Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1893)
- Date
- 1893-03-17
- Page
- Seite 123 (sequence 5)
- Language
- German
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123 möglich waren, weil diese Schurken Inden, sondern weil sie keine Juden waren, wenn sie auch zu unserem Unglück dm Namen eines solchen trugen. Wurde jeder Namensjude ein wahrer Jude sein, die Verfolgungen unserer Feinde würden zwar nicht anfhören (man kennt ja die Fabel vom Wolf, deni ein Lamm das Wasser trübte), aber wir würden wenigstens in unserem Verhalten, in unseren Handlungen jeden, auch den leisesten gerechtfertigten Anlaß, uns zu befeinden, vernieiden. Ein großer Theil von uns sind kaum Halbjuden »och, ihre Kinder werden auch das nicht mehr sein. Worin liegt die Ursache? Zunächst in einer traurigen Erbschaft aus früheren Zeiten: der Geringschätzung des theoretischen Religionsunterrichts. Salomon erzählt in seiner Selbstbiographie (Hamburg 1863) oon einem seiner Schüler: als derselbe einmal bis in die späte Rächt hinein schrieb, fragte ihn ein alter Jude, was er da reibe. Der Knabe antwortete: „Religion!" „Weh," rief darauf •er Alte aus, „wozu braucht ein jüdisch Kind Religion?" Was über, so lange das Kind Quellenstudium treiben, am ewig sprudelnden, ewig frischen Wunderborn der heiligen Schriften einen Glauben kennen und verehren lernte, mit weniger Schaden entbehrt werden konnte, ist heute, wo die Verhältnisse von Grund ins andere geworden sind, völlig unentbehrlich geworden. Ist doch selbst in streng orthodoxen Unterrichtsanstalten bei der Ueberbürdung ocs Schülers mit allem möglichen anderen nur ein Minimum von ienntniß der Urquellen zu erreichen. Und doch glaubt man auch >eute oft genug aus dem Verhalten der Eltern gegen diesen Unterachtszweig herauszuhören: „Wozu braucht mein Kind Religion?" sist diese Abneigung gegen eine systematische Einführung in Glaubens- und Sittenlehre im Allgemeinen älteren Datums, eine weite unliebsame Erbschaft aus der Väter Tagen verursacht, daß, ielbst wenn diese Unterweisung stattfindet, sie doch keine rechten Früchte ragen kann. Für den gewöhnlichen Juden, der sich nicht dem Studium widmete, hörte die religiöse Belehrung mit zurückgelegtem dreizehnten ,'ebensjahr und erlangter religiöser Mündigkeit auf, eine ständige zu ein. Des Lebens Noth trieb ihn hinaus auf die Dörfer, sein Brod mit saurem Schweiß zu erwerben. Der frühe Beginn des Unterrichts - mit dem fünften Jahre begann bereits der Bibelunterricht — die inseitige, durch nichts abgelenkte Richtung des Geistes auf dieses eine!ach, das in dem sogenannten Eheder beinahe ununterbrochen von, Rorgen bis zum Abend den Knaben fesselte, der intensive Einfluß es Vaterhauses, alles das ließ ihn in diesem Zeitrauni einen völlig einigenden Fonds religiösen Wissens sich aneignen. Tempora nmala sunt, die Zeiten haben sich geändert, aber diese zur Unsitte gcnordene Sitte wird getreulich konservirt. Aeußerst charakteristisch asm ist das Motiv, das neulich ei» Vater dem Direktor einer Düsselorfer höheren Lehranstalt für die Forderung, seinen Sohn von deni Religionsunterricht zu dispensiren, angab: „Der Ritus verbietet lns, nach dem dreizehnten Lebensjahre am Religiousnterricht theilzunehmen." So kommt es, daß unsere Gebildeten eiten mehr von ihrer Religion ins Leben nehmen, als was sie 'mf der Quarta gelernt haben, vorausgesetzt, daß sie die gewonnenen Kenntnisse nicht infolge des völligen Aufhörens weiterer Wortbildung und der beständig ihnen zuströmenden, in diesem Alter m lebhaften neuen Eindrücke nicht schon bis zur Prima längst vergessen haben; so kommt es auch, daß man so selten einen wie auf anderen Gebieten auch religiös durchgebildeten Juden findet. Religiöse Vorstellungen, wie sie sich in jenem unmündigen Alter in den unreifen Köpfen nur bilden konnten, muß der zur Entwickelung gelangte Verstand in der Regel verwerfen, und es liegt nur zu nahe, daß sie ihn, seine Religion verächtlich erscheinen lassen. Aber tragen denn wir Juden an dieser Verwahrlosung religiöser Erziehung allein die Schuld? Keineswegs. Mindestens ebenso sehr leidet dieselbe durch die ihren eigenen Interessen völlig entgegenstehende stiefmütterliche Behandlung, die die Regierung ihr angedeihen läßt. Wie in allen das Judenthum betreffenden Fragen, beobachtet sie auch hierin eine ganz unklare Haltung. Auf der einen Seite erklärt sie, wie der Kultusminister dieser Tage wiederholte, die Aufsicht über den israelitischen Religionsunterricht werde vom Staate geübt, auf der anderen behauptet sie, die jüdische Religion nicht zu kennen, ihre Aufsichtsführung wäre darnach also, wie thatsächlich der Fall, eine blos scheinbare. Im Gesetze wird den jüdischen Gemeinden die Verpflichtung auferlegt, für ausreichenden Religionsunterricht Sorge zu tragen, aber Niemand kümmert sich darum, ob diesem Gesetze denn auch thatsächlich nachgehandelt wird. Eine noch gütige Ministerialverfügung schärft den gewissermaßen obligatorischen Charakter dieses Lehrgegenstandes für alle Schiller bis nach zurückgelegtem vierzehnten Lebensjahr, also auch für die betreffenden Schüler höherer Lehranstalten ein, (siehe unten) und die Direktoren dieser Anstalten bezeichnen, unbekümmert darum, meist denselben als fakultativ und dispensiren zum großen Theil Jeden, der es wünscht, mag er nun anderweitigen Religionsunterricht Nachweisen oder nicht. In welchem Lichte erscheint diesen Thatsachen gegenüber das Verhalten der Regierung bei den Angriffen auf die Juden? Man macht es erst durch solche Verwaltungsmaximen außerordentlich schwierig, fast unmöglich, daß sämmtlichen jüdischen Kindern eine religiöse Erziehung zu Theil wird — beim das ist bei der Menge widerstrebender Elemente im Judenthum ohne Zwang ebenso undenkbar, wie es bei den Christen undenkbar wäre — um dann solche Angriffe ruhig mit anzuhören. Wollte man ehrlich sein, man müßte rund und klar zugcben, daß einzig und allein die in dieser Hinsicht geübte Regierungspolitik die Schuld trägt. Man hat sich eben auch heute noch von der alten Meinung nicht losgemacht als handle es sich darum, die Juden zum Christeuthum hinüberzuziehe». Darum hat man alle Petitionen um zweckmäßige Fortführung des 8 62 des Judengesetzes zurückgewiesen, um eine günstige Entwickelung des Jndenthums zu verhindern und damit zugleich dem Christenthum den Weg zu den Herzen seiner Bekenner zu bahnen. Wird auch nach den jüngsten Vorgängen, nach den Klagen eines Stöcker und Wackerbarth, die Regierung auf dem alten Wege beharren, oder werden ihr endlich die Augen aufgehen darüber, daß sie statt die christlich-religiöse Idee, vielmehr rüstig einen von Christenthum wie Judenthum gleichweit entfernten Unglauben, ein religiöses Nirwana gefördert hat? Wird sie von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen, ihr Aufsichtsrecht wirklich üben, natürlich durch dazu berufene und genügend informirte Organe, wird sie nicht, wie bisher, die Anstellung von Lehrern der jüdischen Religion allein den Gemeinden überlassen, sondern nach Oesterreichs kürzlich erfolgtem Vorgänge die letzteren gesetzlich zur Anstellung von elfteren verpflichten, wird sie endlich nicht blos die sittliche Unbescholtenheit eines von ihr zu bestätigenden Kultusbeamten prüfen, sondern auch natürlich durch dazu Berufene, etwa eine jüdische Centralbehörde, ihre wissenschaftliche Befähigung für ihr Wirken auf jüdischem Gebiete? Wir wissen es nicht. Das aber hoffen wir, daß unsere Brüder sich aufraffen und anfaugen, für sich selber zu sorgen. Daß sie es können auch bei der bestehenden in fraglicher Hinsicht so äußerst mangelhaften Gesetzgebung, diese den jüdischen Gemeinden Mittel an die Hand giebt, jedes Kind die unbedingt erforderliche sittliche Grundlage empfangen zu lassen, soll in diesem Blatte zur