganze Religions- und Stammesgeuossenschaft ins Unglück zu stürze». Nichts ist so fein gesponnen. Auch hier hat sich das Sprichwort bewahrheitet, aber noch längst nicht zur Genüge. Das Gespinnst ist zerstört, aber die blutgierige Spinne, welche die Fäden dieses Netzes wob und auf die Beute lauerte, ist nicht entdeckt und wird nun wohl an neuen Netzen weben, neuen Opfern auflauern. Die Schönbaum äußerte sich zu einem Ehepaare, welches als Zeugen vernommen wurde, folgendermaßen: „Ihr werdet sehen, daß ich noch sehr reich und sehr glücklich oder sehr unglücklich werden iverde. Ich darf aber nicht sagen, warum. Ihr werdet es ohnehin bald in der Zeitung lesen." Sie ist recht unglücklich geworden, denn sie hat, ebenso wie ihre Konkurrentin Karoline Schnula, eine vierzehnmonatliche Kerkerstrafe erhalten. Oder sollte sie dieses Unglück nicht zu schwer empfinden? Eine feinfühlige Natur ist sie wohl sicher nicht, und das Honorar, welches sie erhalten wird, wird sie gewiß entschädigen, ebenso ihre Genossin. Und Honorar werden sie erhalten, — ohne Rücksicht darauf, daß sie schon früher etwas erhalte» haben mögen, — die Schönbaum trieb seit der Anzeige großen Aufwand — und daß ihr Beginnen keine Verurtheilung des verläumdeten Juden zur Folge hatte. Denn erstens wurde thatsächlich doch der Erfolg erreicht, daß die Volksmaffen gegen die Juden aufgehetzt wurden, und zweitens muß Honorar als Schweiggeld gezahlt werden. Weiber, wie die beiden Verurtheilten, bleiben nicht umsonst so fest bei ihren Aussagen, obwohl die Lügenhaftigkeit derselben mehr als nachgewiesen ist, sind nicht umsonst so verschwiegen in Bezug auf den Anstifter der Verläumdung. Freilich muß da auch ein anderes psychologisches Moment mitgespielt haben, welches von dem Staatsanwalt Boubela richtig erkannt und im Schönbaum'schen Prozesse in Worte gefaßt wurde. Die Hartnäckigkeit und Verschwiegenheit der beiden Verbrecheriimen lasse sich nur erklären, meinte er, wenn angenommen wird, daß hinter ihnen eine mächtige Person stehe. Ja, ein Mächtiger muß es offenbar sein, entweder mächtig durch Geld, in dessen Erwartung die beiden Angeklagten Kraft zum Schweigen fanden, oder mächtig durch seine Stellung, welche den bedauernswerthen Frauenzimmern so imponirt, daß sie das Geheimniß wahren — jedenfalls ein Mächtiger, der die „Ritnal"mord-Assaireu fabrizirt. Ob er einmal gefunden wird? Wer weiß es? Die Mächtigen dieser Erde werden nicht so leicht gefunden, wenn sic etwas angestellt haben. Vielleicht ergänzt hier wieder einmal das private Detektiv- Institut für antisemitische Sünder, die bekannte Scharf'sche „Wiener Sonn- und Montagszeitung", die staatlichen, etwas saumseligeren Behörden. Nach seinen früheren Leistungen auf diesem Gebiete haben wir allen Grund, es nicht als Großsprecherei auszulegen, wenn das genannte Blatt schreibt: „Wir werden eines Tages diesen Namen nennen können und wir sind überzeugt, daß dann die „dritte Person", die auch der Staatsanwalt auf der Anklagebank in Ungarisch-Hradisch vermißte, endlich auf derselben erscheinen werde. Und möge er noch so mächtig sein, möge er noch so einflußreiche Freunde und Gönner haben, der „geheimnißvolle Mann" wird seinem Schicksale nicht entgehen, und säße er heute auf welchem Platze immer. Vorläufig wollen wir diese Zusicherung dankend entgegennehmen und hoffen, daß der Schuldige nicht dem strafenden Arme der Gerechtigkeit entgehen wird. Aber selbst dann — ist dann Alles vorüber? müssen wir uns bangend fragen. Der Staatsanwalt sprach am Schluffe seines Plaidoyers die Hoffnung aus, daß durch das Ergebniß der beiden Strafverhandlungeu das Blutmärchen endgiltig abgethan sein werde. Diese Erwartung ehrt den Mann, aber haben bisher nicht alle Staatsanwälte diese Hoffnung ausgesprochen, — vor nicht langer Zeit auch der von Xanten? Doch sei dem, wie ihni wolle. 'Jedenfalls kann die Regierung viel thun, viel Unheil verhüten, wenn sie nur will. Ob sie das Rischus wird je ganz ausrotten können, ist allerdings sehr zu bezweifeln, — und wo Rischus, da kommt es so zuweilen zu ein bischen Blutmärchen — aber eindümmen, verlangsamen, seltener machen kann sie die Wirkungen des Rischus, wenn sie nicht blos, wo Anlaß dazu sich bietet, dem Rassenhaß entgegentreten wird, wie sie jüngst durch den böhmischen Statthalter versprochen hat, — sondern gegenüber dem Antisemitismus auch Präventivpolitik treiben wird. Das liegt nun aber leider nicht in den Absichten der Regierung. Sollte die Regierung unter dem Gesetze des Rischus stehen? Das wäre freilich traurig. Das beste Dementi in dieser Beziehung wäre die Auffindung und Bestrafung der mächtigen Person. Viennensis. *