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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1893-01-13 · Heft 2 (13.1.1893) · p. Seite 16

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
57 (1893)
Issue
Heft 2 (13.1.1893)
Date
1893-01-13
Page
Seite 16 (sequence 6)
Language
German
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16 Luegers wie ein Rechenschaftsbericht an, den man seinen Mandanten erstattet? Am 20. v. M. versammelten sich in Prerau eine Anzahl jüdischer Gemeindevorstande, um gegen das von der Regierung genehmigte M u st e rsta t u t für die mährischenKultusgemeinden Stellung zu nehmen, den Hauptangriff richtete sich gegen das im Statut den Rabbinern eingeränmte Recht der Einflußnahme in Kultusangelegenheilen. Man muß es sehr bedauern, daß die Protzenhaftigkeit mancher Vorstände sich über die natürlichen Grenzen hinwegsetzt, welche deren Kompetenz gezogen sind. Soll der Rabbiner selbst in Kultusangelegenheiten zuni Schweigen verurtheilt sein, dann muß man billig nach den Motiven seiner Bestallung fragen. Welche Bedeutung soll seine Amtswirksamkeit haben, wenn er bei Behandlung von fragen übergangen werden soll, die so innig mit derselben zusammenhängen? Auch liegt es nahe, daß kein Rabbiner von ausreichender Qualifikation Stellung in einer Gemeinde suchen wird, ivo er erwarten muß, nicht jene Würdigung zu erfahren, auf die er vermöge seines Berufes vollen Anspruch hat. Mit einem „Rabbiner für Alles" ist den Gemeinden sicherlich nicht gedient; „kleine Füchse verderben den Weinberg". Die Borstände der Landgemeinden sollten sich auch vor Augen halten, daß heutzutage mehr denn je ein großer Werth darauf gelegt werden müsse, in der Person des Rabbiners auch nach außen hin eine würdige Repräsentanz zu besitzen, und daß es daher ihre Sorge sein muß, einen Mann für dieses Amt zu gewinnen, dem alle Attribute zu eigen sind, die ihn hierzu qualifizircn; darf einem solchen Manne seine Stellung in der Gemeinde verkümmert werden? Man kann es als eine feststehende Thatsache hinnehmen, daß in demselben Maße, als die Tüchtigkeit eines Rabbiners außer Frage steht, man davor geschützt ist, von feiler Seite Uebergriffe zu erfahren. Nur kleine Leute haben das Bedürfniß, sich in die Höhe zu recken. Ich kann es daher nicht genug tief beklagen, daß bei der Wahl des Rabbiners nicht überall die peinlichste Sorgfalt waltet. Mit einem — wie ich ihn bezeichnete — Ausstattungsrabbiner ist nach keiner Richtung etwas gethan. U Briefe aus Amerika. Von Dr. G. Deutsch, Professor am Hebrew Union College in Cincinnati. II. Kürzlich erzählte mir ein ehemaliger Rabbiner, er sei um 9 Uhr Abends von einem jungen Paare hernnsgetlingelt worden. „Was wünschen Sie?" „Wir wollen verheirathet werden." „Könnte das nicht bis morgen warten?" „Nein! Wir gehen durch und müssen, wenn wir nicht entdeckt werden wollen, in 10 Minuten auf dem Bahnhofe sein." „Haben Sie einen Uicense?" fragt jetzt der Rabbiner. „Hier ist er." „Gut! Wollt Ihr Euch wirklich haben?" Doppelstimmiges „Ja". „So erkläre ich Euch im Namen Gottes als Mann und Frau." Gratulation, Händedruck mit 20-Dollarnote, „Danke, glückliche Reise", und das junge Paar rollt seinem Glück entgegen. Ich bemerke, daß mein Gewährsmann eine sehr glaubwürdige Persönlichkeit ist, der die Kanzel mit dem Komptoir vertauscht hat, trotzdem ihm der selige L. in Mainz streng auf die Seele gebunden hat, sich in Amerika vor böser Gesellschaft in Acht zu nehmen, da dort die Rabbiner, wie man allgemein höre, trepheuen Käse essen. Wenn er aber auch weniger glaubwürdig wäre, bliebe doch die Sache selbst sehr wahrscheinlich. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß eine solche Persönlichkeit, wie der siebzehnjährige Sohn des ehemaligen Staatssekretärs und Präsidentschaftskandidaten James G. Blaine, sich auf diese Weise verheirathet hat, allerdings bald genug wieder geschieden war. Auch ein Sohn des Fürsten Blücher, der kürzlich in Newyork im Elend starb, hat ein jüdisches Mädchen geheirathet, das er wenige Stunden zuvor im Sprechsaal eines Hotels kennen gelernt hatte, und Tags darauf reichte er bei Gericht um Scheidung ein. Natürlich kommt in Folge dessen die Konfession nicht immer in Betracht. Ein Pastor nimmt es wohl auf Treue und Glauben, daß ein Brautpaar, welches ihn um seinen Beistand ersucht, seiner Kirche angehöre. Wenigstens kenne ich eine jüdische Familie mit drei Töchtern, die alle an Christen verheirathet sind, und einer von ihnen erzählte mir auf meine Frage, daß er von einem christlichen Geistlichen, er wisse selbst nicht mehr, ob es ein Baptist oder ein Presbyterianer gewesen sei, verheirathet wurde; nach der Konfession der Braut habe der Geistliche nicht gefragt. Bei Inden, die enger zusammenleben, dürfte das kaum Vorkommen, obwohl der Rabbiner ohne Weiteres voraussetzt, daß ein Paar, welches seine Assistenz beansprucht, der jüdischen Religion angehört. Strenger ist jedenfalls die katholische Kirche, welche das Aufgebot als kirchliche Satzung beibehalten hat, doch giebt es auch unter Katholiken Leute, die es mit dem Heirathen sehr eilig haben und nicht erst die Erfüllung aller Formalitäten abwarten können. Ja, selbst die Einsegnung einer Mischehe wird nicht von dem Versprechen, alle Kinder katholisch zu erziehen, abhängig gemacht. Daß die Juden bei der allgemeinen Lockerung kirchlicher Disziplin weniger widerstandsfähig sind als in Europa, ist sehr natürlich. Am Vorabend des Sukkothfestes gegen 5 Uhr kam ein Pärchen in unser College, um einen Rabbiner zu suchen, der sie in der Eile trauen würde. Nicht minder unceremoniell im Sinn der Orthodoxie ist der Beerdigungsritus. Vorerst denke man sich bei uns die Trauerfeierlichkeiten vor einem Publikum mit unbedecktem Haupt vorgenominen. Ich habe in Gemeinde» gewirkt, die nicht im Ruf standen, orthodox zu sei», und doch bin ich überzeugt, daß eher an Masientanfe als an Entblößung des Hauptes bei einem solchen Anlaß zu denken gewesen wäre. Auch die weißleinenen Todtcngewänder mit allen den minutiösen Borschriften über die Form der Bestattung sind hier vergessen. Sie mögen wohl hier und da Vorkommen, aber sie sind weder obligat, noch auch nur die Regel. Hingegen wird in den Särgen ziemlicher Luxus entfaltet, der uns Europäern schon in dem Gebrauch des harten Holzes erscheint, das hierzulande fast allgemein zu Thüren und Möbelstücken und in den rasch emporwachsenden Städten sogar auch als Trottoir verwendet wird. Der Sarg ist meistens mit einem nach Art eines Kastens verschließbaren Deckel versehen, der vor der Beerdigung geöffnet wird, damit die Anwesenden noch einmal den Tobten sehen können, was hier leichter ist als in Europa, indem die Leiche bis zu ihrer Einsargung ans Eis gelegt wird. Die Beerdigungsceremonien sind ebenso wie die Hochzeitsfeierlichkeiten verschieden, doch kann man im Allgemeinen sagen, daß etwas von dem alten Ritus, wie z. B. das Hazur tomirn beibehalten ist, während haupisächlich die religiöse Feierlichkeit in einer Rede und in einem englischen Gebet mit Kaddisch besteht. Ein Kantor fungirt in diesem Falle ebenso selten als bei einer Trauung. Der Kantor ist in Amerika auf dem Aussterbeetat; wo er vorhanden ist, ist er theils Hilssprediger, indem er die Gebete liest, theils Chordirigent, und es ist in dieser Hinsicht bezeichnend, daß selbst in einem Kantorenverein, der kürzlich in Newyork tagte, von dem Präsidenten Alois Kaiser ein Referat erstattet wurde, in welchem er für den Kantor nur die Besorgung des musikalischen Theiles des Gottesdienstes beansprucht. Das kürzlich herausgegebene Gebetbuch der „Central - Conference of American Rabbis“, das Union Prayer Book, hat weniger hebräisch als der Wisesche Minhag America, und selbst wo das Hebräische vorhanden ist, kann das Englische dafür eintreten, so daß

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