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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-04-07 · Heft 14 (7.4.1893) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 14 (7.4.1893)
Date
1893-04-07
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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Ich stand damals in deiner Nähe, Ein zürnender Prophete sprach! Mir ist so weh' um dich, so wehe, Das letzte Wort ruf' ich dir nach: Wenn wieder Völkerstürme wehe». Führ' du das kommende Geschlecht Zuni Siege, ob auch ungesehen. Als Geisterfeldherr ins Gefecht! d Gin nettes Mstiv. Von Rabbiner Dr. F. Cohn in Bonn. „Der Ritus verbietet uns, nach dem dreizehnten Lebensjahre am Religionsunterricht theilzunehmen." So motivirte jüngst, wie die Ar. 11 dieses Blattes berichtet, ein Vater sein Gesuch um Tispensirnng reines Sohnes von der Theilnahme am jüdische» Religionsunterricht gegenüber dem Direktor einer Düsseldorfer höheren Lehranstalt. Ans welchem Quell des Wissens mag jener Vater wohl bei Aufstellung seiner apodiktischen Behauptnng geschöpft haben? Sollte er dieselbe auf das im fünften Abschnitt der „Sprüche der Väter" enthaltene Wort: „Ein Dreizehnjähriger eignet sich zum Ansüben der göttlichen Gebote" gegründet haben, so wäre man auch anzunehinen berechtigt, das; er bereits drei Jahre früher den nnmittelbar vorhergehenden Ausspruch: „Ein Zehnjähriger ist zum Erlernen der Mischnah geeignet", an seinem Söhnlein ebenfalls zur Wahrheit gemacht; ebenso würbe man erwarten können, baß er für die Vermählung seines Zprößlings in dessen achtzehntem Lebensjahre eifrig Sorge tragen verbe, da es ja in eben demselben vorerwähnten Satze heißt: „Ein Achtzehnjähriger eignet sich zur Ehe". Schließt denn aber die hier von Rabbi Jehuda dem Dreizehnjährigen zugeschriebene Fähigkeit zur Bethätigung des bis nrhin Erlernten die Pflicht zur weiteren Aneignung religiöser Kenntnisse aus? Gleicht doch die Gotteslehre, nach der bildlichen Ausorucksweise des Midrasch, der Milch für die Jugend, dem Wein für das Alter! Allein wozu bedarf es wirklich erst einer wissenschaftlichen Erörterung zur Beleuchtung des obgebachten Motivs, dem offenbar nur die Geringschätzung des Religionsunterrichts zu Grunde liegt! Kollege Lazarus nennt dieselbe*) mit vollem Rechte: „eine traurige Erbschaft aus früheren Zeiten". Ja, als noch bas liebliche Eheber in Blüthe stand und jeder Vater die mit seinem Sohne durchiunehmenden Pensa dem Melammed angeben konnte, da war doch eine herrlichere Zeit. Damals stand bei dem allsabbathlichen „Verhör" der Vater als Direktor, als Schulrath dem Lehrer gegenüber — und nun, horribile dietu, soll dieser lediglich der Schulbehörde verant- >) In seinem Aufsatze: „Die Debatte über den jüdischen Religionsunterricht." (Nr. 11 dieses Blattes.)! wörtlich, ja obendrein im Stande sein, die Leistungen seiner Zög- ' linge amtlich eensiren und die letzteren gar am Aufrücken in eine! höhere Klasse hindern zu können. j Da sieht man so recht, daß er nicht klassisch ist, der Vers:! „Tempora mutantur et nos mntamur in illis.“ Die Zeiten! ändern sich unzweifelhaft; jeder Tag, jede Stunde lehrt es uns; i gewisse charakteristische Merkmale der Menschen aber bleiben ganze j Generationen hindurch, wo nicht gar immer, die nämlichen. Wo; wäre dies deutlicher zu erkennen als im Bereiche des jüdischen Religions-! schulwesens, in den zum Theil noch immer mittelalterlichen Veri hältnissen des Elternhauses zum Schulhause? Das ehemals freie Er- » messen der Eltern, zu einer von ihnen beliebten Zeit ihre Kinder dem Religionsunterrichte zuzuführen oder zu entziehen; das früher geduldete Eingreifen des Vaters oder der Mutter in die Angelegen- : Heiken des Cheder — dies Alles läßt sich noch heute natürlich mutatis mutandis — in manchen Häusern und in manchen Gemeinden erkennen. Daher wird eine unserer vorzüglichsten Errungenschaften der jüngsten zwei Jahrzehnte, die Einreihung des israelitischen Religionsunterrichtes in den Lehrplan der höheren Lehranstalten, in manchen jüdischen Familienkreisen nicht nur nicht als Wohlthat anerkannt, i sondern geradezu als Hebel, als eine von angeblich hierarchischen j Gelüsten der Rabbinen herbeigeführte Neuerung bezeichnet. Neuerungen : erregen an sich schon mannigfachen Anstoß; bisweilen setzt man ihnen aber mit nichtssagenden Gründen den heftigsten Widerstand entgegen. » — Kürzlich antwortete Jemand auf die Frage, ob sein nen erbautes Haus auf Gasbeleuchtung eingerichtet sei: „Wie würde ich dergleichen zugeben? Steht nicht in den Sprüchen der Väter nYl üJ1) auf einer Stufe mit Narrheit und Bosheit?" Dieser jüngst gehörten wunderbaren Interpretation erinnerte ich mich sofort, nachdem ich den famosen Satz gelesen, mit welchem unser Düsseldorfer Glaubensgenosse das hier erwähnte Gesuch moti-! viren zu können vermeint. Ein nettes Motiv! Doch nein! scherzen wir nicht! es ist vielmehr ein äußerst bedenkliches, das um so größere Gefahren in sich » birgt, als es schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könnte. Es : verstößt nicht blos gegen die äußere Würde des betreffenden Relij gionslehrers, sondern es verkennt auch den inneren Werth, das wahre! Wesen des jüdischen Religionsunterrichtes. Auf der einen Seite » stellt es dem Lehrstoffe dieses Unterrichtsgegenstandes ein Armuthszeugniß aus, auf der andern imputirt es dem Judenthume eine furchtbare Ueberhebung. Mit welchem Rechte will man denn behaupten, daß die israe-! litische Religionslehre nur kleinen Kindern, nicht aber erwachsenen i Schülern eine gedeihliche geistige Nahrung zu bieten vermöge? Ge-! hört die Religionsgeschichte, die sich bis auf die neueste Zeit erstreckt, : nicht auch in den Bereich des jüdischen Religionsunterrichtes? Sollen die! den obersten Klassen höherer Lehranstalten angehörenden Schüler, die durchschnittlich im 18. oder 19. Lebensjahre stehen, von den Denkern und Dichtern der jüdischen Litteratur nichts erfahren, während sie Namen! und Werke der Geisteshelden derjenigen Völker kennen lernen, die sich als solche nicht erhalten haben? Welcher Ritus mag's wohl sein, der einem dreizehnjährigen jüdischen Knaben, der höchstens Obertertianer, im allerbesten Falle Unter-Sekundaner sein kann, die Erweiterung seiner wissenschaftlichen Bildung auf dem vorbezeichneten Gebiete untersagt? Oder steht der dreizehnjährige jüdische Schüler im Hinblick auf religiöse Festigkeit und religionswissenschaftliche Bildung höher als der nichtjüdische Oberprimaner, der immer noch am Religionsunterrichte theilnehmen muß? ') Auf Deutsch: ein hochmüthiger Mensch.

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