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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-06-23 · Heft 25 (23.6.1893) · p. Seite 300

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 25 (23.6.1893)
Date
1893-06-23
Page
Seite 300 (sequence 12)
Language
German
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300 gerannt. Die Schiffer eilten ihm nach, während meine beiden Popen bereits die Todtengebete für den Diakonns Don Nicüa verrichteten. Ich grüßte noch einmal den jungen Märtyrer, den noch die letzten Weihrauchwolken umschwebten, und verfolgte, geleitet durch das Geschrei der Mönche und das Gebell der Hunde, die Spur des Kindesmörders. Außerhalb des Thores von Adrianopel blickten in einem kleinen türkischen Cafe; ein Dutzend Lastträger mit dem Tschibuk in der Hand und dem Ausdruck pauischen Schreckens im Gesicht nach dem Todtenfelde hin, nach dem endlosen Walde dunkler Cypressen, wo die Genossen Mohammeds und ohne Zweifel auch die fränkischen Kreuzfahrer schlummern. David hatte bereits lauge die Gräber und die Bäume hinter sich. Tie Mönche mußten die Hoffnung aufgeben, ihn zu erreichen, und hielten an der (Grenze des Friedhofes, wo man noch den Schrei des Greises, diesen Schreckensschrei der Nacht von Nieäa, vermengt mit dem Namen „Ephraim" vernahm. Allmälig erlosch die Stimme, und wir hörten nur noch das Seufzen der hohen Cypressen, die sich im Seewinde wiegten, inmitten des großen Gräberfeldes, das ewig über Byzanz klagt, und mit dem sich die Liebesklage der Nachtigall so süß vermählt. 9 Littrrarische Mittheilungen. — Feuilles detaehees ist der Titel des letzten Werkes Ernest Renans, das im vorigen Jahre kurz vor dem Tode des berühmten französischen Gelehrten herauskam. Das Aprilheft von „Nord und Süd" bringt in einer autorrsirten Uebersetzung die Vorrede dieses autobiographischen Werkes, welche uns einen Einblick in das innerste Seelenleben des großen Denkers gestattet und uns das volle Verständnis; für die Eigenart dieses bedeutenden Menschen erschließt. Eröffnet wird das 'Aprilheft durch eine ergreifende Erzählung: „Der General" von F. v. Schönthan, Alfred Ehr. Kalischer hat eine Abhandlung über „Die Oresteia des Aeschplos und das Tragische" und der Herausgeber Paul Lindau sehr sachgemäße und interessante „Bemerkungen über Regie und Juseenirnng" beigesteuert. Oka Hansson macht uns in einem glänzend geschriebenen Essay „Bauerndichtung" mir dem norwegischen Dichter Jens Tvedt, dem Verfasser prächtiger Banernerzählnngen, bekannt. Eine kurze, aber sehr hübsche orientalische Erzählung von Rudolf Lindau: „Tie Stimme Allahs", schließt das reichhaltige und interessante Aprilheft würdig ab O Spvectzsaat. Hochgeehrter Herr Redakteur! Die Wahlberechtigung der Berliner Gemeindemitglieder ist in dieser Zeitung so oftmals erwähnt worden, daß ich nicht umhin kann, Sie hösl. zu ersuchen, auch eine Zuschrift über die Wahlberechtigung der Londoner neu ausgenommenen Gemeinde- oder Spnagvgenmilglieder, die zu einer der „United S ynague" beigetrelen sind, in der „Allg Z. f. d I." zu veröffentlichen. Vor einigen Jahren fand eine Vereinigung hiesiger Synagogen, gegen 13 an der Zahl, worunter auch jetzt die im vorigen Jahre vom Rabbiner Dr. Adler eingeweihte „Hampstead Spnagogue" gehört, zu einer einheitlichen Verwaltung unter dem Namen „United Spnagogue" ftatt. Folgende Synagogen gehören zu dieser Kategorie: 1. Great Spnagogue. 2. Hambro Spnagogue. 3. New Spnagogue. 4 Bapswater Spnagogue. 5. Central Spnagogue. u. Bvrogh Spnagogue. 7. St. John's Wood Spnagogue. 8. East London Spnagogue. 3. North London Spnagogue. ln New West End Spnagogue. 11. Dalston Spnagogue. 12. Hammersmith Spnagogue. 13. Hampstead Spnagogue. Tie Verwaltung leitet Lord Rothschild mit einem Vize-Präsidenten und einem Schatzmeister sowie einem Rath von mehreren aus allen diesen genannten Synagogen erwählten 'Abgeordneten Ich sowohl als auch viele andere Heeren traten im September vorigen Jahres in die neu erbaute Hampstead Spnagogue als Mitglieder ein. zahlten unfern Beitrag, der für diverse Plätze ca. 30 bis 200 Mark oder Shilling beträgt, ohne dabei von einem Vereinsgesetze der United Spnagogue zu ahnen, das uns von jeder Wahlberechtigung ausschließt. Nun fanden Sonntag den 14. Mai d. I. in allen diesen genannten Synagogen Meetings statt zum Zweck neuer Wahlen der Repräsentanten des Generali akhs (Repräsentatives at the General Gouncil), Repräsentanten der einzelnen Synagogen (Wardens), sowie deren Verwaltungsräthen (Meinhers of the Boards of Management). Da ich der englischen Sprache noch nicht mächtig bin, so brachte ich meinen mündlichen Protest in deutscher Sprache vor und wurde derselbe zum Theil vom Prediger der Hampstead Spnagogue, Herrn A. A. Green, in englischer Sprache erklärt. Ich führte darin u A. aus, daß, wie ich gehört habe, es ein Gesetz gebe in den Statuten der United Spnagogue, folglich auch in unserer Hampstead Spnagogue, die zu dieser Kategorie gezählt wird, wonach neu aufgenommene Mitglieder erst nach einem Jahre stimmberechtigt seien und als Repräsentanten erst nach zwei Jahren gewählt werden können Die Motive dieses seit längerer Zeit bestehenden Gesetzes seien mir unbekannt; doch wenn wir nicht irren, soll es wohl eine Maßregel gegen zuströmende fremde Elemente, hauptsächlich aus Polen oder auch aus Rußland, gewesen sein. Doch was hat das Gesetz genützt? Ein oder zwei Jahre sind bald vorüber. Der zu einer Wahl sich dann drängende Mann wählt oder wird gewählt. Derartige Beispiele sind nicht weit zu suchen. Ich glaube also nicht zu irren, wenn ich sage: Wer Steuer zahlt, muß auch ein Wahlrecht ohne Zeitbeschränkung haben; nur Derjenige, der nichts zahlt, hat kein Recht, dies zu beanspruchen. Ueberhaupt sollte solch ein unhumanes Gesetz nicht in diesem freien Lande, in der Metropole Englands, existiren. Dieser veraltete Beschluß ist unjüdisch und überhaupt in demokratischem Sinne moralisch zu verwerfen. In Rußland zahlt wohl der Jude seine Steuern und seine Abgaben der dortigen Regierung, ohne dabei Landesrechte zu besitzen, aber in den dortigen Gemeinden findet man ein derartiges Gesetz nicht, durch das einem zur Synagoge beisteuernden Juden sein Wahlrecht genommen werden soll, mag er auch nur seit einem Tage als Mitglied ausgenommen sein. In Berlin hat ein Gemeindeglied, das nur 0 Mark zur Synagogengemeinde beiträgt, sein aktives und passives Wahlrecht, ob es erst kurze Zeit oder schon längst als Mitglied eingetreten ist. 'Als der Tempel in Palästina bestand, wurden Gaben und Opfer von Heiden angenommen, ohne daß sie den Israeliten gleichgestellt waren. Doch diese Annahme von Gaben und Opfern der Heiden verbot der Schriftgelehrte Eleasar den Chanauji vor der Erhebung Judäas gegen die römische Macht im Jahre r>6 v. d. gew. Zeitrechnung. Nun, wir neuen Mitglieder sind aber doch keine Heiden und man hat uns auch zu den Synagogensteuern zugelassen, folglich sind wir als Synagogenmitglieder dieser Kongregation und daher als freie, ebenbürtige Wähler zu betrachten. Wahrlich, es wäre eine Geringschätzung unserer Manneswürde, wenn wir nicht mannhaft für unser gutes Recht eintreten und unsere Meinung wie auch unsere Mißbilligung über diese Entziehung des Wahlrechts bekunden sollten. Persönlich will ich bemerken, daß ich weder den Ehrgeiz besitze, als ein Repräsentant gewählt zu werden, noch mache ich einen besonderen Anspruch auf das Wahlrecht. Da ich auch gleich am Anfänge erwähnt habe, der englischen Sprache nicht mächtig zu sein, so können Sie mir dieses schon glauben. Doch was ich mit meinem heutigen Protest bezwecken will, ist ein gleiches Recht für Jeden und für Alle. Und in der That, wie sollen wir ein warmes Interesse für diese unsere Synagoge, für ihren Gottesdienst, für ihren Religionsunterricht, wie überhaupt für ihre Verwaltung wahrnehmen! Im Gegentheil, es könnte leicht ein Gefühl von Opposition gegen die Synagogenverwaltung daraus hervorgehen und eine religiöse Gleichgiltigkeit (Jndifferentismus) für die Interessen der Synagoge entstehen. Wir wollen jedoch derartige Gefühle zu beherrschen und wo möglich zu vermeiden suchen. Wir wollen unseren Sinn für Religion und unsere Pflichten für das Judenthum heilig halten. Wir wollen uns bestreben, in friedlicher Einigkeit und in reiner Liebe zu unserem Glauben zusammen Inhalten und zu wirken. London, im Juni. M. Diman. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für dre Redaktion•- Mar Bauchwitz in Berlin.

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