Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-03-17 · Heft 11 (17.3.1893) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 11 (17.3.1893)
Date
1893-03-17
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227986-3227998--49622-3271196
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

3 Brüder im Siechenhause untergebracht werden sollen. Der Vorsitzende gab noch der Hoffnung Ausdruck, daß die Brüder auch ferner der Gesellschaft das regste Interesse bewahren und immer mehr Mitglieder werben werden, um der Noth steuern zu helfen. Schließlich wurde dem Vorstande Entlastung ertheilt und der Dank für seine Mühewaltung abgestaltet. — Die hiesige Engros-Manufakturfirma Danzig er und Schreuer beging am 1. d. M. ihr 25jühriges Geschäftsjubiläum. Nur einer der Begründer der Firma, Herr Salomon Danziger, lebt noch. Vornehmlich ihm galten denn auch die sehr zahlreich von Nah und Fern eingegangenen verschiedentlichen Gratulationen — Im hiesigen „deutschsozialen" Lager ist eine tiefgehende Spaltung eingetreten. So berichten in einer gewissen, nicht zu verleugnenden Betrübniß die hiesigen antisemitischen Tageszeitungen, daß sich ein Theil der Partei unter dem Namen „deutsch - nationaler Verein" abgezweigt habe und den Zweck verfolge, durch wissenschaftliche Belehrung das Deutschthmn zu schützen, erhalten und zu pflegen. ** Seesen a. H., 7. März Gestern und heute fand an der hiesigen Jakobson sch ule (berechtigte Realschule) unter dem Vorsitz des herzoglichen Kommissars, des Herrn Oberbürgermeisters Pockels aus Braun schweig, die Reifeprüfung statt. Achtzehn Primaner befanden dieselbe und erlangten dadurch das Zeugniß für den einjährigü eiwilligen Dienst. * Cassel, 10 März. Von einer wichtigen Verfügung weiß ie „Hess. Schulzeitung" zu berichten. In einem Orte unseres Regierungs- >ezirks ist die evangelische Schulstelle erledigt, und der dortige israelitische Lehrer erhielt vom Lokalschulinspektor den Auftrag, in Gemeinschaft mit nun Nachbarkollegen die Stelle während der Dauer der Vakanz in der Leise zu versehen, daß Ersterer den Unterricht in den Realien ertheilen 'vllte. Gegen die Mitwirkung des israelitischen Lehrers bei der Vertretung erhob jedoch der Landrath, als Mitglied des Schulvorstandes, (Ansprache, da nach seiner Auffassung ein israelitischer Lehrer an einer christlichen Schule überhaupt keinen Unterricht ertheilen könne, auch nicht, -ne in diesem Falle, vertretungsweise in den Realien. Der Lokalschullspektor, ein Geistlicher, theilte aber, nach der Frft. Ztg., diese Ansicht lcht, und auf sein Betreiben wurde die Angelegenheit der königlichen Regierung zu Kassel zur Entscheidung vorgelegt, die jetzt verfügt hat, daß -egen die Mitwirkung eines israelitischen Lehrers nichts einzuwenden sei. Oesterreich - Ungarn. * Budapest, 9. März. Dem „Vaterland" zufolge hat der Fürst- Primas Vaszary dem ungarischen Ministerpräsidenten Wekerle Adressen es ungarisch en Ep iskopats an den Monarchen und die ungarische Neuerung überreicht Die Adresse an das Ministerium bespricht ausführuch in fünf Abschnitten die konfessionelle Zugehörigkeit der Kinder aus i emischten Ehen, die Civilmatrikeln, die Rezeption der Israeliten, die -eie Religionsübung und die Civilehe. In Betreff der Rezeption der sraeliten hat das Schriftstück nichts gegen die freie Uebung der jüdischen Religion einzuwenden. Die Juden seien im Uebrigen nach dem Staatsunndgesetz mit den Christen bezüglich der Ausübung aller bürgerlichen 'echte für gleichberechtigt erklärt. Die Bischöfe verweigerten jedoch die Zustimmung zu einer solchen Rezeption der jüdischen Religion, daß oischen der christlichen und jüdischen Religion jenes Wechselverhältniß M) einstelle, das jetzt nur zwischen der katholischen und den übrigen künstlichen Religionen obwalte. SL Budapest, 24. Februar. Für den Lehrstuhl der finnischen Sprache an der Budapester Universität wurde Dr Ignatz Hülasz id Dr. Bernhard Munkaesy, Schulinspektor der Pester israelitischen eligionsgemeinde, nominirt. — Der schwedische Konsul Simon Altichul wurde heute zu Grabe getragen. — Dr. Leopold Goldschmidt, ,ögling der Budapester Landes-Rabbinerschule, wurde zum Rabbiner in iieslitz gewählt.—Dr. Josef Rosenfeld, Rabbiner in Oroshü za, und Dr. M. Eisler, Rabbiner in Klausen bürg, sind vom Vorstand i israelitischen Gemeinde in Cer n o w itz für den vakanten Rabbinersitz als Kandidaten aufgestellt worden. — M A Roth, Rabbiner in Eperjes, i wurde zum Nachfolger des Rabbiners Dr. Salomon Breuers in Püpa aewählt. — In P reß bu rg wurde ein neues jüdisches Waisenhaus eröffnet. j * Pest, 13. März Moritz Scharf, der vielgenannte Hauptzeuge! dem Tisza-Eszlarer Blutschuldprozesse, der sich vor zehn Jahren in! Nyiregyhüza abgespielt und die Aufmerksamkeit der Welt erregt hat, ist nach hier eingelangten Berichten vor einigen Tagen in Antwerpen gestorben. Scharf war in einer dortigen Diamantenschleiferei angestellt; ein Steinsplitter drang ihm ins Auge, wodurch eine Entzündung entstand, die auf das Gehirn schlug und den Tod herbeiführte Großbritannien. * London, 9. März. Sir S. Play fair, Mitglied des Geheimen Raths, erklärte bezüglich der Kommission, welche zur Untersuchung der dortigen Einwanderungsverhältnisse nach Amerika gesandt werden soll, es seien bezüglich der Einwanderung in England Besorgnisse laut geworden. Die Gesannntzahl aller in England lebenden Ausländer betrage aber weniger als 200,000. Die jährliche Durchschnittszahl der in England einwandernden russischen und polnischen Juden, sowohl wie auch österreichischer und deutscher Staatsangehöriger belaufe sich auf etwa 5000; sie sei zwar im Jahre 1891 auf 10,000 gestiegen, jedoch im vorigen Jahre wieder auf etwas weniger als 7000 heruntergegaugen. Zehnmal so viel russische und polnische Juden gingen nach den Vereinigten Staaten, es sei deshalb wünschenswerth, in Erfahrung zu bringen, wie dieselben sich dort aufführten und welche Schritte die amerikanische Regierung betreffs solcher Einwanderer zu thun gedenke. Die Kommission werde die bezüglichen Gesetze Amerikas und derer! Ausführung zu erforschen, sowie die ökonomische Wirkung der Einwanderung mittelloser Personen aus dem östlichen Europa ins Auge zu fassen haben. Rußland. II. Riga, 12. März. Die russischen Juden sind von einem sehr harten Schlage betroffen worden, der Hunderttausende brod- und obdachlos macht. Am 14. Januar hat der Minister des Innern an alle Gouverneure unseres Vaterlandes ein Zirkular erlassen, das in wortgetreuer Uebersetzung also lautet: „Das Ministerium des Innern hat den Herrn Gouverneuren am 3. April 1880 unter Nr 30 vorgeschrieben, bis auf weitere Verfügung die Ausweisung solcher Juden aus den ihnen unterstellten Gouvernements einzustellen, welche bisher außerhalb des Ansiedlungsrayons gewohnt, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dieser Erlaß wurde am 21. Juni 1682 unter Nr. 1656 wiederholt, wobei den Gouverneuren vorgeschrieben wurde, Maßregeln zu ergreifen, daß die Gesetzesparagraphen, welche das Wohnrecht der Juden in den inneren Gouvernements regeln, in Zukunft pünktlich befolgt werden. Indem ich es nunmehr für nothwendig erachte, die erwähnten Zirkularvorschriften meiner Vorgänger aufzuheben, bitte ich Ew. Exellenz höflichst, ohne zur allgemeinen Durchsicht der Rechte der in dem Ihnen unterstellten Gouvernenrent lebenden Juden zu greifen, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen von ihnen, welche den int Gesetze festgestellten Bedingungen zürn Aufenthalte außerhalb des Ansässigkeitsrayons nicht genügen, nach dem jüdischen Ansässigkeitsrayon ausgewiesen werden. In Anbetracht der allmählichen Ausführung obiger Vorschrift und um den ökonomischen Ruin der auszuweisenden Juden zu vermeiden, ist es geboten, die in Ihrem Gouvernement unrechtmäßig lebenden Juden von der ihnen bevorstehenden Ausweisung nach dem Ansässigkeitsrayon unverzüglich in Kenntniß zu setzen, und jedem von ihnen eine Frist von nicht weniger als vier Monaten zu bestimmen, innerhalb welcher er verpflichtet ist, Ihr Gouvernement zu verlassen. Diese viermonatliche Frist kann nach Ihrem Ermessen denjenigen Juden verlängert werden, die Handel treiben, Jmmobilienbesitzer, eine bestimmte Beschäftigung oder eine zahlreiche Familie n. s. w. haben; jedoch nicht weiter, als bis zum 1. November; mit der ausdrücklichen Bedingung, daß die Ausweisung der Juden bein! Eintritt der Winterzeit beendet ist und daß in dem Ihnen unterstellten Gouvernement nur diejenigen Juden verbleiben, welche dem Gesetze nach das Recht haben, außerhalb des Ansiedlungsrayons zu wohnen. Diese Anordnung bezieht sich freilich auf diejenigen Juden nicht, welche sich vor Ablauf der ihnen zum Verlassen der innern Gouvernements gegebenen Frist mit gehörigen Dokumenten versehen, welche ihnen dem Gesetze nach das Wohnrecht außerhalb des jüdischen Ansässigkeitsrayons verleihen. Ich ersuche Ew. Exellenz höflichst, mir über die Ihrerseits in dieser Angelegenheit getroffenen Anordnungen ausführlichen Bericht zu erstatten, mit genauer Angabe der Zahl der auszuweisenden Juden und der ihnen gewährten Frist". Wie groß die Anzahl der von dieser Maßregel Betroffenen ist, läßt sich auch nicht annähernd bestimmen, daß sie aber sehr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.