Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1891)
- Date
- 1891-09-18
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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s Anzeige wegen wissentlichen Meineids erstattet worden. Man hat sich zu diesem Schritte verpflichtet gefühlt, weil am '29. November dieses- Jahres für das Verbrechen, dessen der p. p. Bleichröder beschuldigt wird, die Verjährung eintreten soll. Sonst wohlunterrichtete Personen wollen die Audienz, die Baron Bleichröder am Donnerstag, 27. August, beim Reichskanzler v. Caprivi hatte und wahrscheinlich einer neuen Anleihe galt, auch mit dieser Anzeige in Verbindung setzen!" Also — erst verleumdet ein Antisemit, dann kommt der Zweite und dennnzirt auf Grund dieser Verleumdung, und der Dritte lügt dem Publikum vor, daß dieser Denunziation Glauben geschenkt worden sei. Eingeweihte wissen allerdings, daß bereits der Erste von den drei sauberen Genossen der Staatsanwaltschaft verfallen ist. * Spandau, 7. September. Am Donnerstag voriger Woche starb hier der Kreiswundarzt Dr. med. Ernst Dyrenfurth, ein in unserer Stadt allgemein geachteter Mann. Er erfreute sich nicht nur eines besonderen Rufes bei der hiesigen Bürgerschaft, sondern war auch zum Fabrikarzt bei der hiesigen Gewehr- und Munitionsfabrik bestellt worden. Vor anderthalb Jahren wurde er in die hiesigen Stadtverordneten-Versammlung gewählt, in der seine Ansichten über gesundheitliche Frageil stets besondere Beachtung fanden. Bei seiner heute stattgehabten Beerdigung auf dem israelitischen Friedhof folgten die Mehrzahl des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung, Offiziere, Beamte und Arbeiter der Gewehr- und Munitionsfabrik, sowie zahlreiche Bürger unserer Stadt. * Breslau, 11. September. Unter überaus großer Theilnahme fand gestern, Donnerstag, Vormittag IOV2 Uhr die Beerdigung des Professors Dr. Graetz von der Leichenhalle des jüdischen Friedhofs aus statt. Die weite, mit exotischen Blattpflanzen und mit. Blumen- Arrangemerrts reich dekorirte Halle konnte die große Zahl der zur Trauerfeierlichkeit Erschienenen kaum fassen. Es hatten sich eingefunden die Lehrer und Zuhörer des Fräukel'schen Rabbiner-Seminars, sowie das Kuratorium dieser Anstalt, Mitglieder des Lehrkörpers der hiesigen Universität, Vorstand und Repräsentanten-Versammlung der Synagogen- Gemeinde, sowie Deputirte vieler Wohlthätigkeitsanstalten, fast sämmtliche Rabbiner der schlesischen Gemeinden, sowie eine große Zahl von Seelsorgern israelitischer Gemeinden außerhalb Schlesiens. Viele dieser früheren Schüler des Verstorbenen, welche theilweise aus weiter Ferne hierher gekommen waren, erschienen im Ornat. Nachdem ein Sängerchor unter Leitung des Oberkantors Deutsch einen Trauergesang intonirt hatte, hielt der Gemeinde-Rabbiner Dr. Rosenthal die Trauerrede. Es trat hierauf Seminarlehrer Dr. Ros in an den Sarg und sprach im Namen des Lehrerkollegiums des Seminars Abschiedsworte. Rabbiner Dr. Maybaum aus Berlin sprach im Namen der Berliner Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums, Dr. Bacher aus Budapest im Namen des Professorenkollegiums der k. und k. ungarischen Landesanstalt für Heranbildung von Rabbinern. Hierauf trugen jetzige und frühere Schüler des Seminars den Sarg zu Grabe. Als im vorigen Jahre Rabbiner Dr. Joöl beerdigt wurde, hatte die hiesige Synagogen-Gemeinde bestimmt, daß anschließend au sein Grab eine Reihe reservirt bleiben sollte für die Rabbiner der hiesigen Gemeinde und andere Männer, die sich um die Wissenschaft des Judenthums besonders verdient gemacht hätten. An dieser bevorzugten Stelle des Friedhofes wurde Professor Graetz zur Ruhe gebettet. Ehe der Sarg der Erde übergeben wurde, widmete Rabbiner Dr. Walter dem Dahingeschiedenen noch Dankesworte im Namen der gegenwärtigen Hörer des Nabbiuerseminars. Ein Trauerchoral beschloß die Feier. Görlitz, 12. September. Mit berechtigter Spannung sah man hier allgemein dem Ausgange eines Antisemitenprozesses entgegen, welcher bereits mehrmals in den öffentlichen Blättern besprochen worden ist; bekanntlich handelt es sich in demselben um die Beleidigung der hiesigen gesummten jüdischen Kaufmannschaft, herbeigeführt durch Verbreitung antisemitischer Schmähschriften und Hetzflugblätter durch Mitglieder des deutsch-sozialen Vereins zu Görlitz. Um die Weihnachtszeit des vorigen Jahres wurden tu Stadt und Umgegend von Görlitz vier solcher Flugblätter, welche aus dem Verlage des Antisemiten-Häuptlings Theodor Fritsch in Leipzig stammten und grobe Beleidigungen gegen das jüdische Volk, jüdische Kaufleute, Beamte u. f. w. enthielten, versandt. Infolgedessen stellten verschiedene Görlitzer jüdische Kauflente gegen den ehemaligen 'Vorsitzenden des deutsch-sozialen Vereins, Major a..D. Mitzlaff, und das Vorstandsmitglied desselben, Rentier und Lieutenant Lorenz, Strafantrag. Die Sache kam bereits am 26. März d. I. vor der hiesigen Strafkammer zur Verhandlung, welche die Angeklagten, der Beleidigung für schuldig befand und zu 150 Mark Geldbuße event. 15 Tagen Haft verurteilte. Gegen dieses Erkenntniß erhoben die Verurteilten beim Reichsgericht Widerspruch und beantragten Revision. Der oberste Gerichtshof trat zur Beschlußfassung in dieser Sache am 9. Juni d. I. zusammen und beschloß, das Urtheil der ersten Instanz aufzuheben und den Prozeß zur nochmaligen Verhandlung an die Görlitzer Strafkammer zu verweisen. Das Reichsgericht stimmte in seinem Erkenntniß den Ausführungen des Reichsanwalts bei, der u. A. Folgendes ausführte: „Ich bin der Meinung, daß die hier in Frage kommenden Flugblätter arge Beleidigungen enthalten, aber die Art und Weise, wie das Landgericht Görlitz vorgeht, scheint mir mit den prozessualen Bestimmungen des 8 193 des St.-G.-B. nicht ohne Weiteres vereinbar zu sein. Das letzte Bedenkerl wäre schließlich noch, daß nur die jüdischen Geschäftsleute von Görlitz und Umgegend beleidigt sein sollen; es können ja dann noch bedeutend mehr Persouen beleidigt sein, die keinen Strafantrag gestellt haben." Das Reichsgericht entsprach infolgedessen dem Anträge des Reichsanwalts und hob das Urtheil auf. In der heutigen Verhandlung entschuldigten sich die beiden Angeklagten wieder damit, man habe das Judenthum, resp. die Auswüchse desselben, die Mißstände des jüdischen Handels und Gewerbes treffen wollen, niemals eine bestimnlte Person, da die Verbreitung der Flugblätter vom deutsch-sozialen (antisemitischen) Verein ausgegaugen, der gegen die Korruption kämpfe, so hätte man einzig und allein nur berechtigte Interessen verfolgt. Die hierauf folgende Verlesung der Flugblätter nimmt über eine Stunde in Allspruch, alsdann wird zur Zeugeuvernehmuttg geschritten. Es erscheineil drei in der Wolle gefärbte Antisemiten, Theodor Fritsch - Leipzig. Hanptmann Tschirner und Lieutenant Winter aus Görlitz. Dieselben verbreiten sich in der Hauptsache über die Art und Weise, wie die Flugblätter zur Vertheilung gelangt sind und bestätigen, daß man diese nicht nur in Schlesien, sondern auch in Sachsen und Thüringen zur Versendung gebracht habe. Die Staatsanwaltschaft gesteht zu, daß in beit Flugblätter!! Beleidigungen gröbster Art enthalten seien, daß der 8 193 in diesem Falle, da die Form das erlaubte Maß überschritten, nicht in Anwendung kommen könne, allein sie hält nicht für erwiesell, daß die in den Flugblättern angeführteil Thatsachen sich direkt auf die Juden in Görlitz beziehen. Die Vertheidigung plaidirt für Zubilligulig des 8 193, da die Vertheilung her Flugblätter vom deutsch-sozialen Verein ausgegangen sei llnd inan dieselben nur an „Nichtjuden" versandt habe. Der Herr Verteidiger kann in Ausdrücken wie „Kniffe", „Schwindel" keine Beleidigungen finden und uub hält den Ausspruch „freche Konkurrenz" in dem einen Flugblatt wohl am Platze, da es unerhört sei, wenn Juden mit Christen, an einem christlichen Feste, wie z. B, zur Konfirmation, was den Verkauf von Konfirmationskleidern anbetrifft, in! Konkurrenz treten. Dem' Anträge der Staatsanwaltschaft auf Freisprechung schließt sich natürlich die Vertheidigung an. Der Gerichtshof spricht die Angeklagten von der Anklage der Beleidigung frei und legt die Kosten der Staatskasse aus. Die Beleidigungen, so lautet die Motivirung, ob die in den Flugblättern ausgesprochenen Thatsachen erweislich wahr seien, bleibe dahingestellt, bezögen sich nicht auf die Görlitzer Kaufleute. 6t. Essen, 14. September. Die hiesige Gemeinde wird am 25. und 26. d. M., nachdem schon Monate vorher von Seiten eines Festausschusses die umfassendsten Vorbereitungen gekroffen, das 50jährige Amtsjubiläum des Herrn Blumenfeld begehen. Die großartige 2tägige Feier wird am Freitag, den 25. er., Nachmittag 5 Uhr mit einem Festgottesdienst in der fchöngeschmückten Synagoge, bei welchem Herr Rabbiner Dr. Frank aus Köln die Festpredigt übernommen hat, beginnen. Tags darauf, am Sonnabend den 26. cr., findet Nachmittags 3 Uhr im Stadtgarten , ein Festessen.statt, dem sich Abends 8 Uhr ein Bankett anreihen wird. Für den Empfang der Glückwunschdeputationen ist die Zeit nach dem Morgengottesdienst, zwischen ll1/* und 1 Uhr festgesetzt. Den auswärtigen Lehrern wird nach vorheriger Anmeldung bei Herrn I. Hirsch land (Steelerstr. 4) gern Freiquartier zur Verfügung gestellt. && Andernach, 11. September. Aus kleinen Gemeinden läßt sich zwar .nichts Großes berichten, denn Bedeutsames können sie eben nicht leisten; allein um so anerkennenswerther ist es, wenn sie mit ihren schwächeren Hilfsmittelnden Anforderungen der Zeit in Bezug auf Synagogen- und. Schulwesen Rechnung tragen. Unter der strammen Leitung ihres bewährten, auch in seiner bürgerlichen Stellung hochgeachteten ersten Vorstehers, des Herrn Simon Kaufmann, erfreut