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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-11-13 · Heft 46 (13.11.1891) · p. Seite 545

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 46 (13.11.1891)
Date
1891-11-13
Page
Seite 545 (sequence 5)
Language
German
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WWWMWWWW 545 - HÄen dieses werthvolle Scepter, das besser als Roß und Reisige einem Volke Dauer und Bestand verleiht, uns von dem Jndifferentismus aus der Hand winden lassen. Daher wird unsere Jugend uns immer mehr entfremdet, daher Lauheit und Gleichgiltigkeit, die Kälte und das frostige Phlegma gegen das angestammte Erbe, das man wie eine Bürde durch das Leben schleppt, ohne es seinem kostbaren Inhalte nach zu kennen. Mit jedem Jahre werden jene Elemente innerhalb unserer Glaubensgenoffenschaft zahlreicher, die nur noch nach Geburt und Namen Juden sind, bei deren Erziehung man der Religion mit gefliffentlicher Scheu weit aus dem Wege ging. Wie soll das enden, fragen wir, mit beherztem Blicke in die Zukunft sehend, wenn das ehemals mit heißer Gluth dem Judenthum schlagende Herz mit immer dickerer Eisesdecke sich umgiebt, wenn der noch gliminende Funke von dem unheimlichen Froste auch noch ertödtet wird? Was muß geschehen, den ersterbenden Funken zu heller Flamme wieder anzufachen? Wir können darauf nur erwiedern, daß die Schule wieder unser werden muß, denn aus der Schule fließt das Leben, auch das religiöse. Wessen Pflicht ist es nun, der jüdischen Religionsschule jene Macht zu verschaffen, daß sie diese Aufgabe bewältigen kann? Man sollte meinen, daß die Antwort nicht zweifelhaft sein könne, und doch sieht man die jüdischen Gemeinden in sorgloser Ruhe und Beschaulichkeit dem um sich greifenden religiösen Verfall unthätig zuschauen, als ob die Entfremdung und die Gleichgiltigkeit nicht eine schwere Gefahr für die gemeindlichen Interessen wäre. Die Gemeinden müssen zur Einsicht kommen, daß in der schlichten Schulstube die tiefen Wurzeln ihrer Kraft ruhen, und daß ihr Geschick unauflöslich mit dem Gedeihen oder dem Verfall dieser Institution verknüpft ist. Die sträfliche Nachlässigkeit auf dem Gebiete des Religionsschulwesens läßt sich durch die ungleichartige Behandlung der verschiedenen Konfessionen, die der garantirten Parität so wenig entspricht, einigermaßen erklären. Die mächtigen herrschenden Religionen loerden vom Staate bevormundet, er nimmt ihnen die Last und Sorge für den religiösen Unterricht in väterlich fürsorglicher Weise aus der Hand, und auch bei uns sind einige kleine unscheinbare Ansätze zur Verstaatlichung des Religionsunterrichts vorhanden, die aber in ihrer Mangelhaftigkeit mehr schaden als nützen. Auf die hiesige Gemeinde z. B. mag das Zugeständniß einiger ungenügender Religionsstunden in verschiedenen Schulen in solchen« Sinne gelvirkt haben. Man fühlte sich von der verantwortlichen Schullast erleichtert und ergab sich einer sehr unzeitgemäßen Vertrauensseligkeit. Es ist nicht ganz und nicht halb, nicht Fisch und nicht Fleisch, was «inseren Kindern in den öffentlichen Schulen als Religionsunterricht geboten wird, ganz abgesehen davon, daß die meisten Eltern eben in der Ueberzeugung von der Unzulänglichkeit dieser Brocken ihre Kinder an der Stunde gar nicht theilnehmen lassen. Gerade der Ausnahmezustand völlig freier Bewegung, die jedem Einzelnen in unserer Mitte gewährt wird, ist es, der hier mit seinen Konsequenzen schädlich wirkt. Der Religionsunterrichtszwang, wenn auch nur in den Grenzen, wie er für die anderen Konfessionen besteht — näinlich mit der Entbindung von demselben bei Nachweis anderweitigen Unterrichts — wäre auch für uns ein Segen. Freilich ist nicht zu erwarten, daß die staatlichen Schulbehörden uns mit dem gleichen Maße wie die anderen Landeskinder messen und auch die jüdische Religionsschule unter ihre mächtigen Schwingen nehmen werden. Der Schulzlvang, so gerecht er in der augedeuteten Einschränkung auch ist und so sehr er dabei auch den weitgehendsten Forderungen der Gewissensfreiheit genügt, wird uns gewiß nicht eingeräumt werden. Was ist nun, besonders in den großen Geineinden, zu thun? Wir nlöchte«« rathen, den Schulzwang nachzuahmen und ihn zu einem inoralischen Pressionsmittel zu erheben. Ebenso wichtig wie die Erhebung der Gemeindesteuern und noch wichtiger ist es, darüber Zu wachen, daß jedes schulpflichtige Kind mit dem Geiste der jüdischen Lehre erfüllt wird. Wie die Saumseligen in der Steuerentrichtung zur Erfüllung ihrer Mitgliedpflichten «inablässig gemahnt, so sollten alle diejenigen, die den zu den Elternpflichten gehörenden Religionsunterricht vernachlässigen, zur Einschulung ihrer Kinder von Semester zu Seinester aufgefordert werden, während man um eine Rückäußerung bitten könnte, wenn die Kiirder etwa Privatunterricht genießen sollten. So wäre der Gemeinde eine sorgfältige Kontrole über die in Zukunft verfügbaren Truppen erinöglicht. Ein Jude, der ohne irgend wie geartete religiöse Unterweisung aufgewachsen ist, kann unmöglich ein gutes Gemeindemitglied werden, auf dessen thätige Mitwirkung die Gerneinde rechnen könnte. Die Aufwendungen für das Religionsschulwesen kominen also nicht zuletzt der Gemeinde selbst zu gute, und nur kurzsichtige Sparsamkeit wird Abstriche am Schuletat machen. Das Judenthum kan«: Niemand bei der Arbeit u«n die Verwirklichung seiner Ideale entbehren und nicht nur als vornehme Pflicht, sondern auch als ein vornehmes Recht sollten es seine bestellten Hüter und Wächter betrachten, die Vererbung des edelsten Gutes auf künftige Geschlechter verinitteln zu dürfen. Nicht mächtige Fürsten, nicht gewaltige Staatengebilde, keine seelenbeherrschende allinächtige Hierarchie leisten Gewähr für der« Bestand des Judenthums, sondern aus der Schule, diesem Boden geistiger und sittlicher Aussaat, sprießt unser Heil hervor, Die jüdische Gemeinde ist die Erbin der Schule; der letztem Gedeihen gestattet cinen Rückschluß auf die Zustände in der ersteren. Wo beide Interessen so innig mit einander verwachsen sind, da dürfen sie sich auch nicht gleichgilfla zu einander verhalten, soirderir müffen sich kräftig zu fördern trachten. Die Gemeinde hat eine alle chulpflichtigen Kinder umfassende Liste zu führen und allen Eltern von, sagen wir, ins achte Lebensjahr tretenden Knaben und Mädchen ein die Aufforderung zur Anmeldung in die Nächstliegende Religionschule enthaltendes Cirkular so lange ins Haus zu schicken, bis die Aufnahine erfolgt ist. Dieser sanfte moralische Druck dürfte nur elten seine Wirkung verfehlen. Manche kleine Gemeirrden wissen sich durch solche Rührigkeit in ihrem Machtbereiche dauerird volle Schrilklassen zu erhalten. Die große Muttergemeinde, mit lveit mehr Autorität ausgerüstet, dürfte bei Entfaltung solch rührigen Strebens noch viel günstigere Erfahrungen machen. Wo so wichtige Dinge auf dem Spiele stehen, inuß nrit der Politik ruhigen und kühlen Zuschauens endlich gebrochen und kräftig Hand ans Werk gelegt werden. Inmitten des gemeindebehördlichen Wirkens muß fürder das Religionsschulwesen einen breitem Raum einnehmen, ja, dieses Ressort sollte die Sonne bilden, um die alle anderen Verwaltungszweige sich drehen. Denn Schule und Gemeinde verhalten sich wie Wurzel und Baum. Wo die Wurzel dünn uud klein, da kann kein breiter, fester Stanrm in die Höhe streben. Man blicke nur auf die Stadtbehörde, die ein nachahmrrngswerthes Vorbild in dein Ausbau des Schulwesens ist, wie sie mit von Jahr zu Jahr gesteigerten Opfern bestrebt ist, diesem Lieblingskinde der Verwaltung diejeirige Höhe anzuweisen, die es bei seiner immensen Bedeutung beanspruchen darf. Der Schill-Etat in den großen jüdischen Geineinden — ich habe Berlin vor Augen — steht nicht in dem rechten Verhältniß zum großen Ganzen. Soll den verheerenden Verwüstungen der hundert-

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