Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 57 (1893)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1893)
- Date
- 1893-01-27
- Page
- Seite 38 (sequence 4)
- Language
- German
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38 Eine kleine aber merkwürdige Schrift, j Berlin, 24. Januar.; In diksen Tagen ist jene kleine aber merkwürdige Schrift er-! schienen und Herr Professor Dr. H. L. Strack ist der Herausgeber, i Sie führt den seltsamen Titel: „Die Inden, dürfen sie „Berbrecher j von Religionswcgcn" genannt werde»", und ist eigentlich nur eine Sammlung von Aktenstücken, zugleich aber auch „ein Beitrag zur! Kennzeichnung der Gerechtigkeitspflege in Preußen". Wir beschränken »ns für heute auf ein bloßes Referat und lassen in voller Objektivität; nur die Akten selbst sprechen, aber wir zweifeln nicht daran, daß die ' Schrift noch großes Aufsehen erregen ivird. j Der Sachverhalt, dem sie ihr Entstehen verdankt, ist einfach j folgender: j Am 10. Juni 1892 hat sich Professor Strack mit vier evangelischen! Theologen an die K. Staatsanwaltschaft am Landgericht I mit einer! Eingabe gegen de» antisemitischen „Talmudauszug" und verschiedene über „Blutmord" schreibende Zeitungen gewendet, i» welcher er darauf hiuweist, daß diese Publikationen unter die §§ 106 (Wer... öffentlich eine .... mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Gebräuche und Einrichtungen beschimpft . . .) und 180 (Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu; Gewaltthätigkeite» gegen einander öffentlich anreizt...) des Reichsgesetz- > buches fallen und diesen Nachweis hat er materiell und wissenschaftlich ’ begründet, hauptsächlich damit, daß der Inhalt jener Flugblätter „fast j buchstäblich" aus den Schriften von Justus, Ecker u. A. entlehnt sei. Die Eingabe schließt mit dem sehr richtigen Sähe: „Wenn die Behauptungen des Flugblattes wahr sind, so muß gegen das Judenthum als solches von Staatswegeu eingeschritten werde»; wenn sie aber nicht toahr sind, darf ihre Verbreitung nicht uugehindert bleiben." Darauf erfolgte am 4. September eine ablehnende Antwort der Staatsanwaltschaft. Die Ablehnung ist damit motivirt, daß „in dem \ genannten Flugblatt nicht behauptet wird, daß die Juden die genannten > Gesetze befolgen und strafbare Handlungen begangen haben", sodann j durch die Thatsache, daß der „Talmudauszug" ja fast wörtlich entj lehnt sei der seit 1883 in vielen Tausenden von Exemplaren in Deutsch-! land verbreiteten Schrift des Dr. Justus, „ohne daß dadurch Getvaltthätigkeiteu gegen die Juden verursacht tvordeir seien", endlich durch den Umstand, daß „darüber, ob die im Talmudauszuge enthaltenen; Gesetze richtig übersetzt und noch heute giltig sind . . die Ansichten! der in Frage kommenden Gelehrten weit auseinander gehen". Und! dann heißt es: „Denn auch an der Glaubwürdigkeit und j wissenschaftlichen Ueberzeugung von Dr. Ecker. Dr. Rohling,! Tr. Gildenierster sind begründete Zweifel nicht erhoben | worden." Gegen diesen Bescheid hat sich nun Prof. Strack am 18. September mit einer genau begründeten Beschwerde an den Oberstaatsj amvalt beim Kammergericht gewendet und „um neue Prüfung"! gebeten. Die Antwort des Ober-Staatsanwalts erfolgte am 23. Ok-; tober und war ebenfalls ablehnend, da die Voraussetzung des S130, j daß Jemand „in einer den öffentlichen Feinden gefährdenden Weise l verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthüti gleiten : gegen einander öffentlich anreizt und dieses vorsätzlich thut" hier nicht anwendbar sei. Ebensowenig die Voraussetzung des 8 166, der nur „die Beschimpfnng" verbietet; diese Beschimpfung ist aber nicht nachweisbar, da „zur Zeit die verschiedenen Ansichten über den Wort- : laut und die innere Bedeutung der Vorschriften des Talmuds doch! zu wenig geklärt seien, nm bei deren Widerstreite auf Grund eines j mehr oder minder allgemein gehaltenen Urtheils bei dem Gegner den! zur Anwendung des 8 100 erforderlichen strafbaren Vorsatz für erwiesen erachten zu können." Herr Professor Strack beruhigte sich auch bei diesem Bescheide nicht und wendete sich am 30. Oktober in einem Schreiben an den preußischen Justizminister, in dem es u. A. heißt: „Ich habe nicht Jura studirt, glaube aber im Besitze eines gut entwickelten Bewußtseins für das, was Recht und was Wahrheit ist, zu sein. Daher tuende ich mich vertrauensvoll an Eure Exeellenz, als den obersten Leiter des preußischen Jnstizwesens, mit der Bitte nm Abhilfe." Die Autlvvrt des Justizministcrs erfolgte am 19. Dezember; sie lautete dahin, daß nach Prüfung der Sachlage keine Veranlassung gefunden werde» könne, die Verfügung des Oberstaatsanwalts abzuändern. Nun sah sich Strack gcnöthigt, an die Oeffentlichkeit zu appelliren und seine Eingaben wie die darauf erfolgten Bescheide zu veröffentlichen. Er sagt: „So bleibt mir nichts übrig, als an das Rechtsgefühl des christlichen deutschen Volkes Berufung einzulegen." Wie mau nun auch auf dieser oder jener Seite über all' diese Dinge denken mag, das Eine steht fest, daß ein Mann, der sich einer fremden Sache mit solcher Wärme und ohne jede Furcht annimmt, den wärmsten Dank nicht nur der Angegriffene», sondern in Wahrheit aller Menschenfreunde verdient und auch empfangen wird. d Die Stellung der jüdischen Wissenschaft im sozialen Leben des Iudenthums. Von I. Singer in Paris. >1. Auf welche Art nach meiner Ansicht die Liebe zur hebräischen Sprache und in weiterer Folge zur jüdischen Litteratur zunächst bei unserer Jugend wieder erweckt werden könnte, habe ich bereits wiederholt, auch in diesem Blatte, durch Aufsätze darzulegen versucht. Für heute will ich die Aufmerksamkeit der Leser auf drei für die Förderung der Wissenschaft des Judenthums hochwichtige Institute lenken: Die Gründung von eigenen Buchdrnckereien, die Gründung von Gemeindebibliotheken und die Kouzeutrirung der bereits bestehenden jüdischen Litteraturvereine. Was den ersten Punkt, die Gründung hebräischer Buchdruckereien betrifft, so ist die Idee eine äußerst einfache; ob sie auch originell sei, weiß ich nicht, denn derselbe Gedanke mag vielleicht bereits vor mir in dem Gehirn eines Andern aufgetaucht sein. Es ist klar, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die meisten jüdischen Gelehrten und Schriftsteller bei ihren litterarischen Plänen in erster Linie vor dem Gedanken zurückschrecken, daß ihre mühsam und oft selbst unter physischen Entbehrungen abgefaßten Werke wahrscheinlich nie das Tageslicht erblicken dürften. Denn es giebt heute nur wenige jüdische oder christliche Verleger, welche, ganz abgesehen von derHonorarfrage, im Stande oder gewillt sind, für größere jüdische Litteratnrwerke die Druckkosten zu tragen. Diesem Uebelstande könnte am leichtesten dadurch abgeholfen werden, daß man — um hier nur von Deutschland und Oesterreich zu sprechen — etwa in Berlin, Wien, Budapest und Frankfurt a. Al. je eine große Buchdruckerei errichte, welche die Aufgabe hätten, die von einer ad lioc eiuzusetzenden Gelehrtenkommission als für die jüdische Wissenschaft oder sonstige Jntereffen des Judenthums nützlich anerkannten Schriften bis ans Weiteres unentgeltlich zu drucken. Woher die Kapitalien beschaffen? Es bedarf hierzu keines Pfennigs. Die jüdischen Buchhändler, vermögende Schriftsteller, vorzüglich die Geschäftswelt und die Privatleute der genannten Städte und Umgebungen verpflichten sich einfach, alle ihre Buchdrm wäre der werke. ‘ stattung kommisss Verleger dem abst wenig t Selbstvei Es könimlich girenden den Verl Der Rei Nu, und „abi danken i mir die meines stl an, ohne Vorschub der Gele Buchdriu habe uni wohl kl, Plaues s sich doch sie gespri Auf in den T mittel ge genaue: Meisterw liegen m ohne vo> nach gekc setznug , sehende 5 Bänden Talmu' endlich e Ich anlassuni Kirchhofs atticarui deuteudst eines Lee in jene C bände in vom Ins und der t warum, einem au hebraici verschiede Den würde d, bereitet allerding