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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-12-11 · Heft 50 (11.12.1891) · p. Seite 590

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 50 (11.12.1891)
Date
1891-12-11
Page
Seite 590 (sequence 2)
Language
German
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brcmd ist ein Führer des rechten Flügels der Partei, deren linken Flügel Herr v. Helldorff-Bedra befehligt. Und dieser Herr v.' Helldorff hat heute vor einem Jahre in einer Wählerversammlung in Flcitow wörtlich und feierlich erklärt: „Ich muß es geradezu für komisch halten, mich für einen Antisemiterr auszuschreien. Man braucht nur einen Blick in die „Kreuzzeitung" und in das „Volk" zu werfen, um zu erkennen, daß ich voll den Antisemiten gehaßt werde, als wäre ich der leibhaftige Gottseibeiuns." Tie beiden erwähnten Abgeordneten gehören dem Parteivorstande an, in dem auch sonst noch die besonneneren Elemente die Oberharrd haben. In der konservativen Presse macht sich gleichfalls eine Opposition gegen die neue Prograrnmforderung geltend. Das „Bromberger Tageblatt" ist mit großer Entschiedenheit dagegen aufgetreterl und die „Nordd. Allg. Ztg." meint, ein solches Bestreberl müßte die Beziehungen der Partei zu den gemüßigten Richtungen völlig verändern. Marl könnte vor Allem die Kartellpolitik nicht mehr fortsetzeu. So dürfte beim auch diesmal der Anstrrrrn der antisemitischen Heißsporne erfolgreich abgeschlagen werden. W i r könnerr die Entwickelung der Sache mit Ruhe ansehen. Als Juden bilden wir eine politische Partei und gehören keiner ausschließlich an. Wenil die konservative Partei sich in der That auf wahrhaft konstitutionelle Grundlagen stellt und auch jeden platonischen Antisemitismus aus ihrer Mitte 311 entfernen vermöchte, so würde sie gewiß viele All- Hänger unter dm Juden findeil, die, wie geschichtlich nachweisbar, voll jeher sich stets 311 den konservativen und staatserhaltenden Elemeitteu gehalten haben. Aber freilich! Zur Liebe kann mau Niemand zwingen; wohl aber faun man von einer Partei, die sich die Stütze des Thrones linb des Altars nennt, die Achtlmg der bestehendell Gesetze und die Anerkennung derReligion oerlaugeu, aus der sie selbst das Beste imb Edelste geschöpft hat, womit sie sich so gern zu schnlücken bereit ist. U Gemeinde und Hochschule. A. B. Berlin, 7. Dezember. Ein Antrag von hoher Bedeutung fiir die Wissenschaft des Judenthums hat die Repräsentantenversammlnng in ihrer jüngsten Sitzung beschäftigt. Die Bersummlnng ist vor die Frage gestellt werden, ob die jüdische Gemeinde zu Berlin bereit ist, der „Lehranstalt für die Wissenschaft des Jiidenthums" ihre Fürsorge in einer so umfassenden Weise zuzuwenden, daß diese Anstalt in finanzieller Hinsicht für alle Zukunft einen sicheren Bode» gewinnt. Das Interesse, welches weite Kreise dieser Frage entgegenbringcn, erhebt dieselbe zu einer allgemeine», und legt uns die Pflicht auf, die Gründe für und gegen die beabsichtigte Umgestaltung zum Gegenstände unserer Betrachtung zu machen, umsomehr, als eine endgiltige Enscheidung seitens der Versammlung noch nicht getroffen worden ist. Der Etat der Lehranstalt betrug im letzten Rechnungsjahres und 15,000 M.; hiervon wurden 5000 M. durch die Zinsen der der Anstalt gehörigen Kapitals, der Rest durch Beiträge von Mitgliedern (0500 M.) und einmalige Schenkungeir (3000 M.) gedeckt. Seitens d s Vorstandes der jüdischen Gemeinde stellte man, um die Summe der laufenden Beiträge bis zu einem dem jetzigen Bedürfnisse entjprechenden Betrage zu erhöhen, den Antrag, der Anstalt einen tü hr l i ch e n Z u sch u ß v o n 3000 M a r k zu gewähren. Herr Justizrath Mako wer, dessen Fürsorge für die Lehranstalt den betheiligten Kreisen bestens bekannt ist, hat nun beantragt, diesen Zuschuß abzulehnen, dagegen — vorbehaltlich der Zustimmung der Generalversammlung und der Regierung — zu beschließen, unter Uebernahme des gesammten Vermögens der Lehranstalt diese als ein Gemeinde-Institut zu übernehmen und zu vermal t c 11. Die Begründung des Antrags, soweit sie schriftlich dem Antrag beigegeben war, beschränkte sich nur auf wenige Gesichtspunkte. Sie führte hauptsächlich den Nachweis, daß die Belastung, welche der Gemeinde erwachsen würde, eine verhältnißmäßig geringe sein würde. Wir glauben diesen Punkt nicht besonders betonen zu müssen, da wir der Ueberzeugung sind, daß, wenn die Repräsentantenversammlnng einmal den Werth des Makower'schen Antrages nach seinem volle» Umfange würdigt und sich im Prinzip zu seinem Vorschlag erklärt, die Geldfrage eine untergeordnete ist. Handelt es sich ja um der hältnißmäßig unbedeutende Summen, zumal anzunehmen ist, daß durch die Neugestaltung die Beiträge der Privaten eher wachsen als fallen werden. Sollte aber wirklich Jemand glauben, daß der Betrag von 5- bis 10,000 M. jährlich als Zuschuß für die Lehranstalt ein zu hoher sei, so sei auf das Beispiel Wiens verwiesen. Diese Gemeinde hat'für das dortige Rabbinerseminar, obwohl es sich erst uni eine» Zukunfrsplan handelt, und obwohl durch private Schenkungen dafinanzielle Bedürfniß gedeckt ist, lediglich um einer Ehrenpflicht zu genügen, einen weit höheren Jahresbeitrag zugesicherll Wichtiger sind die Fragen: liegt die Maßregel der Uebernahme der Lehranstalt im sachlichen Interesse der Gemeinde sowohl, wie der Anstalt, wie endlich der Wiffenschaft. Wir glauben, alle diese Fragen bejahen zu dürfen. Zunächst springt die Analogie mit der Lehrerbildungsanstalt, welche gleichfalls ein Gemeindeinstitnt ist, in die Augen. Alle die Gründe, welche einst zur Errichtung dieses Institutes an? Gemeindemitteln maßgebend waren, sind auch auf den vorliegende» Fall anzuwenden. Mit Recht sagen die Motive: „Die Gemeinde braucht eine erhöhte Zahl von Rabbinern, Predigern und Religionslehrern, und hat an der Art ihrer Ausbildung ein Interesse." Auch dem Gedanken ist beizupflichten, daß es eine ehrende Aufgabe für die Großgemeinde sei, die Ausbildung von Seelsorgern für die kleineren Gemeinden in die Hand zu nehmen. Gegen die Uebernahme der Anstalt konnte allerdings die Befürchtung ins Feld geführt werden, es würde nunmehr die Gemeinde für den dogmatischen Inhalt der in der Lehranstalt gehaltenen Vorträge verantwortlich werden, und dadurch — bei den bekannten Gegensätzen — bei einigen seiner Mitglieder Mißfallen erregen. Das würde allerdings zutreffen, wenn die Lehranstalt - nach Analogie ähnlicher Anstalten — sich in den Dienst einer religiösen Parteirichtung gestellt und seinen Hörern in dogmatischer Beziehung jemals einen Zwang auferlcgt hätte. Nichts von dem ist der Fall. Ein einziges Grundprinzip hat die Anstalt von jeher hoch gehalten, das der unbedingten Wissenschaftlichkeit, und wie weit entfernt die Hochschule von einseitiger Parteitendenz ist, davon zeugt ein Blick auf die Lehrerschaft, welche aus Männern der verschiedensten religiösen Richtungen besteht. Thatsächlich haben auch die Hörer, welche die Anstalt entlassen hat, in Gemeinden jeder Färbung, je nach ihrer individuellen Anschauung, Anstellung gefunden; selbst ein altorthodoxer Rabbinatssitz in Ungarn ist von einem ehemaligen Zögling der Hochschule bekleidet. Hiermit widerlegt sich auch' zugleich das entgegengesetzte Bedenken, ob nicht etwa die Unabhängigkeit.der Lehre durch die jeweilig in der Genieinde herrschende Parteiströmung leiden würde. Gegen diese Furcht spricht die hohe Achtung, welche von Jahrhunderten her dem Juden vor der Freiheit der Wissenschaft eingeprägt ist, jene Achtung, welcher auch der vorliegende Antrag entsprungen ist. Wenn aber finanzielle Abhängigkeit auch eine geistige in sich schließen sollte, dann würde der jetzige Zustand, in welchem die Leitung der Lehranstalt einen von den beitragenden Mitgliedern gewählten Kuratorium übertragen isfi

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