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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-07-24 · Heft 30 (24.7.1891) · p. Seite 351

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 30 (24.7.1891)
Date
1891-07-24
Page
Seite 351 (sequence 3)
Language
German
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ZL1 werthvollsten der Wöchentliche Ruhetag, der Sa bbath. Allen übrigen Völkern des Alterthums war eine derartige Einrichtung vollständig fremd. Die Weisheit des jüdischen Gesetzgebers erkannte die Notwendigkeit einer allwöchentlichen Arbeitsunterbrechung für das körperliche und geistige Gedeihen des Volkes und sicherte dieselbe durch den starken Schutz eines unverbrüchlichen Religionsgesetzes. „Sechs Tage", so heißt es im heiligen Zehnwort, „sollst du arbeiten und alle deine Werke verrichten. Der siebente Tag aber ist ein Ruhetag dem Ewigen, deinem Gotte. Da sollst du keine Arbeit verrichten, weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch der Fremdling, der in deinen Thoren weilt." In diesen Worten bekundet sich eine Humanität, von deren Verwirklichung die heutige Welt im Allgemeinen noch weit, weit entfernt ist. Begegnet doch die Gesetzgebung unseres Deutschen Reiches den größten Schwierigkeiten, wenn sie auch nur den Fabrikarbeitern und Gewerbegehilfen — ganz zu schweigen von dem Hausgesinde — die Sonntagsruhe wenigstens theilweise sichern will. Zur Forderung eines Ruhetags für Arbeitsthiere aber ist selbst der enragirteste Thierschutzverein noch nicht fortgeschritten. Der jüdische Gesetzgeber begnügte sich jedoch nicht mit dem allgemeinen Werkverbot, sondern er fügte demselben mit gutem Bedacht die weitere Vorschrift hinzu: „Ihr sollt am Sabbathtage kein Feuer anzünden in allen euren Wohnungen." Mag dasselbe auch für sich allein keine Arbeit sein, so ist es doch nothwendiges Mittel und Vorbedingung für allerlei Arbeiten in Haus und Gewerbe. Muß nun schon das Feueranzünden — außer in den Fällen dringenden Bedürfnisses — unterbleiben, so fällt damit jede Versuchung zur Vornahme dieser Arbeiten weg.') Derselbe Gedanke liegt den noch weiter ins Einzelne gehenden Vorschriften zu Grunde, durch welche die mündliche Lehre, inen undurchdringlichen Zaun um das eigentliche Sabbathgesetz errichtend, die Fortsetzung der werktäglichen häuslichen und beruflichen Thätigkeit zu verhindern bestrebt war. Wenn nun auch unter den heutigen sozialen und wirthschaftlichen Verhältnissen die strenge Befolgung der religionsgesetzlichen Vorschriften zur Sicherung der Sabbath ruhe Vielen mehr oder weniger unthunlich erscheinen mag, so braucht damit eine Vernachlässigung der weihevollen und erhebenden Sabbathbräuche keineswegs Hand in Hand zu gehen. Ich kenne einen Staatsbeamten, der seine Berufsthätigkeit am Sabbath nicht unterbrechen kann, um so mehr aber auf Erhaltung der herkömmlichen Feier desselben im Familienkreise bedacht ist. Wenn immer möglich, kehrt er am Vorabende etwas früher als sonst nach Hause zurück. Kaum vernehmen die Kinder die Schritte des nahenden Vaters, so bringen sie ihm jubelnd den Sabbathgruß entgegen und bitten um den Sabbathsegen. Wenn zu dessen Empfang die jugendlichen Häupter sich neigen, so gedenkt der Vater der eigenen Jugendzeit, ') In der bekannten Wochenschrift „Fürs Haus" waren schon wiederholt Erörterungen und Vorschläge darüber zu lesen, wie man das Kochen am Sonntage auf das geringste Maß beschränken könne, damit doch auch die vielgeplagten Hausfrauen und die Dienstboten der Sonntagsruhe theilhastig würden. Bei den nach religiöser Vorschrift lebenden Juden ist dieses Problem längst gelöst, und zwar genau in der Weise, welche von menschenfreundlichen Beratherinnen in der genannten Zeitschrift empfohlen wird: man richtet den Speisezettel für den Ruhetag so ein, daß die Speisen schon vorher zubereitet und entweder kalt oder aufgewärmt genossen werden können. Die jüdische Kochkunst hat bekanntlich spezifische Sabbathspeisen erfunden, welche in eigenen, am vorhergehenden Tage geheizten Oefen angesetzt und langsam geschmort, auch bei Nichtjuden als Delikatessen geschätzt werden. Dafür hat denn auch die jüdische Hausfrau mit ihrem ganzen Hausstande wöchentlich einen durch nichts gestörten Feiertag, an welchem sie dem Gottesdienste anwohnen, sich geistig erfrischen und für die Arbeit der kommenden Woche neue Kräfte sammeln kann. da er in derselben Weise Eltern, Großeltern und Urgroßeltern deck 1 Zoll der Liebe und Ehrerbietung darbrachte, und er fühlt sich beglückt I in der Gewißheit, daß ihm die Herzen seiner Kinder mit den gleichen I Empfindungen entgegenschlagen. Und nicht minder glaubt er sich in 's die traulichen Räume des Elternhauses zurückversetzt, wenn ihn beim I Eintritt ins festlich erleuchtete Zimmer die Gattin, welche heute selbst | den Tisch zugerichtet und die hellblinkende Sabbathlampe, ein Erbstück $ aus alter Zeit, entzündet hat, fröhlichen Angesichts empfängt und er | dann, Arm in Arm mit der treuen Lebensgefährtin und von den Hellen | Kinderstimmen begleitet, mit der gemüthlichen Apostrophe an die gött- | lichen Friedensengel den Frieden des Sabbaths in dieses Heiin einziehen 1 heißt. Daß das Mahl, welches hierauf eingenommen wird, sich über | das alltägliche erhebe, zeigen schon die zwei geflochtenen Weizenbrode | an, welche die Tafel zieren, durch eine Hülle verdeckt, auf der in | goldenen Lettern die Worte prangen: „Gedenke des Sabbathtages, | ihn zu heiligen!" Den ersten Segen aber spricht der Hausherr heute $ nicht über das Brod, sondern über den Becher mit perlendem | Rebensaft, welchen er als Sinnbild ungetrübter Sabbathfreude in | der erhobenen Rechten hält. Denn „Wein erfreut des Menschen j. Herz." Und wenn das Verlangen nach Speise und Trank gestillt - ist, regt sich von selbst die Sangeslust. An das alliterationenreiche Lied „O Fels, der uns gespeiset" * *) mit seinen niedlichen Reimen s! und seiner einschmeichelnden Melodie reiht sich der herrliche Psalm 126*) i; mit den verheißungsvollen Bildern von den Gefangenen, die zurückj: geführt werden, „wie Wasserbäche in dürres Land" und von dem Säemann, der „weinend die Aussaat bestellt und mit Jubel seine H Garben hineinträgt." So kann der Sabbathgedanke auch in die j. moderne Häuslichkeit eingeführt und trotz der Berufspflichten des I Familienhauptes, trotz Schulbesuchs der Kinder darin festgehalten - werden. I Und wie der Sabbath weihevoll begonnen, so findet er auch I seinen Abschluß durch eine sinnige Handlung voll poetischen Reizes,? die Habdalah-Ceremonie. Noch einmal werden die Symbole des | Sabbaths, der freudenspendende Wein und das Festesglanz verbreitende j1 Licht, vor Augen geführt, jetzt aber in sinnvoller Beziehung zu den i wieder herantretenden Aufgaben des werktäglichen Lebens. Der ' Becher der Freude wird nunmehr zum Kelch der göttlichen Hilfe, das f Licht erscheint als das segenwirkende Element des Feuers, und eine i Schaale mit wohlriechendem Gewürz deutet an, daß die Weihe und; Verklärung des Sabbaths auch über die kommenden Werktage sich j verbreiten solle. In diesem Sinne preist der jüdische Hausvater den | Schöpfer aller dieser Dinge, dann verlöscht er das Licht mit dem j Weine — zu Ende ist der Sabbath, die Woche hat angefangen.! Dieselben Gebräuche wiederholen sich in ähnlicher Weise an den I Festtagen. Außerdem aber sind jedem Fest noch besondere j Cere monien eigen, durch welche dasselbe feine charakteristische Färbung j erhält. Pessach, das Frühlings- und Freiheitsfest, hat seine zauberj vollen Sederabende mit dem ungesäuerten Brod des Elends und den :j bittern Kräutern, als Denkmale und Erinnerungszeichen der jahr- > hundertelangen Knechtschaft in Aegypten — so recht geeignet, die späteren Geschlechter im Glück vor Ueberhebung, im Unglück vor j Hoffnungslosigkeit zu bewahren. Am bald darauffolgenden Wochenfest. wird die Freude über die Gesetzgebung am Sinai, welche der leiblichen Befreiung die geistige hinzufügte, durch Ausschmückung der > Wohnungen und Gotteshäuser mit frischem Grün und Blumen sinnig zum Ausdruck gebracht. An den beiden ersten Tagen des Tischrii) Zur mischelo ochalnu, borchu emunai etc. *) Der Lieblingspsalm des großen Historikers Ranke, welchen dieser sich noch in seiner Sterbestunde vorlesen ließ.

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