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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-04-28 · Heft 17 (28.4.1893) · p. Seite 198

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 17 (28.4.1893)
Date
1893-04-28
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
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198 wurde?) Die Söhne des Meyer, Salomon und David, schlugen sich nach Böhmen durch und begaben sich unter den Schutz des Herrn Burian v. Buttenstein, der sich ihrer annahm und beim Bischof Philipp sicheres Geleit für sie erwirkte, damit sie die von ihrem Vater ererbte stattliche Anzahl von Schuldbriefen beim Landgericht zu Bamberg einklagen könnten?) Das obsiegende Urtheil des Gerichtes aber, vor welchem nach den Behauptungen späterer Bischöfe von allen möglichen Schulden, nur nicht von dem Schuldbriefe über 5000 fl. die Rede gewesen sein soll, glaubten die glücklichen Erben noch dadurch unterstützen zu müssen, daß sie dem Bischof Philipp „eine merkliche Summa Geldes" in die Hand drückten, damit er ihnen zu dem Ihrigen verhelfe. Allein es ging den Weg alles übrigen Geldes — in den guten Magen. Nun begiebt sich David, Sohn des Meyer, unter den Schutz des Johann v. Lobkowitz, Herrn zum Hassenstein, Hauptmann im Kreise Saar, und jetzt geht das Prozessiren erst recht los. Im Jahre 1480 wendet sich Joh. v. Lobkowitz an den Fürstbischof Philipp mit dem Ersuchen, derselbe möchte seinem Juden David, der ihm selbst unterthan und verbunden sei, zur Eintreibung seiner von seinein Vater Meyer ererbten, beim Landgericht zu Bamberg eingeklagten und mit rechtskräftigem Urtheil erstrittenen Schulden bei vielen Unterthanen und Landsassen des Stifts verhelfen. Es sei wider die Billigkeit, daß der Bischof vom Juden eine Geldsumme angenommen und denselben dennoch ohne Gegenleistung darben und Mangel leiden lasse. Vom bischöflichen Schuldbrief über 5000 fl. ist vorläufig keine Rede. Auf diese Anzapfung antwortet der Bischof: Wir wiffen nicht, wer von unfern Unterthanen und wieviel sie dem Juden schuldig sein sollen. Wenn uns die Schuldner angezeigt und benannt werden und sich herausstellt, daß es sich um redliche und nicht um Wucherschulden handelt, dann wollen wir das Nöthige verfügen. Lobkowitz sendet nun ein Schuldenverzeichniß ein, aus welchem sich ergiebt, daß der verstorbene Meyer in 95 einzelnen Schuldposten, die sämmtlich bestätigt sind durch Brief und Siegel oder durch einen Vermerk im Bamberger Stadtbuch?) die Gesammtsumme von circa 1700 fl. von stiftischen Unterthanen, Adligen und Bürgern, zu fordern hatte. Jetzt kann der Bischof nicht mehr umhin, seinem drängenden Gegner einen Schritt entgegcnzukoininen durch Anberaumung einer Tagsatzung. Am Montag vor Antoni 1481 sollte der Jude David, dem für 10 Personen und ebenso viel Pferde sicheres und freies Geleit zugesagt wird, in Bamberg erscheinen, um sich mit seinen durch Zettel gleichfalls zu diesem Termine geladenen Schuldnern auseinanderzusctzen. Während nun ein Thcil der Geladenen die Ehre des Erscheinens ablehnt und die Schuld kurzweg ableugnet, bricht die Expedition, zu der auch zwei mit Vollmacht versehene Abgesandte des Lobkowitz gehören, froher Hoffnung von Böhmen auf, um zur bestimmten Frist in Bamberg zu erscheinen. Aber: „zwischen Lipp' und Kclchesrand leget sich des Schicksals Hand". Ein heftiges Unwetter war losgebrochen und hatte die Expedition am rechtzeitigen Eintreffen verhindert. Vergebens baten die Bevollmächtigte», die bischöflichen Anwälte möchten in Rücksicht auf die weite Reise und die großen Unkosten den Termin um 2—3 Tage aufschieben, sie ft S Jäck: Geschichte Bambergs S. 95 und 202, und Jahrbücher S. 215, ferner Zunz, Synag. Poesie S. 51. Zur Verherrlichung dieser ruhmvollen Thal wurde das Vcrslein gedichtet: „Anlistes Philippus inelytus de Henneberg— Perliilos Judneos pepulit de Bamberg“ (Ludewig: scriptores rer. episcop. Bomb. I 238). Unter den Schutz und die Protektion böhmischer Edellcute stellten sich um diese Zeit auch viele Juden von Regensburg (Graetz: Geschichte VIII © 281). 3) lieber das „Stadtbuch" (Schreins- oder Schulbuch) vgl. Schröder: Lehrbuch der deutsäien Red)tsgesdiichte, S. 659. wurden abgewiesen mit der Behauptung: „Der Tag sey geleist worden." Vergebens beklagt sich nun Lobkowitz in heftiger Ungeduld beim Bischof, die Seinen hätten nicht nur wenig oder nichts geschafft, sondern noch dazu seien ihnen unterwegs Rosse und Gepäck von Wegelagerern oder Raubrittern weggcnommen worden; der Bischof möchte ihm zu den von seinem Juden David zu seinen Händen cedirten Schulden verhelfen und ihm außerdem sämmtliche Kosten ersetzen, sonst würde er die Hilfe seiner guten Freunde gegen das Stift in Anspruch nehmen müssen; der Bischof erwiedert (1481) in gemessener Ruhe: Von den zur Tagsatzung Geladenen waren an die 00 in der Stadt erschienen, die Armen vom Lande mochten jedoch nicht mit schwerer Zehrung und Kosten dem Inden nachharren. Aber obwohl der Jude mit dem Seinen beim Abzüge von Bamberg „Urphede" geschworen, womit die Sache eigentlich de jure erledigt wäre, sind wir zum Ueberflnffe bereit, die Angelegenheit zur Entscheidung vorzulegen dem Pfalzgrafen Philipp beiRhein (1476—1508), oder den beide» Brüdern, dein Kurfürsten Ernst (1441—1486) und Herzog Albrecht (1443—1500) van Sachsen, oder dem Herzog Georg von Baiern (Georg der Reiche 1455—1503). Lobkowitz mußte nun wohl einsehen, daß bei diesem in Geldsachen ungemüthlichen Bischof' nichts durchzusetzen sei, er zog sich darum aus diesem ersten Wortgefecht als der unterliegende Theil zurück, um den Tod des Bischofs abzuwarten und dann mit erneuten Kräften und angeworbenen Hilfstruppen in den Kampf ums Recht des Juden einzutreten. Noch 6 Jahre mußte man Geduld habe», bis im Jahre 1487 ein neuer Oberhirt, Heinrich III. Groß v. Trockau, zur fürst bischöflichen Würde in Bamberg gelangte. Jetzt wird der eingangs erwähnte Judenschuldbrief des Bischof Anton v. Rotenhan über 5000 fl. herangezogen und mit diesem ausgerüstet wendet fick als Anwalt des Juden ein H. Hindersich v. Wresowitz, Ritter zu Teusing, in einer Epistel an den neuen ^i^ofx): Der Jude David hat mir eine von seinem Vater ererbte Schuldurkunde des Bischo' Anton, auf Pergament geschrieben und mit 8 Jnsiegeln versehen nebst »och andern Schulden, die er von Euren Unterthanen zu fordert hat, cedirt. Da ich Zank vermeiden und das Stift nicht in Be drüngniß bringen will, gebe ich mich der Hoffnung hin, man werd sich mit mir wegen der Forderungen nebst Zinsen und Unkosten in Güte auseinandersetzen. Wie eine Bombe mag die Entgegnung de- Bischofs gewirkt haben: er habe Grund zu der Annahme, der vor gebrachte Schuldbrief über 5000 fl. sei gefälscht. Denn nach in der Richtung gepflogener Recherche habe sich ergeben, daß alle Ver träge und Verhandlungen zwischen dem verstorbenen Bischof Anton und dem verstorbenen Juden Meyer in den Büchern sich registrm finden, von den in Forderung stehenden 5000 fl. aber finde sich nick: die geringste Spur. Der Ritter möchte darum den Juden Dav0 als Urkundenfälscher sofort verhaften lassen. Darauf verklagt der edl Ritter nicht etwa den angeblichen Urkundenfülscher, sondern den Bischof bei Wl adislaw V. (1456 —1516), König von Böhmen, uu - dieser schreibt von Prag aus au den Bischof, er möchte gefällig» „Hauptgut und Schaden" bezahlen und der Sache ein Ende machen. Der Bischof aber beharrt bei seiner Behauptung und Anschuldiguu und bittet den König, den Ritter nnd den Juden anzuhalten, da! sie nichts Thätliches gegen das Stift unternehnien, sondern sich au: Rechte genügen lassen. Im anderen Falle sei allein der römisch Kaiser der kompetente Richter in der Angelegenheit.") 0 In welchem Perhältniß Hindersich zu Lobkowitz steht, ist ttidji zu eruiren. Beigelegt war dem Brief eine Abschrift der Schuldurkund: nnd ein Schuldenverzeichniß. -) Der Fälschung von Schuldurkunden ist wohl mancher Jude den Mittelalters bezichtigt oder überführt worden (vgl. Stobbe: Juden iu

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