Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1893)
- Date
- 1893-05-05
- Page
- Seite 207 (sequence 3)
- Language
- German
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207 ') in Bayern icc wichtigste »halten, an irden. Zur id aus den Neubürger gewählt, tee und den : mit einem Telegramni Hoheit der rer gestrigen lichkeit darank ausznrtant. An 30. April, dem Herrn ebote" einen , in welcher >ang damii >urde. Der wanlassnng Opfer einer eder, deren m und keil n Antrages damit dar :denfalls i> ausdnickliä wesen, Sr nerksam ge zu drucke! chlusses z> >g, daß e- Gemeinde Steuerfrag ngeschnittei sondere di tend mach! c konstatir! lt, der in cht auch in >ct er zur;iten. Jä a Irland? ,s) schilderi mtismus^ eine höchst vorher w! bezeichnende Thatsache, daß in der schlimmsten Zeit der Strafgesetze I . . . die armen Katholiken bei ihrem Glauben treu ausharrtev."! Ziehen Sie noch in Betracht, daß gerade der Reichthum einzelner Juden eine der Ursachen des Antisemitismus geworden ist, uud Sie werden mir zugeben: es wäre geradezu undenkbar, daß der Unterz schied zwischen Arm und Reich keine Rolle in den Strömungen der! Gemeinde spielen sollte; zu schildern, wiefern dieser Unterschied im i Einzelnen in die Gemeindeverhültnisse eingreift, wäre eine dankbare : Aufgabe, würde aber an dieser Stelle zu weit führen. Daß ähnliche Zustände nicht nur in unserer Gemeinde, sondern j inehr oder weniger in allen Gemeinden herrschen, hob ich ausdrücklich! als einen Beweis hervor, daß es sich um eine allgemeine sachliche und i keine persönliche Frage handele. Ich weiß deshalb auch nicht, wes-; halb Sie bei dieser Gelegenheit von dem „Mißtrauen gegen die j Gemeindebehörden" als einem alten jüdischen Erbübel sprechen. Gegen diese Auffassung muß ich auch abgesehen hiervon mit aller Entschiedenheit protestiren. Denn unser Erbübel ist nicht das Mißtrauen, son- , dern genau das Gegentheil, die optimistische Gleichgiltigkeit. Bei einer j Menschenklasse, die stets Produkt und nicht Faktor des öffentlichen Gebens war, durchaus natürlich, trägt sie einen Theil der Schuld an oen jetzigen Verhältnissen. In öffentlichen Dingen ist Vertrauen keine Tugend, Mißtrauen lein Uebet. Im Gegentheil, sachliches Mißtrauen ist die Kardinallugend des öffentlichen Lebens. Sie sind genügend im Heine bewandert, um nicht die satirische Mahnung aus Krähwinkels Schreckenstagen zu kennen: „Vertrauet Eurem Magistrat, Der fromm und liebend schützt den Staat Durch huldreich hochwohlweises Walten." l Der Appel! an das Vertrauen hat mir um so mehr Vergnügen; gemacht, als ich im Gegentheil zu dem Dezernenten für die Steuer-! Angelegenheiten privatim das größte Vertrauen habe. Ich bin insbesondere von ihm überzeugt, daß ihm gegenüber „pekuniäre Gewissensbedenken", die ja in der Vergangenheit thatsächlich bisweilen Berücksichtigung gefunden haben, kein Glück haben werden. Und wenn Sie wmm Zeilen genau durchlesen, werden Sie finden, daß ich bei der; Mehrheit, die den behandelten Beschluß gefaßt hat, im Allgemeinen i teuertechnische Motive voraussetzte. Das heißt nach Lage der Sache j ie Absicht, die ärmeren Klassen zu entlasten. Ich sprach nur von einem Schein, der erregt sein könnte. Nach der Belehrung, die ich von Ihnen rhalten habe, ertemie ich gern, daß der gefaßte Beschluß rächt nur uit gemeint war, sondern durchaus billig und angemessen ist. Ich meine, daß der Sache mehr gedient ist, wenn man unbefangen >rüft und sich überzeugen läßt, als wenn man aus Gleichgiltigkeit sich mn nichts kümmert und der Gleichgiltigkeit den wohlklingenden Namen Vertrauen" verleiht. Es versteht sich von selbst, daß wir den ersten Artikel nur aus ' em Grunde ausgenommen, weil derselbe eine trotz der Berichtigung ner Angaben des „Gemeindeboteu" vielverbreitete Meinung zum Ausdruck brachte. Die Entscheidung der Frage, ob das Erbübel des Mischen Gemeindelebeus das Mißtrauen oder der Optimismus sei, Ernten wir getrost allen mit diesem Gemeindeleben vertrauten Lesern -berlassen. Außerdem geht uns über den Steuerbeschluß der Repräsentanteu- -ersammlung noch das folgende Schreiben zu: In Nr. 14 der A. Z. d. I. vom 7. April d. I ist eine Berichtigung Mer einen Repräsentantenbeschluß der hiesigen Gemeinde enthalten, be-; > reffend die Steuerverhältnisse für die hiesigen Gemeindebedürfnisse. In j > ieser Berichtigung ist unter Anderem ausgeführt, daß gegen den Antrag . Herrn Leichtentritt, wonach jedem Gemeindemitgliede, auch wenn es! nicht zur Gemeindesteuer herangezogen ist, das Wahlrecht erhalten bleiben sollte, unter Hinweis auf § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 juristische Bedenken geltend gemacht wurden, denen zufolge steuerfreien Mitgliedern das Wahlrecht entzogen wurde. Der angeführte Paragraph schließt nach seinem Wortlaute diejenigen Mitglieder von der Wahlberechtigung aus, die mit der Entrichtung der Abgaben für die Spnagogen-Gemeinde im Rückstände geblieben sind. Offenbar ist mit dem Ausdruck im Rückstände doch nur der Fall gemeint, wenn ein zur Steuer Veranlagter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, und es sind nicht solche Mitglieder von der Wahlberechtigung auszuschließen, die ihrer Vermögensverhältnisse wegen von der Verwaltung steuerfrei gelassen werden. Es kann ja nur derjenige als Rückständiger angesehen werden, der einer auferlegten Zahlungspflicht nicht genügt; hingegen ist ein steuerfreies Mitglied nach dem Worte des Gesetzes nicht als rückständig anzusehen. Wer nichts schuldig ist, kann nicht als zahlungssäumig betrachtet werden. Nach dem letzten uns angeführten Beschluß der Nepräsentanten-Versammlung würde vielen Gemeindemitgliedern das Wahlrecht entzogen werden, die es nach dem Gesetze doch besitzen müßten. Ein alter Abonnent. Wir erhalten hierauf von sehr geschätzter juristischer Seite die folgende Antwort, die hoffentlich alle Zweifel erledigen wird: Berlin, den 2. Mai 1893. Sehr geehrter Herr Doktor! Ich beeile mich. Ihnen das „Eingesandt" mit dem Bemerken ergebenst zurückzuseuden, daß es nach $ 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 völlig unbedenklich ist, daß nur solche Gemeindemitglieder wahlberechtigt sind, welche überhaupt Steuern zahlen resp. für Steuern veranlagt sind. Denn nur von solchen Gemeindenntgliederii, welche steuerpflichtig sind, läßt sich, wie der Einsender richtig bemerkt, sagen, daß sie mit den Abgaben nicht im Rückstand geblieben seien; wer nicht zur Steuer veranlagt ist, kann nicht mit derselben im Rückstände bleiben, das Kriterium des Gesetzes paßt also auf ihn nicht, d h. das Gesetz spricht nur von solchen Mitgliedern, die im Rückstände bleiben können, also nur von solchen, welche zur Steiler veranlagt sind. Es bedarf daher nicht einmal des Zurückgehens auf die allgemeinen Grundsätze, nach welchen bei jeder Korporation nur die beitragenden Mitglieder wahlberechtigt sind; die Deduktion des „alten Abonnenten" ist sophistisch lmd durchaus unhaltbar. Hochachtungsvoll und ergebenst Dr. Tiktin. U Aas Zählen der Zeit. Eine S e f i r a h - B e t r a ch t u n g. Von Dr. Ludwig Pick, Rabbiner. „Lehre uns unsere Tage zählen, ans daß wir weisen Herzen? werden." Dieses alte Psalmwort ist bezeichnend für die jüdische Auffassung der Zeit. Ein gewöhnliches Sprichwort sagt: „Zeit ist Geld" — das Judenthum sagt: „Zeit ist Weisheit". In der Zeit liegt die Entwickelung und Entfaltung aller Dinge. Sie >veckt wit jedem Tage eine neue Schöpfung und neue Erkenntnisse: „Gedenke der Tage der Vorzeit, erwäget die Jahre von Geschlecht zn Geschlecht." „Ein Tag strömt es dem andern z» und eine Nacht giebt der andern Erkenntniß." Das Judenthum legt daher der Zeit nicht blos astronomisch „als Zeichen für Zeiten, für Tage und Jahre", sondern auch ethisch und erziehlich große Bedeutung bei. Bon diesem Gesichtspunkte aus fassen wir auch „das Zählen der Zeiten" vom Befreiungsieste bis zum Offenbarungsfeste auf. Das Besceinngsfest fällt mit der Zeit „des Anhebens der Sichel unter der Saat" an: mit dem Beginn der Freiheit fängt die Menschheit an, ihre Lebensideale zu verwirklichen, Würde, Ehre und Ruhm zu ernten; — die Reife, die Ernte schreitet mit jedem weiteren Tage fort, bis sie am Offenbarungsfeste als „Erstlinge" der Bollendnng die religiöse Weihe erhält. Bei diesem Punkte angelangt, sagt unsdieSchrist an eben derselben Stelle im fünften Buche Moses, Kapitel 16, Vers 12: „Gedenke, daß du Knecht gewesen bist in Aegypten." Der Küechtschaft Aegyptens sind lvir zwar längst entronnen,