Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1891)
- Date
- 1891-09-04
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 * Köln, 1. September. Einen schönen Erfolg hat die im Juni d. I. zusammeugetretene Konferenz fcou Delegirten der westdeutschen Logen des B. B. O. zu verzeichnen. Allseitig wurde auf der Konferenzder sich immer mehr fühlbar machende Mangel an einer Heilstätte, für skrophulöse Kinder anerkannt, worin jüdische Kinder rituellverpflegt werden können. Für Westdeutschsand insbesondere fehlte diese Gelegenheit vollkommen. Ein Beschluß der Konferenz, daß behufs Aufstellung eines Planes, betreffend Gründung einer Kinderheilstätte in einem Soolbade, ein Komitee aus Mitgliedern der betheiligten Logen- und anderen Glaubensgenossen zusammentreten soll, konnte bei der vorgeschrittenen Kurzeit und bei der regen Beteiligung Aller all dem Hilfswerk für die russischen Juden nicht so rasch ausgeführt werden, daß sich für dieses Jahr schon eine Heilstätte hätte schaffen lassen. In * Folge dessen haben einige Brüder der Rheinland-Loge und der Frankfurt-Loge sich der Sache eifrig gewidmet, lind Dank der opfermuthigen, Thätigkeit der Herren Ferdinand Gambllrg und M. Mainz jr. in Frankfurt koilnte am 25. Juli im Soolbad Nauheim die Kinderheilstätte mit 6 Mädchen von 6 15 Jahren (3 aus Köln, 2 aus Frankfurt, - 1 aus Wiesbaden) eröffnet werden. Am 25. August trafen 6 Knaben ein, 2 aus Köln, 2 aus Frankfurt, 2 vom Kinderheim in Dietz. Die Anstalt befindet sich in einer schönen gemietheten Wohnung, deren schöne vollständige Einrichtung die oben genannten Herren in Frankfurt besorgt haben. Die Leitung ist einer jüdischen Pflegerin unter Aufsicht übertragen. Die ärztliche Aufsicht hat Herr Dr. Schott übernommen. Die gedeihliche Entwickelung der Pfleglinge, deren Eltern teilweise zu den Berpflegnngskosten beitragen, ist der schönste Lohn. Sie möge aber auch für sümmtliche Logeil ein Ansporn sein, durch Grüilduilg einer Kinderheilstätte in einem Soolbade oder an der See in größerem Maßstabe das jetzt begonnene Werk fortzusetzen, arme Kinder einem dailernden Siechthum zu entreißen. B. Aus Württemberg, 31. August. Am 5. d. Mts. tagte in Heilbrolin die israelitische Lehrerkvllferenz Würt tembergs; vor Beginll derselben erfreute der dortige Synagogenchor die Mitglieder' dllrch ein gelungenes Konzert. Der Vereinsvorstand Oberlehrer Stern- ' Eßlingen erstattete Bericht über den Stand des Unterstützungsvereills, der wieder an Wittwen Gabelt im Betrage von 150-350 Mark zu verteilen in der Lage war. Gegenstände der Verhaildlungen bildeten die Lesebuchfrage ltnb ein Referat von Schlnal-Ludwigsburg über „die Fortbildung der Israeliten". — Die „Ulmer Schnellpost", früher ein sehr liberales und tolerantes Orgall der Natiollalliberalen, ist seit ca. 10 Tagen in das Lager des Antisemitismus übergegangen und brillgt in jeder Nummer antisemitische Hetzartikel, die einem Böckel und Zilnmermann alle Ehre machen würden. Man vermuthet als Ursache theils Rache all eitlem Ulmer Rechtsallwalt, der all der Gründullg eines Konkurrenzblattes der „Ulmer Zeitung" mitgewirkt hat, theils den Versuch, durch die antisemitische Agitation den gesunkenen Stand ihrer Abonnentenzahl zu heben. Leider schlugen bisher alle Schritte fehl, diesem wüsten Treibell entgegenzutreten. Oesterreich-Ungarn. * Brünn, 28. August. Der Minister für Kultus unb Unterricht hat folgende Verordnung betreffend das für das Amt eines Ra bbi ner s in Mähren erforderliche Maß allgemeiner Bilduilg erlassen: „l. Die Kandidaten für das Amt eines Rabbiners in Mähren haben in Beziehlllig auf ihre allgemeine Bildung nachzuweisen, daß sie zum Mindesten das Obergymnasium vollställdig mit gutem Erfolge zurückgelegt haben. 2. Dell gegellwärtig in Mähren sungirenden Rabbinern, welche als solche bereits vor dem Tage der Kundmachullg des citirten Gesetzes, das ist vor dem 15. April 1890, bestellt waren, und deren Bestellung in der Eigenschaft als Rabbiner der staatlichen Kultusbehörde zur Anzeige gebracht und voll dieser Behörde ohne Einsprache zur Kenntniß genommen wurde, wird in Anwendung des vorletzten alinea des § 11 des citirten Gesetzes die im Absätze 1 dieser Verordnung erwähnte Nachweisung erlassen. 3. Dagegeil haben alle übrigen, gegellwärtig angestellten Knltusfunktionäre, welche, sei es unter dem Titel eines Rabbiners, sei es uilter anderm Titel (als Religionslehrer ltnb dgl.b selbstständig Rabbinatsfullktionen ausüben, — im Falle sie als Rabbiner weiter fungirell wollen, binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung der vorliegenden Verordnung im Landesgesetzblatt für Mähren, — die obenerwähnte Nachweisung über die erlangte allgemeille Bildung beizubringen, es sei beim, daß ihnen über ihr diesbezügliches Einschreiten diese Nachweisung vom Kultusminister erlassen wird." ' K Budapest, 30. August. Die Pester israelitische Neligionsgemeinde hat einen schweren Verlust zu beklagen. Ihr Oberkantor, Professor Moriz Friedmann ist am Sonnabend nach langem Leiden gestorben. Nach mehr als 34 jähriger erfolgreicher Thätigkeit als Oberkantor der größten Gemeinde des Landes, ist er von hinnen geschieden, noch ehe fein Nachfolger, der jüngst gewählte Lazarus, fein Amt angetreten hat. Mit feiner imposanten Gestalt, seiner gewaltigen und umfangreichen Barytonstimme, seinem reichen Wissen, seinem begeisterten Patriotismus war Friedmann das Vorbild eines modernen, den Anforderungen der Zeit gerecht werdeilden Kantors. Als Rezitator wurde er von Keinem auch nur erreicht, geschweige denn übertroffen. Nach einem Probevortrag, den Friedmann im alten Chortempel im Orczy'schen Hause am 12. Juni 1857 absolvirte, wurde er vom Vorstande der hiesigen Gemeinde schon wenige Tage danach mit Stimmeneinhelligkeit zu ihrem Oberkantor gewählt. Seit dem Bestände des großen Tempels in der Tabakgasse fungirte Friedmann als Oberkantor an demselben. Seine erste Funktion daselbst war anläßlich der Feier der Einweihung am 6. September 1859; seine letzten Funktionen übte er bei zwei Trauungen am 19. Oktober 1890. Friedmann hinterläßt eine Wittwe, geborene Johanna Goldmark, Schwester des Komponisten gleichen Namens, und vier Kinder, Um 11 Uhr Vormittags fand heute unter Vorsitz des Gemeindepräsidenten Reichstags-Abgeordneten Moriz Wahrmann eine außerordentliche Sitzung des Vorstandes statt, deren einziger Gegenstand die Veranstaltung einer würdigen Leichenfeier für Friedmann war. Wie wir vernehmen, soll dieselbe am Montag stattfinden. Die Leiche wird vor dem großen Tempel aufgebahrt werden. Dort wird Dr. Kohn die offizielle Trauerrede halten, die anderen Redner werden auf dem israelitischen Gottesacker sprechen. Näherer Bericht folgt. * Budapest, 30. August. Eine Demonstration gegen die Sonntagsruhe haben die ungarischen orthodox-israelitischen Kaufleute in Szene gesetzt. Gestern hat eine Landesversammlyng derselben im „Hotel Europa" stattgefunden. Sümmtliche orthodoxe israelitische Gemeinden Ungarns waren vertreten. Zum Vorsitzenden wurde Adolf Frankl, zu Schriftführern wurden Daniel Weiß und Jakob Gabel gewählt. Der Vorsitzende eröffnete die Konferenz mit einer längeren, beifällig aufgenommenen Rede, in welcher er, den Zweck der Versammlung darlegeud, der Hoffnung Ausdruck gab, Handelsminister Gabriel Baross, dem sich das allgemeine Vertrauen zuwende, weil er gerecht, unparteiisch und liberal sei, werde sich der berechtigten Bitte um Milderung der Härten des Sonntagsruhe-Gesetzes nicht verschließen. — Der nächste Redner, Dr. Samuel Friedländer (Großwardein), erläuterte die speziell die orthodoxen Israeliten schädigenden Bestimmungen des Gesetzes und beantragte die Annahme einer Resolution, wonach die Landeskonferenz mit Rücksicht auf die Verfügungen ähnlicher Gesetze in anderen europäischen Kulturstaaten und in Anbetracht des schweren materiellen Schadens, welcher den zu zwei Ruhetagen verhaltenen orthodoxen Israeliten zugefügt wird, erklärt, daß 1. das Gesetz, respektive die Durchführungs-Verordnung über die Sonntagsruhe in der heutigen Gestalt für die Handel und Gewerbe treibenden Bürger, speziell aber für die gesetzestreuen israelitischen Kaufleute und Industriellen überaus schädlich sei. 2. Daß die Abänderung der Durchführungs-Verordnung auf Grund der Bestimmungell in anderen Kulturstaaten unerläßlich sei; und zwar soll be- ' stimmt werden, daß die Sonntagsruhe für alle Geschäfte Nachmittags 1 Uhr, in Gemeinden mit weniger als 20,000 Seelen Nachmittags 5 Uhr beginnt; Verkäufer von Lebensmitteln, Spezerei- und Mehlhändler sowie Greisler rc. sollen in Bezug auf den Verkauf von der Sonntagsruhe befreit sein; ebenso israelitische Fabrikanten und Werkstättenbesitzer, welche llicht für den sofortigen Verkauf, sondern aus Lager oder Bestellung arbeiten, wenn sie behördlich Nachweisen können, daß sie den Sabbath über gefeiert haben. 3. All diese Punkte sollen in Form eines Memorandums dem Herrn Handelsminister überreicht werden. (Eljenrufe.) Die Landeskonferenz acceptirte einhellig diese Resolution. Ob dieselbe etwas nützen wird, können wir nicht wissen. Das aber wissen wir, daß es der Emanzipation keinesfalls förderlich ist, wenn eine jüdische Partei zugleich als politische Partei allftreten will. * Budapest, 31. August. Der Pariser Berichterstatter des „Magyar Hirlap" hatte dieser Tage mit dem Baron Hirsch in dessen bei Versailles gelegenem Schlosse Beauregard eine längere Unterredung über die Ansiedlung der aus Rußland vertriebenen Juden in Argentinien. Baron Hirsch erzählte, daß er zur gründlichen Durchführung seiner Kolonisationspläne eine Kommission nach Argentinien entsandte, um zu erforschen, ob die russischen Juden wirklich ein neues Vaterland werden