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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-06-16 · Heft 24 (16.6.1893) · p. Seite 279

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 24 (16.6.1893)
Date
1893-06-16
Page
Seite 279 (sequence 3)
Language
German
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279 t ihnen $801 r zur Unzu der jüdischen rs praktisch, seitens der alkollegium Borbildrmn Weise fid;; der Kinde statten (5t zeigt, senden!N Gemeind 1833) fast nder, welch- Beruf eine' eben. Leben vor. iteresse der er den einei )et sich indes. Volksschub i Thatsache;en können, nehmen sich nnen, deren lie entstanr l Theil die kädchen der )ren Ettern zerade das religiösen wir ailch > städtischen : ertheilten hreitenden, nnde bieten gerade auf sein soll! Zeit darauf besonderen : aufheben von der dingungen m können! :e Aufgabe rissen und nd bleiben oft Rathlhr droht! nblick auf er wieder chule und verdienten er Weise erden, üne solche it, in die )keit alles weiten der )enen die;en. Und errlichsten n wissen! in diesem Einen Einspruch gegen die Existenzberechtigung erheben außerdem! Diejenigen, die in dem Bestehen einer konfessionellen Schule ein Hinderniß Isiir die Beseitigung der Scheidung zwischen Juden und Christen sehenlsobald wir nur eine Anstalt besitzen, die alle Vorzüge der Mädchenfdmle der jüdischen Gemeinde aufweist, würde dieser Einwand werth ft in, in Betracht genommen zu werden (obgleich auch dann noch die Ein- [rii)tuttg paritätischer — nicht blos simultaner! — Anstalten seitens des Maates und der Stadt vorhergehen müßte). So lange aber unsere schule Besseres für unsere Kinder leistet, wird Keiner im Hinblick lauf unsere Jugend wohl „Besseres aufgeben wollen, um nichts Besonderes lzn haben". Zudem hat ja auch die katholische Kirchengemeinschaft ihre >b sonderen Knaben- und Mädchenschulen! Wie für die Verhältnisse, in denen wir leider gegenwärtig leben, s g. schrieben, erscheinen zu diesem Punkte die Worte, mit denen die Denka)rift des Jahres 1875 schließt: „Sollte in gewissen Kreisen unserer | b emeinde oder unserer andersgläubigen Mitbürger ein Bedenken gegen i isere konfessionellen Gemeindeschulen bestehen, so scheint uns nur dies I a rathen, laut zu erklären, daß die jüdische Konfession, wie sie in unserer! d emeinde vertreten und in unserer Schule gelehrt wird, nichts von Allem ih sich duldet, was dem Prinzip der Humanität widerspricht, weil ihr Prinzip kein anderes ist, als die Humanität selbst!!" Da die vortreffliche Denkschrift, der and; reiches statistisches Material beigegeben, ohne Zweifel die Nothwendigkeit und Nützlich-! Mt der Mädchenschule der jüdischen Gemeinde bewiesen hat, so hat n ihren Zweck erfüllt; ist aber erst die Existenzberechtigung der? chule von berufener Seite allgemein anerkannt, daun steht eine i nrdige Stätte für die Anstalt bei der Fürsorge der Gemeindcl rwaltung für alle Gemeindeinstitutionen, insbesondere soweit sie > e Jugend angehen, sicher und in nächster Zeit außer Frage. Jüdische Richter in Oesterreich. Wien, im Juni. Die den Juden durch die Staatsgrundgesetze gewährleistete Gleich- . ellung läßt bei uns »och viel zu wünschen übrig. Stnots-, Kominuiialitb andere autonome Aemter werden alle nicht nur nach Fähiginten, Wissen, Eignung besetzt; nicht der Fleiß, nicht die Sachkenntniß, stngebung im Amte sind der Maßstab für die Beförderung eines Beamten; Überast entscheidet in erster Linie die — Konfession. So kam es allmählich, daß die Inden, wenn auch zn Aemtcrn .gelassen, so doch in den untersten Rangstufen stehen blieben, und ilts sie nicht gewissen wohlgemeinten Rathschlägen bezüglich der orlage einer gewissen Urkunde williges Ohr schenkten, trotz aller mistigen Voraussetzungen nicht vorwärts kommen konnten. Ter goldene Kragen blieb für sie unerreichbar. Der Richterstand, der durch die Gesetzgebung mit allen Kantelen .er Unabhängigkeit und Selbstständigkeit umgeben wurde, der über .en Parteien stehen und den Strömungen des Tages entrückt, nur ie Pflege der Gerechtigkeit zur Aufgabe haben sollte, bildete auch eine Ausnahme. Obwohl dieser Stand gerade so viele Anforderungen an den Geist, Fleiß, Energie seiner einzelnen Glieder stellt, und viele Juden sich dessen ungeachtet im Dienste der Justiz besonders bewährt haben, so blieb doch der Adjunktenrang O die höchste Stufe, ie einem jüdischen Richter in seiner Karriere beschieden wurde. Jahrzehnte dauerte dieser Zustand, im Amte ergraute jüdische Richter iahen ihre Kollegen von Stufe zu Stufe steigen, während sie selbst Adjunkten mit dem so geringen Gehalte von 1100 fl. blieben. Und dies galt als selbstverständlich. Minister kamen, Minister gingen, Riemand hatte den Mnth, den Damm zn brechen, den Staatsgrnnd- 0 Der österreichische Gerichts-Adjunkt entspricht dem Range nach dem deutschen Assessor. gesehen, die man beschworen, Geltung zu verschaffen. Die liberalen Jnstizminister Herbst, Glaser, Stremayr, der Czeche Prazak hatten gar kein Auge für diese Zustände, die diesbezüglich gemachten Vorstellungen blieben umsonst, denn man konnte darauf Hinweisen, daß es in anderen Ressorts, wenn überhaupt die Juden zngelassen werden (was beispielsweise noch heute bei der Statthalterei oder den Bezirkshauptmannschaften nicht der Fall ist), auch nicht besser gehe. Seit dem Regime Schönborn hat nun die Sache eine vortheilhaste Aenderung genommen. Der klerikale, feudale Jnstizminister Graf Schönborn hat es auf sich genommen, in objektiver Weise gegenüber den i» seinem Ressort beschäftigten Inden vorzngehen, indem er sie »ach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Aneieniiität z» höheren Aemtern berief. Der klerikale Schönborn war der Erste, der nicht davor znrückschreckte, tüchtigen jüdischen Richtern den goldenen Kragen zn verleihen, indem er als Erster drei Adjunkten zn Rathssekretären') ernannte. Derselbe Schönborn, der cs nicht für nöthig fand, die seiner Zeit im Reichsrathe beschimpften jüdischen Richter zu vertheidigen, und bei einer anderen Gelegenheit dem schwer bedrängten bekannten Mechanikus Schneider durch die Borlesung einer Gerichtsnoie beisprang. Wenn uns auch Graf Schönborn mit seiner Doppel-Seele ein Räthsel bleibt, so hat er nichtsdestoweniger einen Anspruch auf Dank und besondere Achtung seitens derjenigen, deren problemotische Rechte er der Verwirklichung immer näher bringt. Vor drei Jahren wurden die ersten drei Inden zu Rathssekretären ernannt, in diesen Tagen ist der erste Jude zum Landesgerichtsrath befördert worden. Im Allgemeinen würde man diesem Avancement keine besondere Beachtung schenken, gegenwärtig bei den eigenthümlich znge spitzte» konfessionellen Verhältnissen, bei dem Umstande, als auch in der Justiz endlich Gerechtigkeit zu walten anfängt, und der Grundsatz, das; nur Fleiß, Wiste», Tüchtigkeit für das Avancement allein maßgebend sind, auch für Juden Geltung erlangt, verdient dieses Ereignis; besonders martirt zu werden, und es wurde auch von der österreichischen Jndenschaft mit Befriedigung begrüßt. Dr. Samuel Sa re, der jetzt zum Landesgerichtsrath beim Landesgerichte Kr ata» ernannt wurde, ist einer der tüchtigsten Gerichtsbeainten des Krakauer Oberlandesgerichts - Sprcngels. Unermüdlicher Fleiß, großes Fachlvisten, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit wiesen ihm schon in jungen Jahren eine Stelle unter den renommirtestcn Richter» an, und da er unter dem alten Regime nicht zum Rathssekretär ernannt werden konnte (?), so erhielt er diesen Titel und Eharattcr, den er auch mehrere Jahre bekleidete, bis il>>; Justizminister Schönborn znm wirklichen Rathssekretär ernannte. Dr. Sare ist aber auch ein Mann von besonderer Eharakterfestigkeit und Ueberzeiigungstreue, er hätte vor zehn Jahren nur seinen Glauben zn wechseln gebraucht, und er wäre schon längst Oberlandesgerichtsrath. Doch er thnt dies nicht, weil er, ein schlichter, bescheidener Mann, nicht nach Würden und Aemtern ans Kosten seiner Ueberzeugung strebte. Ein wahres Muster eines Richters, lebt er nur seinen; Berufe, und das trotz der j.mgen Jahre — er zählt jetzt ungefähr 46 Jahre — schon geschwächte Auge, das ihn zwingt, sich einer dunklen Brille zu bedienen, zeugt am besten von seinem besonderen Fleiße und Pflichtbcwußtsein. Wie hoch stehen solche Männer über den gemeinen Borwürfen, die seinerzeit gegen die jüdischen Richter im Parlamente erhoben wurden! Die jüdischen Richter verfolgen mir das Interesse des Staates, das Gesetz ist ihr einziger Maßstab, die Pflege der Gerechtigkeit ihre -) Ja Deutschland Amtsrichter.

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