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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-12-04 · Heft 49 (4.12.1891) · p. Seite 587

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 49 (4.12.1891)
Date
1891-12-04
Page
Seite 587 (sequence 11)
Language
German
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587 „Ist es wahr, daß Du Dich in der Türkei zum Islam bekanntest?" fragte Turski weiter. ’ „Ja," antwortete Frank. „Ist es wahr, daß Du die Lehre von der Dreieinigkeit gepredigt?" „Ja." erwiederte Frank. „Was verstehst Du unter der heiligen Dreieinigkeit?" Frank blieb stumm. „Antworte mir!" Frank schwieg immer noch. „Antworte, Jude, was verstehst Du unter der Trinität?" „Ach, Herr," antwortete Frank, „ich verstehe gar nichts davon, ich bin ein ganz ungelehrter Mensch!" Der Betrüger fand es der Inquisition gegenüber mit einem Male für geeignet, die Miene des Einfältigen anzunehmen, und er hatte richtig heraus gefunden, daß er sich dabei am besten befand. Mußte er auch seine Lügen und Betrügereien zugeben, so überhob ihn der von ihm beliebte Wechsel der Maske der Nothwendigkeit, die Motive seines Handelns allerwärts zu rechtfertigen. Wenn man ihn fragte, warum er sich für den Messias ausgegeben, so brauchte er nicht einzugestehen, daß er lediglich die Rolle des Messias gespielt habe, um die Taschen der Juden zu leeren, und daß es sich um raffinirte Gaunereien und Schelmereien handelte, welche nur das abgefeimteste Spitzbubengenie erdenken konnte. Es blieb immer noch die Möglichkeit, ihn für einen Menschen zu halte», der ähnlich wie Muhammed, halb Schwärmer und halb Betrüger, wirklich geglaubt hatte, eine neue, die Welt erlösende Lehre gefunden haben. Er hatte durch seine Taktik wenigstens einen gewissen Schein für sich gerettet, welcher zwar nicht viel werth war , aber immer noch gut genug, eine Art von Mitleid für ihn zu erwecken. Auch nach einer anderen Richtung hin nahm die Untersuchung später einen für ihn vechältnißmäßig günstigen Verlauf. Neben der ihm zur Last gelegten Gotteslästerung und Ketzerei war gegen ihn die Klage wegen Hoch- und Landesverraths erhoben worden. In dieser Beziehung ergab die Beweisaufnahme nur geringe Resultate. Ein unter den Papieren Franks gefundener Brief * der Kaiserin Katharina II. war nur kurz und vieldeutig. Es hieß darin: „Sie werden die Ihnen zugestellte Summe von 20,000 Dukaten in meinem Sinne und nach Ihnen mündlich ertheilten Instruktionen verwenden. Gerne werden Ihnen die polnischen Großen, die des Geldes sehr bedürfen, willfährig sein. Rechnen Sie auf die Dankbarkeit Ihrer Katharina." Ebenso verhielt es sich mit den Briefen Potemkins, aus welchen sich nur ergab, daß Frank wiederholt bedeutende Summen aus der kaiserlichen Kabinetskasse empfangen hatte. Es erschien in hohem Grade wahrscheinlich, daß er dieselben zu landesverrätherischen Zwecken verwandt hatte, und daß er sie zu solchen Zwecken verwenden sollte, aber ein bestimmter Nachweis war in dieser Beziehung nicht gelungen Es war zwar erwiesen, daß Frank mit mehreren polnischen Großen in Verbindung stand, aber die Stellung derselben war durch ihre Familienverbindungen zu einflußreich und mächtig, als daß es möglich gewesen wäre, über die politischen Pläne Frank ausreichendes Licht zu verbreiten. Dennoch hatte das heilige Offizium in hinreichendem Maße die Ueberzeugung gewonnen, daß hier eine exemplarische Strafe Platz zu greifen habe, und verurtheilte Jankietv Leibowicz, genannt Frenk oder Frank, zum Feuertode. Fünf feiner Genossen, darunter Salomon Schar, wurden zu zwanzigjährigem schweren Kerker ver- Mheilt, andere Mitschuldige erhielten je nach dem Grad ihrer Schuld größere oder geringere Strafen zugemessen. Der ganze Prozeß erregte in hohem Grade die öffentliche Aufmerksamkeit. Nicht nur wegen der Betrügereien Franks, sondern auch darum, weil die in Polen ungemein zahlreiche jüdische Bevölkerung auf das Ernsteste von demselben berührt wurde. Man fragte sich daher auch im Rath der Krone, ob nicht überhaupt Gesetze gegen die Juden zu erlassen und diese etwa aus de» Grenzen des Königreichs zu verbannen seien. Zugleich wurde dem Könige das über Frank ausgesprochene Todesurtheil zur Bestätigung vorgelegt. Stanislaus August nahm die Sache sehr ernst. Ehe er sich für irgend etwas entschied, beschloß er, die Meinung unterrichteter, ruhig denkender Männer zu hören, um danach seine Entscheidung zu treffen. Er berief den Großoffizial Turski zu sich, der sein volles Vertrauen besaß und bezüglich dessen Rechtlichkeit der Gesinnung keinerlei Zweifel obwalten konnte. Allein der König wollte die Frage von zwei verschiedenen Seiten beleuchtet sehen. Es war vorauszusehen, daß Turski in erster Lienie als christlicher Geistlicher über die Judensrage urtheilen würde. Der König wünschte daher auch ein jüdisches Urtheil zu vernehmen. Damals lebte in Warschau ein alter, ehrwürdiger jüdischer Gelehrter, Rabbi Joachim Landau. Er war deutscher Herkunft. Es konnte ein sehr gemäßigtes objektives Urtheil bei ihm vorausgesetzt werden. Dem Rabbiner ging eine Einladung des Königs zu, sich bei ihm zum Zwecke einer Besprechung einznfinden. Auch Turski hatte Stanislaus August zu sich beschieden. Der Groß-Offizial war schon bei dem Könige anwesend, als Landau erschien. Es war ein kleines Männchen von vieler Beweglichkeit, lebhaften, intelligenten Gesichtszügen und eigenthümlichen, nicht angelernten, sondern von der Natur ererbten, gewinnenden Umgangsformell. Trotz seiner seltenen Gelehrsamkeit hatte er nie vergessen, daß die Bescheidenheit den Gelehrten nur noch oerehrungswürdiger erscheinen läßt, lind es unterschied ihn dieses vortheilhaft von jenen prahlerischen, aufgeblasenen von Dünkel erfüllten Zunftgelehrten, welchen man in Polen vielfach begegnete. Landau war ein bedeutender Sprachforscher. Er kannte nicht nur die alten und die inodernen europäischen Sprachen, sondern er hatte sich auch das Arabische zu eigen gemacht. Als in einem der letzten Kriege Rußlands mit der Türkei flüchtige Türken in Polen eine Zuflucht suchten und dort schwer erkrankt darniederlagen, war es Landau, der die Kranken in den Hospitälern aufsuchte und tröstete, ihneir die vom mnhainmedanischen Ritus vorgeschriebenen Gebete vorsprach und einzelne Suren des Korans vorlas. Dieses war ein entschiedener Beweis seiner toleranten und edlen Gesinnung. Landau sagte sich, ich handele hier als Diener der Religion. Diese Leute sind in ihrer Religion glücklich, sie sind überzeugt, daß sie das Paradies erwerben, wenn sie die Vorschriften des Propheten erfüllen, es ist folglich das Naturgemäßeste, wenn ich sie bei ihrem Glauben lasse, denn meine Religion vermag ihnen keinen Trost zu spenden, im Gegentheil, sie hassen und verabscheuen dieselbe. Mir kommt es iii erster Linie daraus an, das Gewissen dieser Unglücklichen zu beruhigen, ich muß daher den Weg wählen, auf welchem ich diesen Zweck am kürzesten erreiche. So war der Manii, den der König zu sich berufen hatte, um sein Urtheil zu hören. Landau verbeugte sich tief vor dem König und verneigte sich leicht und verbindlich gegen Turski. Auf Einladung Stanislaus Augusts nähmen die Vertreter beider Religionen auf Sesseln vor dem Könige Platz. „Nun Rabbi," fragte der König huldvoll, „was würden Sie in meinem Falle thnn. Frank ist zum Fenertode verurtheilt und sein Urtheil liegt mir zur Bestätigung vor." „Majestät halten es zu Gnaden," sprach der Rabbiner, „ich würde ihn lausen lassen, wrnigslcns ließ ich ihn nicht verbrennen.

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