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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-11-06 · Heft 45 (6.11.1891) · p. Seite 533

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 45 (6.11.1891)
Date
1891-11-06
Page
Seite 533 (sequence 5)
Language
German
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WWWW - -- 633 fültung derselben durch gemeinsames und ellttnüthiges Schaffen zu nähern. — Endlich einige Mittheilungen rein geschäftlicher Natur. Die Vorsitzenden und der Schriftführer des Ausschusses haben sich täglich auf dein Bureau zusammengefunden, um die Eingänge zu erledigen und deren Beantwortung festzustellen. Das Plenum des geschäftsführenden Ausschusses wurde, so oft als erforderlich, berufen. Die Leitung der Bahnhofsangelegenheiten war einem Decernenten aus unserer Mitte Libertragen, und ich benrerke hierzu, daß die Verlegung des Auswandererbahnhofes Charlottenburg nach dem zwischen Spandau und Westend gelegenen Bahnhof Ruhleben in kürzester Zeit erfolgen wird. Mit ulfferen Herren Bahnhofs-Kommissaren^ denen für ihre hingebungsvolle Thätigkeit wärmster Dank gebührt, traten wir einmal in jeder Woche zur Besprechung über die erforderlichen Maßnahmen zusammen. Unsere Deputation zur Prüfung der Kolonisationsvorschläge hat zu ihren häufigen Sitzungen Fachmänner zugezogen. Die Verrechnungen mit ben verschiedenen Grenz- und Hafen-Komitees sind nach kaufmännischen Grundsätzen erfolgt. Unsere Bücher und Akten stehen, wie der Herr Vorsitzende es bereits betont hat, sämmtlichen Betheiligten bereitwilligst zur Einsicht offen. Ich bin zu Ende. Ich danke Ihnen, meine Herren, fiir die Aufmerksamkeit, mit der Sie meiuem Berichte gefolgt find. An der Diskussion über diesen Bericht betheiligten sich die Herren M. W. Hinrichsen (Hamburg), S. Singer (Magdeburg), Dr. Goldmann (New-Aork). Hiermit ist dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Den Bericht über die Thätigkeit des Beförderungskomitees erstattet darauf: Herr Rechtsanwalt Breslauer (Berlin): Verehrte Herren! Die Thätigkeit der Beförderungskomitees, über die zu berichten ich die Ehre habe, ist vielleicht die sorgenvollste, die mühsamste und umfangreichste unseres ganzen Hilfswerks gewesen« Wenn ich bei dem Berichte über diese Thätigkeit Einiges von den:, was Sie bereits hier gehört haben, wiederholen muß, so liegt das in der Natur der Sache, und ich bitte vorweg deshalb um Entschuldigung. Meine Aufgabe wird sein, die Fragen zu beantworten: wer befördert? wer wird befördert? wie wird befördert? und wohin wird befördert? 'All 'dies fällt in die Thätigkeit der Beförderungskomitees. Wer befördert? Nun, meine Herren, für diese Frage und wie ich hinzufügen darf, gleichzeitig für die zweite Frage: „wer wird befördert" war zunächst zu prüfen, welche Aufgabe den: deutschen Centralkomitee von der ersten Delegirten-Versammlung gestellt worden war. Diese Aufgabe ging dahin: „daß nur zur Auswanderung gedrängte hilfsbedürftige russische Glaubensgenossen" der Fürsorge unserer Komitees unterstehen. Die Menschen, welche hiernach zu berücksichtigen waren, sind aber untereinander sehr verschieden. Es handelt sich nicht nur um die russischen Juden zar f^oyßi, sondern auch um die im Königreich Polen lebenden Juden Rußlands. Und nun giebt es nichts Verschiedeneres, als diese beiden Kategorien von Menschen. Es war daher mit großer Vorsicht zu überlegen, wer als geeignet zur Auswanderung zu erachten sei, und wie die Auswahl vorgenommen werden solle. Es war hierüber Bestimmung zu treffen mit Rücksicht auf die Einsetzung der Beförderungskomitees selbst. Denn hiernach war zu entscheiden, an welchen Grenzerl die Einsetzung dieser Komitees erfolgen sollte, ob arr der polnischen oder an welcher sonst. Die polnische Grenze, soweit sie rnit derjenigen der Provinz Posen zusammen - trifft, brauchten wir nicht zu schützen, weil dort vermöge der hüberl und drüben bestehender: eigenthümlichen Zustände der Uebertritt erheblich erschwert war. Es blieben daher übrig die Grenzen von Ostpreußen und Oberschlesien. Beide mußten, um den Strom in richtige Wege zu leiten rrnd die vorzunehmende Prüfung zu ermöglichen, wenn ich mich des technischen Ausdrucks bedienen darf, gesperrt werden. Wir haben deshalb in Ostpreußen und Oberschlesien Grenzkomitees errichtet. In dem Organisationsplan, welchen wir Ihnen gedruckt vorgelegl haben, finden Sie nicht nur die Namen der Komitees, sonderll auch die Nanlen derjenigen ihrer Mitglieder, welche sich dem mühsamen Werke der Sichtung aller Auswanderer unterziehen. In Ostpreußen befinden sich derartige Komitees in Königsberg, Insterburg, Eydtkuhnen-Stallupönen, Prostken-Lyk, Tilsit-Schlnalleningken, denen sich das bisherige ständige Hilfskomitee zu Memel anschließt, das schon lange eine umfangreiche Thätigkeit entfaltet hatte. Diese Komitees mußten unter ein Hauptkomitee gestellt werden, damit sie ihre Kräfte nicht zersplittern, und dieses foimtee ist das in der Provinzialhauptstadt Königsberg eingerichtete Hauptgrenzkomitee. — Anders liegt die Sache an der oberschlesischen Grenze. An dieser waren insbesondere zu erwarten die großen Massen von Auswanderern aus Galizien, also Auswanderer, die indirekt, indem sie zunächst Oesterreich passiven, an unseren Grenzen sich ansammeln. Abgesehen von diesen Auswanderern sind jedoch noch eine Anzahl von Personen auf Schleichwegen an diese unsere Grenze gelangt, und es war daher erforderlich, auch nach dieser Richtung tue Grenze zu sichern. Deshalb sind in Oberschlesien in Mpslowitz, Laurahütte, Lublinitz, Kattowitz mit» Ratibor Grenzkomitees errichtet worden, von denen allerdings nur das eine in Mpslowitz in Funktion zu treten hatte, während die übrigen nur als Sammelpunkte fiir die Versprengten in Betracht kommen. Alle diese fünf Komitees stehen unter der Aufsicht des oberschlesischen Hilfskomitees in Beuthen, das fiir Oberschlesien der: Centralpunkr bildet. Wir kommen zur Beantwortung der zweiten Frage: „wer wird befördert?" Und da haben wir, wie aus dem Ihnen unterbreiteten Organisationsstatut zu ersehen ist, nicht blos darauf geachtet, daß die Vorschrift, nach welcher nur zur Auswanderung gedrängte und hilfsbedürftige Glaubensgenossen befördert werden sollen, auch befolgt wird, sondern wir haben uns recht vorsichtig zu prüfen entschlossen, ob diejenigen, die zur Auswanderung gedrängt, auch hilfsbedürftig sind: und weiter zu prüfen, ob diejenigen, welche hilfsbedürftig sind, auch zur Auswanderung gedrängt sind, nur haben endlich sehr vorsichtig erwäge:: müssen, ob die zur Auswanderung gedrängte:: Hilfsbedürftigen auch zur 'Auswanderung geeignet sind. Denn wenn sie ungeeignet waren, so war es besser, sie in ihr Heimathland zurückzuschicken, aus dem sie nicht absolut ausgewiesen waren. Auswanderer dieser Art wurden zweckmäßiger in die Ansiedelungsdistrikte zurückgeschickt, wo sie besser aufgehoben waren, als wenn sie in die weite Welt befördert worden wären. Die Normen hierfür festzusetzen war recht eigentlich die Aufgabe des geschäftsführenden Ausschusses. Er war es, der zu bestinnnen hatte, wer befördert werden durfte und wer von der Beförderung auszuschließen war. Ich muß Sie hier, meine Herren, da ich einen Spezialbericht zu erstatten habe, rnit einigen Einzelheiten behelligen. Wir schieden von der Beförderung alle diejenigen an unserer Grenze Eintreffenden ans, j die nicht Russen waren. Oesterreichische, deutsche, rumänische Juden, von denen sich eine ganze Anzahl in Rußland aufhält, und die bei uns zugleich mit den rnssischen Glaubensgenossen eintrafen, wurden von unserer Fürsorge ausgeschlossen. Nur russische Juden wurden befördert. Aber auch unter den russischen Juden bedurfte es einer sorgfältigen Auswahl. Nicht alle, die bei uns eintresfen, eignen sich für die Answanderung. Wir haben uns nach all den Erfahrungen, die unser hiesiges und die auswärtigen Komitees gemacht haben, dafür entschieden, daß wir in der Regel nur kräftige, dem Handwerker- und Bauernstände ungehörige Männer, Erd- und Handarbeiter, befördern. Haben aber solche Auswanderer eine große Familie bei sich, dann war, wenn der Vater allein der Ernährer der Familie ist, wohl zu überlegen, ob es rathsam erschien, dieselben zu befördern. Bei einer geringen Anzahl Familienmitglieder lag an sich kein Bedenken vor. Wenn aber ein Auswanderer sechs, sieben, ja, wie es bei den russischen Juden nicht selten verkommt, zehn Kinder mit sich führt, so kann er im Auslande, insbesondere in der wichtigsten Zeit der ersten Einrichtung in: fremden Lande, niemals ordentlich für dieselben sorgen; er und seine Familie würde sehr bald der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen. Deshalb haben wir uns entschließen mäßen, Familienväter :nit mehr als 6 Kindern zu ihrem eigenen Heile von der weiteren Beförderung auszuschließen. Wir haben uns ferner entschließen nrüssen, alte Leute, die allein sich auf den 'Weg gemacht haben, zurückzuweisen. Bei Kranken verstand sich das von selbst. Und die Alten waren es gerade, die von vornherein in hellen Haufen aus Polen zu uns kainen und weiter befördert sein wollten. Ferner war zu prüfen, ob Familienhäupter, die ihre Familie in Rußland zurückgelassen hatten, befördert werden sollten. Nach dieser Richtung hin haben wir uns entschlossen, dieselben nur dann zu befördern, wenn die Ehefrau mit der Auswanderung einverstanden gewesen. Andererseits haben wir angeordnet, daß Frauen, die allein reisen, oder Kinder nur dann befördert werden sollen, wenn sie glaubhaft nachzuweisen im Stande sind, daß ihre Männer oder Eltern sie zu sich ins Auslanv^berufen haben. Natürlich war es nicht :nüglich, für jeden einzelnen Fall besondere Vorschriften zu ertheilen. Im wesentlichen lag daher die Entscheidung in den bewährten Händen der Mitglieder unserer Sichtungskomitees, die £

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