Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1891)
- Date
- 1891-12-04
- Page
- Seite 585 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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585 müssen nach verschiedenen Richtungen unsere Fäden spinnen. Diejenigen, welche durch Informationen zu anderen Zielen gelangt sind, sollen ihre Hebel anderswo ansehen. Wir aber wollen in Brasilier: arbeiten, um da unseren Glaubensgeirossen ein Asyl zu schaffen. Lasserr Sie mich mit einenr Wunsche schließen, der hoffentlich fein pium desiderium bleiben wird. Wir haberr ein Gebiet betreten, auf welchem sich die Gegensätze unendlich scharf gestaltet haben. Möge nur ein Wetteifer unter uns sein: wer das Meiste dafür leistet, daß jenen Unglücklichen geholfen wird. Urrd glaubt Jemand, daß der Andere auf keinem ganz vollkomnren richtigen Wege ist, dann sage er es. Aber er sei nicht unduldsam, geschweige derrn gehässig gegen die fremde Ueberzeugung. „In omnibus cliaritas!“ U Mozart und die Juden. Von Carola Belmonte. Aul 5. Dezember werden es hundert Jahre sein, daß Wolfgang Amadeus Mozart nach Vollendung seines großen Requiems einer heftige» Krankheit erlegen ist. Die große Musikgemeinde der gebildeten Welt rüstet sich, diesen Todestag des unsterblicheil Meisters würdig zu feiern — da kann auch das Judenthum nicht Zurückbleiben, dessen Bekenner jederzeit, auch in den trübsten Tagen des Druckes und der Verfolgung, begeisterte Verehrer der Musik waren, und die, als die Sonne der Freiheit ihnen zu leuchten begonnen, auch zu den eifrigsten und freudigsten Pflegern der Musik Mozarts sich gesellt haben. Mozart war bei den Inden stets populärer als Haydn und Beethoven. Es wäre eine interesiante psychologische Untersuchung, den Ursachen dieser Bevorzugung nachzugeheu. Aber nicht davon will ich heute reden, sondern von den persönlichen Beziehungen, die der große Komponist zu den Juden hatte. Diese persönlichen Beziehungen beginnen schon in frühester Jugend, lind zwar bei einem sehr merkwürdigen Anlaß. Die Kaiserin Maria Theresia hatte sich zu Anfang ihrer Regierungszeit an die Gubernien ihrer Kronlünder mit der folgenden Allfrage gewendet, die auch an sich für die Geschichte der Inden von hohem Interesse ist, nild die ich deshalb im Wortlaut citire: „Nachdem sich bisher» sonderheitlich in Unserem Erb-Königreiche Böheim und Markgrafthum Mähren verschiedene Fälle• ereignet, daß unmündige Judenkinder ihren Eltern, von denen Christen, aus einem übertriebenen Religions-Eyfer, oder anderen Absichten entzhogen, und entweder selbst getalifet oder der Geistlichkeit zu solchein Ende zugeführet — hierwieder aber von denen Unseren landesfürstlichen Schlitz geuüffenden Judenschaften mehrfühige Klagen geführet und um Gnädigste Abhilfe gebethen worden. — So haben Wir auf den Uns Hierowegen beschehenen gehorsamsten Vortrag, nach der Sachen Reiflichen erwägung mit Rücksicht deren diesfalls ergangenen Päpstlichen Constitutionen folgende Maas- Reguln zur genauen Beobachtung festgesetzet, daß fürohin Primo: Allen und jeden Unseren Christlichen Landes Jmwohnern und besonders denen Hebammen alles Ernstes und nach Beschaffenen Umständen unter gemessener Strafe hiermit Verbothen fein solle, ein unmündiges mit nicht genügsamer Vernunft Begabtes Juden Kindt heimlich zu entführen, und wider den Willen seiner Eltern, Vormünder und Gerhaben zu taufen, wobey Wir Jedoch nachstehende zwey Casus ausgenohmen wiffen wollen, daß nemlich ein dergleichen unmündiges Inden-Kindt, wenn selbstes entweder in der äußersten Lebens Gefahr sich befünde und nicht Anders, als der gewiess erfolgende Todt Vorzusehen, oder dasselbe, von seinen Eltern und Vormünderir Verlassen rmd Verstosscn wäre, mithin die Vätterlich- oder Vormundschaftliche Gewalt über solches aufhöretc, alsdann in dem Ersteren Fall von der Christlichen Hebannne nach den, Ansspruch der Heiligen Congrcgation de anno 1678 gahr wohl gctaufct werden könne, in dem andern Fall aber, das Verstoffene oder Verlassene Inden Kindt denen ordentlichen Seelsorgern übergeben — von diesen getaufet, und sodann in der Christlichen Lehre unterrichtet werden solle. — Sollte aber ein Jliden-Kindt die nachher bestinnnende aunos ckiserstionis bereits erreicht haben und zlvieschen dem Glitten und Böffen zu Urtheilen im Standte seyn, mithin getauft zu werden Verlangen, so ist kein Anstand zu machen, ein solches Kindt nach erlangter genügsamer Instruction der Christ-Catolischen Glaubenslehre, ohne Einwilligung der Eltern durch die Heilige Tauf der Kirche einzuverleiben." Wann aber und zu welchem Zeitpunkte ein Kind diese annos discretionis erreicht habe — und man ein solches ungestraft taufen könne, nm dies nun genau festzustellen, hatte sich die Kaiserin an die Gubernien gewendet, damit diese das Gutachten der Bischöfe von Prag, Olmütz und Breslau hören und höheren Orts unterbreiten könnten. Von besonderem Jn'ereffe für unser Thema ist nun die Art, wie das böhmische Gubernium diese Angelegenheit erledigt hat. Darüber giebt uns der verdienstvolle Historiker G. Wolf in seinem 1863 erschienenen Buche: „Jndentaufen" höchst interessante geschichtliche Daten, deneir wir den Passus cntnchmen, welcher in dem Gutachten der böhmischen Kanzlei enthalten lvar, und der sich speziell auf Wolfgang Amadeus Mozart bezieht: „Die Juris Koiisultcn Nalta und Bnrsatus meinen das 12. Jahr, Pabst Benedikt und andere Schriftgelehrten das 7. Jahr. Es konnte daher statuirt werden, daß vor Erfüllung des 7. Jahres kein Kind pro »8» rationis capaci gehalten, nach dem 12. Jahr aber auch allemal für veriiünftig angesehen werde, „lvie man dann erst in den abgewichenen Jahren gewisse von I. gebürtige Kinder unter dem 7. I. ihres Alters in der Welt hernmgeführt, welche in der Musik so erfahren gelvesen, daß sie selbst komponieret haben, wozu mehr als ein Judicium discretionum erfordert wird." In jenem zarten Kindesalter schon hatte Wolfgang Mozart, denn nur e r kann hier gemeint sein, wie man sieht, Beziehungen zllm Judenthume, und sein Name wurde, obwohl in seltsamer Weise, sogar mit einem Religivnsstreit in Verbindung gebracht, von dem sich das arglose Gemüth des Wlniderknaben wohl gar nichts träumeil ließ, sonst hätte er wohl nicht gezögert, in seiner kindlich heitern Weise sich darüber auszusprcchen; ja es ist sehr zu bedauern, daß uns die Ansicht des kleinen Wolfgang übepdie damalige Judenfrage nicht überliefert wurde, sicher ist nur, daß diese Antwort gailz in dem Sinne des später so edlen und großherzigen Menschen erfolgt wäre. Denn sowie Mozart sich stets durch ein gläubig frommes Gemüth anszeichnete, so war er auch während seines ganzen Lebens voll der weitgehendsten Toleranz gegen die Bekenner anderer Religionen. Er verehrte Gott und liebte es, wenn andere Menschen gleichfalls einen frommen Sinn bezeigten. „Nach Gott kommt gleich der Papa!" sagte ec schon als sechsjähriges Kind und sein kindlicher Sinn umfaßte mit gleicher Liebe Gott und die geliebte» Eltern. . Aber noch ein zweitesmal sollte Mozarts Name mit der Taufe eines Judenkindes in Verbindung gebracht werden, und hier ebenso wie das erstemal ahnte der Knabe nicht, in welcher Beziehung er zu einem Religionsstreite stehen sollte. Es war in London. Vater Mozart hatte mit seinen beiden Kindern Wolfgang und Nannerl schon in den meisten Hauptstädten des Kontillents Konzerte gegeben, und namentlich lvar es das noch nie dageivescne Genie des kleinen Wolfgang, das die Welt in namenloses Staunen versetzte; es - ist bekannt, mit lvelchcr Auszeichnung man den Wunderknaben an den Höfen von Wien und Paris alif-