Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1891)
- Date
- 1891-09-25
- Page
- Seite 463 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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463 aber die der gelehrten Berufe, werfen sich immer mehr auf Geldheirathen, die das bequemste Mittel sind, um ihnen auf die Beine zu helfen. Und für die bessere Erwerlsfähigkeit des weiblichen Geschlechts geschieht viel zu wenig. Bebel will diesen Zuständen durch seinen sozialistischen Militärstaat abhelfen, wo einem Jeden von oben herab Arbeit und Lohn zugewiesen wird. Eine Kritik seiner Anschauungen können wir nicht geben, aber unser Standpunkt bleibt immerdar das Gotteswort: „Du sollst dich fürchten vor deinem Gotte, damit deine Brüder neben dir leben können." (3. Mos. 25, 36.). Wo dem Gewissen geboten wird, heißt es: „Du sollst dich fürchten vor deinem Gotte." (Sifra.) .9 Der Katechismus der Freidenker. Von Bernhard Königsberger in Kattowitz. NI. 0. Der Freidenker will Trennung der Kirche vom Staate, Trennung der Schule von der Kirche. Zur Zeit, als ein jüdisches Reich noch bestand, war die Vertheidigung der Religion zugleich Sache des Patriotismus, und Israel erstarkte in diesem Gedanken. Darum hing auch die Ueberwachung des religiösen Lebens zugleich mit der politischen Leitung des israelitischen Gesetzesstaates zusammen. Und die „Duodezfürsten", welche Mose aus seines Schwiegervaters Jethro Rath in der Mitte seines Volkes einsetzte, mögen wohl auch die Anführer im Kriege gewesen sein. Man kann nicht behaupten, daß Alt-Israel darunter litt; erst zur Römerzeit vielmehr trat durch die auf das Politische hinaus gespielten Parteiunterschiede der Pharisäer und Saddueäer eine Scheidung und Störung des gemeinsamen Lebens ein. — Und wie in Israel, so verbanden auch die altheidnischen und später die christlichen Herrscher, besonders in England, mit dem Staatsoberhaupte den Vorkämpfer für die Hauptreligion, der dieser angehörte. Nun wird aber behauptet, der Gedanke müsse frei sein, Ketzergerichte für religiöse Vergehen dürften nicht an der Tagerosdnung ferner sein, und der Staat müsse in gleicher Weise, wie er den Bestand anderer Religionsbekenntnisse in seinen Mauern duldet, auch für die Verbreitung der freien Anschauung Sorge tragen. Nicht nur evangelische, katholische und jüdische Schulen oder simultane, die allen drei positiv-religiösen Faktoren Rechnung tragen, müßte der Staat einrichten und unterhalten, sondern auch solche, in denen nur der freie Gedanke, das freie Wort, die freie Moral gelehrt wird. Das ist füglich richtig, und auch die praktische Vernunft wird sich dafür entscheiden, die konfessionelle Schule der simultanen vorzuziehen, weil schlechterdings vom Standpunkt des Freidenkers eine ganz andere Anschauung im Unterricht vorherrschen und daher auch der Lehrer eine ganz andere Ausbildung erhalten soll, als die religiöse Erziehung sie erheischt. Ich habe an anderer Stelle mein Interesse für die konfessionelle Schule und die Vortheile, welche dieselbe mit sich bringt, ausgesprochen, sowie auch die Bedenken abzuweisen versucht, welche sich dieser klassifizirenden Theilung entgegenzustellen scheinen. — Wir können also die Worte unseres Satzes ein wenig dahin rektifiziren, daß wir sagen: Der Freidenker will Trennung der Kirche vom Staate, wenn sich dieser nur als Beschützer positiver Religionen ausgiebt; bei objektiver Handhabung des religiösen Lebens darf letzterer die strikte Ueberwachung der einzelnen religiösen und freidenkenden Theile des Staatsganzen übernehmen. Wir können uns nämlich »och immer nicht des Gedankens erwehren, daß eine behördliche Ueberwachung des sozialen Lebens noch Noth thut. Denn in gleicher Weise, wie wir den Schutz des Gesetzes wegen religiöser, antisemitischer Verfolgungen und Anfeindungen anrufen, dürfen wir auch, um nur in unserer erziehlichen Thätigkeit nicht gehemmt zu werden, vom Freidenker fordern, daß er sich des Angriffs auf jede positive Religion, deren Basis noch nicht hinfällig geworden, enthalte und sich darauf beschränke, seinen Ideen in ruhiger Weise Eingang zu verschaffen. Das inhibirt der.heutige Staat wohl kaum. Ist nun schließlich die an sich gerechte Forderung durchgedrungen, daß dem Freidenker freie Religionsübung zugestanden wird, daß auch er seine „konfessionelle" Schule erhält, so wird er nichts dagegen haben können, daß im Uebrigen sich die Kirche, d. h. die Religion, ihren Zusammenhang mit der Schule bewahrt. Eine gewaltsame Reforni in dieser Hinsicht, einen plötzlichen Umschwung in seinem Sinne wird billigerweise der Freidenker nicht verlangen dürfen; das wäre gegen die Lehre der geschichtlichen Entwickelung, das wäre eine Vergewaltigung der freien Meinung, — abgesehen von den Eingangs unserer Ausführungen betonten Prinzipien der Anschauung. 1. Der Freidenker will den Menschen als guten und tugendhaften Volksbürger für die Gesellschaft erzogen wissen, indem man ihn durch Lehre und Beispiel anhält, das Gute des Guten halber zu thun, das Böse aber des Bösen halber zu meiden. 2. Der Freidenker hält die Moral der Kirche für unrichtig, weil sie lehrt, das Böse aus Furcht vor ewigen Strafen zu meiden, anstatt das Gute uneigennützig zu thun. Zu den wesentlichsten Faktoren der menschlichen Erziehung gehört das gute Beispiel. Es will mich bedünken, daß dieser Zug auch in der göttlichen Natur des Menschen seinen Ursprung hat. Ich taffe hierbei den thierischen Nachahmungstrieb außer Acht, obwohl es scheinen könnte, daß der Mensch, ebenso wie der Me, lediglich vom Anblick irgend einer Handlung hingerissen, eine gleiche, wie die beobachtete, zu vollführen strebt. Die Wirkungen des Beispiels auf die Handlungsweise des Menschen geschehen durch einen wesentlichen Vermittler, der beim nachäffenden Affen fehlt. Diese Messiasrolle bildet der Herrschertrieb im Menschen, welcher die Wirkung der göttlichen Allmacht im Menschen bildet. Denn während das nachahmende Thier Alles, was es vor sich sieht, nur in Folge seiner instinktiven Gelehrigkeit mitthut, vollführt der Mensch nur das, was ihm an Anderen gefällt, was er thun will. Wäre nun der Mensch nur von dem Sinn für das Edle beseelt, so würde er sich instinktiv den Einflüffen menschlicher Charakterausartungen zu entziehen vermögen; sein „doppeltgestalteter" Wille adelt ihn. Gleichwohl gewöhnt sich nun der Mensch an häufige Erscheinungen, und der wiederholte oder anhaltende Anblick einer solchen führt ihn am sichersten schließlich dahin, über den Werth der betreffenden Handlung nachzudenken. Ich weiß nun allerdings nicht, ob der Gesetzgeber des „Katechismus" von dem Gedanken getragen war, den ich dem 8 7 beilege; der Wortlaut wenigstens schließt diesen Geist des Gesetzes nicht aus. Der Freidenker will nämlich den Menschen durch Lehre und Beispiel erziehen. Es erscheint aber bei reiflicher Ueberlegung möglich, daß der Mensch bisweilen auch dem guten Beispiel zu folgen unterläßt, und dies kann aus zwei Gründen der Fall sein. Erstens, weil der Handelnde den hohen Werth der musterhaften Handlung nicht erkennt, zweitens, weil er nicht einsieht, daß es sich der Mühe verlohnt, sich der schweren Aufgabe zu unterziehen, die ihm aufgetragen worden, daß menschlicher Edelmuth selbst mit Aufopferung des eigenen Lebens zur Geltung kommen muß. Darum verlangt der Freidenker — ober, wie leicht einzusehen, auch jeder andere denkende Mensch —, daß der