Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1893)
- Date
- 1893-02-24
- Page
- Seite 87 (sequence 5)
- Language
- German
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87 im“ so komm! hmachvollc >s sind wir zu-höre», Dst nnser Mensche» weg. >Nummer »er Jude» Liebe für zen seine» in seinem is Juden der tief zeständnis » Jugend ißt: „Dar Dagegen ittlichkeit n mache» gegen den mg Ausniedriger, nung de» ölen, daß e besudeli en Juden oenigsten» Zuden sr geeignet gion uni den. nd seine» mich an begonnen lit eine»! nun hörr jüdischen al diese» an» da» hervorbart deS B. K. Zur Kultusüemntrn-Frage. Von H. Reust, Lehrer in Neustadt-Gödens. Es ist ein Zeichen regen Lebens innerhalb des deutschen Judendums, daß Lehrer und Schule so häufig Gegenstmld eingehender Behandlung in den jüdischen Zeitschriften sind. Auch die „Allgem. »tg. d. Judenth.", die ein Organ für alles jüdische Interesse ist, leiht »re Spalten gern der wichtigen Sache des Lehrerstaudes und ihre .»ohlgemeinten Abhandlungen finden ein geneigtes Ohr. In jüngster Zeit hat diese geschätzte Zeitung einige Aufsätze gebracht, die demselben Interesse gewidmet sind, die aber doch zur Ehre des Lehrerstandes eine Abwehr erforderlich machen. Ich meine die Artikel: „Die jüdischen Kultusbeamte» in den kleinen Gemeinden" i» Nr. 48 des vorigen und in Nr. 5 dieses Jahrganges dieser Zeitung. Bezug auf den ersten Artikel will ich nur der Annahme entgegen - i »oten, daß in den Großstädten, wo „die klassisch und philosophisch > bildeten Führer" durch ihr „vornehm gebildetes und gewandtes Auftreten" so wohlthätig wirken, das religiöse Leben kräftiger und mehr verbreitet sei als in den Mittlern und kleinen Gemeinden. In erli» selbst werden vielleicht mehr jüdische Kinder ohne Religionsiniterricht aufwachsen, als im übrigen Deutschland zusammen. Ich will ferner der Behauptung entgegentreten: „Ja, Seminaristen, Erbsen-! indler, Choristen und Kürschner, diese bilden die edle Zunft der mltusbeamten, das sind deine Götter, Israel! Diese sind etwa - ■ K) jüdischen Gemeinden religiöse Leiter, religiöse Lehrer und Vorlüder." Hier in Westdeutschland sind wir keine Erbsenhändlcr und Kürschner; ich glaube auch nicht, daß man in den östlichen Provinzen >ie größere Anzahl oder nur ein Dutzend solcher Subjekte unter den > nltnsbeamten findet. Wozu der Lärm? Die Verhältnisse sind ja .me Zweifel hie und da traurig. Wozu die Uebcrtreibnng? Ich ehe aber nicht weiter an zu erklären, daß auch ehemalige Kürschner, usgediente Erbsenhändler ti. s. w. achtbare Kultusbeamte werden r.mnen, wenn sie mit der nöthigen Vorbildung eine sittliche Gesinnung verbinden. Was waren Moses, David, Hillel, R. Jehuda, R. Jochaan rc.? Und wie anders urtheilt doch der Talmud über diese Dinge! Ich will mich nun dem zweiten Artikel znwenden. Herr B. hat die „einzig möglichen" Heilmittel für den krankhaften Zustand in den Kultusverhältnissen angedeutet. Diese sind: Gediegen vorgebildete Kultusbeamte, die „zum mindesten auf dem iveau eines Volksschullehrers", „auf der Höhe der Durchschnittsldung" stehen und „umfassende allgemeine Bildung" besitzen. Derselbe darf „einige Sprachkenntuiß" nicht vermissen lassen. „Die Prachkenntniß „braucht nicht tief und eingehend zu sein", muß aber;nr Förderung seiner Fortbildung, zur Wahrung seiner Autorität > der Schule und zum Verkehr in besseren Gesellschaftskreisen auseichen". Herr B. meint, die Welt sei geneigt, wegen der Erfolge der iaturwissenschaften sich „zum neuen Dogma zu bekennen", sie sehe mner mehr ein, daß die Vertreter der positiven Religionen ohne Versländniß dem Neuen gegenüberstehen", daß sie gar nicht affen, um was es sich hier handelt. (Also etwa Studium der Naturwissenschaften? Nein.) Darum muß der Kultusbeamte auf dem Niveau o r Volksschullehrer, auf der Höhe der Durchschnittsbildnng stehen. Er darf aber auch „einige philologischeKenntniß nicht entbehren", er muß geschult sein in den „religionsphilosophischen Disziplinen". Da öeder „nach Ueberzeugung sucht", muß er dem Arsenal der Logik und iieligionsphilosophie die Waffen entnehnren, um dialektisch das zu verthcidigen, was er behauptet und lehrt. Er muß schon frühzeitig auf Apologetik hingewiesc» werden (das ist nach Herrn B.Durchschnittsl'ildung?). „Es ist selbstredend, daß er die jüdische Religion und die jüdische Geschichte kennen muß, es ist ebenso selbstredend, daß er in der Liturgie bewandert und in der Pädagogik geschult zu sein hat." „So ergiebt sich ans all bem als Fa eit, daß dem Kultusbeamte» nicht nur die Bibel im Urtext, sondern auch das Rabbinische insoweit geläufig sein muß, das er daraus Anregung, Belehrung und Einsicht gewinnen kann." „Auch wird er sich schon frühzeitig im Thoralesen zu üben! haben. Mangelhaftes Thoralesen bringt stets Verwirrung unter! den Zuhörern hervor »nd giebt so bequemen Anlaß, eine nach-; theilige Kritik über die Gesainmtleistnngsfähigkeit des Beamten - zu fällen." I Der Kultusbeamte müsse die Schächterfnnktionen verrichten und i darumlauch dieses Fach gründlich kennen.! „Er muß das im Kleinen leisten, was der Rabbiner im Großen." (Er muß also wohl ein kleiner Rabbiner sein, sonst geht es nicht!» Es steht nach Herrn B. fest, daß die bisherigen Kultusbeamte» weist „nicht ausreichen", daß sie aber in der eben gezeichneten Weise vorgebildet werden müssen. „Die vorhandenen Lehrer-Bildungs- Anstalten reichen für den Zweck des Kultusbeamtenstandes kaum aus. Sie sorgen ausschließlich für die Heranbildung jüdischer Volksschullehrer (was sind denn das für eine besondere Art jüdischer Beamten?), selbstständige religiöse Vertreter, Kultusbeamte hcranznbilden, liege weder in ihrem Wesen, noch in ihrer Gestaltung.! Die Hälfte ihrer Zöglinge „segeln in das Sandmeer des Kultnsz beamtenstandes hinein". > Warum nicht die Hälfte der bestehenden Seminare in Bildungsstätten für Kultusbeamte umwandeln? Um solche zu werden, müßte! nur der Kursus um ein Jahr verlängert, das Pensum des Hebräischen und Rabbinischen erweitert und anstatt des nmfangreichcn pädagogischen Lehrstoffes, der um Zweidrittel verkürzt »verden könnte, Homiletit und andere als nothwendig befundene Lehrgegenstände eingelegt werden. Die Kandidaten müßten unter Aufsicht eines Regierungstoinmissars eine Prüfung (auch in Religionsphilosophie, Predigten »nd Schächten?) bestehen, nur so regierungsseitig geprüfte Beamte sollten das Recht der Anstellung genießen, und wenn von der Regierung ein solches Aufsichtsrecht nicht zu erwirken wäre, so. müßten die Gemeinden keine Unberufenen anstellen. (Das ist recht). Wie „aber diese Ideale realisiren"? Darauf antwortet Herr B.: „Entsprechende Gegenleistung der Gemeinden an Besoldung und Stellung". Halt! Wir sind auch Kultusbeamte. In den Scminarien, die sich das Ziel setzen, jüdische Letzter für alle Gemeinden antzzubilden, haben wir eine Ausbildung genossen, die wohl mehr als Tnrchschnitisbildung ist und befähigt, Kultusbeamte zu sei». Ja, jeder Kultusbeanrte muß Seminarbildung besitzen. Diese ist wohl »lehr als Durchschnittsbildüng; aber eine wirklich umfassende allgemeine Bildung, wer besitzt sie heute? Wohl ist es eine alte Forderung! der Lehrer, daß der Lehrplan um einige Fächer, um Homiletik und j eine fremde Sprache, bereichert werde. Im vorigen Jahre haben! zwei Konferenzen solche Beschlüsse gefaßt. Aber die Art und Weise, tvie Herr B. dieselbe Forderung erhebt, erinnert doch gar zu sehr an den von ihm genannten Ratichius. Wir verlangen eingehende, tiefe! Kenutniß einer fremden Sprache, so daß der innere Mensch gebildet i und der Lehrer befähigt werde, Sprachunterricht zu ertheilen. Wir wollen ferner eine intensive Bildung in unserer deutschen Muttersprache, womöglich mit Hilfe des Mittelhochdeutschen, keinen oberflächlichen Tünch. Wir wollen hauptsächlich methodische Ausbitdung. Das ist j das A und O unserer Forderungen. Gerade der Kultusbeamte hat nach j unserer Ansicht eine tiefe Kenutniß der menschlichen Geistesentwickclung,! eine Bekanntschaft mit der Ethik, den Erziehnngsztvecke», Mitteln und