Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 16 (21.4.1893)
- Date
- 1893-04-21
- Page
- Seite 186 (sequence 6)
- Language
- German
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186 zu abbiren. Unb ebenso bei einem Vergehen, bas so sehr an bie große Stabt gebunben ist, Stabt unb Lanbbevölkerung ats gleiche Potenzen zu behanbeln. Auch hier also wieber ein Beweis, wie leicht bie Zahlen täuschen können. Aber von alle bem weiß unser Pauiphletist nichts, er arbeitet mit einer naiven Sicherheit, bie allen Theoretikern eigen ist. Nächst bem Ort ist ber Beruf einer ber wichtigsten Faktoren ber Kriminalität. Es bürste ohne Weiteres einleuchten, baß man, um eine Unterschlagung im Amt zu begehen — Beamter sein inuß. Damit ist schon von vorn herein klar, baß an biesem Delikt bie Juben in geringer Zahl betheiligt sinb. Umgekehrt sinb gerabe bestimmte Vergehen bem Kaufmannsstanbe besonbers eigen. Hierzu gehört in erster Linie zum Beispiel ber Bankerott. Thatsächlich giebt es auch außerhalb bes Kaufmannsstanbes eine Menge Bankerotteure, nur werben sie nicht als solche bestraft. Nehmen Sie einen Offizier, ber ein kleines Spielchen liebt unb beshalb Schulben macht, bie nicht bezahlt werben. Konkurs wirb bei ihm nicht ausgebracht, benn es sinb keine Aktiva bei. Ober nehmen Sie einen Bauern, ber seinen Hof verliebert. Da sein Besitz ans einem einheitlichen Immobile besteht, ist für ben Gläubiger bie Snbhastation bie geeignete Exekutionsform. Der Bauer geräth beshalb nicht in Konkurs unb genießt noch bas Mitleib aller Gutgesinnten, weil er ben Hof verlassen muß, ben er ererbt von seinen Väter» hat. Moralisch sinb ber besagte Bauer unb Lieutenant um keine» Deut besser als ein Kaufmann, ber leichtsinnig burch übermäßige» Aufwand Bankerott macht. Von ben Dreien Pflegt aber nur der Kaufmann bestraft zu werben, benn nur er geräth in Konkurs, »nb ist ber eingetreten, so hat ber Konkursverwalter von Amtswegen zu berichten, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Hier ist ber Zusammenhang zwischen Berus »nb Delikt klar. Zu solchen „kaufmännischen" Delikte» gehört auch der Betrug, unb da wir Juben aus geschichtlichen Grünben zu ben Kauflenten ein starkes Kontingent stellen — liefern wir auch im Verhältniß ein stärkeres Kontingent zu de» Betrugsbelikten. Diese Betheiligung ist die pieae cke resishmee antisemitischer kriminalstntistischer Weisheit. Daß sic aber nur an ber Berufsvertheilung liegt, ist von allen berufenen Kriminalstatistikern anerkannt. So heißt es zum Beispiel in der amtlichen Statistik Bb. 30, II S. 30: „Der Betrug ist ein Delikt, an bem sich die Hanbel unb Verkehr treibenbe Bevölkerung verhältnißmäßig stark betheiligt," unb ähnliche Betrachtungen stellt ber konservative Sozialpolitiker von Scheel an, gerabe mit Rücksicht auf bie stärkere Betheiliguug ber Jude» an biesem Delikt. Die Sache ist so natürlich, baß sie eines Beweises eigentlich gar nicht bebarf. Gelegenheit macht nicht nur Diebe, sonbern auch Betrüger, »nb Gelegenheit zu biesem Vergehen ist beim Kaufmann, ber täglich Hunberte von Rechtsgeschäften schließt, besonbers groß. Ziffermäßig ist indessen ber Antheil ber Berufe an bestimmten Verbrechen schwer festznstellen, beim die Berufsbezeichnungen ber Kriminalstatistik stimmen nicht mit ben Bezeichnungen ber Volkszählungen überein, wenigstens haben wir keine Gewähr hierfür. Unb baß auch hier erhebliche Fehlerquellen liegen, will ich Ihnen durch Beispiele belegen. Die amtliche Statistik hat, wo sie die Verbrechen nach dem Beruf des Thätcrs prüft, eine gemeinsame Rubrik „Handel und Verkehr". Unter dieser Rubrik würben eine Anzahl Berufe ber Volkszählung fallen, unter anderen Kanfleute unb Eisenbahnschaffner. Nun giebt es zwei Möglichkeiten. Entweber bedeuten die Berufsangaben der Kriminalstatistik etwas anderes als die Angaben der Berufszählung, bann ist eine Vergleichung nicht möglich, ober sie bebeuten dasselbe, dann sind also der kaufmännische Gehilfe, der täglich hundert Geschäfte schließt, und der Eisenbahnschaffner, der Nachts Güterzüge fuhrt und vielleicht Wochen lang nur seine Familie sieht, als äquivalente Größen behandelt, was natürlich zu falschen Schlüssen führt. Das Verfahren, das jener Pamphletist einschlägt, Handel und Verkehr als gemeinsame Rubrik zu behanbeln, ist beshalb — obgleich es hier mit der amtlichen Statistik übereinstimmt — ein fehlerhaftes. Die Kanfleute müssen getrennt gezählt werden, wie das im Antisemitenspiegel S. 00 geschieht; nur dann ist in der That der Zusammenhang zwischen der Betheiliguug der Inden am Betrug und dem kanfniännischeii Beruf ziffermäßig genügend belegt.? Noch einmal die jüdische Arminpflegt in Elsaß-Lothringen. Von Dr. M. Ginsburger. Als am 7. Oktober des vorigen Jahres in diesen Blättern mein Aufsatz „Die Verbesserung der jüdischen Armeupflege in Elsaß- Lothringen" veröffentlicht wurde, war ich der Meinung, daß von maßgebender Seite jene dort gemachten Borschläge geprüft und verwirklicht oder ich selbst eines Besseren belehrt werden würde. Bon Alledem ist nichts geschehen. Ich hielt es daher für meine Pflicht, dem Gegenstände eine erneute Untersuchung zu widmeil, und das Ergebniß dieser Uutersuchllng sei im Folgenden mitgetheilt. Es silld vor Allem zwei Fragell, die wir bezüglich unserer Angelegenheit zu beantworten haben, nämlich: 1. Ist eine Verbesserung der jüdischen Armenpflege in Elsaß-Lothringen nothwendig, und 2. wenn dieses der Fall, durch welche Mittel ist dieselbe zu erreichend Wenden wir uns nun zunächst zur Beantwortung der ersten dieflu z beiden Fragen.! Es ist klar, daß von einer Armenpflege nur dann die Rede sein! kann, wenn and) wirklich Arme vorhanden sind. Nun wird um I Israeliten ja allerdings von gegnerischer Seite vorgeworfen, daß wir j Alle reich seien; es dürfte jedoch kaum schwer sein zu beweisen, daß; es nicht nur in Elsaß-Lothringen, sondern im ganzen deutschen Reiche! auch nicht eine einzige jüdische Gemeinde giebt, die nicht unter ihrer! Mitgliedern das eine oder das andere zählte, welches auf die Bei-! Hilfe seiner Nebenmenschen angewiesen wäre. Selbstverständlich redk ich hier, sowie auch im Folgenden, wo dieses nicht ausdrücklich gesagt ist, nicht nur von Wanderbettlern, fonbern von Hilfsbedürftigen überhaupt. Wie wird mm für diese Armen speziell in Elsaß-Lothringen gesorgt? Die am meisten verbreitete Art ist die durch bestimmte faß in jeder Gemeinde zu diesen! Zwecke bestehende Vereine oder söge nannte Chaburoth. Nun giebt es aber hierzulande eine ganze Anzahl von Gemeinden, deren Mittel auch nicht im Entferntesten hinreichen die Bedürfnisse der jeweiligen Armen vollkommen zu decken. Dahel bleibt denselben nichts Anderes übrig, als zur Wanderbettelei ihn Zuflucht zu nehmen. Die Frage nun, ob die Wanderbettelei m Uebelstand ist oder nicht, würde ich kaum zu fidlen für nöthig erachten, wenn nicht erst vor Kurzem von gewisser Seite darüber schon in ver neinenden! Sinne entschieden worden wäre. Es wäre also nicht richtig, wenn im „Zehnten Jahresbericht des Israelitischen Hilfs Vereins (Vereins zur Beschränkung des Wanderbettels) in Front furt a. M." aus Seite 5 gesagt wird: „Der Wanderbettel ist ein Uebelstand, der längst in seiner ganzen Verderblichkeit erkannt worden ist." Auch Lisko, der bekannte Berliner Prediger und Armenverwalter, würde irren, wenn er das Unheil, welches durch die Hausbettelei augerichtet wird, in acht Sätze zusammenfaßt, die in „Straßmann, Geschichte, Verfassung und Wirksamkeit des Vereins gegen Verarmung in Berlin" pag. 14 zu lesen sind. anges bleibe nach zu w Wan um 1 giebu jetzig' erlan jenigl bes r nah» Vorsi bank« nicht muß. »ach ift je geleg vettli boch ben t was gewo einen wiebl hier Einl wem nicht Zust unlä ina» um llitfl lief» bas -! eine: wie eine vewi auch