Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1891)
- Date
- 1891-09-04
- Page
- Seite 427 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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in unsere Zeit ethalten. Mannigfache Vorschriften beziehen sich im Talmud (Sabbath, Aboda sara, Derech erez u. a. O.) auf diejenigen von diesen Badeanstalten, die öffentlich waren. Zum Unterschied von den luxuriösen, später sogar zur Unsittlichkeit führenden Bädern der Römer war in diesen streng keusches Benehmen vorgeschrieben, und wenn es nicht rituellen Zwecken diente, mannigfachen Beschränkungen unterworfen. Um nicht mit, nach dem Beispiel der Römer naheliegendem, lasterhaftem Vorhaben zu baden, mußte Jeder vor demselben zur Sammlung des Geistes folgende Gebetformel sprechen: „Möge es dir, mein Gott, Wohlgefallen, daß mir hier kein Unglück widerfahre, und sollte ich hier den Tod finden, so möge mein Tod eine Sühne für meine Sünden sein." Als der in ritueller Beziehung gewiß strenge Rabbi Gamliel einst das Bad der Aphrodite gebrauchte, stellte ihn ein Römer darüber zur Rede, indem er seinem Erstaunen Ausdruck gab. Gamliel erwiederte: „Warum sollte ich da nicht baden? Aphrodite ist doch des Bades wegen da und nicht umgekehrt das Bad der Aphrodite zu Ehren." Ob die luxuriösen Bäder, die unsere anspruchsvolle Zeit am Strand des Meeres geschaffen, einen ebenso frommen Sinn großziehen, überlaffe ich denen zu entscheiden, die so häufigen und regelmäßigen Gebrauch davon machen. Jedenfalls wäre etwas mehr Sammlung nach dem alten bewährten Muster so Manchem dabei zu empfehlen! Giacomo Meyerdeer und dasIudcnthum. Zum hundertsten Geburtstage des Komponisten, 5. September 1891. Von Dr. Adolph Kohut. „Religion changirt" — war das Leitmotiv so vieler großer Komponisten in der ersten Hälfte unsers Jahrhunderts. Der Enkel Mendelssohns, Felix Mendelssohn-Bartholdy, schwor freiwillig den Glauben seiner Väter ab, und Josef Joachims, „derGeigerkönig", trat auf Veranlassung des judenfeindlichen Exkönigs Georg von Hannover zum Christenthum über. Diesen leuchtenden Spuren sind noch manch' andere mehr oder weniger berühmte jüdische Komponisten in Deutschland und im Ausland gefolgt; fast keiner aus Ueberzeugung, sondern aus Rücksichten auf ihre Stellung, um Karriere zu machen und aus anderen Gründen. Eine rühmliche Ausnahme von dieser Regel machte einer der größten Tonschöpfer dieses Jahrhunderts, Giacomo Meyerbeers, dessen bevorstehender Säkulartag gewiß aufs Neue die Aufmerksamkeit nicht allein auf die außerordentliche musikalische Bedeutung, sondern auch auf die Charaktereigenschaften dieses Mannes lenken wird, der es verschmähte, die „Religion zu changiren", und allen Lockungen zum Trotze ausharrte beim Glauben seiner Stammgenossen, während alle seine Nachkommen die Taufe empfangen haben.... Der hundertjährige Geburtstag giebt mir die längst gewünschte Veranlaffung, die Beziehungen Meyerbeers zum Judenthum näher zu beleuchten. Der Vater Meyerbeers — der Komponist hieß ursprünglich Jacob LiepMann Beer und nannte sich erst später auf Wunsch seines Onkels Meyer, der ihm sein ganzes Vermögen hinterlaffen, und nachdem er in Italien gewesen, Giacomo Meyerbeer — Jacob Herz Beer war ein sehr geachteter Berliner Bankier, wohnhaft Spandauerstraße 72, in seinem eigenen Hause. Er gehörte mit Bendix, Friedländer, 9 Vergl. „Josef Joachim". Ein Lebens- und Künstlerbild. Von Dr. Adolph Kohut. Berlin, A. Glas. 9 Vergl. „Giacomo Meherbeer". Von Dr. Adolph Kohut. Leipzig, Ph. Reclam jr. Gumpertz, Schlesinger, Mendheim, Fränkel tinb Bendemann zu den Vertretern der Berliner Judenschaft, welche am 25. Juni 1810 an den, am 6. Juni 1810 zum Staatskanzler ernannten Minister von Hardenberg eine Bittschrift zur Abstellung der traurigen und drückenden Lage der damaligen preußischen Juden sandte. In jener Eingabe befindet sich die bedeutsame Stelle: „Bereit, jeden Theil der Schilderung zu beurkunden und jede Angabe der strengsten Prüfung zu unterwerfen, sehen wir zu unserer Rettung kein Mittel, als den in unserm a. h. Bittschreiben geäußerten, auf unsere unumwundene Erklärung: „daß es in unseren Ceremoniell- und Ritual-Gesetzen kein Hinderniß giebt und geben soll, alle auch noch so schweren Pflichten, welche Vaterland und Staatsgesetze fordern, unerfüllt zu lassen", begründeten Wunsch zu wiederholen: unseren Mitbrüdern, welche bereit sind, alle Pflichten eines Staatsbürgers unbedingt zu übernehmen, auch ebenso unbedingt alle Rechte deffelben zu ertheilen. Mit dem gerechten Vertrauen, das den ganzen preußischen Staat beseelt, gestützt auf die Kraft der Wahrheit, die ohne Wirkung bleibt, und in der vollen Ueberzeugung, daß die Aufnahme unserer Milbrüder unter den anderen Bürgern dem Interesse des Staates angeineffen sei, erflehen wir von Ew. Exzellenz die Erfüllung unsers unterthänigsten Gesuchs." Es ist bekannt, daß die rastlose Thätigkeit der genannten Vertreter schließlich zum gedeihlichen Ziele führte. Der Vater Meyerbeers hatte auch im großen Saale seines Hauses einen recht fleißig besuchten Privatgottesdienst eingerichtet, der — obschon er nur kurze Zeit bestand — viel zur Hebung des religiösen Lebens in der Gemeinde beitrug. Der Gottesdienst wurde nach einer Kabinetsordre vom 9. Dezember 1815 von dem Minister Schuckmann geschlossen. Vergebens bot Beer Alles auf, um diesen Beschluß rückgängig zu machen; vergebens richtete er Vorstellungen an den Staatskanzler und König — das Verbot wurde durch folgendes Schreiben des Königs an den Staatskanzler lediglich bestätigt'): „Ich finde Mich durch die hierbey zurückgehenden Vorstellungen des hiesigen Bankier Jacob Hertz Beer nicht bewogen, von Meiner unterm 9. d. Mts. an den Staatsminister von Schuckmann erlassenen Ordre, die Schließung der hier ohne Erlaubniß zum gottesdienstlichen Gebrauch der Juden eingerichteten Privattempel betreffend"), abzugehen. Die Synagoge ist der zu den gottesdienstlichen Versammlungen der Juden bestimmte Ort. Wird dort der Gottesdienst in einer Sprache gehalten, die die Wenigsten der Anwesenden verstehen, so muß die Gemeinde ihre Rabbiner veranlassen, daß die ihr unverständliche Sprache abgeschafft und die Landessprache eingeführt werde; sie kann aber dafür nicht verlangen, daß ein anderer Versammlungsort außer der Synagoge verstattet werde, so wenig als ein Theil der katholischen Gemeinde sich darum von der angeordneten Versammlung zum Gottesdienst absondern kann, weil bei der Messe und anderen gottesdienstlichen Handlungen die lateinische Sprache im Gebrauch ist. Hier liegt keine Intoleranz, sondern blos das Festhalten derjenigen Ordnung, die, zur Verhütung des aus dergleichen Absonderungen entstandenen Sektenwesens nothwendig ist; nicht zu gedenken, daß bereits im General-Juden-Privilegio und -Reglement vom 17. April 1750 die Versammlung zu Betstunden außer der Synagoge ausdrücklich verboten ist. Dem Umstande, daß die meisten hiesigen Juden die hebräische Sprache nicht verstehen, kann dadurch abgeholfen werden, daß sie sich die in der Synagoge eingeführten Gebete und Gesänge ins Deutsche 9 Vergl. „Geschichte der Juden in Berlin". Von Ludwig Geiger. S. 219 ff. 9 Gleichzeitig wurde auch der Privatgottesdienst von Israel Jacobson, der zum großen Theile deutsch war, und wo auch deutsche Predigten gehalten wurden, Verbote».