Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 6 (10.2.1893)
- Date
- 1893-02-10
- Page
- Seite 64 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227986-3227993--49506-3271075- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
64! ' Ü; I) I jl ] 5 r Empfange einer Unterstützung aus diesem Verein ist jede unbeschotlene Wittwe berechtigt, die das 60. Jahr erreicht hat. Eine äußerst segensreiche Wirksamkeit entfaltet der: 16. „Frauen - Verein zur Unterstützung armer israelitischer Wöchnerinnen." Aus den Mitteln dieses Vereins erhält jede arme Wöchnerin: 1. Wäsche für sich selbst; 2. Kleidung und Wäsche für das Kind; 3. eine Wärterin, die sie vierzehn Tage lang auf Kosten des Vereins zu versehen und zu verpflegen hat, und 4. eine Gelduntcrstützung von 50 Mart. Diese Wohlthat kann jede israelitische Frau, die im Rufe eines sittlichen Lebenswandels steht, jüdisch gesetzlich getraut und zwei Jahre verheirathet ist, beanspruchen. Für Unterstützung von Gebrechlichen israelitischer Konfession gründeten im Jahre 1855 eine Anzahl Knaben, denen sich später auch Erwachsene anschlossen, den 17. „Israelitischen Verein für Gebrechliche", um durch zwei Mal im Jahre stattfindende Geldvertheilung diesen vom Schicksal durch ein Gebrechen verunstalteten und dadurch meist auch zur Arbeit unfähigen Personen das Leben zu erleichtern. 18. „Israelitisches Vorschuß-Institut." Gegründet im Jahre 1816, gewährt dieses Institut zinsfreie Vorschüsse an Angehörige der hiesigen israelitischen Gemeinde. Das Institut unterhält ein eigenes Büreau, das jeden zweiten Sonntag für Dahrlehnssucher offen steht und segensreich wirkt. 19. Der „Hamburger Verein zur Beförderung nützlicher Gewerbe unter den Israeliten" unterstützt der jüdischen Konfession angehörende Söhne Hamburgischer Staatsangehöriger und Mitglieder einer der hiesigen israelitische» Gemeinden bei der Erlernung eines Gewerbes, indem er sie bei Lehrherren unterbringt, für ihre Ausbildung sorgt, falls es besonderer Studien bedarf, und Geldunterstützungcn gewährt, die durch ihren Unterhalt und ihre Bekleidung bedingt wird. Auch auf die weibliche Jugend dehnt der Verein seine Thütigkeit aus, indem er derselben auf Ansuchen zur selbstständigen Ausübung eines Gewerbes verhilft. 20. „Der israelitische Miethe-Verein von 1828." Dieser Verein besteht aus Kontribuenten, die wöchentlich 10 Pfennig zahlen, und nach dem Grundsätze: „Viele Wenig machen ein Viel" ist der Verein dadurch in der glücklichen Lage, die gesammelten Beträge zu den Miethe-Terminen in Portionen von je 66 Mark zu vertheilen. Die eingehenden Geschenke und Legate fließen einem Fond zu, aus dessen Zinsen lebenslängliche Miethe-Unterstützungen von je 120 Mark bestritten werden. Gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen die verschiedenen „Hilfsvereine, Freiwohnungs-Vereine und Stifte ec. Ganz besonders segensreich wirken die in neuerer Zeit gegründeten Vereine, die sich's angelegen sein lassen, Kindern unbemittelter Eltern zu helfen. Da sind zu nennen: 21. „Verein zur Speisung hilfsbedürftiger israelitischer Kinder." 22. „Verein zur Gesundheitspflege schwacher israelitischer Kinder." 23. „Stipendienverein für israelitische Studirende" und 24. „Israelitischer Unterstützungs-Verein fiir den Freiwilligen- Dienst." Der erstgenannte dieser Vereine bezweckt, hilfsbedürftigen Kindern ein gesundes, nahrhaftes Mittagessen zu gewähren. Die Speisung hat laut Grundbestimmung nach jüdisch-rituellen Vorschriften zu geschehen und wird in einem der Schule „Talmud-Thora" nahe gelegenen Lokale vorgenommen, weil in erster Reihe arme Kinder, die diese Schule besuchen, berücksichtigt werden. Zur Verwaltung gehören auch sechs Damen, die abwechselnd einen Tag in der Woche die Aufsicht führen. Am Sabbath findet diese Bespeisung nicht statt; es ist jedoch Vorsorge getroffen, daß diese Kinder an diesem Tage am Tische ihrer Angehörigen die nöthige Verpflegung finden können. Die Pflege schwacher, in Hamburg ansässiger israelitischer Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren läßt sich der unter 22 bezeichnete Verein angelegen sein. Fiir solche Kinder werden nach ärztlicher Vorschrift die nöthigen Hilfsmittel, als: Bäder, Luftveränderungen, Bandagen k., beschafft, sofern die Beschaffung die Leistungsfähigkeit der Angehörigen überschreitet. Hierbei betrachtet der Verein es als seine Aufgabe, für Beobachtung der rituellen Vorschriften Sorge zu tragen. Alljährlich werden über hundert Kinder, Knaben und Mädchen, unter Aufsicht von Lehrern und Lehrerinnen in Ferien- Kolouien geschickt. Der unter 23 aufgeführte Verein besteht seit 1829. Er gewährt unbemittelten Studirenden jüdischen Glaubens, die dem Hamburger Staate angehören, Unterstützungen zu ihrem Studium auf Universitäten, polytechnischen Anstalten, theologische» oder Lehrer- Seminarien, sowie erforderlichen Falles auch zu den Promotionskosteu. Die Beiträge hierzu sind freiwillig. Außerordentliche Geschenke werden zu einem unantastbaren Fonds zurückgelegt; die jährlichen Beiträge, sowie die Zinsen der Fonds, die recht erheblich sind, werden zu Stipendien verwendet. An der Spitze dieses Vereins steht Professor Dr. Fels. Endlich der unter 24 genannte „Unterstützungs-Verein für den Freiwilligen-Dienst." Derselbe unterstützt zum Freiwilligen-Dienst berechtigte Militärpflichtige aus der hiesigen israelitischen Gemeinde durch Gewährung von Eguipirnngsgeldern und Lebensunterhalt während des Dienstjahres. Wie eingangs erwähnt, können unmöglich alle die wohlthätig wirkenden Vereine hier besprochen, kaum alle namentlich aufgeführt werden. Stehen doch unter der Verwaltung der deutsch-israelitischen Gemeinde allein über 200 Stiftungen, außer den vielen „Kranken-, Sterbe-, Beerdigungs-Vereinen", „Feuerungs-,Sabbaths-, Bespeisungs-, Braut- Ausstattungs-, Geschäftserweiterungs-, Gevatter-, Klaus-Vereinen" 2C. Lehrreiche Thatsachen. Von Dr. M. Merkin. Die „Peterburgskija Wjedomosti" wissen aus zuverlässiger Quelle mitzutheilen, daß der Gouverneur von Kowno während seiner neuerlichen Inspektionsreise durch die Provinz in mehreren Landkreisen jüdische Amtsrichter vorgefunden hat. Offenbar bewirkt der unmittelbare tägliche Verkehr der bäuerlichen Landbevölkerung mit ihren jüdischen Nachbarn in den umliegenden Ortschaften etwas von „Mißtrauen, Verachtung, Haß und Verfolgungswuth" Grundverschiedenes und erweisen sich die unwissenden Bauern der konfessionellen Duldsamkeit und der politischen Einsicht weit zugänglicher, als gewisse vereinzelte Federhclden, welche ihnen jene „nationalen Tugenden" imputiren möchten. Sonst würden sich schwerlich grade jetzt, wo der Antisemitismus in Rußland epidemisch wüthet und bereits die höchsten Regierungskreise infizirt hat, ganze Gruppen von lithauischen Dorfgemeinden finden — die „Wolost" in der russischen Landverwaltung stellt einen Verband von Dorfgemeinden unter gemeinsamer Gerichtsbarkeit dar —, welche aus eigenem Antrieb den geächteten und rechtlosen Juden zu ihrem Richter erwählen. r Eine andere Illustration zu der von gewerbsmäßigen Hetzern behaupteten „Gemeinschüdlichkeit" der Juden, hat die soeben abgeschlossene Session der Landeskamiuer im Gouvernement Poltawa geliefert — und hier haben wir es doch unzweifelhaft mit „urwüchsigen" und „re auch ük handelt Au Marktta was sü> erhob d entschied „hohen" Wähler wird, d Montag erachten gehalten machten Marktes völkerun — die l davon zi die Prei nöthigte „KulakL nicht nv mächtig deute dc daß die sondern um 30 Thatsach und di« zeigen, i Der welches, dirten Meinun« an den an welck darüber überlasse eine S Me Die wird me jemiten-i 1300 I, In Ma Familiei Kippur von ihn« Bayonn« Gottesdi Jahren theilte, Genna s Vidal, n Jahren