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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-08-14 · Heft 33 (14.8.1891) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 33 (14.8.1891)
Date
1891-08-14
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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, ij. u RWUWW nothwendiges Geschäft zu erledigen. Der Knabe wendete sich nach einer Weile um und sah seinen Vater von dem Wege nach der Station ablenken und in ganz entgegengesetzter Richtung nach dem Flusse zu gehen. Seitdem ward Stephan nicht mehr gesehen." Wir haben der Angelegenheit einen größeren Nanm gewidmet, als sie verdient, um wieder einmal eine Probe von der Verlogenheit der „Kreuz-Ztg." in Sachen, die Inden unb Judeuthum angehen, unfern Lesern vorzuführen. Die Sache selbst ist für uns abgethan. Daß die „Kreuz-Ztg." ihre Jrrthümer berichtigen wird, erwarten wir von ihr nicht, da dieses Blatt von der Unwahrheit des von ihm Mitgetheilten bereits vor der Veröffentlichung überzeugt sein mußte. * Berlin, 7. August. Die gegen den Antisemiten Paasch wegen seines Buches „Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft und ihre Helfer" sowie gegen den Verleger und Drucker des Buches erhobene Anklage lautet, daß die Genannten über den kaiserlich deutschen Gesandten Herrn M. v. Brandt in Peking, den kaiserlichen Legationssekretär Frh. v. Ketteler, den kaiserlichen Konsul in Amoh, Feindel, den Wirkt. Geh. Legationsrath Lindau und das Auswärtige Amt des Deutschen Reiches beleidigende und in Bezug auf dieselben nicht erweisliche Thatsachen behauptet und verbreitet haben, welche geeignet seien, dieselben verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, und zwar öffentlich und durch Verbreitung einer Druckschrift. Als für die Beurtheilung und Bestrafung der Angeschuldigten in Frage kommend sind die 88 185, 186, 194, 196 , 200 des Strafgesetzbuchs und das Neichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 augezogen. * Berlin, 10. August. Am 7. d. verstarb einer derjenigen Männer, welche sich um die Entwickelung der 93erliuer Industrie besonders verdient gemacht haben. Herr Max Wolfs von der Firma Wolff und Glaserfeld hier, war einer der Mitbegründer der für den hiesigen Platz so bedeutsam gewordenen Wäsche-Industrie, durch welche gegenwärtig Tausende von Arbeitern und Arbeiterinnen ihre Existenz finden. Er verstand es, auf allen überseeischen Märkten für die Berliner Wäsche-Erzeugnisse festen Boden zu gewinnen, und nicht zum Geringsten ist es ihm zu verdanke!^ wenn die hiesige Wäsche-Industrie sich auf einer so erfreulichen Höhe befindet. Mit ihm ist einer derjenigen Männer dahingegangen, denen in den Annalen unserer industriellen Geschichte ein ehrendes Andenken bewahrt bleiben wird. Die Beerdigung fand Montag den IO. d., Vormittags 97a Uhr, von der Leichenhalle des jüdischen Friedhofes in Weißensee statt. * Münster, 10. August. Ein antisemitischer Schwindel, der in der „Allg. Deutschen Lehrer-Ztg." versucht wurde, wird durch die folgende in Nr. 28 desselben Blattes veröffentlichte Erklärung entlarvt: „Münster. Die „Allg. Deutsche Lehrer-Ztg." brachte in Nr. 25 eine angeblich den „Deutsch-sozialen Blättern" entnommene Notiz, nach welcher die preußische Negierung zu Münster die Verfügung erlassen habe, daß es jüdischen Lehrern untersagt sei, Unterricht im Deutschen und in der Geschieht, zu ertheilen. Diese Mittheilung muß als eine der thatsächlichen Unterlage entbehrende bezeichnet werden, und es ist beu jüdischen Lehrerkreisen und der betreffenden Regierungsbehörde selbst von einer solchen Verfügung auch nichts bekannt. Zudem liegen die Schulverhältnisse in dem Regierungsbezirk Münster so, daß nicht einmal eine Veranlassung zu einem solchen Erlaß vorliegen kann. Dr. Steinberg, Seminardirigent." * Eisenach, 9. August. Vorgestern fand hier im Hotel „Wartburghof" eine Versammlung von Vertrauensmännern des Thüringer Antisemit enbun des unter Vorsitz des Kaufmanns Neuhof (Erfurt) statt. Nachdem die durch die jüngsten Casseler Vorgänge sattsam gekennzeichneten Phrasen von der „Treue zu Kaiser und Reich" in üblicher Weise als Folie ausgehängt waren, trat man in die Tagesordnung ein. Der erste Punkt betraf einen Bericht über die Thätigkeit des Th. A.-B. Der Referent I. Gottesleben (Hochheim) gab einen Ueberblick über die Vertheilung von Druckschriften, von denen in den letzten drei Monaten mehr als 30,000 Stück versandt worden seien. Außerdem habe man sich die Gründung von Vieh Versicherungs-Vereinen und Darlehns- Kassen angelegen sein lassen. Ter Bund umfasse die verschiedensten Berufsklassen, sein Schwerpunkt liege in den Stände!: der Landwirthe, Handwerker und Arbeiter. In allen Theileu Thüringens habe der Verein Mitglieder, Vertrauensmänner, bereits sei auch die Verbindung mit Hessen, dem Mutterlande der antisemitischen Volkspartei, hergestellt, lieber den zweiten Punkt der Tagesordnung: „Die zu künftig e Wirksamkeit des Bundes", referirte P. Langhans (Gotha). Derselbe verbreitete sich über die verschiedenen Richtungen des Antisemitismus und stimmte ein Loblied auf Böckels gemeinnützige Thätigkeit an. Derselbe „beschränke sich nicht darauf, gegen die Juden zu reden, sondern er helfe auch durch positive Leistungen dem Mittelstände auf und zeige die Wege, wie man praktischen Antisemitismus treiben müsse. Diese Thätigkeit des gefeierten Führers müsse auch in Zukunft das leuchtende Vorbild der Thätigkeit des Th. B.-A. sein". Daß die Ausführungen Beifall fanden, braucht nicht erst erwähnt zu werden. An das Referat schloß sich eine lebhafte Debatte, welche jedoch nichts von Interesse bot. Zum 3. Punkt der Tagesordnung wurde eine Anzahl Orte bestimmt in denen in nächster Zeit öffentliche Versammlungen stattfinden sollen' Die geplante Volksversammlung, welche sich an die Sitzung anschließen sollte, hat nicht stattgefunden, vermuthlich weil man trotz der schönen Berichte auf eine nennenswerthe Betheiligung nicht zählen konnte. * Xanten, 9. August. Der hiesige Magistrat hat die nachstehende Knndgebung veröffentlicht: „Anerkannt sind die Bemühungen des hier anwesenden Herrn Kriminal-Kommissars und der hiesigen Sicherheitsvrgaue überaus rege, den oder die Thäter des am 29. Juni verübten geheimnißvollen Mordes zu ermitteln. Umsomehr ist es zu bedauern, daß diese Bemühungen durch Ausschreitungen Einzelner sehr gestört und behindert werden. Jeder Bürger hat Anspruch auf gesetzlichen Schutz, wenn er auf öffentlicher Straße beschimpft oder an seinem Eigenthum geschädigt wird. Findet das Eine oder das Andere statt, so hat die Behörde die Pflicht, den Geschädigten beizustehen, ihre Klage entgegenzunehmen, nöthigenfalls Hausuutersuchungen anzustellen und die Uebertreter des Gesetzes zu ermitteln. Hierdurch wird viel Zeit in Anspruch genommen, es werden die Gedanken und Bemühungen der Behörde von der Hauptsache abgelenkt und den Nebensachen zugewandt. Im Interesse der Untersuchung des Mordes kann es daher nicht dringend genug ans Herz gelegt werden, sich nicht vom Gefühl zu strafbaren Aeußerungen oder Ausschreitungen hinreißen zu lassen. Abgesehen aber auch hiervon, bedenke ein Jeder, welche unangenehmen Folgen und selbst ungeahnt harte Strafen ein Verlassen des gesetzlichen Weges für ihn selber haben kann, sogar für Andere, welche im Wahne sind, beim Verhör ihre Kenntniß von der Thäterschaft leugnen zu dürfen." Oesterreich - Ungarn. * Budapest, 5. August. Eine Gesellschaft hiesiger Kaufleute richtete vor mehreren Tagen eine Dankadresse an den ungarischen Bischof der reformirten Kirche, Herrn Gabriel Pap, anläßlich dessen Aufrufes im Interesse der verfolgten russischen Juden. Der hochherzige Kirchenfürst beantwortete diese Adresse mit einem Schreiben an den Budapester Kaufmann Herrn Sigmund Löwit, welches folgende markante Stelle enthält: „Ich habe nur meine Pflicht erfüllt und folgte blos dem Zuge meines Herzens, als ich den Aufruf erließ, und eben deshalb verdiene ich keine Anerkennung, geschweige denn einen Dank. Das Vertrauen meiner Glaubensbrüder hat mich im Dienste meiner Kirche auf einen Platz gestellt, von wo aus mein Wort in weite Ferne erschallt und ich will auch, daß mein Wort in weiter Ferne vernommen werde; denn so wie Ihre Religion, so gebietet auch die unserige als Fundamentalgesetz die Liebe zu Gott und den Menschen. Und wenn die russischen Verfolger auch Christen sind, so ist doch die Verfolgung selbst keine christliche; dieselbe bildet kein Gebot der Christenheit, und diejenigen Christen treten das Gebot der Nächstenliebe mit Füßen, welche Andersgläubige in unmenschlicher Weise verfolgen. Diese Verfolgungen werden unauslöschliche Schandflecke in der Geschichte unserer Zeit bilden, denn das gebildete und civilisirte Europa hat blos seinem Beileid für die Verfolgten Ausdruck gegeben; es war aber nicht im Stande, mit seinem machtvollen Auftreten die unmenschlichen Verfolgungen zu verhindern, ja, was noch mehr, es machte nicht einmal den Versuch, diesen Verfolgungen Einhalt zu thun." Frankreich. ft Paris, 7. August. Die Anwesenheit einiger Gäste aus Rußland hat am letzten Sonntag Anlaß zu einer imposanten Versammlung gegeben, in welcher für die Kolonisation Palästinas demonstrirt wurde. Es ist Ihren Lesern bekannt, daß im Gegensatz zum Baron Hisch der Baron von Rothschild der Palästinafrage sein ganz besonderes Interesse zuwendet, und dieses Interesse mag wohl der Grund gewesen sein, daß die thätigsten Förderer dieser Frage in jüngster Zeit

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