Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1891)
- Date
- 1891-07-10
- Page
- Seite 329 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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es nicht erwiedern> — das sind die Gotterkornefi von denen-geschrieben steht: sie werden leuchten, wie die Sonne, wenn sie aufgeht in-ihrem Glanze!"') Das ist die Wahrheit vom jüdischen Haß und von der jüdischen Rachsucht. Das sind Sittenlehren, an denen auch der böseste Wille nichts zu deuteln vermag. Nicht im Widerspruche, sondern im harmonischen Einklänge mit diesen Sittenlehren kann und darf das Wort der Schrift aufgefaßt und verstanden werden: „Auge um Auge, Zahn um Zahn!" K Ueber die Niederschrift der mündlichen Ueberlieferung. Ein Vortrag von Dr. S. Gelbhaus, Rabbiner in Prag. Das Gesetz, welches die israelitische Bekennerschaft als legislatorische Norm anerkennt, ist ein einheitliches, ein in sich festgefügtes, ab? geschloffenes Ganzes. Seinem Aeußeren nach manifestirt es sich jedoch in zwei Erscheinungen: in den s ch r i f t l i ch e n S a tz u n g e n und der m ü n d - lichen Ueberlieferung. Die ersteren sind die in den Büchern Moses und den Propheten enthaltenen Vorschriften; die letzteren, die in Mschna und Talmud sich finden. Diese beiden Gesetzesarten sind aber nicht zwei verschiedene Gesetzgebungen, auch bezeichnen sie nicht verschiedene Phasen der Entwickelung, denen ein ungleichartiger Werth beizulegen ist, sondern sie sind beide ein und dasielbe. Wie die Erquickung zur Wesenheit des Quellwaffers gehört, wie das Blitzesaufleuchten der stete Begleiter des erschütternden Donners ist, wie die Symphonie ohne Harmonie nicht gedacht werden kann, so ist die Thora und die Ueberlieferung ein Unzertrennliches, Ungetheiltes. Es waltet nur der Unterschied ob, daß jene schriftlich existirt, während diese mündlich von einer Generation zur anderen übergeben wurde. Denn ein uraltes Gesetz lautet: „Worte der Schrift darfst du nicht mündlich vortragen und Worte der mündlichen Ueberlieferung darfst du nicht schriftlich niederlegen." (Temura 14.) Um das Jahr 170 wurde aber, trotz dieses Verbotes, das mündliche Gesetz ebenfalls niedergeschrieben. Wenn wir nach den Ursachen der Niederschrift forschen, so ist nirgends eine befriedigende Erklärung zu finden. Schon in alter Zeit wurde die Frage aufgeworfen, wie man es wagen konnte, dieses Verbot zu übertreten, und es wird mit Bezug auf das Psalmenwort.: „Zeit ist zu thun für Gott, sie zerstören deine Gesetze" die dunkle Antwort ertheilt: „Lieber mag ein Gebot übertreten werden, als daß die ganze Lehre abhanden komme in Israel." (Temura 14.) Moses Maimonides, die größte rabbinische Autorität seit Abschluß des Talmuds, giebt, an den Methodologen Samuel Hanagid sich anschließend, dafür folgenden Grund an: „Das damalige Schuloberhaupt (Rabbi) sah die Schülerzahl abnehmen, die Leiden zunehmen, die Herrschaft des Heidenthums sich verbreiten, Israel sich zerstreuen nach allen Richtungen; darum verfaßte er ein Werk, welches in Jedermanns Hand sei, in kurzer Zeit gelernt und nicht vergeffen werde." (Einleitung zu Jad Hachsaka. S. 1). Wir müssen aberbekennen, daß diese Antwort nicht nur unbefriedigend ist, sondern, daß sie den historischen Thatsachen geradezu widerspricht. Denn gerade mit Rabbi Jehuda dem Fürsten beginnt das Wiederaufleben der Halacha, wie solches in der Por- und Nachzeit jenes Schuloberhauptes kaum wieder zu finden ist, so daß die spätere Zeit ihn deshalb mit Moses zusammenstellt, (Gittin 59), Im Vergleiche mit der voraufgegangenen Verfolgungszeit, welche nach dem Bar-Kochba-Aufstand hereinbrach, ist diese >) Talmud Joma 23a, Sabbath 88d. Periode eine glückliche zu nennen. Das Synhedrin hält wieder öffentliche Sitzungen, die höchste jüdische Behörde gewinnt eine kirchliche und obrigkeitliche Bedeutung; den jüdischen Fürsten nennt der römische Kaiser seinen Freund; bei der römischen Regierung werden die jüdischen Interessen mit dem besten Erfolge vertreten. In keiner talmudischen und profanen Quelle ist irgend eine Spur einer Zerstreuung öder Massenauswanderung von Juden aus Palästina in dieser Zeit zu finden. Was die Ueberhandnahme des Heidenthums betrifft, so könnte eher von einer Verminderung als von einer Vermehrung desselben die Rede sein. Denn dieser Abschnittist gerade diejenige Periode, in'welcher der Heidenglaube der alten Welt in einem Auflösungsprozcffe sich befand. Die Tempel des Jupiter und der Aphrodite in Griechenland waren verlaßen, die Opferflammen .auf ihren Altären glimmten nur noch schüchtern; die Tempel des Mars und. der Vestä'm Rom waren von Besuchern leer und innerhalb ihrer öden Mauern faßen die Auguren und sahen einander hohnlachend an, weil auch ihnen der Glaube an die Gottheit fehlte, der sie dienten. Ja, das Judenthum feierte damals sogar den Ttiumph über das Heidenthum, daß es einige hohe heidnische Würdenträger zu Proselyten machte (Jeruschalmi Megila C. I.). Wie stimmen diese Facta zu der von Maimonides angeführten Ursache der Niederschrift der mündlichen Tradition? ' In neuer Zeit wurden hierüber von den Litteraturhistorikern verschiedene Ansichten ausgesprochen. Nachman Krochmal schreibt in seinem Buche „More Nebuche Hazeman“ S. 177: „In jener Zeit pflegte man Viele mit dem Namen Tanaim zu bezeichnen, denen diese Bemerkung nicht zukani. Es waren dieses Leute, welche Anhänger irgend einer Schule waren und deren wiffenschaftliche Befähigung darin bestand, die Thesen ihrer Schule auswendig zu citiren. Da diese Thätigkeit eine rein mechanische Gedächtnißarbeit war, der jede rationelle Begründung fehlte, so sind sie keineswegs mit den wirklichen Tanaim, den Begründern der verschiedenen Schulen, zu verwechseln. Der Einfluß der Pseudotanaim war aber utn so schädlicher, als ihre Zahl zunahm. Der Mechanismus drohte den Geist zu verdrängen. Durch die Gedächtnisschwäche mancher Pseudotanaim entstand eine große Verwirrung auf dem Gebiete der halachischen Praxis. R. Jehuda sah sich veranlaßt, diesem Zustande ein Ende zu machen und veranstaltete die' Redaktion der Mischna." H. M. Pineles schreibt in seinem Werke „Darko schel Thora“ S. 11 wie folgt: „Von den alten Schulen besaß die Hilelitische das meiste Ansehen und ihre Halaehot bildeten den Leitfaden des großen Lehrhauses. Im Verlaufe der Zeit entstanden aber im Schooße der Akademie selbst Meinungsverschiedenheiten, welche aus mannigfache Ursachen zurückzuführen sind. Das Eindringen der römischen Gesetzgebung in Palästina, das tiefere Nachdenken, Opportunitätsrücksichten, die abweichenden Halacharelationen anderer Schulen verfehlten nicht, im großen Lehrhause Spaltungen hervorzubringen. Darum sah sich R. Jehuda bemüßigt, die mannigfachen Halächot zu sichten und eine allgemeine Mischna zu veranstalten." Abraham Krochmal (im Hechaluz 1853 S. 28) meint: „In alter Zeit nahmen die jeweiligen Hälachaordner in ihre Kompendien nur solche Halachot auf, die als apodiktisch gasten. Gegenstände, über welche Meinungsverschiedenheit herrschte, trug ein jeder Gelehrter je nach seinem Standpunkte mit Erklärungen vor. Diese Erklärungen gehörten aber zum Texte der Halacha nicht. R. Jehuda hingegen entschloß sich, ein Kompendium anzulegen, welches die ganze mündliche Lehre umfassen, in welchem die Halacha und die Erklärungen zu einem Ganzen sich vereinigen sollten." H. Grätz schreibt:' (Geschichte der Juden 4. Bänd' Seite 343) „Seitdem^'die älteste Sammlung unter dem Naüie^Ähojät angelegt wurde, wuchs der'Hal'achastoff in zwei Generätköiren Maffenhäft an;