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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-06-23 · Heft 25 (23.6.1893) · p. Seite 291

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 25 (23.6.1893)
Date
1893-06-23
Page
Seite 291 (sequence 3)
Language
German
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291 wiegenden nur eine .orbildniw id sozial >es Lebens : ihr da< irbeitlichen bermüßige Verth de> r soziale» als eine Förderung schen Beehren, die iittel und r Kinder r, daß bei 'de. Daß ins ausvergessen geradezu!an denke 1541, in Handwerk dem noch Preußen setzgebung richt ausoahl, aus erlaubten : stattliche s, wie zu lsgenossen Auch die nd Ackere Vereine ertigkeitsechnischen 'indebrind ist eine st, schöne sagte in einem esen Beidarbeitsmthropen Zeit und r erwägt, nade fiir :r Handviel Anjüdischen lufnahme sgenossen >uf einen renkenden „Vessersituirten" unter uns appelliren, sie nrögen dem Gemeindebund die zur Ausbildung von Handfertigkeitslehrern erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Aber auch die Gemeinden als solche mögen diesem Gegenstände ihre Fürsorge znwenden. An die Eltern und Vehrer richten wir die dringende Mahnring, die Knaben zur Theilnähme am Handfertigkeitsunterrichte anzuhalten, und die segensreichen Folgen werden sich bald in gesundheitlicher, beruflicher und sozialer Erziehung zeigen. U Briefe aus Rußland, v. Die neu aufgetauchte Schüchtfrage, welche in letzter Zeit in i rschiedeueu Ländern, besonders in Sachsen und der Schweiz, sehr l ief von sich reden mochte und den Antisemiten neue, zugleich ober gestumpfte Waffen zum Kümpfen gab, blieb auch bei uns nicht nne Nachahmung. Die vielen Antisemiten, die den Fleischgenuß nt frommen Juden unzugänglich machen wolltett, versuchten ihren lendlandischeu Genossen nachznahmen und im Namen der Barm-! rzigkeit und des Mitleids, welche sie den Thieren — nicht aber den Menschen — zeigen, die jüdische Schechitah 311 verbietet!. Ja, sie nett sogar die Wissenschaft zur Hilfe und wollten die ganze russische kit von der Grausamkeit des jüdischen Ritus überzeugen; sie bev feit in Petersburg eine große Versammlung, die bedeutendsten Mrzte wohnten derselben bei und tagelang wurde über die Schechitah Dkutirt, und was stellte sich endlich heraus? Nach vielen Experimenten wies der jüdische Arzt Dr. Dembo nach, daß die jüdische -chüchtweise die Art und Weise des russischen Schlachteus weit über- 'risst, so daß die erbittertsten Gegtter nunmehr von der Schechitah- Mage lassen mußten. Wenn aber die Antisemiten an der Schechitah nichts mehr auszttsetzeu hatten, so haben sie sehr viel gegen das Hin- Fersen des Thieres beim Schächten, wie es bei uns Sitte ist, einzuteenben gesucht. Um aber diesem Hebel abzuhelfen, ersann Herr a\ Dembo ein sehr einfaches und zugleich sehr praktisches Mittel, odurch das Thier ohne jeden empfindenden Schmerz zu Boden gereckt wird. In Petersburg wurde dieses Mittel in Gegenwart vieler Msierärzte in dem jüdischen Schächthause angewendet und fand allmeinen Beifall. Dr. Dembo's Mittel wurde gleich darauf den Mrschiedenen jüdischen Gemeinden tnitgetheilt und von diesen ein- ' immig angenotnmen. Kaum aber ist eine kurze Zeit verstrichen und die Antisemiten ^suchen die Frage von Neuem in Fluß zu bringen; besonders eiferte rgen die Schechitah eine Baronesse Schelling. Jtt der Zeitschrift Der Anwalt der Thiere", welche in Riga erscheint, machte sie den 'ersuch, die schlagenden Beweise des Herrn Dr. Dembo zu widerten, was ihr selbstverständlich nicht gelungen ist. Als Erwiederung wurden jetzt im Journal „Westuik Roß. Obschz. Pakrow. schiwot.", Drgan des Thierschutzvereins in Petersburg, die Protokolle der über De Schechitah abgehaltenen Versammlungen veröffentlicht. Diesem Jereine, dessen Mitglieder in der Mehrzahl Christen sind, steht es lern, den Dr. Dembo in Schutz zu nehmen, und wenn trotzdem alle Mitglieder sich seiner Meinung angeschlossen haben, so muß diese Dhatsache sicher für die jüdische Schechitah Zeugniß oblegen. Zum Schluß noch einige kleine Mittheilungen. Laut dem „Odesski Mstok" richtete der Polizeimeister des Kreises Odessa eine Anfrage an den Gouverneur von Cherson, ob er den kranken Juden während des Sommers den Aufenthalt auf dem Laude gewähren dürfe. Diese Anfrage wurde aber nur pro forma, gestellt, da Keiner in diesem Falle an der Erlaubniß zweifeln konnte; und doch wurden die Armen enttäuscht! Die Antwort lautet kurz und bündig: den Juden wird laut dem Gesetze vom 3. Mai 1882 der ländliche Aufenthalt ohne jegliche Ausnahme streng verboten. Die Inden, welche sich schon dort zur Erholung gemüthlich niedergelassen hatten, mußten schnell, wenn sie kein Geleit der Polizei haben wollten, ihren Wohnort verlassen, nut sich nach der Stadt zu begeben. Also die Juden müssen in Rußland entweder gesund sein oder sterben. Wie streng, ja geradezu lächerlich das Gesetz Vota 3. Mai 1882 angewendet wird, kann uns nachstehender Fall zeigen. Im Dorfe Borbuch, so theilt die „Odesskja Nowosti" mit, wohnt schon seit zwanzig Jahren der Jude Kibrik mit seiner Familie. Der langjährige, unbeanstandete Aufenthalt gab ihm das Recht, noch länger dort wohnen zu können. Nun ist er jetzt aber zufälliger Weise von seiner Wohnung nach einer zweiten, in detnselben Dorfe, verzogen; diese Gelegenheit benutzte die Polizei, und eines trüben Morgens wurde der Jude, der jetzt als Nenzugezogener betrachtet wird, ansgewiesen. Der unglückliche Familienvater hat sich an den Gouverneur gewandt; vorläufig ist aber noch keine Anttvort eingetroffen. Die von Inden bewohnte Stadt Tschaus (Gouvernement Mohilew) wurde dem „Hameliz" zufolge ganz eingeüschert; mehr als 500 Häuser, darunter vier Synagogen und Hab und Gut der Einwohner gingen int Feuer aus. Zum Unglück war kein einziges Hans versichert, weil sämmtliche Einwohner an „den Segen des Rabbi Kalmon" glaubten, welcher die Stadt vor Feuer sichern sollte. Der „Nowosti" wird aus Radom mitgetheilt, daß im Dorfe Wasnik der jüdische Müller Grin sammt seiner Tochter von den Bauern ermordet wurde. Jz. Barsel. U Nie Juden im Mittelalter. Ein Vortrag, gehalten im Verein junger Kaufleute von Berlin am 5. Januar 1893. Von Prof. Dr. Ernst Hermann. (Schluß.) Aber wenn die Kirche auch die Vernichtung der Juden nicht wollte, so bediente sie sich doch der giftigsten Waffen gegen sie, wo sie immer sich ein wenig ans dem niedrigsten Stand in der Gesellschaft emporarbeiteten. Zu diesen giftigen Waffen gehören die Beschuldigungen des Ritualmordes und der Hostienschäudung. In Blois tauchte im 12. Jahrhundert die Fabel auf, die Juden brauchten zur Vorfeier ihres Passahfestes Christenblut. Die Theologen konnten und mußten wissen, daß dieser Unsinn im schreiendsten Widerspruch mit dem jüdischen Gesetz stand, daß Menschenopfer den Juden aufs Strengste untersagt, daß sogar die Thieropfer seit der Zerstörung des zweiten Tempels abgeschafft waren. Vollends das Genießett von Blut galt dem Juden als abscheulicher Greuel; mußte er doch das Blut, das ihm vielleicht zufällig durch eine kleine Verletzung auf die Speise fiel, aufs Aengstlichste entfernen. Aber die völlig unhaltbare Beschuldigung des Menschenopfers, besonders des Kindsmords, bot eine ausgezeichnete Handhabe, das Volk jeden Augenblick gegen einzelne hervorragende Mitglieder der Synagogengemeinde zur furchtbarsten, zur blindesten Wuth zu entflammen. Und bei dem damaligen Gerichtsverfahren ließ sich mittelst der Folter jeder Ausgeburt des Wahns eine rechtliche Grundlage geben. Haben aber erst in wiederholten Füllen die höchsten geistlichen und weltlichen Behörden eine an sich ganz absurde Beschuldigung als berechtigt anerkannt, ist durch öffentliche grausame Hinrichtungen die Schuld vor der ganzen Welt dokumentirt, so wird damit der Volksseele, der öffentlichen A

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