Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1893)
- Date
- 1893-05-05
- Page
- Seite 212 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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212 gefälscht, wie aus der beigefügten ausführlichen Motivirung zu ersehen; außerdem ist in fast hundertjähriger Frist seit dem Ausstellungsdatum die Forderung längst verjährt. Se. Majestät möge deshalb die v. Lobkowitz bestimmen, das Bisthum fortan mit dieser Forderung nicht mehr zu belästigen, und vor Allem nur ja verhüten, daß die Kläger mit Thätlichkeiten gegen das Stift Vorgehen und den Landfrieden brechen. Uebrigens sei er zum Ueberflusse bereit, vor dem Kaiser oder dem König oder dem Kammergericht in der Sache einen Termin abhalten zu lassen. Der König erwiederte am 25. Juli 1537 von Prag aus, er habe selbst aus dem Original der Schuldverschreibung, von deren Unechtheit er sich nicht überzeugen könne, ersehen, daß der Inhaber derselben vor keinem Gerichte zu erscheinen gehalten sein solle. Dazu machen die Klüger mit Recht geltend, daß der Schuldschein in seinem Wortlaute in Ewigkeit nicht verjähren könne, bis er eingelöst ist. Darum ergeht an den Bischof nochmals das Ansinnen, er möchte sich mit denen v. Lobkowitz auf irgend eine Weise vergleichen. Darauf antivortet Bischof Weigand mit einem scharfsinnigen Rechtsgutachten voll advokatischer Kniffe, in welchem er u. A. äußert: Se. Majestät möge ihm glauben, daß, wenn er die Billigkeit und Gerechtigkeit der Schuld erkennen würde, er sich durchaus nicht in weitläufige Disputation einlaffen würde; aber andererseits sei es seine Pflicht und Schuldigkeit, sich und das Stift vor Nachtheil zu schützen. Die Berufung auf die ewige Giltigkeit des Scheines sei nicht zutreffend, da überhaupt die Echtheit desselben a priori geleugnet wird. Er wiederhole seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Endlich schreibt der König am 1. Oktober 1537 von Wien aus: Um die Unkosten eines langwierigen Prozesses vor dem Kammergericht zu ersparen und um in diesen schweren Zeitläuften Zwietracht zu verhüten, haben wir zu gütlicher Verhandlung in der Sache vor dem Königl. Hofmarschall und den Hofräthen Termin angesetzt auf den 15. Dezember 1537. Zur Abhaltung des Termins werden von bischöflicher Seite der hochgelahrte l)r. jnr. Paul Neideiker und der bischöfliche Sekretär nach Prag delegirt uud bevollmächtigt, die Bevollmächtigten werden mit einer ausführlichen, 13 Paragraphen umfassenden Instruktion ihres Verhaltens versehen, aus welcher als beachtenswerth hier nur hervorgehoben sei der Hinweis darauf, daß in dem eingeklagten Schuldbrief nicht wie in andern ähnlichen Stücken eine bestimmte Zahlungsfrist festgesetzt und nirgends die Rede sei von zu bezahlenden Zinsen. Das sei sehr verdächtig, denn kein Jude wird einem Christen auch nur eine viel geringere Summe ohne Zeitbestimmung und ohne Zinsgenuß leihen. — Von gegnerischer Seite ist Heinrich v. Lobkowitz persönlich zum Termine erschienen, dessen Ergebniß nach langwierigem pro und contra das Uebereinkommcn ist, daß beide Parteien das richterliche Erkenntnis; dem König anheimstellen und sich demselben unbedingt unterwerfen wollen. Beide Parteien sollen nun dem König drei Schriften einreichen, nämlich a) die Herren v. Lobkowitz sollen binnen drei Monaten die Klageschrift und der Bischof soll in den drei darauffolgenden Monaten die Gegenschrift etnreichen; 1i) in den darauffolgenden zwei Monaten hat von der einen Seite eine Replik und abermals in zwei Monaten von der anderen Seite eine Duplik zu erfolgen; e) endlich ist dann noch jeder Partei je zwei Monate Zeit gelassen zur Einreichung einer Schlußschrift. Darauf erst würde der König einen Tag ansetzen und den Richterspruch thun, und dabei soll es unbedingt sein Bewenden haben. Das Protokoll dieser Verhandlung uud Abmachung ist vom König Ferdinand unterzeichnet ä. «I. Prag, 10. Januar 1538. — Noch führen uns die Akten einen Schritt weiter: Die Klageschrift wird eiligereicht, eine Kopie derselben dem Bischof übermittelt und der Empfang bestätigt. Allein hier kurz vor dem Ende brechen leider die Akten ab. Ob der König ein Endurtheil gefällt und wie daffelbe gelautet, darüber werden wir wohl nie etwas erfahren. Weder in Wien noch in Prag noch im Fürst!. Lobkowitz-Archiv zu Raudnitz findet sich Material über diese» interessanten Prozeß, der seit dem Ausstellungsdatum des Schuldbriefes über 5000 fl. von Seitendes Bischofs Anton v. Rotenhan an den Juden Meyer fast 100 Jahre gedauert (1445—1538) und doch allem Anschein nach ein Ende und Resultat nicht erreicht hat. Es ist ein hundertjähriger Prozeß ohne Ende. Gin interessanter Briefwechsel. Berlin, 30. April. Durch die Güte der Adressatin, der rühmlichst bekannten Schrift' stellerin Nahida Remy, sind wir in der Lage, unfern Lesern bei nachfolgenden, nach verschiedenen Richtungen hin interessanten Briefwechsel mittheilen zu können. Derselbe besteht aus dem Schreibe!' einer Dame an Frau R. und aus der Antwort der vortrefflichen Schrift stellerin. Das erste Schreiben lautet: m t A B. den 22. März 98 Verehrte Frau! Ein unwiderstehlicher Drang nach Klarheit und Einsicht giebt uiii den Muth, herauszutreten aus der Zahl Ihrer Hörerinnen und Leserinnen und Fragen an Sie, verehrte Frau, zu richten, die nur von Ihnen allen beantwortet werden können. Vielleicht wird meine Kühnheit einigermaßen durch den Umstand entschuldigt, daß ich Ihrem Streben näher stehe ab viele Andere, weil ich das Glück habe, die Gattin eines Mannes zu sein, beffev Lebensberuf es ist, die Geschichte und Litteratur unseres Volkes zu lehren Sie, eine Auserwählte unseres Geschlechts, kennen aus eigener Er fahrung den heiligen Ernst der Arbeit und die Mühe der Forschung und erzwingen schon dadurch die staunende Bewunderung der Menschen Sie haben darum scheinbar einen vortheilhafteren Stand gegenüber de! allgemeinen Unkenntniß und Mißachtung der jüdischen Geschichte. Abe nur scheinbar! Was man dem jüdischen Gelehrten mitleidig als Vor eingenommenheit verzeiht, das versteht der moderne Jude an Ihnen nicht er hat so viel von seinem eigensten, nationalen Stammesbewußtsei! verloren, daß er unwillkürlich mit seinem Lessingschen Nathan spricht. „Kann ich von Dir verlangen, daß Du Deine Vorfahren Lügen strafft um meinen nicht zu widersprechen?" Daß Sie Letzteres thun, ist so unverständlich, wird so verschieden, je nach Charakter und Gesinnung, von den Menschen gedeutet, daß Jeder, dem es Ernst um Wahrheit und Aufklärung ist, danach fragen muß. Welchem innern Beweggründe verdankt ein Buch von so reichem wissenschaftlichem Inhalte und solch hinreißender Beredtsamkeit wie Jh- „jüdisches Weib" seine Entstehung? Ist es der reine Forschertrieb, de. Sie trotz Abstammung, Erziehung und Zeitrichtung eine fremde Well anschauung verherrlichen läßt auf Kosten vieler Dinge, die Ihnen durch Geburt und Überlieferung heilig sein müßten? Oder sind Sie eine s glaubensstarke Christin, daß Sie objektiv auch fremde Religionssystem durchdenken und würdigen können, ohne mit dem eignen Glauben in Konflikt zu gerathen? In jedem Falle stehe ich vor Ihrem hochbegabten Geiste wie vor einem Räthsel, und die Eigenartigkeit Ihres Wesens er scheint mir nicht weniger wunderbar wie die überlieferten Wunder. Aber unsere Zeit ist nicht wundergläubig, und wer auf sie wirken will, muß sich mit ihr auseinandersetzen und ihr Rede stehen! Lassen Sie mich nicht vor zweifelnden Mitschwestern jüdischen und christlichen Glaubens ohne Antwort auf ihr „warum und wieso?" Ich taste ja nur im Duukeln herum, wenn ich Ihr Auftreten erklären soll. Einer gelegentlichen Antwort bescheiden entgegensetzend, zeichne ich nn dem Gefühl wärmster Hochachtung Ihre ganz ergebene E. V Die Antwort der Frau Nahida Remy, die uns in jeder Beziehung zutreffend scheint und die wohl überall sympathisch berühren wird, Hai folgenden Wortlaut: Berlin W., Potsdamerstr. 139, 28. April 189:>. Geehrte Frau! Es mahnt mich um so niehr, Ihren Brief, den ich am Tage meine'- Vortrages in Breslau erhielt, zu beantworten, als Sie in demselben im