Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1891)
- Date
- 1891-11-06
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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ihnen das Unglück, das die Kaiserin tu ihrer neuerbauten Villa in Corfn ein Denkmal Heinrich Heines anfslellen läßt. — Vom Allgemeinen zum Speziellen übergehend will, ich bemerken, daß hier nicht wie sonst die Ergänzungswahlen iu den Vorstand im Monat November stattfinden werden. Mit Rücksicht auf beu Umstand, daß bis zum 1. Juni 1892 die jüdischen Gemeinden in beu Vororten mit der Hauptgemeinde in Wien vereint sein werden, finden die Wahlen später statt. — Das neue Programm für den Religionsunterricht in Volks- und Bürgerschulen, nach welchen' die Bibel relpective der Pentateuch in der Ursprache gelehrt wird (selbstverständlich blos seleeta), wurde vom Landschutrath geitehmigend zur Kenntniß genommen und wird jetzt in Wirksamkeit treten. — Wie ich höre, sind, die Geldmittel zur Errichtitug einer Rabbinerschule vorhanden. Von Privaten spendeten: Baron Rothschild Ft. 100,000, die beiden Brüder Ritter v. Gutman und Baron Königswarter je Fl. 50,000. Dänemark« * Kopenhagen, 25. Oktober. Ge org Braitdes feierte heute sein 25jähriges Schriftstellerjubiläum. Doch gestaltete sich dies fast mehr zu einem Huldigungsfeste für den Vorkämpfer geistiger Freiheit und Entwickelung in Dänemark als zu einem Jubiläumsfeste. Alles, was Dänemark an geistigen Größen aufztlweisen hat, hatte sich zu einem Festbankett um Brandes geschaart, von dem man mit Recht sagen kann, daß er bahnbrechend für das geistige Leben des gattzen skandinavischen Nordens gewirkt hat und auch heute noch in gleich rüstiger Frische und mit aller Schärfe feine Ideen entwickelt. Eine Unzahl von Drahtmeldungen und Glückwunschschreibett war eingetroffen, darunter von Jbsetl, Björtisterne, Kjelland n. s. w. Den Glanzpunkt des Banketts bildete die Rede Brandes', in tvelcher er mit Beziehung auf feilt Streben äußerte: „Mein Traum von meiner Jugend an war, daß itt Dänemark trotz seiner engen Grenzett ein Geistesleben so frei ltiib so reich wie in Europas hervorj ragendsten Ländern entstehen müsse. Sv klein dies Volk ist, so reich; ist es von Natur ans begabt und befähigt. Die alte Erziehungsmethode! hatte die Fähigkeiten verdorren lassen und sie nnfruchtbar gemacht. Ich war der Meittitng, es würde nur einer Befruchtuttg bedürfen, ttnt einen wahren Blumenflor erstehen zu lasten." Den Beschluß des großartigen j Festes bildete ein großartiger Fackelzug. an welchem sich Stttdenten, > Künstler, Bttchdrucker mit ihrer Fahne, sowie zahlreiche Arbeiter be-; theiliglen.! Großbritannien. ~ London, im Oktober. Der Oberrabbiner Herr Dr. H. Adler hat vor Kurzem eine Entscheidunggetroffen, die auch für wettere Kreise nicht ohne Interesse sein dürfte. Eitle Dame, die durch ihre Stellung 1 und ihr langjähriges wohlthätiges Wirken allgemein bekannt und geachtet war. hatte in ihrem letzten Willen verfügt, daß ihr Leichnam ver- > brannt werden solle. Die Hittterbliebetten wolltett trotz der von Seiten des Oberrabbiners gemachten Vorstelltlttgen den Wunsch der Ver-; storbenen nasführen und wandten sich an die geistliche Oberbehörde mit i dem -Ersuchen, ihnen zu gestatten, die Asche der Verbranttten auf dem jüdischen Friedhof beizusetzen. Hierauf erfolgte ein Schreiben des Herrn Dr. Adler, das zwar für die Wahrung der altherköntmlichen religiösen Vorschrift eintritt, aber zugleich in toleranter Weife den vorliegendell Fall erledigt. Wir geben dasselbe seinem Hauptinhalt nach in wortgetreuer Uebersetzung wieder: „Londott, September 27, 5651. Sehr werther Herr Dr. Davis! Empfangen Sie nochmals die Versicherung meiner herzlichsten Thetlnahme für Sie mtd die Jhrett an dent unersetzlichen Verlust, den Sie durch das Hinscheidett Ihrer geliebten Gattitt erlitten haben. ... Ich bedaure sehr, von Jhnett zu erfahren, daß trotz der Gründe, welche ich Ihnen bei unserer jüngsten Zusammenkunft darlegte, Sie es für Ihre Pflicht haltet!, den Wunsch Ihrer Hingeschiedenen Gattitt zu erfüllen, ihren Leichnam dem Verbrennungs-! Prozeß zu unterwerfen. Wiederum möchte ich es Ihnen ans Herz legen,! daß, wenn wir auch verpflichtet sind, die Wünsche unserer Verstorbeneti! gewissenhaft anszuführen, es doch ausdrücklich festgestellt ist, daß diese Wünsche nicht im Widerspruch mit unseren religiösen Vorschriften steheit dürfen. Das ist unzweifelhaft mit der Leichen-Verbrennung der Fall. Mein Vater, seligen Attdenkens, schrieb an den Präsidenten der vereinigten Synagogen am 8. November 1887 folgende Worte: „Das jüdische Gesetz sowohl wie Herkommen erfordern das Begraben der! Leichname und betrachten das Verbrennen zu Asche als unwürdig ttnb I als eine Beschimpfung." Es würde demttach eine Thai treuester Liebe! gegen die fein, welche Sie beklagen, wenn Sie ihrer Weisung in dieser! Beziehung nicht folgen würden. Ich möchte Sie daran erinnern, daß in so vielen Fällen die Hoffnung und der Wunsch, auf einem jüdischen Begräbnißplatz begraben zu werden, noch das einzige letzte Band ist, welches den Israeliten mit seinen Glaubensbrüdern verknüpft. Wenn Verbrennung an die Stelle des Begräbnisses treten sollte, so liegt die Gefahr nur allzu nahe, daß auch dieses Band zerrissen wird. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß, wenn mir die Gelegenheit geboten worden wäre, diese Gründe Ihrer verstorbenen Gemahlin vorzufnhren, sie mir tiefem religiösen Gentüthe ihre Anweisung zurückgezogen haben würde. Sie theilen mir zu meiner tiefen Betrübniß mit, daß trotz dieser Erwägungen Sie und Ihre Familienmitglieder auf Ausführung der gegebenen Weisung beharren und bitten um meine Erlaubniß, daß nach der Verbrennung die Asche auf unserem Begräbnißplatz beigesetzt werde". Ich habe, itt Verbindung mit den Mitgliedern des Beth Din, dieses Verlangen in ernste Erwägung gezogen. Wir theilen die Ansicht, die in dent erwähnten Schreiben meines verehrten Amtsvorgängers ausgesprochen ist, daß es kein Gesetz giebt, welches die Beisetzung der Asche einer bereits verbrannten Person verhindert, eine Ansicht, die von anderen hervorragenden Rabbinern, wie auch dort dem Oberrabbiner von Korno getheilt wird. Wir bewilligen demnach eine solche Beerdigung. Zn gleicher Zeit bitten wir jedoch Sie und die Mitglieder der Gemeinde, diese Erlaubniß nicht als eine Billigung der Leichen- Verbrennung anzusehen. Wir wünschen und hoffen, daß kein Bruder und keine Schwester unseres Glaubens eine ähnliche letzt Willi ge Verfügung, die einen ernsten Bruch des jüdischen Gesetzes in sich schließt, treffen möge. Ich habe Sie mit dieser ausführlichen Auseinandersetzung behelligen müffen, da diese Frage jetzt znm ersten Mal in unserer Gemeinde aufgetaucht ist. Möge Gott Sie utib die Ihren in Ihrem Schmerze stützen und Ihnen seinen himmlischen Trost gewähren. H. Adler, Oberrabbiner." Rußland. * Petersburg, 29. Oktober. Der „Grashdanin" demenkirk entschieden die Gerüchte, daß neue Maßregeln gegen die Juden in Aussicht ständen. Auch sonst werden Stimtnen laut, die an eine Milderung der Judenverfolgung glauben machen wollen. Da wollen einige Blätter wissen, daß das im Januar zu promulgirende neue Judengeseh unter Aufrechterhaltnng der bisherigett allgemeinen Beschränkungen jenen Judett, welche ben Militärdienst itn stehenden Heer znrückgelcgt haben, alle Rechte russischer Unterthanen znerkennen und denselben auch gestatten, überall zu wohnen unb~ jedes Gewerbe zu betreiben. Auf Glaubwürdigkeit haben natürlich alle diese Notizen vorläufig noch nicht zu rechnett. Bulgarien. R.I3. Sofia, 29. Oft. lieber die Blutbeschu ldigun g gegen die Inden in Wrnza fanden sich nur geringe'Notizen in der Tagespresse, die bald Litern völligen Schweigen Platz gemacht haben. Dies scheint daran zu liegen, daß die europäische Presse sich bereits daran gewöhnt hat, antisemitische Barbarei als etwas Alltägliches aufzufassen. Wir betrachtet! es trotzdem als unsere Pflicht, über den weiteren Gang dieser traurigen Angelegenheit die jüdische Leserwelt auf dem Laufenden zu erhalten. Man wird sich wohl erinnern, daß die Regierung guten Willen gezeigt hatte, der Emeute energisch etttgegenzutreten. Sie entließ die antisemitischen Beamten aus dem Stadtdienst und setzte andere Persönlichkeiten an deren Stelle, welche den guten Willen zeigten, die Juden vor Lebensgefahr zu schützet'.; trotzdem ließ man noch eine gewisse Befangenheit gegenüber der schändlichen Blutanklage durchblicken, man machte dein Pöbel Konzessiotten, indem man acht unschuldige jüdische Kauflente und eitle Frau in die" Untersuchungszelle brachte. Was matt jedoch anfangs als Scheinmattöver als zttr Beruhigung der aufgeregtett Menge dienlich glaubte, gewann bald einen ernsteren Charakter, indem man die Unglücklichen wochenlang in der Untersuchungshaft behielt. Dieser Vorgattg erregte nitb beunruhigte die Gemüther der jüdischen Bevölkerung. Vor etwa einem Mottat kamen Deputationen ans den größeren Gemeinden, wie Weddill, Rustschuck, Philippopel, in Sofia zusammen, tun über diese Angelegenheit zu berathen. Hier faßten die Vertreter den Beschluß, zwei renonunirte Advokaten zur Vertheidigung zu engagiren nitb die Kosten den Gemeindett anfzulegen. Mit dieser Vertheidigung wurden uunmehr betraut der ehemalige Jnsttzminister Herr Stoilor ltiib der frühere Generalproknror (des Militärs) Herr Markow. Die genannten Advokaten haben in die Akten »um Einsicht genommen und gaben beruhigende Zusicherung; ttoch