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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-07-31 · Heft 31 (31.7.1891) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 31 (31.7.1891)
Date
1891-07-31
Page
Seite 362 (sequence 2)
Language
German
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Unsere Wünsche. Von einem österreichischen Rabbiner. Keine größere Gemeinde will ohne Rabbiner sein, und doch will - man wieder nicht, daß dem Rabbiner ein Recht zustehe, welches die'' Macht des Vorstandes beschränken könnte. Warum ist man in politischen Dingen liberal und nicht auf dem Gebiete der eigenen Verwaltung? Der Richter soll unabhängig sein, damit er nicht in die Lage komme, seine Ueberzeugung nach Rücksichten auf sein materielles WoW zu modeln; der Lehrer soll unabhängig sein, damit er seine Ueberzeugung frei und offen bekennen dürfe; jeder Beamte soll im Falle eines Vergehens wenigstens ein Disziplinargesetz haben, in deffen Schutz' er sich stellen darf. Nur der Rabbiner soll immer das Damoklesschwert der vorsteherischen Ungnade über seinem Haupte sehen. Dieser Thatsache gegenüber mag es wichtig erscheinen, zu wissen, welche Wünsche die Rabbiner eigentlich haben und wie sie ihre Pläne verwirklichen wollen. Ob es nützen wird, diese Dinge öffentlich zu besprechen, ist freilich eine Frage, aber das unbefangene Publikum soll wenigstens Gelegenheit erhalten, zu erfahren, um was es sich eigentlich handelt. Wenn eine gütige Fee käme, um uns, wie im Märchen, die Erfüllung dreier Wünsche anzubietcn, wir wären keinen Augenblick in Verlegenheit. Der erste aber beträfe die unnachsichtliche Forderung au eine genügende allgemeine und theologische Bildung der Rabbiner. Um die Wichtigkeit dieser Forderung zu begreifen, muß man unsere Verhältnisse kennen, die meistens dadurch verschuldet sind, daß nach dem bürgerlichen Gesetzbuche der Rabbiner allein das Recht hat, Trauungen zu vollziehen, und daß dieses Recht aus begreiflichen Gründen viel begehrt wird. Da kommt zuerst der „verdorbene Bochur", ein Herr, der nach jahrelangem Besuch der sogenannten Rab-' binerschule (Jeschiboth) verheirathet wurde, irgend ein Geschäft angefangen hatte, dann verkracht ist und endlich in irgend einem Dorfe bei einem halben Dutzend jüdischer Familien als Schächter, als Lehrer, Vorbeter und — kaute cke nüeux — als Rabbiner engagirt wurde. Der Appetit kommt beim Effen; der so rasch beförderte Herr strebt nach Höherem, und der schul- und fachmäßig gebildete Rabbinc? kommt in die Lage, sich mit einem solchen Manne, der nur in den' fahrenden Scholaren des 17. Jahrhunderts seines Gleichen hat, auf eine Stufe stellen zu müssen. Wenn wir ehrlich sein wollen, dann müssen wir gestehen, daß wir selbst an diesen Mißständen schuld sind. Die ungarischen Jeschiboth bestehen noch immer, zum Theil als staatlich anerkannte Rabbinerschulen, deren Zöglinge vom dritten Jahre aufwärts die Befreiung von der Wehrpflicht genießen; sie versorgen die Gemeinden mit Rabbinern, und es ist doch mehr als bekannt, daß an diesen sogenannten Schulen keine Spur von stufenweise aufsteigendem Unterricht, keine Spur von systematischer Pädagogik, keine Spur von einer wissenschaftlichen Methode existirt. Nun sind wohl einige bessere Exemplare unter diesen Scholaren, welche aus selbstgewählter Lektüre, aus Zeitungen oder aus akademischen Vorlesungen, welche sie als außerordentliche Hörer besuchen, sich einige allgemeine Bildung aneignen. Aber diese zusammengelesene Autydidaktengelehrsamkeit kann doch nicht als Surrogat für eine systematische schulgemäße Bildung angesehen werden. Die genannten Gattungen sind aber noch lange nicht die schlimmsten. Wir haben leider nicht wenige Rabbiner, deren einzige Qualifikation eine mit zugedrücktem Auge ertheilte Schächterapprobation ist. So sind sie unter fortwährenden Kämpfen mit der Aussprache des Hebräischen Kantoren, Religionslehrer und Rabbiner geworden. Sy haarsträubend diese Thatsache ist, trotzdeiu ist sie buchstäblich wahr, und ich könnte entsetzliche Beispiele anführen. Eydlich ist noch ein Uebelstand zu bedenken, der heute nur spärlich vorhanden ist, aber allem Anschein nach immer mehr Raum gewinnen wird, das ist die Serie der verkannten Genies, der verbummelten oder durch traurige politische Verhältnisse der Gegenwart in ihrem eigentlichen Brodstudium aussichtslos gewordenen Studenten. Für diese bildet der Rabbinerberuf noch immer ein anständiges Asyl, so lange es genügt, daß der erstbeste Rabbiner, ohne irgend Jemandem eine Rechenschaft darüber schuldig zu sein, ohne auch nur eine Instruktion für den Umfang des erforderlichen theologischen Wissens zu haben, eine Approbation zum Rabbinat ertheilen kann. Allen diesen Uebelständen kann aber nur dann abgeholfen werden, wenn die Rabbiner es durchsetzen, daß eine behördliche Verordnung das Maß der allgemeinen und fachlichen Bildung für den Rabbiner normirt, womit der Behörde, die heute nach dieser Richtung rathlos ist, ebeisso wie den Gemeinden, welche oft nicht die nöthigen Faktoren zur Beurtheilung des Kandidaten besitzen, und endlich den Rabbinern, welche ihrer unwürdige Elemente doch nicht als Kollegen anerkennen können, ein gleich großer Dienst erwiesen würde. Kann es unbillig sein, von der Fee die Erfüllung eines solchen Wunsches zu verlangen? Nach weniger unbillig ist der zweite Wunsch nach definitiver Stellung. Bis jetzt herrscht darin volle Willkür. Ja, neuestens wird die Praxis geübt, den Rabbiner immer von drei zu drei Jahren anzustellen. Ist das nun der Würde des Standes entsprechend? Kann ein solches Verfahren Charaktere erziehen? Kann eine Gemeinde erwarten, daß ein Rabbiner gewissenhaft seine Pflicht erfülle, besonders in der Schule, wo er genöthigt sein könnte, auch gegen die Söhne der Mächtigen energisch einzuschreiten, wenn er fürchten muß, dadurch sich und die Seinigen dem Elende preiszugeben? Ich habe bisher vom Standpunkt der Gemeinde gesprochen, verdient aber nicht der des Rabbiners einige Beachtung? Kann ein gebildeter Mann auf die Dauer sich damit zufrieden geben, der Willkür persönlicher Feinde, ungebildeter oder sittlich zweifelhafter Personen ausgesetzt zu sein? Wollen wir nicht den Vergleich mit den Staatsbeamten ziehen, da dieselben im Falle eines Taktfehlers versetzbar sind, auch nicht mit den katholischen Geistlichen, welche keine Gemeinde, sondern nur eine von Gott ihnen anvertraute Heerde haben, — aber mit den von der Gemeinde gewählten protestantischen Geistlichen oder mit den Beaniten einer politischen Kommune, ganz besonders mit den Lehrern an einer aus kommunalen Mitteln erhaltenen Schule dürfen wir die Rabbiner vergleichen. Giebt es einen Grund dafür, diesen zu versagen, was jenen zu gewähren als selbstverständlich gilt? Müflen wir nicht bei dem geringen Maße von Achtung, mit welchem man das Judenthum behandelt, danach streben, die Repräsentanten der Religion nach außen hin in respektabler Stellung zu erhalten? Es genügt auch nicht, wenn einzelne, besonders größere Gemeinden das thun, alle müssen es thun, und zwar nicht als einen Gnaden-, sondern als einen Gerechtigkeitsakt. Und unser dritter Wunsch, der auf eine gesetzlich geregelte Einflußnahme in Angelegenheiten des Kultus- und Religions-Unterrichts abzielt, ist er, so sehr man auch dagegen anstürmte, ungerecht? Wozu wählt die Gemeinde einen Rabbiner, wenn er nicht ihr Berather für alle religiösen Jntereffen sein soll? Soll er blos ihr Standesbeamter oder ein Luxusmöbel der Synagoge sein? Heißt es doch in den Rabinerdiplomen: fT sN' mi' mV er soll lehren und richten! Ist diese Aufgabe erfüllt, wenn er blos alle Monate das Schlachtmesser prüft und das rituelle Tauchbad untersucht? Der Vorstand hat den Religionslehrer zu präsentiren, den Lehrplan für den Religionsunterricht festzusetzen, die Religionsüä, .Miääk

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