Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1891)
- Date
- 1891-07-31
- Page
- Seite 363 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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lehrbücher zu approbiren, die Prüfungen und den Unterricht zu überwachen, durch wen könnte er diese Agenden besser versehen als durch den Rabbiner, den er ja als Mann seines Vertrauens, zur Wahrung religiöser Obliegenheiten berufen hat? Allerdings hat die Sache einen Haken, das ist die Kultusfrage. Hier könnte die absolute Gewalt in den Hünden des Rabbiners eher 'Unfrieden als Ordnung schaffen, und dazu-zeigt uns auch die Erfahrung, daß die Gemeinden oft gegenüber willkürlichen und eigensinnigen Anschauungen der Rabbiner zur Selbsthilfe gezwungen waren. Es sei zugegeben, daß eine absolute Gewalt, in die Hände eines einzelnen Menschen gelegt, immer gefährlich und in unserer parlamentarischen Zeit ganz unmöglich ist. Aber ist das ein Grund, jede Ordnung zu perhorresziren und die reine Willkür walten zu laffen? Man schaffe eine Appellinstanz oder stelle eine Norm auf, wonach das Vetorecht des Rabbiners in Kultusfragen ein zeitlich beschränktes bleiben soll, wenn die überwiegende Mehrheit der Gemeinde oder ihrer gesetzlichen Vertretung sich in einem entgegengesetzten Sinne ausgesprochen hat. Damit erfüllen wir die göttliche Forderung: „Richter und Obere sollst du dir einsetzen in allen deinen Thoren, damit sie richten das Volk nach dem Gesetze der Gerechtigkeit." Ich bin überzeugt, daß die gütige Fee nach Anhörung dieser Wünsche sprechen würde: „Das ist sehr bescheiden, so bescheiden, daß ich dir gegen alle Feengesetze noch einen vierten Wunsch gestatte." Und ich hätte überhaupt noch einen vierten Wunsch, der heutzutage, in dem Zeitalter der sozialpolitischen Gesetzgebung gewiß Niemandem unbillig erscheinen wird, das ist der Wunsch nach Alters-,Wittwen- und Waisenversorgung. Die heilige Schrift legt uns doch diese Pflicht allgemein auf, sie sagt: „Du sollst Greise ehren, bu sollst Wittwen und Waisen nicht bedrücken." Um wie viel mehr muß das für die Greise gelten, welche ihr Leben dem Dienste Gottes gewidmet, für die Wittwen und Waisen derer, die im Dienste der Gemeinde ihre Kräfte aufgewendet haben. Die großen Gemeinden üben diese Pflicht ohnehin in sehr vornehmer, das Judenthum ehrender Weise. Dadurch stellt sich die Anomalie heraus, daß gerade diejenigen, welche mit Mühe und Sorgen ihr Leben ehrenvoll, unter dem Drucke der höheren Ansprüche aus ihren Standespflichten, durchkämpften, nicht wissen, wie sie in ihrem Alter sich vor Noch und Entbehrungen schützen und wie sie ihre Hinterbliebenen vor den drückendsten Nahrungssorgen bewahren werden. Man mache sich die Lage der Mehrzahl unserer Rabbiner klar, deren Einkommen zwischen 1000—2000 fl. beträgt, die noch dazu an Orten wohnen, wo die Erziehung ihrer Kinder ihnen größere Kosten verursacht, man bedenke, daß es schon die befleren Stellen sind, welche ihrem Inhaber ein Einkommen von 2— 3000 fl. bieten und daß jene nur spärlich gesät find, die besser dotirt waren, und daß endlich ein Avancement reine Zufallssache, nicht einmal von den höheren Fähigkeiten abhängt, die endlich auch nicht Jedermann gegeben sind, der sein Amt ehrlich und segenbriugend verwalten kann. Und dieser Wunsch ist nicht nur gerecht, sondern auch erfüllbar. Es fällt mir wohl nicht ein, die schwierige Frage im Handumdrehen gelöst zu haben, aber einen Weg zu ihrer Lösung glaube ich zeigen zu können. Man vereinige die Gemeinde zu einem Verbände, der sich verpflichtet, auf die Kultussteuern einen Zuschlag von 1—5 Prozent umzulegen, so zwar, daß auf die kleinere Steuerleistung der geringere Zuschlag entfalle, der leicht zu tragen ist, denn Jemand, der 5 fl. Steuer zahlt, kann leicht 5 Kreuzer als Zuschlag für den Pensionsfonds entrichten, und Jemand, der 50 fl. bezahlt, wird es leicht verwinden, wenn er 2,50 fl. an Zuschlägen zu entrichten hat. Außerdem verhalte man die Beamten zu einer ihren Verhältniffen entsprechenden Leistung. Aus den eingegangenen Beträgen soll ein Theil zur Bildung eines Stammvermögens, der andere zur Deckung des laufenden Erfordernisses verwendet werden. Sollte der Fonds einmal passiv sein, dann kann der Verband im Repartitionswege von den einzelnen Gemeinden Zuschüsse verlangen, für welche ein Schlüffel nach Anzahl der Mitglieder, nach der Größe der Steuerkraft und sonstigen lokalen Verhältnissen aufgestellt werden könnte. Endlich könnten andere Fonds und Vereine, die ähnliche Tendenzen haben, herangezogen werden, und unsere begüterten Glaubensgenossen, die doch das ehrenvolle Attribut der D'2öm '22 D'3öPP verdienen, würden auch diesem edlen Zwecke ihre Theilnahme nicht versagen. Zuletzt käme der Staat, welcher ja außer der, mit uns ja an Einfluß nicht zu vergleichenden katholischen Kirche, die altkatholische und protestantische Glaubensgenossenschaft aus den interkonfessionell eingehobenen Steuergeldern unterstützt und deshalb auf die Dauer trotz des Hohenwartklubs und der fünfzehn antisemitischen Abgeordneten den gerechten Wünschen der durch ein legitimes Organ vertretenen Judenheit sich nicht wird verschließen könne». Vor allen Dingen thut uns Gerechtigkeitsgefühl, Wohlwollen, Eintracht und gesunder Schaffensdrang noth. Tantum ineepto opus est, cetera res expediet. U Nie Inden Englands. Von S. Sänger. Auch Sie, verehrter Herr Redakteur, haben kürzlich eine Anzeige von der Einsetzung des Oberrabbiners der vereinigten jüdisch-orthodoxen Gemeinden Englands gebracht. Ich glaube, es dürfte die Leser Ihrer geschätzten Zeitung interessiren zu erfahren, welchen religiösen Richtungen die Juden Englands angehören. Es können drei (resp. vier) Abtheilungen Juden in England unterschieden werden. 1. Die am längsten ansässigen sind die aus Holland seit Cromwells Zeiten nach England eingewanderten spanisch-portugiesischen Juden. Sie besitzen drei Synagogen, zwei in London und eine in Manchester, und stehen unter einem geistlichen Oberhaupt, dem sogenannten Chacham. Der jetzige Träger dieses Titels ist Herr Dr. Gaster, der vor einigen Jahren, durch die Intoleranz der Rumänen vertrieben, nach England kam und hier bald eine Schaar begeisterter Anhänger um sich sammelte. Dr. Gaster ist ein sehr gelehrter Mann, und seine Wahl zum Oberrabbiner der portugiesischen Juden ist in jeder Beziehung gerechtfertigt. Auch hat derselbe ein Rabbinerseminar in Ramsgate in jüngster Zeit, gemäß den Anforderungen der Wissenschaft des Judenthums, errichtet, das gute Früchte zu tragen verspricht. 2. Die größere Zahl der Juden Englands sind die sogenannten Orthodoxen. Ich sage sogenannt, denn a) ist das Wort orthodoxganz unpasiend für einen Juden und einfach von den Anhängern des Christenthums herübergenommen, und b) sind die englischen orthodoxen Juden durchaus keine strikten Anhänger des Schulchan Aruch. Die Orthodoxen theilen sich wiederum in zwei Klaffen, die englischen, wozu die Wohlhabenderen im Westen Londons, und die russisch-polnischen, zu welchen die Arbeiter im Osten Londons gehören. Zwar sind jetzt beide unter einem geistlichen Obcrhauptc, dem Herrn Dr. Hermann Adler, vereinigt. Zu dieser Einigung hat der Einfluß des Lord Rothschild, des Parlamentsmitglieds S. Montague und anderer hervorragender Männer, denen das Judenthum am Herzen liegt, beigetragen. Aber cs wird befürchtet, daß die russisch-polnischen Juden, die einen besonderen Rabbi in' Herrn Dr. Lerner vor einigen Jahren erhalten haben, sich nicht so