Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1893)
- Date
- 1893-06-02
- Page
- Seite 264 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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264 Diese Worte beruhigten die aufgeregten Engel, die nun freudig riesen: „Groß ist Dein Name, Herr unser Gott, auf der ganzen Erde!" Dem Mose aber drückten sie ihre Freude aus und beschenkten ihn mit den herrlichsten Gaben. Selbst der Todesengel, der dieser Szene nicht beiwohnte, weil er erst nach langem Suchen nach dem während seiner Abwesenheit dem Mose übergebenen Gesetze in den Himmel zurückgekehrt war, ließ es sich nicht nehmen, als Zeichen seiner Ehrung dem Mose nachträglich ein Geschenk zu überreichen. Er lehrte ihn nämlich, durch Anwendung der Düfte des heiligen Weihrauchs die Seuche zu verbannen, ein Mittel, das Moses später, als sein Volk von einer Seuche heimgesucht wurde, mit Erfolg angewendet hat. lieber den mit den Engeln gestifteten Frieden hocherfreut, näherte sich nun Moses dem Ewigen, um die den himmlischen Geistern erkämpfte Thora an sich zu nehmen. Da sah er, wie der Ewige Kronen auf die Buchstaben der Lehre setzte. „Herr!" rief Moses erstaunt, „wer darf es »vagen, das, was Du geschriebe»», für ungenügend zu halten, das; Du die Buchstaben noch mit Kronen z»> versehen für nothwendig erachtest?" „Es wird dereinst," erlviederte der Herr, „ein Mann, Namens Akiba ben Joseph leben, der diese Kronen deuten und seine Deutungen und Erklärungen zu Bergen anhäufen wird." „So zeige mir, o Herr," bat Moses, „diesen Akiba!" „Dein Wille geschehe," antwortete Gott, und Moses ward hinter die achte Schillerreihe des Rabbi Akiba versetzt. Allein er verstand nichts von dein, »vas dort vorgetragen wurde. Alles klang ihin fremd, neu, lmverständlich, — mrd er fühlte seine Kraft geschwächt, seine Sinne schwinden. Als er jedoch auf die Frage eines Jüngers: „Rabbi! woher weißt Du dies? worauf stützest Du deine Erklärung?" Akibas Antwort hörte: „Es ist das Gesetz Moses vom Sinai," da beruhigte er sich und fühlte seine Sinne wieder belebt. Als er zu Gott zurückgekehrt »var, sprach er: „Herr der Welt! Ein solcher Geist lebt auf Erden, und Du »villst durch mich Israel die Thora geben?" „Schweig!" •— erlviederte ihm Gott — „so lebte es in meinem Rathschlusse!" „Allgütiger!" — fuhr Moses fort — „Du hast mir die Lehrweise des Rabbi Akiba gezeigt, so las; mich doch auch sehen, welcher Lohn seiner harrt!" „Auch diesen Deinen Wunsch will ich erfüllen," sprach Gott, lind Moses sah, »vie die Römer den Körper des Rabbi Akiba mit eisernen Kämmen zerrissen. Entsetzt schrie Moses auf: „Herr der Welt! Ist das der Lohn für die Erhaltung und Erklärung Deiner Thora?" „Schweig, schiveig!" — erlviederte Gott — „so lebte es in meinem Rathschlusse." Und schweigend verließ Moses die lichten Höhen und kehrte zu seinem Volke auf die Erde nieder. (Forts, folgt.) U Litterarische Mittheilungen. Im Reiche des Geistes. Jllustrirte Geschichte der Wissenschaften, anschaulich dargestellt von K. Faul mann, Professor. Mit 13 Tafeln, 30 Beilagen und 200 Textabbildungen (Wien, A. Hartleben's Verlag.) Von diesem beachtenswerthen, vortrefflichen Buche sind bisher vier Lieferungen ansgegeben, welche die freien Künste, die Theologie und den Anfang der Rechtsgeschichte des Mittelalters enthalten. Was hier geboten wird, ist eine förmliche Entwicklungsgeschichte unseres Geistes, und jeder Gebildete wird mit Interesse der hier gebotenen Fülle von Thatsachen folgen, welche, aus den besten Quellen geschöpft und kritisch gesichtet, in ihrer knappen drastischen Form oft kurzweilig auf den Leser wirken. Die zahlreichen Illustrationen, aus Originalen und dieser! gleichkommenden Publikationen sorgfältig ausgewählt, sind von fultm historischer Bedeutung. Und doch ist das Buch nicht blos von historischem Interesse, denn manche Fragen spielen in die Gegenwart herüber, wie die Entwicklung der religiösen Lehre, die hier objektiv, kurz und übem sichtlich geboten wird. Sprerftfaat. An Herrn Dr. A. W. Sie waren so freundlich, in Nr. 20 dieses Blattes über mein „Leben und Schaffen" sehr wohlwollend zu berichten, wofür ich Ihnen herzln!) danke. Nur mögen Sie mir gestatten, über einen Punkt nähern Anschluß zu geben, den ich schon in der „National - Zeitung" vom Dientag den 30. Mai richtig gestellt habe. Die Ehre, Begründer der Völkerpsychologie zu sein, kommt nicht mir, sondern dem Herrn Professor Lazarus zu. Er hat zuerst 1849 in einer Schrift: „Die sittliche Berechtigung Preußens in Deutschland", noch unsicher und tastend zwar, aber dom völlig bestimmt, den Charakter der Völkerpsychologie gezeichnet, und hon dann 1850 in einem Aufsatz im „Deutschen Museum" von Prutz mm Wolfsohu den Begriff derselben genau festgestellt. Ich füge hinzu, bau im 2. und 3. Bande unserer Zeitschrift für Völkerpsychologie 1862— r. i Lazarus die grundlegenden Aufsätze über „Verdichtung des Denkens", „Verhältniß des Einzelnen zum Allgemeinen" und „Synthetische Gedanken zur Völkerpsychologie" gegeben hat. Ich kann für mich nur beanspruchen, daß ich 1852 in meiner Abhandlung über „Die Entwicklung der Schrift Seite 48 der Erste war, der sich den neuen Gedanken aneignete. Professor Dr. Steinlhar. Geehrter Herr Redakteur! Die Entgegnung des Herrn Dr. Tiktin in Nr. 18 dieses geschätzten Blattes auf meine Aeußerung, betreffend die Wahlberechtigung der hiesigen Gemeindemitglieder mit Rücksicht auf deren Leistungen oder Nichlleistungen an Gemeindesteuer, veranlaßt mich, auf diesen Gegenstand noch einmal zurückzukommen. Eine sogenannte Korporation, woraus Herr Dr. T. Bezug mmim. setzt sich gemeinhin nur aus beitragenden Mitgliedern zusammen, ist also eine freiwillig gebildete Gesellschaft, die ihre Vereinssatzungen festsein und die jährlichen oder monatlichen Beiträge bestimmt. Andererseil bleibt es Jedem unbenommen, beitreten zu wollen oder nicht. Di.' jüdischen Gemeinden in Preußen hingegen unterliegen dein in Red< stehenden Staalsgesetze. Nach diesem wird jeder Jude ohne Weiterem Mitglied derjenigen Gemeinde, in deren Synagogenbezirk er sich seßhan niederläßt, und wird selbstredend gleichzeitig steuerpflichtig, wenn er nich. seine Zugehörigkeit vor Gericht aus religiösen Bedenken ausdrücklich ansschließen will. Wollte das Gesetz die von der Gemeindeverwaltung freigelasseneu Mitglieder von der Wahlberechtigung ausschließen, dann müßte diesein demselben ausdrücklich ausgesprochen sein, wie der angeführte 8 4' andere Bedingungen zur Wahlberechtigung aufführt. Zur Bekräftigung der Richtigkeit dieser Ansicht will ich noch av führen, daß in einer Gemeinde Westpreußens ein ähnlicher Streitfall bo; Bezirksregierung zur Entscheidung vorgelegt wurde. Diese Beschwerde wurde zurückgewiesen und die Repräsentantenwahl als zu Recht bestehend erachtet. In einer dortigen Nachbar-Gemeinde ist ein steuerfrei gelassene! Gemeindelehrer zum Vorsteher gewählt und von derselben Regierung bestätigt worden. — Es wird Niemand behaupten wollen, eine höhere Behörde werde einen Gesetzesparagraphen sophistisch deuten. Endlich wäre die Frage zu erörtern, warum — selbst nach dem letzten Beschlüsse — die Steuerpflicht in hiesiger Gemeinde erst mit einem Jahreseinkommen von über 1200 Mark beginnen soll. Man sollte meinen, daß gerade die weniger Begüterten den geringen Beitrag gern zahlen würden, weil sie in der Regel warmes Interesse für das Judenthum bekunden. Der „alte Abonnent" Max Gut selb. Druck und Verlag von Ru doli Müsse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion- Mar BauchWitz in Berlin.