Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1893)
- Date
- 1893-05-05
- Page
- Seite 211 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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211 geistig vora behandelt der Settel Ironie, die t er es seine lier, damit g — es ist kann Einem i, als eine eil die Art, i der Rühnnten rühgelt. h bedingen, Selb bleibt. or> es seine e Rührung Ende. „ehrlichen bst in die ein Bischof hnm 1187 ich bei der zer Schlick i Vertreten legirte zog isikat vor, ein"; zum ideshelfer" htheit des wolle der stellen, bis : der Tag erschürfen, arkgrafen: ruhen zn lchen voll- und Bcd er nun littet, vergegen das ennd und )ie Ziigel Heide, so ssen; das die volldligen an icifel, das; i würden. ieallexiko» Und nun wirft der edle Ritter dem Bischof den Fehdehandschuh hin: er werde mit seinen Freunden und Verwandten, mit Helfern und Helfershelfern gegen das ganze Bisthum mit tzfänduiig und Schatzung Vorgehen. Der Bischof ist aber nicht ans seiner vornehmen Ruhe und Würde zu bringen. Mit überlegener Ironie schreibt er seinem säbelrasielnden Gegner: Er gönne ihm das Vergnügen, sich eines bösen und betrüglichen Juden inzunehmen; er möchte sich doch seine adlige Abstammung mehr zu Herzen nehiiien, als die Sache des Juden. Wenn er aber in das Bisthum mit Fehde einfallen wolle, so werde er seinerseits sich beim König von Böhmen beschweren und ihn mit Gegenwehr anfhalten. Richtig wendet sich auch der Bischof an den König Wladislaw V. oon Böhmen mit der Bitte, da Lobkowitz ihm eine „schriftliche Abilag" zugeschickt und mit Brandschatzung gedroht, so möchte der König solchem Muthwillcn entgegentreten und Einhalt gebieten. Der Be- 'chwerde wird ein ausführliches Memorandum beigelegt, in welchem aus allen Ecken und Enden Scheingriinde herbeigeschleppt werden, »n die Unechtheit des zur Unterlage der Klage dienenden Schuldbriefes zu erweisen. Aus diesem'Memorandum sei nur die beizebrachte Behauptung hervorgehoben, daß der verstorbene Jude Meyer nie so reich gewesen wäre, daß er seiner Zeit dem Bischof Anton ». Rotenhan und seinem Kapitel 5000 fl. hätte leihen könne»?) In Abwesenheit des Königs antwortet ans diese Beschwerdeschrift der Hauptmann des Königreichs und Burggraf zu Prag, Johann o. Jannowitz und v. Petersburg, mit neuen vergeblichen Vermittelungsocrsnchen. Der angedrohte Einfall des Lobkowitz aber scheint auf Fntervcntion des Königs unterblieben zu sein, abermals hatte die Kirche in Künsten der Diplomatie sich als überlegen erwiesen, die flngelegenheit mußte ncl neta gelegt 'werden bis zum Ableben des Bischofs Heinrich (1501). Kaum hatte sein Nachfolger als Bischof Veit, Truchseß o. Pvmmersfelden, die Regierung des Bisthiiins augetreten, da nahm auch schon Lobkowitz im Jahre 1502 den Faden der Unterhaiidlungen ivieder auf mit dem Vorschläge, man möge die Angelegenheit dem Kurfürsten von Sachsen zur Entscheidung unterbreiten. Wohl erklärte »er Bischof sich mit dem Kurfürsten Friedrich als Schiedsrichter einverstanden, doch sein schon im Jahre 1503 erfolgter Tod scheint die Frage wieder zum Stillstand gebracht zu haben. Unter der kurzen Regierung des nachfolgeiiden Bischofs Georg II. (1503-1505), hören ivir nichts von weiteren Verhandlungen. Endlich scheint unter dem Bischof Georg III. (1505—22), Erbschenk v. Limburg, die günstige Gelegenheit sich bieten zu wollen , »ein unermüdlichen und durch keinen Mißerfolg mürbe zu machenden i Lobkowitz, und jetzt kommt wieder Leben und Interesse in die Verhandlungen. Das Bündniß zwischen Bamberg und Brandenburg mar nämlich unter dem lutherisch gesinnten Markgrafen Georg in die Brüche gegangen?) Andererseits war Graft Hieronymus Schlick, der wackere Unterhändler in der Streitsache seines Schwagers, gestorben and sein Sohn Sebastian hatte mit dem Bisthnm freundschaftliche Beziehungen. Diese Gelegenheit benutzt Lobkowitz, um den Bischof >) Dagegen ist einzuwendcn: Im Jahre 1130-55 fand auf bischöfliche Verordnung eine allgemeine Zinsreduktion der Judenschulden in Bamberg itntt Ueber diese Reduktionen findet sich ein ausführliches Verzeichniß an hiesigen Kreisarchiu (hist, catal. Nr. 377), aus welchem sich mit Gewißheit ergiebt, daß Meyer seiner Zeit einer der reichsten Inden in Bamberg gewesen. -) Georg der Fromme, Markgraf v. Ansbach 1181—1543. Schon >»> Jahre 1198 wollte Kasimir, Sohn des Markgrafen Friedrich v. Ansbach, mit einem starken Heere die Stadt Bamberg überfallen S Jäck: Geschichte Bambergs. S. 97. durch die Vermittelung seines Neffen Sebastian im Jahre 1500 mittheilen zu lassen, es seien Käufer aufgetreten, die ihm für den in seinen Händen befindlichen Judenschuldbrief baar Geld zahlen wollen. Im Interesse des Bisthnms wolle er als Freund nur verrathen, daß kein Geringerer als der Markgraf von Brandenburg, mit dem der Bischof gegenwärtig in Streit lebe, die Forderung kaufen wolle. „Kommt Zeit, kommt Rath", dachte der Bischof. Das letzte Auskunfts- Mittel der Verschiebung und Verschleppung hatte sich so oft als vortrefflich bewährt, daß man es füglich noch einmal mit einem Ver- »nttelungsvorschlag versuchen konnte. Der Schiedsspruch der Kurfürsten von Sachsens wird denn auch von beiden Seiten angerufen, aber während der Vorbereitungen für die „Tagleistung" tritt ein Ereignis; ein, das die Angelegenheit abermals zum Stillstand bringen sollte, der Tod des Johann von Lobkowitz brachte für längere Zeit Ruhe bis zum Jahre 1518. So waren denn all die Personen, die bis dahin im Vordergründe der Verhandlungen gestanden, aus der Reihe der Lebenden geschieden. Aber mit dem Tode des Johann von Lobkowitz wurde der Inden-Schuldbrief noch immer nicht begraben. Seine Söhne, Heinrich und Sebastian, treten das väterliche Erbe an, und mit der nun in die vierte Hand vererbten Schnldnrkunde ausgerüstet, wendet sich der ältere der beiden Brüder mit einer neuerlichen Mahnung an den Bischof Georg, was ihm von diesem das wohlberechtigte Zeugniß eintrügt, daß er als Querulant in die Fußtapfen seines Vaters trete. Damit beginnt wieder eine endlose Reihe von eintönigen Verhandlungen und ermüdenden Vermittelungsversuchen, die auch nicht aufhören, als nach dem Tode des Bischofs Georg (1522) dessen Nachfolger Weigand den sürstbischöflichen Stuhl von Bamberg bestiegen. Aus dem Einerlei der Verhandlungen sei hier nur als das einzig Interessante hervorgehoben, daß das Bisthum die Kläger auf die Kompetenz des kaiserlichen Kammergerichts verweist, wogegen die Gebrüder v. Lobkowitz rmter Geltendmachung der Bestimmung im Schuldbriefe, nach welcher der Inhaber desselben nicht verbunden sein sollte, vor geistlichem oder weltlichem Gerichte zu erscheinen, bei den Appellgerichten „zu Magdeburg und Leipzig konsulirt und Urthcl erlangt."'^) Als auch das gerichtliche Erkenntniß der angesehensten Oberhöfe nicht zu dem gewünschte» Zahlungserfolge führen wollte, wenden sie sich mit ihrer Klage au den römischen König, später» Kaiser FerdinandI. (1503—1561), und damit kommt der Prozeß, der von dem Schuldbrief des Juden Meyer seinen Ausgang genommen hatte, zur Entscheidung der höchsten und letzten Instanz. Um das Original der Schuldurknnde nicht zu gefährden, lassen sich die Gebrüder Lobkowitz im Jahre 1535 vom Magistrat zn Prag eine Vidimirnngsurkunde ausstellen, in welcher Bürgermeister und Rath erklären, sie hätten das vorgebrachte Original genau besichtigt und „an perment, schrickt und Jnsiegeln ganz gerecht, unpedellict, ungeradirt und sonst aller,nassen Argkwons frey funden"; der mit dem Original vollkommen gleichlautenden Abschrift des Schuldbriefes ertheilen sie das „vidimuß und transnmpt." Damit versehen, rufen die Kläger die Gerechtigkeit des Thrones an. Am 10. April 1537 richtet König Ferdinand an Bischof und Stist von Bamberg die kategorische Aufforderung, man möchte alsbald de» Schuldbrief einlösen. Darauf antwortet der Bischof Weigand in einem sehr ausführlichen Schreiben: Ich habe de» Brief Euer Majestät meinem Domkapitel vorgelegt, der eingeklagte Schuldbrief ist aber ') Friedrich der Weise 1163—1525 und Johann der Beständige 1167-1532. 2) Ueber die Oberhöfe von Magdeburg und Leipzig vgl. Schröder: Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, S. 639.