Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1891)
- Date
- 1891-09-25
- Page
- Seite 462 (sequence 6)
- Language
- German
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462 YW von seinem Hause gesprochen (Sabbath 118, 1>), wenn der streng fromme Jakob Levi aus Mainz (Maharil) sein Weib immer nur seine Hausfrau nennt (ed. Warschau fol. 8), wenn bis in unsere Zeit ein frommer Rabbiner alten Schlages seine Frau nur „Rebbezin" ansprach, so beweist das, daß man die Herrschaft des Mannes nicht in dem Sinne einer unbeschränkten tyrannischen Macht, sondern in dem Sinne einer liebevollen Leitung verstand, die allerdings überflüssig wäre, wenn die Frauen zu allen Aemtern und Berufen gleicherweise Zutritt hätten und in Folge dessen alle häuslichen Arbeiten, Küche und Wäsche mit eingeschlossen, in öffentlichen Anstalten vorgenommen, alle Kranken öffentlichen Krankenhäusern überlassen werden müßten. Wenn man aber gerecht sein will, so muß man doch auch das Wort Gottes an Abraham in Betracht ziehen. „In Allem, was Sarah sagt, gehorche ihrer Stimme." (1. Mos. 21, 12). Damit ist doch ansgedrückt, daß das Weib in Sachen des Gefühls den richtigeren Takt besitzt, daß es dem Manne ziemt, nicht nur auf ihr Urtheil zu hören, sonder» auch sich demselben zu unterwerfen. Wenn nun Bebel davon spricht, daß nach der Bibel das Weib ein Kaufobjekt darstelle, so muß man doch auch erwägen, daß die Angehörigen der Rebekka auf die Brautwerbung Isaaks vor Alleni antworten: „Wir wollen das Mädchen rufen und sie befragen", woraus der Talmud und Calvins mit Recht folgern, daß nach der Bibel zur Entschließung der freie Wille des Mädchens nothwendig sei. Die Geldsumme, welche der Mann den Eltern der Frau giebt, ist ja ohne Zweifel eine alte Volkssitte, die noch auf den früher allgemein verbreiteten Mädchenraub hinweist, wo der Mann durch diese Summe sich von der Feindschaft der Verwandten, wie durch das Wergeld der Germanen von der faida loskauften (S. I. Mos. 34, 12. Richter 21, 21—23). Diese Sitte ist aber älter als die Offenbarung, sie ist ein alt-kanaanitischer Brauch, der sich wie sehr viele Dinge erhalten hatte, obwohl er sinnlos geworden war. Die Werthschätzung des Weibes zur Zeit der Entstehung der biblischen Litteratur wird aber viel leichter und gerechter gewonnen, wenn man den aufrichtigen Schmerz Abrahams um den Verlust Sarahs, die Liebe Jakobs und Rachels, den Wunsch der Gatten, im Tode neben einander zu ruhen (1. Mos. 49, 31), die zärtliche Liebe, mit der Elkanah sein Weib Channa über deren Kinderlosigkeit zu trösten sucht, und so viele andere ergreifende Schilderungen eines frommen Hauswesens, welche die Bibel bietet, in der wahren Bedeutung zu schützen sticht. Die zahlreichen Aussprüche der biblischen Litteratur über das Weib und die Ehe zeigen doch auch, daß die Männer, die solche Werke verfaßten, das Weib nicht znr Befriedigung der Lüste, als Köchin, als Wäscherin, kurz als Dienerin des Mannes, angesehen haben. Solche Männer hätten doch nicht gesagt: „Haus und Hof sind Erbe der Väter, aber von Gott ist ein kluges Weib" (Spr. 9, 11), oder „Wer ein Weib gefunden hat, hat Glück gefunden und Gnade erlangt von Gott" (ib. 18, 22). Noch weniger hätte Jemand, der gewohnt war, das Weib als ein lebendiges Möbelstück anzusehcn, den Psalm (128) gedichtet: „Dein Weib gleicht dem früchtetragenden Weinstock an den Wänden deines Hauses... so wird gesegnet der Mann, der Gott fürchtet." Die rabbinische Praxis hat das Kaufgeld des Alterthums bei der Eheschließung bcibehalten, aber nur in Folge des zähen Festhaltens an dem Herkommen, ohne Kenntnis; des eigentlichen Grundes, so daß ') jaikut i. Mos. its by aha rwxn nx f'X'V» 'd jxsö Niiiic vpro docet Moses, eos amiidem non exercuisse in filiam nt invilani exhuderent ot cogerent nähere cui nollet sed liberum ei eonsensiim detnligse. Calvin: Cojn. in Gonosiin 11, j>. 17 ed. Honggtc»berg. selbst die Höhe dieses Geldes mit 200 Drachmen die gleiche blieb. Genau so hat die spätere rabbinische Praxis die Urkunde über diese Kaufsumme (rßirD) bis auf den heutigen Tag beibehalten, obwohl keiner der beiden eheschließenden Theile etwas damit anzufangen wüßte. Wenn aber solche Ucberreste aus uralter Zeit noch konservirt -wurden, so war doch die Auffassung der Ehe eine andere geworden, und ein rabbinischer Richter ließ einen Mann geißeln, der ein Weib ohne Werbung nXi?3 heirathete. (Kiduschin 12, b). — Wahrscheinlich haben deswegen die frömmsten Männer das Geschäft der Brautwerber (Schadchonim) als Profession getrieben. — Endlich war schon in sehr früher Zeit die Mitgift Sitte geworden und vom rabbinischen Gesetz als Pflicht des Vaters erklärt worden, damit, wie es dort heißt, die Tochter begehrenswerther sei (Kethubot 52, b). Mit der Mitgift war, so bedauerlich die Entartung der Geldheirathen ist, doch zunächst die Pflicht des Mannes anerkannt, für den würdigen Unterhalt seiner Frau zu sorgen. Daß aber trotz Mitgift und Kaufgeld die Ehe nicht ein bloßes Geschäft war, beweisen zahlreiche talmudische Aussprüche, wie etwa : „Wer lebt ohne Weib, lebt ohne Freude, lebt ohneSegen, ohne schützende Mauer, ohne Frieden" (Jebamoth 62, a); „Wer sein erstes Weib verloren hat, hat den Untergang des Tempels erlebt" (Shnh. 22, a); „Den wahren Seelenfrieden findet man nur durch sein erstes Weib" (Jeb. 63, b); „Reich heißt derjenige, der ein wackeres Weib besitzt" (Sabbath 25, b); „Der Mann muß sein Weib achten, denn nur da, wo das Weib geachtet wird, weilt Segen im Hause" (B. Mezia 59, a). Allerdings haben die Rabbinen das Weib nur in der Ehe seinen Zweck erreichen sehen, deshalb mahnen sie den Vater: „Wenn deine Tochter erwachsen ist, lasse deinen Sklaven frei und verheirathe sie mit ihm", denn einen Sklaven zu heirathen, ist immer besser, als unverheirathet bleiben. Man muß aber einen solchen Ausdruck ebenso wenig wörtlich nehmen, als den Rath Kohelets (11,1): „Wirf dein Brod ins Wasser", womit gesagt sein soll: frisch gewagt ist halb gewonnen, und ebenso wenig darf man es wörtlich auffassen, wenn es im Talmud heißt: Ein eiliger Gang raubt dem Menschen ein Sechzigstel des Augenlichts. Endlich muß man auch in Betracht ziehen, daß der alte Junggeselle ebenso wenig wie die alte Jungfer nach dem Geschmack der talnmdischen Lehrer ist, denn die Gottebenbildlichkeit des Menschen wird nurTn der Ehe erreicht. (Jeb. 63, b.) So sehr nun die sozialdemokratische Anschauung von der Ehe der jüdischen Auffassung des Ehelebens widerstreitet, so wenig sich auch leugnen läßt, daß der Begriff des Eigenthumsrechtes in den zehn Geboten anerkannt ist, so muß anderseits zugegeben werden, daß die ebenso geistvolle als erbarmungslose Kritik, welche Bebel an unseren gesellschaftlichen und sittlichen Zuständen übt, doch oft eine gerechte, vom Geiste der Wahrheit und Sittlichkeit getragene ist. Leider trifft die Kritik unsere jüdische Gesellschaft nicht weniger wie die nichtjüdische. Bebel weist nach, daß jede neue Erfindung, jede Vermehrung der Verkehrswege das Proletariat vermehrt, indem immer weitere Kreise unseres Mittelstandes proletarisirt werden. Leider sehen wir diese Erscheinung mit erschreckender Macht im Judenthum fortschreiten. Das Judenthum hatte doch früher durch den Kleinhandel, auf den es durch Gesetz und geschichtliche Verhältnisse hingewiesen war, zumeist Vertreter des Mittelstandes. Die moderne Verkehrsentwickelung ist aber dem Kleinhandel ganz besonders schädlich. Die Folge ist, daß die Hauptstädte sich mit jüdischem Proletariat überfüllen, während in den kleinen Provinzialstüdten eine trostlose Armuth und geistiger Sturnpfsinn herrschen. Hand in Hand mit dieser materiellen Proletaxisirung geht eine moralische Proletarisirung, auch des weiblichen Geschlechts, die in einem furchtbaren Gegensätze zu den mosaischem Gebote (V. 23, 18.) steht. Leider ist diese Thatsache durch die Verhältnisse nur allzu tief begründet. Die jungen Männer aller Stände, besonders