Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 41 (9.10.1891)
- Date
- 1891-10-09
- Page
- Seite 484 (sequence 4)
- Language
- German
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484 bildet der Araber, nicht der Türke, den Grundstock der syrischen Bevölkerung. Sehr sonderbar klingt schließlich die Behauptung unseres Gegners, daß die Anlegung von Fabriken wegen der Faulheit und Bedürfnißlosigkeit der Türken unthunlich sei. Wir brauchen eben zum Betrieb dieser Fabriken die einheimische Bevölkerung gar nicht, da an tüchtigen Arbeitskräften unter den Einwandernden durchaus kein Mangel herrscht. In dieser Hinsicht möchte ich nur darauf Hinweisen, daß in Amerika ca. 50,000 russisch-jüdische Arbeiter jeder Branche der zionistischen Bewegung angehören, sowie 10,000 Arbeiter des Londoner Ostends. Also bange machen gilt nicht. Wir Zionisten werden unbeirrt von allen Anfechtungen die Kolonisation Palästinas und Syriens in vorsichtiger und zweckmäßiger Weise zu fördern suchen, lind wer an diesem Werke mitarbeitet, darf das Bewußtsein haben, daß er nicht nur an einem humanen, sondern auch an einem nützlichen Unternehmen mitwirkt. Die Garantie hierfür bieten Männer, welche an der Spitze dieser Bewegung stehen, die zum größten Theil den Zustand dieses Kolonisatiousgebietes ans gründlicher persönlicher Anschauung kennen gelernt haben. U Neder Gemerndeverbande. jVon Bezirksrabbiner Dr. M. Silberstein in Wiesbaden. Im Zusammenschluß der Gemeinden zu Provinzial- oder Landesverbänden erblicken wir eine der bedeutsamsten Forderungen, die wir an unsere modernen jüdischen Genieinden zu stellen berechtigt und verpflichtet sind. In der That ist es ein unerquickliches Bild, das uns zahlreiche Gemeinden in ihrer alles Zusammenhangs und Zusammenhalts entbehrenden Jsolirtheit darbieten, ein Bild, das uns, insbesondere im Hinblick auf andere Religionsgemeinschaften, mit Trauer und Wehmuth erfüllen muß. So war es auch nicht immer in unserer Mitte; ja es war stets ein Symptom des Verfalls, der Verkümmerung, wenn die Gemeinden eines Mittelpunktes, einer Centralinstanz, eines Zusammenschluffes entbehrten. So lange das Patriarchat in Judäa bestand, bildete dieses für die Gemeinden des römischen Reichs das einigende Band, die Instanz, von der sie Lehre und Weisung, Maß und Richtung für ihre religiösen Angelegenheiten empfingen und der sie Beisteuern, welche durch Sendboten (Apostel oder Palatine genannt), eingefordert tvurden, entrichteten. Rach fast fiinfhundertjährigem Bestände erlosch das Patriarchat in Judäa, ans das die Augen aller jüdischen Gemeinden gerichtet waren. Aber schon hatte der in Israel wirkende und treibende Geist auf einem anderen Boden, in Babylon, ein anderes Band gewoben, das die Gemeinden zu einer Einheit auf religiösem Gebiete zusammenschloß — das Gaonat. Nunmehr empfingen die Gemeinden in der Diaspora von diesem Lehre und Weisung für die Gestaltung ihres religiösen, bürgerlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die Herzen aller Juden schlugen den Machthabern am Euphrat entgegen, und freiwillig strömten ihnen ihre Spenden zu, damit dieselben würdig auftreten und die Hochschulen in Babylon, von denen die Lehre ausging, fortbestehen konnten. Aus denGutachten undBescheiden, die dieGaonen, die „Erlauchten", an die Gemeinden in der Diaspora richteten, erwuchs eine reiche Litteratnr. Aus Babylon empfingen die europäischen Gemeinden ihre erste Gebetordnung im neunten Jahrhundert, das erste Gebetbuch, das bis helite den Grundstock für unsere Liturgie bildet. Auch Exilarchat, Gaonat und Hochschulen zahlten ihren Tribut dem in der Natur wie in der Geschickte ewig gütigen Gesetz, dem Wechsel und Wandel der Dinge. Nach einem etwa halbtausendjährigen Bestände zerfielen auch sie, und die Gemeinden büßten wieder das einigende Band ein, das sie so lange zusammengehalten. Die Decentralisatioil begann, und diese des einigenden Bandes entbehrende Zeit prägte den Gemeinden und Synagogen ihre traurigen Spuren auf, Spuren, die noch heute nicht ganz erloschen. In den Gottesdienst, der der Ueberwachung entbehrte, schlichen sich manche Mißbräuche ein, unter denen derselbe zum Theil noch heute leidet. In dieser traurigen Zeit, in der überhaupt ein Trauerflor über das europäische Israel ausgebreitet war, in der Kreuzzügler, Geißler und Flagellanten den deutschen Boden mit jüdischem Blute tränkte», scheint das einigende Band vollends gelöst zu sein, das die Gemeinden aneinander knüpfte. Aber bald, vielleicht, in Folge der immer wachsenden Noth, erwacht wieder das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit , es webt ein neues Baild und schafft sich von Neuem Zeichen und Ausdruck in den Gemei ndetagen, die zur Berathung gemeinnütziger Angelegenheiten oder zur Abwendung drohender Gefahren abgehalten wurden. Sie wurden in der Regel durch einen einflußreichen Mann eines Kreises oder einer Provinz, gemeinhin durch einen hervorragenden Rabbiner, berufen, der die Gemeinden zur Delegirung zweier oder mehrerer Delegirten nach einem bestimmten Ort einlud. Die ordnungsmäßig gefaßten Beschlüsse wurden alsdann ämmtlichen Gemeinden zur gewissenhaften Beachtung eindringlich empfohlen. So wird uns von einem im Jahre 1381 in Mainz abgehaltenen Gemeindetag berichtet, auf dem einige wichtige Beschlüsse, die das Eherecht betrafen, gefaßt wurden. In Weißenfels (Meißen) wurde im Jahre 1384 (nach Anderen 1386) ein Gemeindetag abgehaltcn, bei dem, nach dem Bericht der Schöppenchronik, die Theilnehmer auch Sinn und Neigung für weltliche Zerstreuungen, Spiele und Turniere bezeugten. Eines Gemeindetages in Erfurt gedenkt Jfferlein, der nach Grätz' Annahme um das Jahr 1400 oder 14]0 stattgefunden habe. Desgleichen wird uns von zwei in Nürnberg abgehaltenen Gemeindetagen erzählt, von denen der erstere auf die Zeit um 1440, der andere um das Jahr 1476 angesetzt wird. Auch nach Bingen ward um das Jahr 1462 ein Gemeindetag berufen, der eine große Bewegung, insbesondere unter den rheinischen Gemeinden, hervorgerufen hat. Schweigt nun auch die Geschichte von weiteren Gemeindetagen, die auf eine Art von Centralisation innerhalb der deutsch-israelitischen Gemeinden Hinweisen, so erfahren wir später von einer anderen Form, in der die Gemeinden einer Provinz oder eines Landes sich zu einer Einheit zusammenschloffen, von den Judenlandtagen, die, wenn sie auch nicht aus der Initiative der Gemeinden hervorgegangen sind, doch den Juden für die Regelung ihres inneren Lebens geeignete Gelegenheit boten. Die Territorialherren, die in den Juden nur Mittel zur Füllung ihrer Staatskassen erblickten, legten denselben unter den verschiedensten, oft sonderbarsten Bezeichnungen Abgaben auf, die von der Gesammtheit auf die einzelnen Gemeinden oder auf die einzelnen selbständigen Individuen nach Maßgabe ihres Besitzes oder ihres Erwerbes umgelegt werden mußten. Zu diesem Zweck wurden die Juden in gewissen Fristen an bestimmte Orte berufen, wo alsdann nach Anhörung der Betheiligten die Repartition der Abgaben auf dieselben erfolgte. Auf diesen Versammlungen oder Jlidenlandtagen wurden nun auch, gleichfalls unter der Autorität der Staatsbehörde, wichtige Angelegenheiten, die die Gesammtheit betrafen, geordnet, Beschlüsse in Bezug auf das religiöse, gesellschaftliche und bürgerliche Leben gefaßt, kurz, den Gemeinden ein Mittelpunkt für die Wahrung und Regelung