Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1893)
- Date
- 1893-05-26
- Page
- Seite 245 (sequence 5)
- Language
- German
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Seitdem die Juden in Sachsen bürgerliche Gewerbe treiben dürfen, haben sie sich von dieser Art von Geldgeschäften, auch von dem Pfandleihgewerbe, fast vollständig losgcsagt — znm Leidwesen vieler Eeldöedürftigen, welche bei ihren jetzigen nichtjüdischen Gläubigern meist geringere Nachsicht finden. Der Vorwurf, daß die Juden durch die Börse und die Presse einen ihnen nicht zukommenden Einfluß ausüben, trifft in Sachsen gewiß nicht zu. Mit ganz geringen Ausnahmen sind alle sächsischen Blätter in christlichen Händen und zählen äußerst wenige Juden zu Mitarbeitern. Für die Börsen in Leipzig und Dresden wäre es vielleicht gar kein Unglück, wenn jüdische Finanzkräfte an denselben größeren Einfluß ansübten. Manches Unzweckmäßige käme dann vielleicht in Wegfall; die Abhängigkeit von der Berliner Börse dürfte nicht größer werden, als sie jetzt ist; wahrscheinlich würde es aber leichter iverden, nichtsächsische Kapitalisten für aussichtsbolle industrielle Unternehmungen zu gewinnen, welche nur in Folge des Mangels an vaarcn Mitteln nicht znm vollen Aufschwung gelangen können. Mit Ausnahme einiger Fachlehrer haben Juden an sächsischen Schulen noch keine Anstellung gefunden, so daß auch auf diesem Gebiete von iüdischem Einfluß keine Rede sein kann. Aehnlich verhält es sich mit oen richterlichen Aemtern, welche Inden bisher in Sachsen nur in ocn seltensten Ausnahmefällen erlangten. Nicht zn leugnen ist, daß die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte, Aerzte und Chemiker in neuester Zeit zugenommen hat, aber ihre Zahl ist trotzdem noch in Sachsen weit kleiner als in den meisten anderen Theilen Deutschlands. Tie Anhäufung in diesen Berufszweigen erklärt sich unschwer daraus, daß trotz der gesetzlichen Gleichstellung das den akademisch gebildeten Juden zugängige Erwerbsgebiet ein sehr beschränktes ist. In Sachsen wie anderwärts sind auch jetzt noch viele Inden gezwungen, sich dem Handelsstande zu widmen, wozu sie keineswegs immer eine große Borliebe oder besondere Befähigung für diesen Berufszweig leitet. Versuche, Landwirthschast zu treibe», wie sie von einzelnen Juden in Schlesien, Böhmen u. a. O. erfolgreich gemacht worden sind, dürften in Sachsen zunächst aussichtslos sein, da sich bei der jetzigen antisemitischen Bewegung kaum ein Gutsherr fände, welcher einem jüdischen Volontär Anstellung gewährte. Mit rühmlichem Eifer sind in Dresden und Leipzig seit Jahren jüdische Vereine bemüht gewesen, Knaben aus diesen Gemeinden ein Handwerk erlernen zu lassen. Während diese Bestrebungen früher auch von christlicher Seite wohlwollend unterstützt wurden und theilweise von erfreulichem Erfolg gekrönt waren, stoßen dieselben jetzt auf schwer zu besiegende Hemmnisse, weil die sächsischen Handwerksmeister sich durch den hie und da von Juden betriebenen Verkauf von Massenfabrikaten für schwer geschädigt halten. Aus dem Gesagten geht bereits hinreichend deutlich hervor, daß unsere jetzige Stellung in Sachsen keine erfreuliche ist. Dazu kommt »och, daß die antisemitische Partei, welche seit dem Ausscheiden Stöckers aus seinem Predigeraint an Einfluß in Preußen verloren hat, jetzt den Schwerpunkt ihrer Agitation nach Sachsen zn verlegen strebt, wo sie einen für ihre Pläne nur zu empfänglichen Boden findet. Warum dies der Fall ist, verdient ernste Erwägung. Zunächst giebt es für diese Empfänglichkeit geschichtliche Gründe. Unter kaiserlichem Schutze bereits vor dem Jahr 1000 genieinsam mit lombardischen Kaufleuten nach der damaligen Markgrafschaft Meißen gekommen, trieben die Juden besonders den damals schon recht lebhaften Elbhandel, bildeten bald in der Stadt Meißen eine große Gemeinde und wurden im Jahre 1265 durch die von Heinrich dem Erlauchten erlassene wohlwollende Judcnordnung gegen die Härten des „Sachsenspiegels" geschützt. Während schon am Anfang des 13. Jahrhunderts in Thüringen Judenverfolgungen stattsanden, erfreuten sich bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts die Juden der Markgrafschast Meißen einer gesicherten Stellung. Dies änderte sich in furchtbarer Weise, als in den Pestjahren 1347—49 das in Südfrankreich zuerst aufgctauchte BrnniienvergiftnngS-Märchcn fast in ganz Europa den Pöbel gegen die Inden erregte und die Deutschland durchziehenden halbwahuwitzigcn Geißlerschaaren überall Gräuclthaten verübten. Zahlreiche Judcngemeindcn sind damals durch Brand und Mord vernichtet worden, ohne daß die Behörden im Stande waren, oder auch nur den Willen zeigten, die wehrlosen Unglücklichen zu schützen. Die Meißner Gemeinde ging im Februar 1349 vollständig zu Grunde. Im nächsten Jahrhundert wurden während der Hussitenkriege die noch 1349 erhalten gebliebenen kleinen Ueberreste der Dresdner Gemeinde vernichtet und die in Freiberg angesiedelten zahlreichen Juden nach Böhmen getrieben. Die wenigen Inden, welche sich in der nächstfolgenden Zeit unter landessürstlichein Schutz in Sachsen aufhalten durften, wurden von der Bevölkerung mit Haß und Argwohn betrachtet. Die Einführung der Reformation verbesserte das Loos der sächsischen Inden nicht; vielmehr verfuhren die ersten protestantischen Landesherren ungleich strenger als ihre Vorfahren gegen ihre wenigen jüdischen Untcrthancn. Diese erfuhren erst eine bessere Behandlung, als Kurfürst Friedrich August I. (August der Starke) behufs Erlangung der polnischen Krone zur römischen Kirche übertrat. Von dem Augenblick an, da sich der sächsische Hof nicht mehr zur Landesreligion bekannte, machte sich in Regierungskreisen der Geist der Duldsamkeit geltend. Die Inden durften zwar nur in Leipzig und Dresden wohnen, waren auch noch vielfachen anderen Beschränkungen »nterworfen, aber die Regierung machte doch bereits zur Erleichterung des Joches einige Versuche, die nur an dem Widerstand der Stünde scheiterten, welche den unablässigen Beschwerden der christlichen Krämer und Handwerksmeister über Begünstigung der Juden Rechnung tragen wollten. Dieser seitens der sächsischen Gewerbetreibenden geleistete Widerstand setzte sich, mit kurzen Unterbrechungen, bis zur Neuzeit fort; er machte sich sogar während der freiheitlichen Bewegung des Jahres 1830 und bei der Zurücknahme der 1848 proklamirten Grundrechte in schärfster Weise geltend. Während andere Völker frühzeitig erkannten, daß die politische Freiheit unvereinbar ist mit religiöser Unduldsamkeit, mißgönnten die breitem Bevölkerungsschichten Sachsens den Inden die Gleichberechtigung. Die erste wirkliche Verbesserung ihrer bürgerlichen Lage verdankten die sächsischen Juden dem damals in der Ständeversammlnng wirkenden Prinzen Johann, und dem in der Ersten Kammer vertretenen Gebnrts- und Geistesadcl. Den im Jahre 1833 gefaßten menschenfreundlichen Beschlüssen der Ersten Kammer hat das sächsische Abgeordnetenhaus (die Zweite Kammer) erst 1834 zugestimmt. Das sächsische Gesetz vom 18. Mai 1837 regelte die Stellung der Gemeinden Dresden und Leipzig in wohlwollendem Sinne. Alle aus dem religiösen Bekenntnisse hervorgehendcn Rcchtsbeschränkungen entfielen endlich durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869. Tie in den Dreißiger Jahren von den sächsischen Konservativen in der Judenfrage eingenommene wohlwollende Haltung erfuhr eine vollständige Wandlung, nachdem die sächsischen Edelleutc durch die weltgeschichtlichen Ereignisse der Jahre 1866 und 1870/71 veranlaßt worden waren, in innige Beziehungen zu dem Adel und der Geistlichkeit Preußens zu treten. Die wenigen sächsischen Adligen, welche schon vorher judenfeindliche Gesinnungen kundgegeben hatten, kamen nun in den Vordergrund. Sie vertraten in Rede und Schrift