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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-02-17 · Heft 7 (17.2.1893) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 7 (17.2.1893)
Date
1893-02-17
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 Bilanz in: 133.81 M, menes Dar^ tt 402.35 M. toriums, in Entlastung - Mitglieder tverordneter > Vorstandes ldschmidt, k. — Hinnden Untere auch unser > wurde die des Vereins icher flössen, l innerhalb nderung in ttuge gefaßi der hiesige gssaale aus Der Vor bericht, deni offenen Ge . sodaß sich angelegt ist ckglieder im 4376.50 M. zteren seien auf deni 'rag einer richterlichen Zur Ver- 50 M., an rrstützungen ahl beträgl >en, schriti rder, unter neugewähll s für das Rabbiner Verein fih aschienenen 5 für das;) christliche ), Nöldecke >en Worte Send, einen der geehrte nd hervor- Kaditions der großen s chemmaix R. Akiba üonsstoffes ein wenig eizuführerp hredaktion al auf die anan) und verbreitete Charakter s, einem nur seine er Fluth, hes, auch - Auch x Beispiel ten. Iw Voraus wies Herr Dr. Rosenthal, an Heiners herrliches Gedicht „Jehudah (b) Halevy" anknüpfend, darauf hin, daß der Stoff des Talmud in Halachah, den gesetzlichen Theil, und Hagadah, den erzählend-ethischen, zerfalle. Nunmehr zu den Hauptmonunten des letzteren übergehend, gedachte er des hohen Standpunktes der talmud. Zeit hinsichtlich der Keuschheit durch das erhabene Beispiel der Sittenreinheit der 400 gefangenen jüdischen Jungfrauen und Jünglinge, die sich ins Meer stürzten, um der mit ihnen geplanten Schande zu entgehen (Gittin 57b); auch der ausgeprägte Gerechtigkeitssinn der Talmudlehrer, welche sogar die Vorspiegelung und die Möglichkeit einer falschen Beurtheilung j den Heiden gegenüber (g-’nebath daath akkum) verpönten, kam in zwei Bei- > spielen zur Veranschaulichung, worauf auch die edle Menschenliebe! jener Zeit, die ganz besonders in den bekannten Aussprüchen Hillels und i Akibas ausgeprägt sei und auch Nichtjuden gegenüber bethätigt wurde,! besprochen wurde. — Zum Schluffe beleuchtete Herr Dr. Rosenthal noch! das Verhältniß des Talmuds dem (heidnischen) Staate gegenüber durch! die beiden Lehren: „Das Gesetz der Regierung gilt als Gesetz" und der! Verhütung des Ghillnl haschem. Welche Achtung der Talmud vor dem Könige habe, gehe daraus hervor, daß er die Würde eines irdischen Herrschers — auch des heidnischen — als Abglanz der göttlichen Majestät betrachte und seine Anhänger dazu verpflichte, beim Anblicke eines Monarchen diesem Gefühle in einem Segensspruche Ausdruck zu geben. Der verehrte Redner schloß mit dem Wunsche: Wollte Gott, j unsere Zeit stände wenigstens auf einem so hohen Standpunkte wie der Talmud! — Nachdem Herr Dr. Rosenthal geendet, dankte der Vorsitzende, Herr Geh. San.-Rath Dr. Wollner, demselben für seinen geistvollen Vortrag. Eine Diskussion fand nicht statt. — In 14 Tagen ist Diskussionsabend, für welchen Herr Dr. Rosin die Beantwortung einer im Fragekasten Vorgefundenen Frage übernommen hat.! 4- Breslau, 4. Februar. Es ist ein seltenes Fest, das am heutigen Tage an unserer Hochschule gefeiert worden ist. Der Verein Amicitia, welcher schon über 20 Jahre Zöglinge der Anstalt zu geselligem Verkehr , und zur Pflege deutschen und jüdischen Geistes vereinigt, konnte zum 25. Mal die Promotion eines seiner strebsamsten Mitglieder, des auch in wissenschaftlichen Kreisen rühmlichst bekannten Dr. F. P. Aschkenasi, feierlich begehen. Eröffnet wurde der Abend durch ein Festlied, welches von dem durch die gesangskundigeu Amici verstärkten gutgeschulten Gesangverein des Seminars (Leiter Dr Radisch) angemessen vorgetragen wurde. Musikalische Mitglieder der Amicitia führten die instrumentale ' Begleitung aus. Unter den letzten Akkorden des Liedes bestieg Herr! Dr. Biach das festlich geschmückte Rednerpult. Mit geistvoller Diktion, mit glühender Begeisterung entrollte der Redner, anknüpfend an den Ausspruch eines unserer Weisen, ein Bild von dem bisherigen segensreichen Wirken des Vereins. Seine oft von Beifall unterbrochenen Auseinandersetzungen schloß Redner mit einem Hoch auf den Verein und den Jubilar. Der Raum gestattet es leider nicht, einen auch nur kurzen 'Abriß der vielen folgenden geist- und witzsprühenden Ansprachen hier zu geben. Hervorgehoben sei nur der humorvoll gewürzte Toast, den Herr Gand. phil. Haff auf die zahlreich erschienenen Damen hielt, sowie das von Herrn Gand. phil. Pinkeles instrumentirte, von Herrn Dr. Efraim gedichtete hebräische Festlied. Unter den beim Fest Erschienenen waren auch zahlreiche angesehene Bürger unserer Stadt, welche das Vereinslokal gewiß ebenso befriedigt verließen als Schreiber dieser Zeilen. Callies, 8. Februar. In unserer Stadt, in welcher nur wenige jüdische Familien wohnen, sucht man den Antisemitismus künstlich zu zeugen. Zum Beweis diene folgender lehrreiche Fall. Der Kantor K. gehört dem hiesigen Gesangverein seit etwa 4 Monaten, als einziges jüdisches Mitglied aktiv an und lebt mit den Mitgliedern auf bestem, sangesbrüderlichem Fuße. Als vor Kurzem nun ein anderer jüdischer junger Mann, gegen den kein aktives Mitglied Einspruch erhoben hätte, seine Bitte um Aufnahme als aktives Mitglied einreichte, sandte der Vereinsvorsitzende, seines Standes ein Rektor, ohne jede Anfrage bei dem Verein, das Aufuahmegesuch mit folgender Bemerkung zurück: Die Aufnahme eines jüdischen Herrn habe bei den passiven Mitgliedern der höheren Stände Mißfallen erregt und rathe er deshalb, wegen der antisemitischen Strömung im Interesse des Vereins (!) von dem Eintritt ab. Ob die Lorbeern des Rektor Ahlwardt seinen Amtskollegen nicht schlafen lassen? Hamburg, 8. Februar. Medizinalinspektor Dr. Reincke theilt in einemSchlußaufsatz der„D.M.Wchsehr."über die Cholera in Hamburg eine Reihe hochinteressanter Beobachtungen mit, so zunächst über den geringeren Antheil der Juden an den Opfern der Seuche. Der Friedhofsverwalter hatte ihn darauf hingewiesen, daß im August und September auf dem allgemeinen Friedhofe 0,4 mal so viel Leichen beerdigt seien, als im Durchschnitt der letzten 3 Jahre, auf dem jüdischen Friedhofe dagegen nur 3,5 mal so viel. Dieses sehr viel günstigere Verhältniß bei den Juden glaubte er mit rituellen Speisegesetzen und Waschungen erklären zu sollen, um so mehr, als es im klebrigen in Bezug auf die Reinlichkeit bei den Juden eher schlechter stehe als bei den Christen. Der Medizinalinspektor hat dann mit seinem Kollegen Dr B. Levp über die Frage gesprochen, und der ist jener Meinung sehr bestinunt entgegengetreten. Nur ein kleiner Theil seiner Rassegenossen halte streng au der: rituellen Vorschriften, während doch Alle auf den jüdischen Friedhof kämen. Nach seiner Meinung sei die Thatsache dadurch zu erklären, daß die Juden in Bezug auf ihr körperliches Befinden sehr vorsichtig und ängstlich wären, jedes Anzeichen gleich beobachteten, sofort zum Arzt schickten und diesem in der Regel gehorsamer folgten als die Christen. Dr. Reincke stimmt nach seinen Erfahrungen dieser Meinung bei. A Minden, 14. Februar. Am 5. d. M. starb in Weißenburg i.Els. der Oberstabsarzt I. Klasse und Regimentsarzt im Inf.-Reg. Nr. 00 Dr. Anselm Oppler im noch nicht vollendeten 60. Lebensjahre. Der Verstorbene entstammte einer alten Rabbinerfamilie in Glogau und hat in seiner Jugend talmudische Studien getrieben. Hiervon giebt eine größere von ihm vor Jahren veröffentlichte Studie „Die Medizin im Talmud" Zeugniß. Eine von ihm vor kurzer Zeit veröffentlichte Entdeckung über den antiseptischen Charakter des gemahlenen .Kaffees erregte in Fachkreisen großes Aufsehen und veranlaßte das Kriegsministerium zu eingehender Prüfung, die ein günstiges Resultat ergeben fjaheit soll. Seine berufliche Tüchtigkeit, sowie die Lauterkeit seines Charakters haben an allen Stätten seines Wirkens, so auch in Minden, verdiente Würdigung gefunden. Für das Judenthum beseelte ihn ein lebhaftes Interesse, das er auch bei allen sich darbietenden Gelegenheiten gern bethätigte. Er ruhe in Frieden! * Karlsruhe, 10. Februar. Am 12. Februar werden es 25 Jahre, daß im Großherzogthum Baden Dr. Moritz E ll statt er mit der Leitung des Finanzministeriums betraut wurde. Ellstätter ist aus einer frommen jüdischen Familie hervorgegangen und seinem Glauben trotz aller Versuchungen treu geblieben. Geboren in Karlsruhe im Jahre 1827 als Sohn eines Möbelfabrikanten, war er nach abgelegtem Reserendarexamen zunächst gleichzeitig mit Mathp, seinem späteren Vorgängerin der Leitung der badischen Finanzen, bei der Diskoutogesellschaft in Berlin thätig. Nachdem er sich dann dem Anwaltstande zngewandt, ernannte ihn bei der Justizreform im Jahre 1804 die großherzogliche Regierung zum Kreisgerichtsassessor und ein Jahr darauf zum Kreisgerichtsrath in Mannheim. Inzwischen hatte Staatsrath Mathy die Leitung des Finanzministeriums übernommen, der am 1. August den Eintritt Ellstätters als Rechtsrefereuten in das Ministerium bewirkte und ihn selbst zu seinem Nachfolger vorschlug. Am 12. Februar 1808 wurde darauf Ellstätter zum Chef des badischen Finanzministeriums ernannt und einige Jahre spater zum Bundesbevollmächtigten Nach 20jähriger Ausführung verlieh der Großherzog dem bisherigen „Chef" den Titel eines Fiuanzministers. Ellstätter setzte in Baden hauptsächlich Mathps Steuerreformen fort. Sein Verdienst ist es, daß die badischen Finanzen, die durch die Zwangsanleihe im Jahre 1806 und die politischen Ereignisse desselben Jahres schwer gedrückt waren, heute einen vorzüglichen Stand erreicht haben. Die Staatsvoranschläge und die Verwaltung selbst verriethen bald den sparsamen Rechner, der in den Abschlüssen der Staatsanleihen zur Fortsetzung des Eisenbahnbaues und vor Allem durch die Steuerreform der Regierung solche Zuschüsse zuführen konnte, daß die badischen Finanzen heute in der angenehmen Lage sind, mit Ueberschüffen rechnen zu können. Die Einschätzung des landwirthschaftlichen Geländes und der Gebäude, die Katastervermessung, die Umwandlung der ehemaligen Gewerbesteuer unter Einschluß der Klaffensteuer in eine Erwerbssteuer, die später einer Theilung in Einkommensteuer und einer beschränkteren Gewerbesteuer Platz machte, die Verbesserung der Kapitalrentensteuer, sie alle gingen darauf hinaus, den kleinen Mann zu entlasten und stärkere Kräfte zum Tragen der Steuern vorzuziehen. Die Regelung der Wein-

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