Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 24 (16.6.1893)
- Date
- 1893-06-16
- Page
- Seite 278 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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278 Aus der Berliner Gemeinde. Berlin, 14. Juni. Ter Beschluß, den die Repräsentantenversammlnng der hiesigen Gemeinde jüngst gefußt Hut, von einem Neubuu für die Gemeinde- Mädchenschule zunächst ubzusehen, wird nicht verfehlen, uuch über den letalen Kreis hinaus zu interessiren. Abermals taucht dabei auch außerhalb Berlins die Frage auf, wozu eine besondere jüdische Mädchenschule? Biele Stimmen sprechen sich unbedingt gegen eine solche aus -- seltsamer Weise selbst solche, die auf ihren Konservatismus verpflichtet sind. Da konnnt denn eine den Gemeindebehörden seitens des Dirigenten der Mädchenschule der jüdischen Gemeinde, des Herrn Dr. S. Adler, vorgelegte Denkschrift zur rechten Zeit. Sie enthält eine so richtige Würdigung der Berhälinisse und eine so sachgemäße Erörterung der Nothwendigkeit jüdischer Mädchenschulen, daß wir es uns nicht versagen können, die wichtigsten Punkte dieser Denkschrift hier auszugsweise wiederzugeben. Schon oft ist ja die Frage der Existenzberechtigung der Schule resp. die der Verpflichtung der jüdischen Gemeinde zur Erhaltung der Anstalt aufgeworfen worden. Herr Dr. Adler weist darauf hin, daß diese Frage bereits vor 18 Jahren in der Verwaltung zur eingehenden Erörterung gekommen ist, in einer Zeit, wo man sich der Meinung hingeben konnte, daß in dem neugegründeten deutschen Reich die Forderung der Gleichberechtigung der Konfessionen zur Erfüllung gelangt sei. Zur näheren Prüfung der Frage wurde damals eine besondere „Kommission zur Berathung über den Fortbestand der jüdischen Gemeindeschnlen" eingesetzt, in deren Namen der Referent, der gegenwärtige Herr Vorsitzende der jüdischen Gemeinde, den unveränderten Fortbestand der Schulen als nothwendig den Gemeindebehörden empfahl. Die Gründe, die zu diesem Beschluß führten, haben seit jener Zeit wahrlich nichts von ihrer schwerwiegenden Kraft verloren; unter Bezugnahme auf dieselben — soweit sie auf I die Mädchenschule Anwendung finden — heißt es nun in der be-! treffenden Denkschrift:! Die Mädchenschule der jüdischen Gemeinde bietet ihren Schülerinnen für einen geringen Preis, für die Hälfte ganz unentgeltlich?) einen Unterricht, der sie befähigt, dereinst eine zweckentsprechende Thätigkeit sowohl im Hause wie im Leben zu entfallen. Die Mädchenschule ist eine Mittelschule und steht als solche in der Mitte zwischen der Volksschule und der höheren Mädchenschule. In der Volksschule kann trotz der vorzüglichen Organisation, wie sie insbesondere die Berliner Gemeindeschulen aufweisen, bei der großen Anzahl der Kinder und unter Berücksichtigung der häuslichen Verhältnisse der Zöglinge nur eine elementare Bildung erstrebt werden, die in weiser Beschränkung lediglich die unbedingt für das Leben der unteren Stände erforderlichen Kenntnisse mnfaßt. In der höheren Mädchenschule erhalten die Mädchen die Befähigung, den Forderungen des Hauses gerecht zu werden, um in demselben durch ihre Bildung ben gebührenden Platz einzunehmen. Beide Arten von Schulen erscheinen für die Bevölkerungsklassen, aus denen sich unsere Zöglinge rekrutiren, ganz und gar ungeeignet. Die Väter unserer Schülerinnen sind zum großen Theil Kaufleute (178, wozu noch 8 Hoteliers, Rentiers re. kommen). Es sind dies zumeist sogenannte kleine Kaufleute, die ihre Töchter nach Absolvirung der Schule in ihrem Geschäft verwenden müssen, resp. Kaufleute, die früher in besseren Verhältnissen lebten und nun darauf bedacht sein müssen, ihre eigene Existenz zu erleichtern und zugleich für die Zukunft ihrer Töchter zu sorgen, indem sie dieselben erwerbsfähig machen. Für die Mädchen aus diesem Stande bietet die Volksschule zu wenig; die höhere Mädchenschule dagegen gewährt ihnen Kenntnisse, die für ihren *) Von den 482 Schülerinnen des Sommerhalbjahrs 1898 bezahlen 165 das volle Schulgeld im Betrage von .8 Mk. monatlich, 88 die Hälfte, 179 sind von der Zahlung befreit (darunter die 51 Waisenkinder). späteren Wirkungskreis absolut entbehrlich sind, und sie bringt ihnen Vw stellungen und Ansprüche, die sich nie erfüllen lassen und nur zur Unzufriedenheit und Verbitterung führen müssen! Die Mädchenschule der jüdische!! Gemeinde indeß bietet ihren Zöglingen in ihrem gerade au^ das praktisch. Leben berechneten Lehrplan, der noch in jüngster Zeit seitens destädtischen Schuldeputation und des Königl. Provinzial-Schulkollegiuuu in höchst anerkennender Weise beurtheilt worden ist, die richtige Vorbildung nnb macht sie wohlgeeignet, auf anständige und ehrenvolle Weise fich dereinst selbst fortzuhelfen. Auf die spätere Erwerbsfähigkeit muß auch die Erziehung der Kinde des Beamtenstandes (42) und der Zöglinge der Waisenanstalten (5t hinführen. Mit der Fürsorge, die den erfahrenen Pädagogen zeigt, sende aus diesem Grunde der Direktor des Waisenhauses der jüdischen Gemeind (ebenso die Vorsteherin des israelitischen Frauenvereins von 1888) fas! sämmtliche Waisenmädchen in unsere Schule; nur diejenigen Kinder, welch in ganz hervorragender Weise geistig beanlagt sind und dem Beruf eine' Lehrerin znstreben, werden einer höheren Mädchenschule übergeben. Nun könnte gegen diese Ausbildung zum geschäftlichen Leben vor. mancher Seite der Einwand erhoben werden, daß es im Interesse der Gesammtheit liege, die Mädchen eher für den dienenden Beruf oder den eine! Fabrikarbeiterin vorznbilden. Für den Beruf als Dienstbote findet sich indes das geeignete Material weit mehr als hinreichend in den aus der Volksschule hervorgehenden jüdischen Mädchen; ist es doch eine unbestrittene Thatsache daß die jüdischen Dienstboten nur schwer eine Stellung erlangen können, da die wenigstell Falnilieil ein jüdisches Dienstmädchen anzunehmen sich bereit finden! Es besuchen weiter unsere Schule gegenwärtig 49 Schülerinnen, deren Väter Handelsleute w. sind, und 104, die einer Handwerkerfamilie entstammen. Von diesen würde zwar bei Aufhebung der Schule ein Theil die Volksschule besuchen?) aber auch nur ein Theil; denn die Mädchen der auch nur einigermaßell wohlsituirten Handwerker würden vvn ihren Eltern eher in die höhere Mädchenschule gebracht werden und hier gerade das nicht lernen, was für ihr späteres Leben erforderlich wäre. Die Aufhebung unserer Schulen würde aber auch den religiösen Interessen der Gemeinde direkt zuwiderlallfen. Gewiß finden wir auch eine Unterweisung in der Religion gegenwärtig in den Volks- und städtischen höheren Schulen; aber auch kein Fachkundiger wird den dort ertheiltell Unterricht in eine Linie mit dem eingehenden, methodisch fortschreitenden, wie ihll unsere Schule und die Knabenschule der jüdischen Gemeinde bieten können, stellen! Und von welchem Einfluß ist dieser Unterricht gerade auf das Mädchen, das dereinst die Trägerin des jüdischen Hauses sein soll! Welln das Bestreben der Gemeirldeverwaltung seit langer Zeit darauf gerichtet ist, die Unterweisung in der göttlichen Lehre noch in besonderen Veranstaltilngen zu pflegen, so wird sie doch nicht eine Schule aufheben wollen, die diese Pflege in einer Weise erfüllt, wie (abgesehen von der Knabenschule) keine andere Allstalt, weil sie solch günstige Bedingungen aufweist, wie sie keiner andern Anstalt jemals zu Gebote stehen können! Wir sehen — und ich sage es mit gerechtem Stolz — unsere Aufgabe nicht blos in der Ausstattung unserer Zöglinge mit Kenntnissen und Fertigkeitell, wir habell für jede Schülerin innige Theilnahme und bleiben in ftctenx Zusammenhänge mit gar vielen derselben, sind gar oft Rathgeber in schwierigen Lebenslagen und Helfer, wo Noth und Gefahr droht! So glallben wir in echt jüdischem Geist zu wirken, lmd im Hinblick auf die Erfolge lähmt unser Streben selbst nicht die leider immer wieder aufgeworfene Frage nach der Existenzberechtigung unserer Schule und der sich darob aufdrängende Zweifel, ob unsere Arbeit der verdienten Allerkennung aller Gemeindevertreter sicher ist! Schließlich widerlegt die Denkschrift noch in treffender Weise zwei Gründe, die gegen die Mädchenschule oft angeführt werden. „Warum", sagen die Einen, „erhalten 4—500 Mädchen eine solche Bevorzugung vor den vielen anderen, denen es versagt bleibt, in die Schule ausgenommen zu werden'?" Aber bei der Unzulänglichkeit alles Irdischen können ja auch nicht alle Armen, alle Waisen von Seiten der Gemeinde die nöthige Hilfe erhalten - aber für Diejenigen, denen die Gemeinde helfen kann, wird die Unterstützung zum reichsten Segen. Und als eine Wohlthätigkeitsanstalt im edelsten Sinne, die die herrlichsten Früchte trägt, möchte ich auch die Mädchenschule gern angesehen wissen! *) Die vorhin genannten 279 Kinder würden ausnahmslos in diesem Falle einer höheren Mädchenschule überwiesen werden.